Wenn’s um die Frage von leben und leben lassen geht, gehört meiner Ansicht nach auch “sterben lassen” durchaus dazu: Warum soll eine erwachsene Person, die unheilbar krank und von unmenschlichen Schmerzen gequält ist, nicht selbst entscheiden dürfen, ab wann ihr Leben nicht mehr lebenswert ist? Und warum sollte diese Entscheidung, so sie denn einmal gefallen ist, nicht mit An- und medizinischem Beistand umgesetzt werden? Trotzdem bin ich erst einmal ziemlich zusammengezuckt, als ich heute in der New York Times diese Schlagzeile las:

Belgian Senate Votes to Allow Euthanasia for Terminally Ill Children.

Und auch nach einiger Anstrengung, dies doch objektiv zu betrachten, finde ich diesen Gedanken weiterhin erschreckend. Nicht nur wegen der unausweichlichen historischen Assoziationen, die solch eine Vorstellung weckt – so falsch und unangemessen dieser Vergleich der Vergangenheit mit der belgischen Gegenwartsrealität auch sein könnte. Und natürlich gerate ich da in einen internen Argumentationskonflik zwischen der Seite in mir, die ein möglichst großes Selbstbestimmungsrecht für Kinder fordert (das ist wirklich meine Überzeugung, die ich auch hier schon mal zum Ausdruck gebracht habe), und der Seite, die sich bewusst ist, dass Kinder für solche Entscheidungen über Leben und Tod einfach noch nicht gewappnet sind (selbst die meisten Erwachsenen sind das nicht). Doch letztlich bin ich für mich zu folgender Position gekommen:

Ich halte Sterbehilfe bei Erwachsenen für akzeptabel, sofern diese(r) Erwachsene die Entscheidung für sich selbst – sei es im vollen Bewusstsein, oder sei es  in Form einer Verfügung für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit – getroffen hat. Dass Belgien Sterbehilfe selbst bei schweren psychischen Leiden erlaubt, halte ich da zwar schon für höchst fraglich (weil “psychische Leiden” und der notwendige “klare Verstand” wohl nicht zwingend als kongruent anzusehen sind), aber generell sollte ein erwachsener Mensch frei entscheiden dürfen, wie er/sie leben will – und dazu gehört eben auch, wie er/sie sterben will. Doch ich bin klar gegen eine Sterbehilfe für Kinder (womit ich nicht meine, dass man Kinder im Koma unbedingt und uneingeschränkt mit allen Mitteln der Medizintechnik künstlich am Leben erhalten soll – aber das ist eine ganz andere Frage). Weil Kinder die Tragweite einer solchen Entscheidung wirklich nicht selbst abschätzen koennen; weil – wie ich als Vater aus eigener Erfahrung weiss – die Krankheit eines Kindes einen überproportionalen Stress für die Eltern bewirkt (ich kann mit meinen eigenen Krankheiten und Schmerzen um ein Vielfaches besser umgehen als mit den Krankheiten und Schmerzen meines Sohnes – selbst wenn es sich da nur um eine Magenverstimmung oder ein aufgeschlagenes Knie handeln sollte); weil nicht absehbar ist, wie die Eltern – die diese Entscheidung laut dem belgischen Gesetzesentwurf mit verantworten müssen – hinterher mit den irreversiblen Tatsachen umgehen können, die sie in dieser Stresssituation geschaffen haben; vor allem aber, weil Kinder eigentlich immer eine Chance haben – Medizin steht nicht still, und was heute unheilbar ist, kann in weniger als einem Jahrzehnt zumindest bis zum Niveau der chronischen Krankheit behandelbar sein (Aids wäre ein Beispiel dafür).

Wie stehen meine Leserinnen und Leser zu dieser Frage?

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Kommentare (26)

  1. #1 Spritkopf
    13. Dezember 2013

    Tendenziell würde ich mich deiner Meinung anschließen (ich setze diesen Satz bewußt in den Konjunktiv). Aber ohne mich mit gesetzlichen Details, die über den NYT-Zeitungsartikel hinausgehen und mindestens mit ein paar strittigen Fällen von potentiell betroffenen Kindern auseinandergesetzt zu haben, traue ich mir überhaupt kein abschließendes Urteil zu.

  2. #2 Jürgen Schönstein
    13. Dezember 2013

    @Spritkopf
    Ich sollte mich vielleicht klarer ausdrücken: Ich will hier kein “Referendum” zur belgischen Gesetzgebung initiieren, sondern nur mal erfahren, welche Reaktionen diese Nachricht (etwa in der Form, wie sie ja in der NYTimes verbreitet wird – was sicher nicht alle legislativen Details enthält, aber die generelle Fragestellung ausreichend beschreiben dürfte) bei meinen Leserinnen und Lesern auslöst…

  3. #3 Hobbes
    13. Dezember 2013

    Ich sehe es Ähnlich:
    Sofern diese Bestimmung bei klaren Verstand getroffen wird, sollte Sterbehilfe durchaus gewährt werden. Aber ich würde auch jemanden mit starken Schmerzen die Fähigkeit absprechen mit klarem Verstand zu agieren.
    Ich bin extrem leidensfähig, aber als ich vor etwa 5 Jahren mal eine Zahnwurzelentzündung hatte konnte ich an kaum etwas anderes denken. Ich habe dann meine Tagesplanung über den Haufen geworfen und bin noch am selben Tag zum Zahnarzt gefahren. (Termin hatte ich für den nächsten Tag) Dabei war mir durchaus klar das es keine medizinische Notwendigkeit gibt dass das noch am selben Tag erfolgen muss. Ich konnte mich allerdings überhaupt nicht mehr konzentrieren. Mein gebrochenes Bein war ein Witz dagegen. Nicht weil der Schmerz stärker war sondern weil es eine Art von Schmerz war die einen regelrecht in den Wahnsinn treiben konnte.
    Es ist somit sehr schwierig wenn eine Person sich vor dem “Unfall” noch keine Gedanken darüber gemacht hat. Auch ist es sehr schwierig jemanden einen Zustand von “klarem Verstand” zu bescheinigen, der freiwillig (akut) sterben will.
    Ich persönlich habe, obwohl ich erst Mitte 20 bin, schon eine Patientenverfügung. Alleine weil ich es meinen Verwandten nicht zumuten will diese Entscheidung treffen zu müssen.

    Bei Kindern finde ich es ebenfalls aus dem Grund zusätzlich problematisch weil man dann 90% der Eltern die “ihr Kind getötet” haben danach einweisen kann. (Wenn man eine geliebte Person stirbt macht man sich ja eh die absurdesten Vorwürfe).

    Alles in allem finde ich ist diese Frage so schon schwierig und wenn sie erst Gestellt wird wenn ein akuter Fall vorliegt ist sie meiner Meinung nach nicht mehr ohne Beigeschmack zu klären.

  4. #4 Toni
    13. Dezember 2013

    @ Hobbes

    komme gerade “leicht” alkoholisiert “reingeschneit” und muß, da ich auch das läppische Zahnproblem bringen wollte, Dir 100 % Recht geben, was die Problemanalyse anbelant.

    Wir haben das “Problem” aber heute schon mit der “legalen” Abtreibung und deren “psychischen Nebenwirkungen”.

    Und klar ist einem “nüchternen” Betrachter eines – der zunehmende Atheismus/Materialismus wird uns in die Hölle der NS-Euthanasie / der Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben zurückführen. Das ganze zwangsläufig und völlig unabwendbar.

    Und wenn die Dämme mal gebrochen sind, wird es kein Halten mehr geben….

    Christlicher gute Nacht Gruß!

  5. #5 Alderamin
    13. Dezember 2013

    Ich kenne die Diskussion in Belgien zwar nicht, aber ganz aus der Luft wird das Thema ja auch nicht gekommen sein. Hier geht’s sicherlich nicht um schwermütige Kinder, die ohne Sterbehilfe noch ihr ganzes Leben vor sich hätten und ihr Leben durch eine dumme Entscheidung verlieren würden; hier geht’s auch nicht darum, kranke Kinder loszuwerden. Hier geht es sicherlich um Fälle, in denen ein Kind fürchterlich leidet und eine Heilung aussichtslos ist. Es geht hier um Extremfälle.

    Der Vergleich scheint auf den ersten Blick vielleicht etwas weit hergeholt, aber tierliebe Menschen erlösen ihre todkranken Lieblinge beim Tierarzt mit einer Injektion, nicht obwohl, sondern weil sie sie lieben und Mitleide mit ihnen haben. Eine ähnliche Entscheidung könnte auch ein Kind betreffen, und welche liebenden Eltern würden so eine Entscheidung des Kindes erlauben und unterschreiben, wenn sie nicht den Schmerz des Kindes nachempfinden würden?

    Es ist sicher keine leichte Entscheidung, so ein Gesetz zuzulassen, und ich will hier auch nicht als der große Befürworter dastehen, ich versuche nur, die Position nachzustellen, aus der heraus die Gesetzesvorlage wohl entstanden ist. Wenn ich darüber mit zu entscheiden hätte, wüßte ich auch nicht aus meinem augenblicklichen Kenntnisstand, wie ich mich entscheiden würde.

    Bei uns spricht man ja sogar erwachsenen Menschen das Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben ab, und da ist meine Entscheidung eindeutig. Ich hoffe, dass sich geändert hat, bevor ich in das entsprechende Alter komme (der Sohn einer Nachbarin, die im Krankenhaus verstarb, äußerte sich mir gegenüber verbittert, dass es die Tiere bei uns besser hätten als die Menschen, wenn es mit ihnen zu Ende geht).

    Unerträglich finde ich das Gekeife der Religiösen, die überhaupt nichts verstanden haben, und denen die Meinung ihres imaginären Freundes wichtiger ist als das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Mit welchem Recht bestimmen die über das Leben und Leiden anderer, die ihrer Glaubensgemeinschaft nicht einmal angehören? Jeder mag glauben und tun was er will, solange er andere in Frieden lässt.

  6. #6 Physiker
    13. Dezember 2013

    Es ist ja irgendwie zur Mode geworden – gerade unter angeblichen Humanisten -, dem Recht auf Selbstbestimmung alle anderen (Menschen-)Rechte unterzuordnen.
    Ich empfehle einen Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, eine aufmerksame Lektüre der Präambel und eine Interpretation ihres unteilbaren Charakters.

  7. #7 Alderamin
    13. Dezember 2013

    @Physiker

    Es ist ja irgendwie zur Mode geworden – gerade unter angeblichen Humanisten -, dem Recht auf Selbstbestimmung alle anderen (Menschen-)Rechte unterzuordnen.

    Zum Beispiel welches? Welches Menschenrecht ist kein Recht auf Selbstbestimmung?

  8. #8 Ludger
    14. Dezember 2013

    Auf Seiten der deutschen Politiker und Ärztevertreter spielt für die Ablehnung, die Tötung auf Verlangen bei bestimmten Krankheitsbildern freizugeben, die Angst eine Rolle, dass sich für die unheilbar kranken Menschen ein sozialer Druck aufbauen könnte: “Ich will meinen Angehörigen nicht zur Last fallen, deswegen lasse ich mein Leben jetzt beenden.”
    Es gibt aber Krankheitsbilder, bei denen ein sozialer Druck nicht die entscheidende Kraft ist: zum Beispiel die Muskeldystrophie des Typs Duchenne und die Amyotrophe Lateralsklerose (Genaueres: siehe Wikipedia). In beiden Fällen sterben die Menschen bei erhaltener Intelligenz an Atemschwäche. Bei beiden Beispielen lässt die fortgeschrittene Krankheit keinen Suizid mehr zu und ein assistierter Suizid verstößt gegen ärztliches Standesrecht. Solchen Menschen im Endstadium ihrer Erkrankung den Wunsch nach einem assistierten Suizid mit ethischen Argumenten abzulehnen, halte ich für eine fundamentalistische Fehlleistung des Gesetzgebers.

  9. #9 Hobbes
    14. Dezember 2013

    “dass sich für die unheilbar kranken Menschen ein sozialer Druck aufbauen könnte: “Ich will meinen Angehörigen nicht zur Last fallen, deswegen lasse ich mein Leben jetzt beenden.””

    Danke für den Denkanstoß. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Denn eigentlich ist es genau meine Meinung. Die Tatsache das sich bei anderen diese Meinung dann auch aus sozialen Druck generiert ist nicht uninteressant. (Und vor allem auch nicht unbegründet. Ich überlege gerade wie es in einer Gesellschaft wäre wo die Sterbehilfe normal wäre und sich jemand dafür entscheidet bis zum bitteren Ende zu kämpfen und dies von den angehörigen dann als “unnötige” Last empfunden wird.)

  10. #10 Physiker
    14. Dezember 2013

    @Alderamin:

    Welches Menschenrecht ist kein Recht auf Selbstbestimmung?

    Fast jedes (Menschen-)Recht kann das Selbstbestimmungsrecht (entspricht der Handlungsfreiheit im GG) einschränken:
    Weil beinahe jedes Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit einschränk […]
    Wie gesagt, ein einzelnes Menschenrecht über alle anderen zu stellen und zu verabsolutieren, widerspricht fundamental dem Menschenrechtsgedanken und somit auch dem Humanismus.

    Bezogen auf den hier diskutierten Fall: sobald der Staat aktive Sterbehilfe duldet, erhalten automatisch einige Menschen die staatlich legitimierte “Macht” über Leben und Tod zu entscheiden. Da hilft es meiner Meinung nach nicht, sich auf einen Willen/Wunsch des Patienten zu berufen. Denn zumindest die Entscheidung ob man dem Wunsch entspricht oder nicht, kann einem niemand abnehmen. Deshalb ist man damit mitverantwortlich am Tod des Mitmenschen und schränkt damit aktiv das Menschen-Recht auf Leben des anderen ein.

  11. #11 Romina Weishaupt
    14. Dezember 2013

    Was hier so vom Schreibtisch aus zusammentheoretisiert wird ist schon sehr erstaunlich. Mache sich doch jeder, der meint, hier würden Menschenrechte oder sonstwas verletzt, den Spass zu einem “teminally ill child” und dessen Eltern hinzugehen und sage er dies dann jenen ins schmerzverzerrte und verzweifelte Gesicht. Ich würde mir aber zuvor alle Fluchtwege offenhalten.
    Wir dürfen den Belgiern mindestens ebenso viel Einsicht und Humanismus zutrauen wie uns allen. Diesen Schritt überlegt sich jeder dreimal, auch die Belgier. Aber diese Möglichkeit einzuräumen ist wahrer Humanismus. Den wir reden hier von “terminally ill” (ein Status den ggf. sowieso mehrere unabhängig voneinander feststellen) und nicht von “mal eben schlecht drauf” oder “huch, ich fall meiner Familie zur Last”.

  12. #12 Ludger
    14. Dezember 2013

    @ Physiker #10:

    Bezogen auf den hier diskutierten Fall: sobald der Staat aktive Sterbehilfe duldet, erhalten automatisch einige Menschen die staatlich legitimierte “Macht” über Leben und Tod zu entscheiden.

    Das ist gedanklich falsch: Der mündige Bürger soll über sein eigenes Leben entscheiden dürfen und eben nicht der Staat. Dazu der Theologe Prof. Hans Küng in seinen Memoiren (zitiert nach https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/theologe-hans-kueng-denkt-ueber-tod-durch-sterbehilfe-nach-a-925356.html ):

    “Ich will nicht als Schatten meiner selbst weiterexistieren”, macht er klar – und denkt darüber nach, notfalls mit Hilfe einer Schweizer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben zu scheiden. “Der Mensch hat ein Recht zu sterben, wenn er keine Hoffnung mehr sieht auf ein nach seinem ureigenen Verständnis humanes Weiterleben.”

    Ethisch und juristisch wird es allerdings schwierig bis unmöglich, wenn andere Menschen über die Beendigung des Lebens eines nicht urteilsfähigen Menschen (Kinder oder Demente) befinden dürfen oder sollen. Dann brauchen wir ggf. ständig einen Zettel griffbereit, wie ihn angeblich manche Holländer bei sich tragen, mit den Worten:

    „Maak mij niet dood, Dokter“.

  13. #13 Physiker
    14. Dezember 2013

    @Ludger:

    Der mündige Bürger soll über sein eigenes Leben entscheiden dürfen und eben nicht der Staat.

    Die Meinung von Hans Küng zu diesem Thema ist auch nicht mehr wert als Ihre oder meine. Und dem obigen Satz stimme ich auch voll zu – ein Problem sehe ich aber aus den bereits genannten Gründen selbst wenn mündige Bürger andere Personen in Ihre Entscheidung mit einbeziehen.
    Vielleicht war mein obiger Post zu abstrakt:
    Angenommen ein völlig gesunder Mensch würde z.B. im Rahmen einer Protestaktion von anderen glaubhaft fordern, ihn auf eine brutale Art zu töten. Wäre es wirklich in Ordnung, wenn jemand diesem Wunsch entspricht? Ganz genauso wie im Fall der aktiven Sterbehilfe kollidiert da das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen mit dem Recht auf Leben. Wie man die verschiedenen Grundrechte gegeneinander abwägt, mag von Fall zu Fall verschieden und durchaus sehr differenziert sein. Das Selbstbestimmungsrecht aber einfach pauschal über alle anderen Grundrechte zu stellen, ist alles andere als Humanismus.

  14. #14 Romina Weishaupt
    14. Dezember 2013

    Ethisch und juristisch wird es allerdings schwierig bis unmöglich, wenn andere Menschen über die Beendigung @ Ludger
    Es wird auf der ganzen Welt quasi ständig Leben eines nicht urteilsfähigen Menschen beendet. Ständig werden von Verwandten Entscheidungen getroffen “die Maschine abzustellen”. Das geht sogar in D und wo wäre das denn bitte nicht aktiv?
    Meinen sie ein Kind kann “terminally ill” und unerträgliche Schmerzen (ja, auch Morphium stößt an Grenzen) nicht einschätzen?
    Diesen Zettel tragen die Holländer jedoch nur angeblich bei sich. Man findet diesen Hoax u.a. bei “kath.net”. Warum wohl?

  15. #15 Romina Weishaupt
    14. Dezember 2013

    @Physiker

    Ihr Teilnehmer der Protestaktion ist ein klassischer “Strohmann”. Den dürfen sie selbst verbrennen.

    Selbstbestimmungsrecht also? Aha. Na dann darf sich in Zukunft ja zB ein Arzt in jedem Fall bei jeder Behandlung weigern. Ihn zur Behandlung zu zwingen verstiesse ja dann auch über sein Selbstbestimmungsrecht.
    Wie gesagt, sagen sie es Betroffenen ins Gesicht, dass sie hier ein Problem des theoretischen Humanismus sehen. Ihre Flucht würde ich dann gerne filmen. 😉

  16. #16 Ludger
    14. Dezember 2013

    Romina Weishaupt #14:
    Ständig werden von Verwandten Entscheidungen getroffen “die Maschine abzustellen”. Das geht sogar in D und wo wäre das denn bitte nicht aktiv?

    Die Verwandten haben in Deutschland gar nichts zu entscheiden, solange sie in einer Patientenverfügung dazu bestimmt worden sind. Angehörige können wohl nach dem mutmaßlichen Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen befragt werden. Eine lebenserhaltende Maschine darf in Deutschland nur abgestellt werden, wenn der weitere Einsatz sinnlos geworden ist (z.B. Beatmung bei Hirntoten), oder wenn eine vorliegende Patientenverfügung das untersagt.

  17. #17 Ludger
    14. Dezember 2013

    “…Patientenverfügung dazu bestimmt …”
    muss heißen
    “…Patientenverfügung nicht dazu bestimmt …”

  18. #18 Toni
    15. Dezember 2013

    Nur noch ein paar kurze Anmerkungen, weil ich selber gerade gesundheitlich nicht unerheblich gehandicapt bin.

    a) an Physiker – Zustimmung

    b) Wer die Tür zur Sterbehilfe aufstößt bekommt sie nicht mehr zu und der Missbrauch ist auf allen Ebenen sofort mit von der Partie….

    c) sozialer Druck, Missbrauch aus allen möglichen Motiven und “krasse Fehlentscheidungen” von Leidenden aus “Verwirrung”, Angst, vorübergehender “Bewußtseinstrübung” u. Stimmungsschwankungen an der Tagesordnung

    d) meines Wissens hat es in der Schweiz und den Niederlanden schon alles gegeben. “Tötungsorganisationen” bei denen das finanzielle Interesse überwiegt (zumindest unterstellt), Menschen die sich wegen “Lappalien” wie Depressionen umbringen lassen wollen, Menschen die den Angehörigen weder finanziell noch psychisch länger zur Last fallen wollen, Menschen die bei liebevoller Zuwendung von Mitmenschen (Organisationen, Hospitz ect.) ihre “Probleme” und ihre Absicht plötzlich wieder vergessen ect. ect. ect.

    Im Zeitalter von Youtube und Internet gibt es sicher genügend Möglichkeiten sich darüber ein Bild zu machen und auf vielen christlichen Seiten werden die Gegenargumente sicher auch ausführlich dargelegt.

    Eines ist klar, wir kommen in Teufelsküche sobald die Tür zur Sterbehilfe aufgestoßen ist.

    Gruß

  19. #19 Romina Weishaupt
    15. Dezember 2013

    @Ludger

    Nur liegt eine Patientenverfügung meistens gar nicht vor oder ist in Notfällen zB auch nicht greifbar, entschieden werden muss jedoch trotzdem, was ja auch passiert.
    Ich empfehle einen Blick in
    § 1901a Abs. 2 Satz 1-3 BGB zu werfen.
    Da ist viel Spielraum für die Entscheidungen der Angehörigen vorgesehen.

  20. #20 Romina Weishaupt
    15. Dezember 2013

    @Toni

    “komme gerade “leicht” alkoholisiert “reingeschneit” ”
    Weniger Alkohol Herr Toni, dann klappts auch mit der Gesundheit und die Gedanken werden eindeutig klarer.

  21. #21 Physiker
    15. Dezember 2013

    Ich würde gerne noch zwei andere (wenn auch etwas entferntere) Gedanken zu diesem Thema ins Spiel bringen:

    (i) Das Argument, man wolle im Alter keinen Angehörigen zur Last fallen höre zumindest ich in letzter Zeit so gut wie ständig. Ich finde dieses Argument sehr egoistisch. Es wird dabei völlig übersehen, dass es evtl. Angehörige gibt, die das Betreuen von älteren/kranken Personen als sehr sinnstiftend empfinden können.

    (ii) Das mag jetzt vielleicht sehr provokant klingen, aber wer sagt denn, dass ein schnelles “friedliches” Einschlafen humaner sei als ein längeres evtl. schmerzhaftes (wobei da ja die Palliativmedizin auch einige Fortschritte gemacht hat) Abschiednehmen? Bei Tieren herrscht ja längst ein gesellschaftlicher Konsens darüber, was die “humanere” Art des Sterbens ist. Diesen Konsens einfach so auf den Menschen zu übertragen finde ich problematisch, denn es ist auch eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes, wenn plötzlich andere darüber entscheiden, was human ist und was nicht. Es macht mir ausserdem Angst, wenn einige die Deutungshoheit darüber beanspruchen. Ich würde es mir jedenfalls nicht einmal im Einzelfall anmassen darüber zu entscheiden.

  22. #22 rolak
    15. Dezember 2013

    wir kommen in Teufelsküche sobald die Tür zur Sterbehilfe aufgestoßen..

    Und das aus dem Munde des selbstberufenen Missionaren im Auftrag seines Herrns – dazzlement at it’s best.

    (leider nicht vollständig, war eine dieser 45min-Sendungen)

  23. #23 Ludger
    15. Dezember 2013

    @ Romina Weishaupt #19, § 1901a Abs. 2 Satz 1-3 BGB
    Da geht es um den mutmaßlichen Willen. Und wenn der den Angehörigen gegenüber nicht sauber formuliert wurde und wiedergegeben werden kann und keine Patientenverfügung vorliegt, wird mit Allem behandelt, was geht. Dann sind alle juristisch auf der sicheren Seite (Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge oder so) und es verdienen auch einige Leute gut daran – zB. auch manche Pflegeheime. Deswegen braucht jeder Mensch (!) eine Patientenverfügung. Hat man keine, ist man selber Schuld, wenn man als Häufchen Elend sondenernährt mit steifen Gelenken und durchgelegen sein Dasein fristet und nicht weiß, was einem passiert. Das gilt insbesondere auch für junge Leute (Stichwort: Schädeltrauma).
    siehe: https://www.aekwl.de/fileadmin/pressestelle/doc/Broschueren/Patientenverf%C3%BCgung2013.pdf

  24. #24 C.E.
    15. Dezember 2013

    Ich glaube nicht, daß “theoretischer Humanismus” als Basis einer Erörterung taugt.
    Ganz schnell wird dann aus einem “Recht zu Leben” eine Pflicht.

    Das Problem bleibt doch gleich… ist es eine Erlösung? Eine Entsorgung? Wer bestimmt wie darüber?
    Will ich mit einem aggressiven Krebs noch 6 bis 12 Monate kämpfen, mit Chemo, Bestrahlung und allem drum und dran und doch letztendlich krepieren? Oder doch nochmal 3 Wochen das Leben nehmen (und wenn es mit Morphium ist) und dann abtreten?
    Es gibt keine formalistische Antwort darauf!

    Und ja, ich habe die Sterbehilfe für Kinder in Belgien in den Medien mitbekommen und habe KEINE klare Meinung dazu.
    Was ist leben?
    Leben ist sicherlich nicht, im Krankenhaus ans Bett gefesselt vor sich hin zu siechen. Wo und wann macht man den Break?
    Ich denke, eines kann als sicher angenommen werden: Das Leiden der Angehörigen darf keinen ausschließlichen Einfluß haben auf den Zeitpunkt und die Art und Weise des Endes.

    Wie soll denn entschieden werden? WIR können nicht entscheiden für anderen. Stellen wir uns selbst die Frage, was wir machen würden, wenn…
    … unser Kind Knochenkrebs hat….
    dem Kind die Schmerzen nehmen und noch einaml intensiv zusammen die Welt erleben?
    oder das Kind stationär behandeln lassen, das Leben zwangsweise verlängern, zu welcher Qualität? Permanent stationär, zwei Stunden Besuch am Tag, Chemo und Bestrahlung im Wechsel?

    Es kann nicht sein, daß das “Recht auf Leben” zur “Pflicht zur Vegetation” wird.
    Ich hoffe, daß ich nicht in die Situation komme, selbst entscheiden zu müssen…

    Und noch etwas Ketze zum Schluß: Eigentlich ist es doch vollkommen unerheblich, ob ich diese Entscheidung in Bezug auf ein Kind, einen Elternteil oder meinen Partner akzeptieren/treffen muß. Ist es humanistisch in Ordnung, einem Elternteil das Leiden zu ersparen, ein Kind aber zum Leben zu zwingen?

  25. #25 Ralf
    16. Dezember 2013

    Ich halte die Thematik Sterbehilfe für äuserst schwierig.

    Nur werden wir uns auf lange Sicht gesehen nicht vor einer Sterbehilfe drücken können, denn irgendwnn wird es möglich sein das menschliche Gehirn beliebilg lange vom Körper isoliert am leben zu erhalten. Was dann?

    Aber zurück zur Sterbehilfe für Kinder.
    Ich fände es ziemlich zynisch wenn ein Arzt mir sagen würde. “Tja wenn ihr Sohn schon 18 wäre könnten wir ihnvon seinen Schmerzen erlösen so muß er halt noch ein paar Jahre durchhalten”.

    Also Sterbehilfe entweder für alle oder für keinen.

    Keine Eltern und keine Ärtzt werden sich es sich leicht machen.

    ps:
    Ich habe mich persönlich gegen eine klassische Patentenverfügung entschlossen da ich ein positiver Mensch bin und es für wahrscheinlicher halte auch in einem Wachkomazustand weiterleben zu wollen.

  26. #26 asemin
    Wien
    4. Januar 2014

    Was soll das theoretische Geschwafel hier? Mich stört an der Gesetzgebung , dass man von Extremfällen auf das generelle schließt und ein Gesetz erlässt.
    Man sollte sich die Sachen wenigstens nicht schön reden. Wir waren bei Euthanasie für Einwillunsfähige, todkranke Patienten. Schö, da sieht man den Gedanken der Selbstbestimmung noch ganz gut. Und nun geht es aber weiter. Nämlich zu den Kindern. Die sind aber nur beschränkt Fähig, die Situation richtig abzuschätzen und werden sich nach den Eltern richten.
    Das widerspricht dem Selbstbestimmungsgedanken und daran scheint sich niemand zu stören. Wir kommen dem überwundenen Zeitalter näher, wo Eltern uneingeschränkt macht über ihre Kinder verfügten und (zumindest der Vater) entscheiden durfte, ob das Kind weiterlebt oder nicht.
    Der Selbstbestimmungsgedanke spielt in der Euthanasiediskussion in Wirklichkeit gar keine Rolle. Es gibt in einem Land schon die Säuglingseuthanasie.
    Mitleid ist auch so ein Thema. Die Analogi zu den Haustieren ist unzulässig, weil man über diese verfügt. Ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass es sich immer nur um Mitleid handelt. Aber Tatsache ist, ich darf auch nicht alle meine anderen Gefühle ausagieren. Nur weil ich jemanden aus Hass umbringe, ist Mord deswegen nicht gerechtfertigt. Es gibt zahlreiche andere Dinge, die Menschen aus Mitleid tun, für die wir aber kein Verständnis aufbringen würden. zB ist Armut nur in der Theorie eine lösbare Situation. Praktisch aber, das zeigen genug Studien, bleiben Kinder von armen Eltern arm dran. Was, wenn diese Eltern ihren Kindern dieses Leid ersparen wollen?
    Wenn wir uns lediglich auf Krankheiten beshränken, handelt es sich tatsächlich um eine Unterscheidung zwischen lebensunwert und lebenswert. Das lässt sich nicht vermeidn. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn sich die Befürworter das eingestehen würden und nicht alles schönreden würden. Sie wissen aber, dass man an der Sprache arbeiten muss. Das ist auch der Grund, warum man bei der Abtreibung auch alles unternimmt, um den Bezug zu einem Menschen zu vermeiden. Selbst bei der Spätabtreibung mit einer gezielten Tötung des lebensfähigen Fötus.

    Also bitte. Die Befürchtungen der Gegner sind in der Praxis bgründet undlassen sich bestenfalls nur leugnen. Aber so entlarvt sich der Befürworter entweder als schlichter Naivling oder Lügner. Da bin ich lieber ein Befürworter, der es aushält, dass berechtigte Bezüge hergestellt werden.