Als ich vor mehr als 23 Jahren meinen Job als US-Korrespondent angetreten hatte, war der Fall der so genannten Central Park Five der große Aufreger: Fünf Teenager zwischen 14 und 16 Jahren, die der Vergewaltigung einer jungen Joggerin im New Yorker Central Park im April 1989 beschuldigt wurden, hatten diese Tat nach intensiven Verhören gestanden (vier von ihnen, jedenfalls) und wurden im Sommer 1990, nach einem Aufsehen erregenden Prozess, zu langen Haftstrafen verurteilt. Die jungen Männer (ich würde, als Vater eines knapp 14-jährigen Sohnes, eher dazu neigen, sie als “große Kinder” zu bezeichnen) hatte ihre Geständnisse zwar widerrufen, doch trotz ansonsten dünner Beweislage kamen die Geschworenen zum Schluss, dass sie die Täter gewesen sein mussten. Was sich im Jahr 2002 als absolut falsch herausstellte, als ein anderer die Tat nicht nur gestand, sondern auch durch DNA-Beweise eindeutig als Täter identifiziert wurde. Falsche Geständnisse sind alles andere als ein Einzelfall: Von den 311 zum Tod Verurteilten, deren Unschuld durch eine nachträgliche DNA-Analyse bewiesen werden konnte, hatten nach Angaben des Innocence Project rund ein Viertel ein Geständnis abgelegt, und immerhin 29 bekannten sich in der Gerichtsverhandlung noch als schuldig.

Aber warum sollte jemand sich selbst einer Tat beschuldigen, die er/sie gar nicht begangen hat? Und schon gar, wenn ihm/ihr dafür die Todesstrafe droht? Eine interessante Frage, auf die der Artikel The Interview im New Yorker der vergangenen Woche zumindest im Ansatz eine Antwort geben kann (da der Artikel selbst – noch? – hinter der Abo-Paywall steckt, biete ich ersatzweise diesen Artikel des National Public Radio als Lesematerial an). Der Grund ist eine Kombination aus Pseudowissenschaft und Fehleinschätzung der Ermittler, gepaart mit dem fatalen Missverständnis, dass ein Verhör dazu da sei, Schuldige zu überführen (anstatt, wie es sinnvoll wäre, Informationen zu sammeln). Fernsehshows wie The Closer zelebrieren diese Fähigkeit, Geständnisse zu erfragen – und wecken selbst in strafermittlerisch unbedarften Zuschauern die Annahme, dass genau das der ideale Verlauf eines Verhörs sein müsse.

Basis dieser Verhörtechniken, die ein Ex-Polizist namens John E. Reid Anfang der 60-er Jahre entwickelt hatte, ist eine Kombination aus pseudo-psychologischer “Körpersprachanalyse”, Fehlinformationen und Einschüchterungstaktiken; ihre “Stärke” liegt darin, dass sie den verhörenden Polizisten jegliche Zweifel an ihrer eigenen Einschätzung ausräumt. In der Forschung nennt man das einen “conformation bias”.

Aber ich kann hier nicht die ganze Story nacherzählen – darum der Lesetipp. Aber sicher ist, dass ich Law & Order nach der Lektüre mit anderen Augen anschaue.

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Kommentare (22)

  1. #1 Ketzer
    9. Dezember 2013
  2. #2 Randifan
    9. Dezember 2013

    Seltsamerweise haben die millionenschweren Entschädigungszahlungen die Situation kaum verändert. Es wundert mich, warum solche Krimiserien mit Polizisten die regelmäßig und ohne Konsequenzen die Bürgerrechte missachten überhaupt noch gedreht werden. Die Wirkung solche Serien auf die Bevölkerung sollte nicht unterschätzt werden. Da gibt es den CSI-Effekt

  3. #3 Niels
    9. Dezember 2013

    Aber warum sollte jemand sich selbst einer Tat beschuldigen, die er/sie gar nicht begangen hat?

    Mit Polizeiverhören hat das jetzt weniger zu tun, aber falsche Geständnisse werden in den USA doch vor allem dadurch begünstigt, dass dort plea bargaining so extrem häufig eingesetzt wird, oder?
    https://en.wikipedia.org/wiki/Plea_bargain

  4. #4 Toni
    9. Dezember 2013

    Da ich mich nicht schon wieder mit englischen Texten rumquälen werde, hier die entscheidende Frage – was sind das trotzdem für labile bzw. durchgeknallte Persönlichkeiten, die Taten gestehen, die sie nicht begangen haben?

    Keine 10 Pferde und schon gar keine Verhörmethode (Folter mal ausgenommen….) würden mich dazu bewegen können, eine Tat zu begehen, die ich nicht begangen habe.

    Also wie labil, unsicher, psychisch gestört sind die Persönlichkeiten, die hier bereitwillig alles gesehen was gerade im Sonderangebot ist und noch am selben Abend vom Tisch sein muß?

    Gruß

  5. #5 Toni
    9. Dezember 2013

    Schöner “Versprecher” in der Mitte meines Kommentars, wie ich finde….. Sorry.

    Gruß

  6. #6 Jürgen Schönstein
    10. Dezember 2013

    @Niels #3
    Sicher, die Möglichkeit, durch ein Geständnis mit einer milderen Strafe davonzukommen, wird viele Beschuldigte dazu bewegen, die Chance zu nutzen. Aber um diese Fälle geht es hier nicht – es geht um Fälle, in denen gezielt auf die Erzeugung eines Geständnisses ausgerichtete Verhörmethoden (in denen die psychische und physische Erschöpfung der verhörten Person eine ebenso große Rolle spielen wie die unerschütterte Gewissheit der Verhörenden, die “Wahrheit” zu kennen) angewendet wurden, um Geständnisse OHNE Gegenleistung zu erwirken, Und zwar Geständnisse von Personen, die keine Straftat begangen haben. (“Plea Bargains” enden üblicher Weise NICHT in der Todeszelle – das ist kein “Bargain”.)

    @Toni #4
    Genau das haben all die Personen, die Geständnisse ablegen, ohne schuldig zu sein, vermutlich auch vorher gesagt.

  7. #7 rolak
    10. Dezember 2013

    plea bargaining

    Das mag durchaus in die falsche Richtung unterstützend mitwirken, Niels, doch schon die Verlockung einer einfachen Lösung, ganz speziell unter (objektivem oder subjektivem) Druck sowie in (vermeintlich) unentscheidbarer Situation (Ende mit Schrecken vs Schrecken ohne absehbares Ende) führt zu den merkwürdigsten Auswüchsen. Das ist ja nicht nur aus inquisitionären Folterkellern bekannt, sondern auch aus dem täglichen Leben in Beziehungen (allgemein, zB auch Arbeitgeber/-nehmer), wo es gemeinhin als ‘die hohe Kunst des Einknickens’ kolportiert wird.

    Das Wahrnehmen der Erleichterung nach dem Übergang von ‘noch zu klären’ zu ‘Ruhe’ ist dann der Haken, der die Verhörenden in die Gefühlsbereiche von ‘alles richtig gemacht’ zieht und aus dem einzelnen Wahnsinn Methode macht. Analog zur irrelevanten Bestätigung des sich besser fühlenden Patienten gegenüber dem Quacksalber bei einer CAM-Behandlung.

  8. #8 rolak
    10. Dezember 2013

    ^^Gewirkt hat es gerade wie Synchron-Kommentieren, Jürgen; neue olympische Disziplin?

    vermutlich auch vorher gesagt

    In keiner Weise belegt, nur anekdotisch unterstützt, wenn auch uber Jahrzehnte erlebt: Solch Über-Selbstsichere Aussagen korrelieren recht gut bzw sind Teil von der Tendenz, gegenüber sich selber falsche Geständnisse zu machen, also sich selber durch Sichtverklärung in falscher Abgesichertheit zu wiegen.

  9. #9 Carl
    10. Dezember 2013

    So sehr ich in der Sache zustimme finde ich den Vergleich zu dem “Central Park Five” Fall wenig überzeugend, da doch laut Wikipedia nicht sicher ist, ob der zuletzt geständige (Matias Reyes) nicht doch mit Unterstützung der “Five” gehandelt hatte. Ein besseres Beispiel wäre es sicher, wenn der oder die zu unrecht Verurteilten eine weiße Weste hätten. Die “Central Park Five” hatten dies sicher nicht.

  10. #10 Merowech
    10. Dezember 2013

    Gut, hier muss man wieder amerikanisches und deutsches recht trennen.

    Also aus deutscher Sicht kann ich sagen: Eine Polizeiliche Vernehmung (Das Wort Verhör gibt es wohl nur in den USA) sagt erstmal NIX aus. Es dient wie Jürgen schon angedeutet hat lediglich dazu im Stadium des polizeilichen Ermittlungsverfahrens weitere Erkenntnisse (oder auch nicht) zu gewinnen.

    Ein “Geständnis” hat NUR und AUSSCHLIEßLICH vor dem Richter bestand. Ein vor der Polizei gemachtes Geständnis hat in D zumindest keine Rechtskraft. Grund ist der Status eines Beschuldigten gemäß Strafprozessordnung. Demnach darf ein Beschuldigter sogar lügen ! Anders der Zeuge der zur Wahrheit verpflichtet ist (§53 StPO).

    Vor Gericht zählt zum einen der Unmittelbarkeitsgrundsatz sowie der Mündlichkeitsgrundsatz. Heisst umgangssprachlich zusammengefasst: Es zählt in D eh nur das was dem Richter persönlich vorgetragen wird.

    Natürlich gibt es Vernehmungstechniken. Die werden offiziell geschult. Das geht aber dabei über den kontrollierten Einsatz von offenen/verdeckten Frage über Nutzung von kognitiven Interviews und Perspektivwechsel der Tathergangsschilderung (so entlavrt man z.B. erfundene Geschichten) bis hin zum dosierten Einsatz des sogenannten “Täterwissens” hin.

    Es geht um Fälle, in denen gezielt auf die Erzeugung eines Geständnisses ausgerichtete Verhörmethoden (in denen die psychische und physische Erschöpfung der verhörten Person eine ebenso große Rolle spielen wie die unerschütterte Gewissheit der Verhörenden, die “Wahrheit” zu kennen)

    In D ist das gar nicht erlaubt (siehe § 136a StPO).

    Aber solche “Geständnisse” werden eigentlich von jedem Rechtsanwalt in der Luft zerissen. Denn es greift in D dann zumindest das Beweismittelverbot. Außerdem gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit siehe auch § 250 StPO, heisst….egal was vorher bei einer Polizeilichen Vernehmung gesagt wurde, es zählt das was vor Gericht gesagt wird.

    Tja…solche Regularien in den USA kann man bei Parteienprozessen schlecht einführen ;-). Das ist erscheckend muss ich sagen.

  11. #11 Folterknecht
    10. Dezember 2013

    Das Problem liegt halt daran das “in dubio pro reo” eben NICHT von den Polizisten die eine Quote zu erfüllen haben überhaupt in Erwägung gezogen wird.
    Das sieht man in den häufigeren Übergriffen, illegalen Folterknästen und der allgemeinen Meinung das Polizisten insgesamt “glaubwürdiger” und “rechtssicher” sind.
    Wenn also schon Staatsbeamte dafür sorgen müssen das sie eine Quote erfüllen wie sieht es dann mit den privaten “Polizisten” aus ?
    Psychologische “Folter” ist mit körperlicher vergleichbar, wenn nicht schlimmer.
    Wer unter Druck gesetzt wird und immer wieder die gleichen falschen “Beweise” eingeschrien bekommt klappt irgendwann zusammen und glaubt dann erstmal selber daran.
    Das wirklich problematische ist ja das Richter, Schöffen und Geschworene Polizisten vertrauenswürdiger und glaubhafter finden als jeden anderen Zeugen.
    Richtig problematisch wird es für den “Täter” wenn er konsequent “leugnet” also das was die Polizisten als wahr ansehen nicht anerkennt.
    Die öffentliche Anprangerung tut dann noch ein übriges, weil der schnelle Quotengewinn wichtiger als echter Journalismus ist und welches Stichwort haben wir hier wieder ?
    Genau es gilt Quantität über Qualität und das ist das Grundübel !

  12. #12 Merowech
    11. Dezember 2013

    Das Problem liegt halt daran das “in dubio pro reo” eben NICHT von den Polizisten die eine Quote zu erfüllen haben überhaupt in Erwägung gezogen wird.

    Muss es auch nicht, denn das ist ein Grundsatz der Justiz (judikative) nicht der Polizei. Ermittlungsbehörden (hier Polizei sprich Exekutive) ermitteln gegen Tatverdächtige. Und Tatverdächtig ist man, wenn ein anderer mit dem Finger auf einen zeigt und ruft “Der hat mich bestohlen”. Wer dabei nach Gerechtigkeit oder in dubio pro reo ruft, hat die Gewaltenteilung nicht verstanden. Klar sind die Polizeibeamten immer die Dummen (gerade in der Presse) da sie von Amts wegen oft auch gegen später Unschuldige ermitteln MÜSSEN.

    Daher hinkt der Vergleich eh schon mal.

    Das sieht man in den häufigeren Übergriffen, illegalen Folterknästen und der allgemeinen Meinung das Polizisten insgesamt “glaubwürdiger” und “rechtssicher” sind.

    Häufige Übergriffe ? Hmmm…was taucht wohl in der Bildzeitung als Headline auf:
    a) die Erfolgreiche Festnahme einer Diebesbande oder
    b) das falsche Eintreten einer Wohnungstür einer SEK Truppe.

    Selektive Wahrnehmung ein Begriff ?

    Psychologische “Folter” ist mit körperlicher vergleichbar, wenn nicht schlimmer.

    Daher mein Link zum §136a StPO

    Das wirklich problematische ist ja das Richter, Schöffen und Geschworene Polizisten vertrauenswürdiger und glaubhafter finden als jeden anderen Zeugen.

    Gut das mag in den USA so sein. Weiß ich nicht genau. In D ist es nicht so, mein Eindruck. Was sind denn geschworene Polizisten ?

    Richtig problematisch wird es für den “Täter” wenn er konsequent “leugnet” also das was die Polizisten als wahr ansehen nicht anerkennt.

    Polizisten können nichts als WAHR ansehen. Das dürfen sie von Amts wegen nicht. Sie müssen die materielle Wahrheit herausfinden aber objektiv, heisst ohne Bewertung. Die Ermittlungsbehörden ermitteln daher die MATERIELLE WAHRHEIT in Form von Indizien, wie Spuren, Aussagen, Urkunden etc. Mehr nicht. Objektiv. Be- und Entlastend (im Idealfall…. ich weiß)

    Die Justiz filtert daraus die FORMELLE WAHRHEIT heraus. Heisst, das was formell vor Gericht/Richter Aussagekraft hat. Eine Aussage eines Beschuldigten der zu wenig Schlaf vorher bekommen hat oder nicht richtig belehrt wurde fällt da zum Beispiel schon mal weg.

    Genau es gilt Quantität über Qualität und das ist das Grundübel !

    Dieser “Gundsatz” ist dämlich. Schließlich ist die Polizei keine Firma die auf Teufel komm raus ein Produkt “herstellen”. Wenn Straftaten begangen werden und diese zu anzeige gebracht oder von Amts wegen bekannt werden MÜSSEN Ermittlungsbehörden handeln (§163 StPO). Also stellt sich die Frage nach Quantität oder Qualität nicht im Sinen von, wie z.B. Mercedes vs Chinaauto.

  13. #13 rolak
    11. Dezember 2013

    Was sind denn geschworene Polizisten ?

    Falsche Klammersetzung, Merowech: “..daß {Richter, Schöffen und Geschworene} Polizisten vertrauenswürdiger und glaubhafter finden”.
    Im übrigen beschreibst Du eher die Polizei wie sie sein sollte, Folterknecht eher üble Erfahrungen mit realen Polizist*en — weit auseinanderliegende Dinge. Bei mir sind die Erfahrungen mit Polist*en sehr breit gestreut, in Summe eher positiv — doch zB das grundlegende Problem des immer noch grassierenden Corpsgeistes und die daraus resultierende Erleichterung eines Übergriffes ist ja wohl nicht nicht von der Hand zu weisen. Selbst intern gibts Probleme.

  14. #14 Gerald Fix
    11. Dezember 2013

    Carol Tavris und Elliot Aronson greifen das Thema in “Ich habe recht, auch wenn ich mich irre” (Riemann) auf. Allerdings betrachten sie es von der anderen Seite – ihr Schwerpunkt liegt darauf, warum ein Ermittler selbst offensichtlich falsche Selbstbeschuldigungen nicht erkennt.

    Wenn sich jemand einer Tat nicht bewusst ist. ja wenn er sich sogar sicher ist, sie nicht begangen zu haben, aber “alle Welt” vom Gegenteil überzeugt ist und “alle Beweise gegen ihn sprechen”, dann entsteht eine kognitive Dissonanz, die in irgendeiner Form aufgelöst werden muss. Ein Geständnis ist ein Weg dazu. Wenn der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt sogar betrunken war, dann braucht es ein starkes Selbstbewusstsein, um dem Druck der Gegenmeinungen zu widerstehen. (So Tavris/Aronson.)

  15. #15 Eheran
    11. Dezember 2013

    >Seltsamerweise haben die millionenschweren Entschädigungszahlungen die Situation kaum verändert.

    Witzig.
    In Deutschland bekommt man pro Tag nur 25€ Entschädigung, ggf. abzüglich 6€ für Kost und Logis.

    Wie kürzlich der ang. Vergewaltiger, der 6(?) Jahre saß und dafür nun ~50’000€ bekommt.
    Die Falschaussage der Frau bleibt völlig straffrei.

  16. #16 Merowch
    12. Dezember 2013

    @rolak

    Falsche Klammersetzung, Merowech: “..daß {Richter, Schöffen und Geschworene} Polizisten vertrauenswürdiger und glaubhafter finden”.

    Korrekt….zu schnell gelesen 😉

    grassierenden Corpsgeistes

    Den findet man auch unter Finanzbeamte, Bänker, Soldaten, sprich überall da, wo man eine “soziale”, hier berufsbedingt, Gruppe definieren kann.

  17. #17 rolak
    12. Dezember 2013

    Den findet man auch..

    Klar, Merowch, doch auch bei nochmaligem Lesen wird mir nicht klar, wo und wodurch ich ihn auf eine einzige {Berufs}Gruppe eingeschränkt hätte. Was sind übrigens Bänker?

  18. #18 Sepp
    13. Dezember 2013

    @Eheran: Über die Strafe der Frau wird in so einem Prozess gar keine Aussage getroffen. Erst wird festgestellt, dass der Inhaftierte doch nicht schuldig ist und anschließend sind weitere Verfahren möglich. So hat sicher die Staatsanwaltschaft Probleme mit der Falschaussage vor Gericht und der ehemals Verurteilte kann ggf. noch zivilrechtliche Schritte gegen die Frau einleiten. In Deutschland wird recht sauber getrennt.

  19. #19 Eheran
    13. Dezember 2013

    >und der ehemals Verurteilte kann ggf. noch zivilrechtliche Schritte gegen die Frau einleiten. In Deutschland wird recht sauber getrennt.

    Kann er (übrigens gegen seine Tochter) nicht.
    Sein Leben ist zerstört, aber die Falschaussage ist schon nach 5 Jahren verjährt. Selbst wenn nicht, welchen bezifferbaren Schaden sollte er denn einklage? Schadensersatz kann man nicht für idielle Werte verlangen.

    Letzlich ist es ein Fehler von Gutachter, Staatsanwalt und Richter, das der Mann trotz Falschaussage verurteilt wurde. EIne Strafe o.ä. gibt es für diese nicht, obwohl es im Prozess damals ungereimtheiten gab und “im Zweifel für den Angeklagten” offensichtlich nicht angewandt wurde. Dazu kommt noch der Frauenbonus bzw. Männernachteil, insbesondere bei MIsshandlungen. Und schon hat man einen unschuldigen zu einem Jahrzehnt in den Knast geschickt völlig(!) ohne jeden Beweis.

  20. #20 Hobbes
    16. Dezember 2013

    “aber die Falschaussage ist schon nach 5 Jahren verjährt.”

    Dazu mal eine Frage an die Juristen:
    Wenn ich etwas mache, was dann verjährt, ich aber weiterhin davon profitiere wie wird das gehandhabt?
    Drei Beispiele die mir da einfallen wären:
    a) Die Falschaussage die zur Verurteilung führt. Da damit ja weiterhin eine Person aktiv geschädigt wird, ist so etwas dann nicht mindestens noch unterlassene Hilfe?
    b) Die Doktorarbeit: Ich meine das beim Betrugsfall der Arbeitgeber nicht zwangsläufig einen außerordentlichen Kündigungsgrund besitzt.
    c) Ein Schneeball System (oder Ähnliche Betrügerei) welches zwar weiterhin Einkommen generiert aber nicht aktiv betrieben wird und das ins Leben rufen schon vor der Verjährungsfrist war.

  21. #21 Wilhelm Leonhard Schuster
    16. Dezember 2013

    @Merowech,Frage :Darf eine Polizeistation ablehnen
    einen leichten Kratzunfall der auf der Autobahn Auffahrt
    sich ereignet hat, ablehnen aufzunehmen und zu behandeln und die “Täter” an die Autobahnpolizei verweisen?
    (Ich dachte Anzeige ist Anzeige)
    Der Kratzer an einem 8 Jahre alten Fahrzeug ( man konnte den sozusagen nur mit der Lupe sehen)
    hat meine Versicherung auf Grund Falschaussage
    mit 3000.- Euro abgegolten.
    (Keine Zeugen, also Aussage gegen Aussage)
    NB. Grundsätzlich habe ich seit 55 Jahren keine Schwierigkeiten mit höflichen Beamten! (Bayern)!

  22. #22 Eheran
    16. Dezember 2013

    a) Wie gesagt, da gibts nichts mehr zu holen.

    b) Stellt sich die Frage, ob die Fälschung der Urkunde oder das Betrügen beim Bewerben die Grundlage der Verjährungfrist ist. Ist beides Verjährt, wird man ohne weiteres nichts machen können. Ansonsten könnten z.B. Klauseln im Arbeitsvertrag die Urkunde erfordern und somit eine Kündigung erfolgen. Wenn man aber derartig lange auch ohne die Urkunde schon Mitarbeiter war, wird es vor Gericht schwer, die Kündigung zu rechtfertigen.

    c) Es geht sogar noch weiter: Gewohnheitsrecht.
    Ich zitiere mal Wiki “ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen.”