Ungarn liegt ja ein wenig abseits meiner täglichen Wege, und darum hat mich diese Nachricht, die in der aktuellen Ausgabe von nature zu lesen ist, doch ziemlich verblüfft: Genome test slammed for assessing ‘racial purity’ – das (laut nature) angesehene genetische Institut Nagy Gén ist unter Beschuss geraten, weil es einem Abgeordneten der rechtsextremen
Jobbik-Partei ein Zertifikat* ausgestellt (siehe Abb.), das ihm bescheinigt, weder jüdische noch Roma-Vorfahren zu haben. nature benutzt dabei die Formulierung, dass dies eine Bescheinigung “rassischer Reinheit” sei – was, wenn tatsächlich diese Worte gewählt wurden, ein echter Atavismus in die dunkelsten Zeiten des europäischen Rassismus wäre. Der Haken ist nur, dass es tatsächlich auf die genaue Formulierung ankommt – “A genetikai vizsgálat során … esetében nem találtunk roma – és zsidó népcsoportra jellemzö genetikai génváltozatot” steht da, was ich mangels ungarischer Sprachkenntnisse via Google Translate übersetzen musste, und dabei kam raus “Eine genetische Untersuchung … Roma sind nicht gefunden worden – das jüdische Volk und Gruppen spezifische genetische génváltozatot” (am letzten Wort ist das Übersetzungsprogramm gescheitert – vielleicht war ein Tippfehler in dem Zertifikat).
Das klingt schon sehr stark nach “Rassenreinheitszertifikat” (obwohl ich dies hier vor dem Hintergrund einer Gesellschaft schreibe, die diese Form des Rassismus – wenn auch auf freiwilliger Basis – mit großer Selbstverständlichkeit praktiziert; nahezu jedes offizielle Formular in den USA enthält einen Passus, in dem sich der Anstragsteller durch Angaben zu race identifizieren kann). Dies sei “professionell falsch, ethisch inakzeptabel – und illegal”, erklärte Jószef Mandl von der Budapester Semmelweis-Universität. Die berufs- und allgemeinethische Entrüstung kann ich nachvollziehen. die jursitische Bewertung hat mich überrascht – tatsächlich ist die Rechtslage für die Verwendung solcher genetischer Gutachten in Ungarn ziemlich eindeutig (sofern) nature hier die korrekten Informationen berichtet hat): Sie sind per Gesetz aus dem Jahr 2008 ausschließich für diagnostische Zwecke erlaubt.
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