Über Jahre hinweg hatte Dr. Nikita Levy, seit 1988 Gynäkologe für das Johns-Hopkins-Kliniksystem in Baltimore, seine Patientinnen während der Unterleibsuntersuchungen heimlich gefilmt. Im Februar 2013 flog die Sache auf, weil eine Kollegin bemerkt hatte, dass der seltsame Füller, den Levy um den Hals trug, gar kein Füller war, sondern eine kleine Kamera. Kurz nach seiner fristlosen Entlassung beging der Frauenarzt Selbstmord; auf seinem privaten Computer fanden die Ermittler rund 1200 solcher “Voyeur”-Videos, daneben auch hunderte von Fotografien. So weit, so ekelhaft.

Nun hat sich das Krankenhaus darauf verständigt, den mehr als 7000 betroffenen Patientinnen Levys insgesamt 190 Millionen Dollar an Entschädigung zu zahlen. Dass die Patientinnen geschädigt wurden, schwer sogar, steht außer Frage: Viele seien in ihrem Vertrauen zu Ärzten als Folge von Levys Verhalten so gestört, dass sie jegliche medizinische Betreuung, sowohl für sich selbst als auch für ihre Kinder, nicht mehr ertragen können und daher effektiv aus dem Gesundheitssystem ausgeschieden sind. Das klingt durchaus plausibel.

Und doch will ich hier mal eine störende Frage in den Raum stellen: Hat der Arzt die Frauen mehr missbraucht, oder das Rechtssystem? Denn der Haken ist, dass Levy diese Videos ganz allein für sich behalten hat. Selbst im Zeitalter von YouTube und Videosharing (auch für allerlei Voyeur- und Amateurpornos, natürlich) wollte er diese Aufnahmen mit niemandem teilen. Und die Frauen selbst hätte von der Sache nie erfahren, wenn die Ermittlungen nicht so publik gewesen wären. das mag eiem im ersten Moment unvermeidlich vorkommen; in einem Rechtsstaat sollte es keine geheimen Strafermittlungen geben, das ist sicher nachvollziehbar.

Und dennoch: Die Traumatisierung geschah ja nicht durch die “Behandlung” an sich, da ja die Patientinnen zu diesem Zeitpunkt völlig ahnungslos waren. Erst die öffentliche Ermittlung zwang die Opfer, sich mit dem Geschehen zu identifizieren und auseinanderzusetzen. Anders ausgedrückt: Erst das Wissen hat überhaupt dazu geführt, dass sie Schaden genommen haben. Ich weiß, dass wir hier – ist in einem Wissensblog ja nahezu selbstverständlich – das Wissen immer höher schätzen als die Ignoranz. Und letztlich kann man nur mit dem verantwortungsvoll umgehen, was man weiß.

Aber im vorliegenden Fall ist es doch nicht ganz so einfach. Allein schon deshalb, weil die Entschädigung ja nicht die betroffenen Frauen auch nur im Ansatz “entschädigt” (will heißen, nicht dazu geeignet ist, ihnen bei der Verarbeitung des Erlebten zu helfen). Sicher, 190 Millionen Dollar klingt nach viel Geld; rein rechnerisch erhielte jede Frau also etwa 27.000 Dollar. Doch erstens müssen sie in Einzelgesprächen (“fairness hearings” genannt) mit dem Richter und durch psychologisch-psychiatrische Gutachten nachweisen, wie sehr sie durch Levys Verhalten geschädigt wurden, was das psychische Trauma eher verschlimmern wird – die Summe richtet sich dann danach, wie schwer ihre Psyche nach Expertenansicht dabei beschädigt wurde. Vor allem aber wird ein nicht unerheblicher Teil der Summe in die Taschen einiger weniger Anwälte fließen, die diesen Vergleich durchgeboxt haben. Sicher, auch Anwälte wollen bezahlt werden, und ohne Anwälte funktioniert kein Rechtssystem. Und doch bleibt bei mir der Eindruck hängen, dass die Frauen letztlich zwei- wenn nicht dreimal zum Opfer gemacht werden: vom Arzt, von den ermittelnden Behörden und Gerichten, und dann noch einmal von den AnwältInnen. Sind es wirklich ihre Rechte, die hier be- und verhandelt wurden? Mich würde interessieren, was Ihr als Leserinnen und Leser dazu meint.

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Kommentare (14)

  1. #2 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/07/17/tanzverbote/
    23. Juli 2014

    Doch erstens müssen sie in Einzelgesprächen (…) mit dem Richter und durch psychologisch-psychiatrische Gutachten nachweisen, wie sehr sie durch Levys Verhalten geschädigt wurden, was das psychische Trauma eher verschlimmern wird

    Wieso wird das das psychische Trauma eher verschlimmern?

    Zusatzfrage: Wozu noch ein Gutachten, wenn vorher schon feststeht, dass sie traumatisiert sind?

  2. #3 A_Steroid
    23. Juli 2014

    ich schreibe meine Meinung mal, obwohl “man” eigentlich keine haben kann – zum Einen eben weil ich Mann bin und damit die Situation nicht beurteilen kann (viele Männer meinen ja, sie können das nachvollziehen… halte ich für Quatsch – keiner kann die Gefühle des anderen nachvollziehen). Zum anderen, weil das Dilemma in jeder Lebenslage auftritt. Es gibt nicht umsonst das Sprichwort “was keiner weis macht niemand heiß”. Die Krux: so würde viel Unrecht unter den Teppich gekehrt. Auf der anderen Seite ist es oft besser “Klappe halten” – so wie der alte Tip: Seitensprünge (die einmaligen) besser nicht zu beichten… Daher meine Meinung: ich habe leider keine… (was bitte nicht als “aus der Verantwortung stehlen” aufzufassen ist)

  3. #4 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/07/17/tanzverbote/
    23. Juli 2014

    Aber zur eigentlichen Frage noch:

    Und doch bleibt bei mir der Eindruck hängen, dass die Frauen letztlich zwei- wenn nicht dreimal zum Opfer gemacht werden: vom Arzt, von den ermittelnden Behörden und Gerichten, und dann noch einmal von den AnwältInnen.

    Eine verschrobene Logik. Nach Deiner These werden sie ja von den Behörden erstmalig zum Opfer gemacht – dann waren sie aber nicht zuvor Opfer des Arztes.

    Dass die Anwälte, die ihnen helfen ihre Ansprüche durchzusetzen, vergütet werden macht die Anwälte nicht zu Tätern und die Vertretenen zu Opfern. Das ist eine völlig absurde Verdrehung der Tatsachen. Die Frauen suchen sich doch wohl aus, ob sie Anwälte in Anspruch nehmen.

    Du hast aber die Presse, insbesondere die Blogosphäre vergessen, die die Frauen ein viertes Mal zum Opfer machen, in dem sie deren Lage für ihre Agitation ausschlachten.

    Nach meiner Rechnung kann man von 27.000 US$ übrigens 4 Jahre lang wöchentlich eine Therapiesitzung besuchen. Dafür, dass nur besprochen werden muss, dass der Gynäkologe zu Hause noch beliebig oft wieder sah, was er zuvor schon in der Praxis unter anderen Gesichtspunkten gesehen hat, jetzt aber tot ist – so super bedrückend finde ich das nun nicht.

  4. #5 Jürgen Schönstein
    23. Juli 2014

    @Stefan Wagner #4
    Wie gesagt, von den 27.000 Dollar werden die meisten Empfängerinnen weit entfernt sein (weil sich die Anwältinnen und Anwälte vermutlich – diese Annahme beruht auf Werten, die in der Vergangenheit für solche Sammelklagen veröffentlicht wurden – ein Viertel bis ein Drittel der Entschädigungssumme abgreifen werden.

    Und ich habe selbst schon genug Aufforderungen von Anwaltskanzleien erhalten, mich an Sammelklagen zu beteiligen, um zu wissen, dass diese gezielt ein “Opferbewusstsein” generieren bei den bis dahin Ahnungslosen generieren wollen.

  5. #6 Chemiker
    23. Juli 2014

    @ Stefan Wagner

    Ich glaube, Du wirfst da zwei Dinge in einen Topf. Das eine ist die Ungerechtigkeit, das andere der Schaden.

    Das Recht sieht nicht vor, daß Dir für erlittenes Unrecht Geld zuwächst (ich halte das für falsch, kann es aber nicht ändern). Deshalb heißt es ja auch Schaden­ersatz. Das heißt, die Opfer kriegen nur Geld, wenn sie eine Beschädigung ihres Körpers, ihrer Psyche, ihres Eigentums oder ihrer Zukunft nachweisen können; eine abstrakte Rechts­schädigung ist nicht genug.

    Und dieser Schaden (in Fall ein psychischer, wie auch immer der definiert und gemessen werden soll) entstand in diesem Fall erst durch die Tätigkeit der Behörden, nicht durch die Tat an sich.

    Das ist zwar paradox, aber ich sehe nicht, wie man das hätte vermeiden können. Die Option, zugunsten der Opfer auf Aufklärung zu verzichten, erscheint mir schlimmer als der status quo.

  6. #7 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/07/17/tanzverbote/
    24. Juli 2014

    @Chemiker: Wenn Du meinst, der Schaden sei erst durch die Behörde erzeugt worden, dann ist es trotzdem nur ein Schaden, und nicht zwei. Die Frage ist doch, was das bedeuten soll, zum dritten Mal Opfer geworden zu sein.

    Es geht da nur um einen Fall.

    Und der wird durch die Anwälte wohl gemildert, nicht erhöht. Die Anwälte entscheiden ja wohl nicht, dass die Opfer informiert werden. Also werden sie auch hier nicht nochmal zum Opfer.

    @Jürgen Schönstein: “Opferbewusstsein” generieren (was sollen die Anführungsstriche – Ironie, Spott?) und traumatisieren sind ja wohl nicht das selbe.

  7. #8 Jürgen Schönstein
    24. Juli 2014

    @Stefan Wagner #7
    Doch, die Idee ist dieselbe – denn um große Entschädigungssummen zu generieren, braucht man “Opfer”, also Menschen, die sich nicht nur materiell, sondern auch psychisch durch das Fehlverhalten (zum Beispiel einen ueberhöhten Preis fuer Hobbyartikel oder durch mindere Qualität eines Produkts) beschädigt wurden. Denn in aller Regel werden von US-Gerichten neben dem tatsächlichen Schadenersatz (compensatory damages) auch so genannte “punitive damages” verhängt, die als reines Strafgeld gedacht sind und typischer Weise in ihrer Höhe auch vom “Vetrauensschaden” beeinflusst werden, den dieses Verhalten ausgelöst hat. In solchen Anwaltsschreiben wird daher diese emotionale Komponente typischer Weise hoch gespielt – selbst wenn den Kontaktierten möglicher Weise GAR KEIN SCHADEN entstanden war.

    Um es mal auf den vorliegenden Fall anzuwenden: Levy hatte 1200 heimliche Videos aufgenommen, also maximal 1200 seiner Patientinnen ohne deren Wissen und Einverständnis gefilmt. Doch die Zahl der anspruchsberechtigten “Opfer” (ich setze den Begriff hier nur deswegen in Anführungszeichen, weil er nicht im herkömmlichen Sinn verwendet wird, sondern auch Personen umfasst, denen vom Verursacher selbst eventuell nie ein Schaden zugefügt wurde) liegt bei rund 7000 – das heißt, beinahe 6000 Frauen fühlen sich nun als Opfer (und dass sie sich als solche fühlen, bezweifele ich nicht) und müssen mit dieser schweren Störung des Vertrauens in Aerzte leben, obwohl Levy sich ihnen gegenüber vielleicht nie inkorrekt verhalten hat. Und ALLE Frauen sind vermutlich eher durch die Befürchtung traumatisiert, dass Bilder ihrer intimsten Körperregionen von Personen betrachtet wurden, denen sie diese Zone nie entblößt hätten: PolizistInnen, StaatsanwältInnen, AnwältInnen, Klinikpersonal etc. Das ist es, was ich mit der Traumatisierung durch das Rechtssystem meine.

    Ich finde Levys Verhalten zwar auch ziemlich ekelhaft, doch ob er diese Aufnahmen tatsächlich zur persönlichen sexuellen Gratifikation gemacht hat, ist m.W. nicht herausgefunden worden. Er hat sie mit niemandem geteilt – aber sie zeigen (im Gegensatz zu den Voyeraufnahmen, die illegal in Toiletten oder Umkleidekabinen gemacht wurden) auch nichts, was er nicht befugt war zu sehen. Ich will ihn nicht verteidigen, denn heimliche Aufnahmen – egal zu wlechem Zweck – sind in sich schon eine Schweinerei. Aber ich könnte ohne große Anstrengung ein paar nicht-sexuelle Zwecke solcher Aufnahmen nennen. Doch seine Patientinnen – ALL seine Patientinnen, ob er sie nun gefilmt hat oder nicht, und aus welchen Gründen auch immer – müssen nun mit dem Gedanken leben, dass sich jemand ohne ihr Wissen am Anblick ihrer Intimzonen aufgegeilt hat. Das ist aber eher ein Resultat davon, wie mit dem Fall umgegangen wurde.

    Ich weiß ja auch keine Patentlösung, und in keinem Fall sollte man Leuten in Vertrauenspositionen einen Persilschein geben, nur weil man das Vertrauen an sich nicht beschädigen will. Aber man muss sich der Konsequenzen dieses Handelns auch bewusst sein – manchmal ist die Lösung schlimmer als das Problem selbst.

  8. #9 Ursula
    24. Juli 2014

    @ Jürgen Schönstein
    Seit zwei Tagen grüble ich über diesen Artikel, ich versuche mich in die betroffenen Frauen hinein zu versetzen.

    – manchmal ist die Loesung schlimmer als das Problem selbst.

    Ich glaube, für mich würde das so gelten. Wie ich’s auch drehe oder wende, jede Lösung,die mir einfällt bleibt unbefriedigend.

  9. #10 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/07/16/mindestlohn-iii/
    24. Juli 2014

    . In solchen Anwaltssschreiben wird daher diese emotionale Komponente typischer Weise hoch gespielt – selbsty wenn den Kontaktierten moeglicher Weise GAR KEIN SCHADEN entstanden war.

    Wenn erst die Anwälte die Frauen zu Opfern machen, ohne dass sie zuvor Opfer des Arztes und der Staatsanwaltschaft wurden, dann wurden sie nicht zum 3. Mal Opfer, sondern zum ersten Mal.

    Andernfalls wären sie ja bereits zuvor Opfer gewesen.

    Du rechnest ein wenig wie in der Kalkulation, wo jmd. feststellt, dass er am Wochenende, also an 2 von 7 Tagen frei hat, das sind ca. 250 Tage im Jahr. Er arbeitet aber nur 8h am Tag, also einen Drittel Tag pro Tag, das macht also ca. 85 Tage im Jahr. Dann gibt es aber noch 10 Feiertage, so dass nur 75 Tage bleiben und 30 Tage Urlaub, was 45 Tage Rest sind. Im März ist aber traditionell wenig los, so dass letztlich nur 15 Tage, also rd. 2 Wochen anstrengende Arbeit pro Jahr bleibt – 2 Wochen pro Jahr feiert er aber krank.

    In solchen Anwaltsschreiben wird daher diese emotionale Komponente typischer Weise hoch gespielt – selbst wenn den Kontaktierten möglicher Weise GAR KEIN SCHADEN entstanden war.

    Das würde ich dann als Vorspielen, dass man geschädigt sei, bezeichnen, als Heuchelei, nicht als Opfer sein.

    Zur arithmetischen Betrachtung: Auf einem Video kann mehr als eine Frau abgefilmt worden sein. Wegen des Problems der Identifikation könnte es aber auch sein, dass alle Patientinnen aus den Krankenhausakten seit 2005 angeschrieben wurden, darunter viele, die gar nicht gefilmt wurden. Da Patienten-Arzt-Verhältnisse oft dauerhaft sind würde man aber auch vermuten, dass viele Patientinnen mehrfach gefilmt worden sind.

    Wenn Frauen entschädigt werden die nur im fraglichen Zeitraum Patientinnen waren, aber nicht gefilmt wurden, weil die Identifikation zu aufwändig wäre, dann ist es etwas zweifelhaft von 7000 betroffenen Patientinnen zu sprechen – es wären dann ja viele eben nicht betroffen.

    Dass die Patientinnen geschädigt wurden, schwer sogar, steht außer Frage: Viele seien in ihrem Vertrauen zu Ärzten als Folge von Levys Verhalten so gestört, dass sie jegliche medizinische Betreuung, sowohl für sich selbst als auch für ihre Kinder, nicht mehr ertragen könnenDass die Patientinnen geschädigt wurden, schwer sogar, steht außer Frage: Viele seien in ihrem Vertrauen zu Ärzten als Folge von Levys Verhalten so gestört, dass sie jegliche medizinische Betreuung, sowohl für sich selbst als auch für ihre Kinder, nicht mehr ertragen können

    “Die Patientinnen” ist eine unklare Formulierung, die bedeuten kann “alle Patientinnen” aber das ist unwahrscheinlich. Wenn sich 80 davon nicht mehr zum Arzt trauen ist das auch viel, aber nicht die Mehrheit oder alle – die Zahlenverhältnisse sind unklar.

    Wenn die einzelnen Frauen gar nicht ermittelt wurden, dann haben auch nicht Polizisten und Staatsanwälte die Videos alle geschaut, sondern nur der Arzt der jetzt tot ist. Bei Aktivität seit 2005 sind 1200 Videos in 7 – 9 Jahren grob 150 – 200 Videos pro Jahr. Das wäre pro Arbeitstag etwa ein Video. Wenn ein solches Video mehrere Stunden dauert, und nach einer ersten Sichtung feststeht, dass man nicht alle Frauen ermitteln kann – etwa weil kein brauchbarer Zeitstempel für die Videos vorliegt – dann könnte man die meisten Videos nur im Schnelldurchlauf durchrasen lassen, um zu bestätigen, dass es sich um noch ein Machwerk dieser Art handelt. Dann weiß man nicht, welche Frau genau betroffen ist und kein Ermittler kann eine Aufnahme einem Namen mit Adresse zuordnen. Ob das Gesicht der Frauen immer, oft, selten oder nie im Bild ist habe ich nicht beschrieben gefunden.

    Das mag für viele Frauen ob der multiplen Ungewissheiten trotzdem noch mehr als unangenehm sein – dass die Mehrheit auch ein Trauma davonträgt ergibt sich für mich daraus nicht. Geschweige denn alle.

    Um zu diskutieren ob das Verfahren der Staatsgewalt die betroffenen Frauen traumatisiert hat, ob das vermeidbar gewesen wäre, ob dazu eine Gesetzesänderung notwendig war, dafür fehlen mir alle erforderlichen Informationen.

    Mal angenommen alle Videos sind mit Datum und Zeitstempel versehen, und es lässt sich feststellen anhand des Terminkalenders der Praxis um wie viel Uhr welche Frau da war und dies nun sein muss. Ich weiß nicht wie es zu einer Massenklage dann genau kommt; ob einzelne Frauen auch ausscheren können aus einem solchen Verfahren. Was hat man aber alles ermitteln müssen um auszuschließen, dass die Videos anderweitig verbreitet wurden?

    Wenn man einen Schadensersatzanspruch der Frauen für gerechtfertigt hält sofern die Frauen erfahren, was mit dem Arzt war, und die Chance besteht, dass sie später auf Umwegen davon erfahren, dass sie wahrscheinlich auch betroffen waren – immerhin werden viele versucht haben einen neuen Termin bei ihm zu bekommen, nachdem er schon Suizid verübt hat. Bei der Kollegin, die ihn angezeigt hat, und anderen Patientinnen und Angestelten – wer kann garantieren, dass das nicht gerüchteweise schnell die Runde macht? Vielleicht hat es das ja, und dann ist m.E. die offizielle Information der einzig richtige Weg.

  10. #11 Jürgen Schönstein
    24. Juli 2014

    @Stefan Wagner #10
    Geh davon aus, dass die Frauen NICHT identifiziert wurden, sondern kollektiv alle Patientinnen in den Pool der potenziell Entschädigungsberechtigten fallen. Das heißt aber auch, alle Patientinnen müssen mit einer Situation umgehen, die sie möglicher Weise nie betroffen hätte – und das hätte sich, bei vorsichtigerem Umgang mit den Ermittlungen, vielleicht vorer klären lassen. Der Arzt hat sich ja als Folge der Anschuldigung umgebracht; nur er hätte wohl aufklären können, wen und warum er aufgezeichnet hat. Und nein, das werden kaum 1200 stundenlange, editierte Videofilme gewesen sein, sondern individuelle Clips – Du hast ja selbst vorgerechnet: Etwa ein Clip pro Tag. Hast Du schon mal eine digitale Videocamera benutzt? Vor allem eine, die so klein ist, dass man sie sich wie einen Kugelschreiber um den Hals hängen kann? Jeder Clip ist eine Datei für sich, und genau das wird’s gewesen sein.

    Tut mir leid, aber ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Du Dich auf Spitzfindigkeiten versteifen willst. Die Frage ist ja nicht, ob hier jemandem Unrecht geschehen ist – sondern ob in dem vermeintlichen Versuch, dem Unrecht abzuhelfen, mehr Schaden angerichtet wurde. Und ob dabei nicht die falsche Leuten, nämlich die Anwaltsbüros, die hier keineswegs eine Menge Arbeit hatten, sondern nur möglichst viele “Opfer – und hier benutze ich bewusst die Anführungszeichen – von dem Unrecht profitieren. Du bist da anderer Meinung, und das ist auch in Ordnung.

  11. #12 Earonn
    25. Juli 2014

    Ich vergleiche das mal mit einer Operation: da hab ich also irgendein fieses Zeugs in meinem Körper – und es wird entschieden, mich aufzuschnippeln, um es zu entfernen. Werde ich durch die Operation mehr geschädigt als, sagen wir mal, durch die Polypen in meiner Nase?
    Der Arzt hatte NOCH nichts weiter mit den Videos gemacht. Was nicht bedeutet, dass er es nicht hätte tun können. Nur durch Glück ist hier kein weiterer Schaden schon durch den Täter entstanden.
    Und die Aufklärung hilft ja nicht nur den betroffenen Frauen. Ich glaube, Du lässt alle zukünfitigen Opfer außer acht. Darum würde ich ja auch meine Vergewaltigung anzeigen (bis jetzt ist es bei einem Versuch geblieben): es geht nicht nur darum,den Täter für die Tat an mir zu bestrafen. Es geht vor allem auch darum zukünftige Taten zu verhindern.

    Daher sollten auch die Opfer mit eingerechnet werden, denen so eine Behandlung erspart wurde.

    Und ist etwas nicht schlimm, wenn ich es nicht mitbekomme? Super, dann wäre ja eine Vergewaltigung okay, solange ich betäubt bin und nicht geschwängert oder körperlich geschädigt werde. K.O.-Tropfen lassen grüßen…
    (Würde natürlich entsprechend auch für einen Mann gelten: ist eine Analvergewaltigung für euch okay, solange ihr nichts davon mitbekommt?)

  12. #13 Jürgen Schönstein
    26. Juli 2014

    @Earonn #12
    Der Vergleich hinkt. Worum es hier geht wäre eher damit vergleichbar, dass nicht nur die Fälle “operiert” werden, in denen das “Fiese” geschehen ist, sondern das man es sich leict macht und dafür lieber allen potenziell Betroffenen in der Nase herumschnippelt.

    Was mich hier bewegt ist doch, dass es dabei EBEN NICHT um das Wohlergehen der Frauen ging. Denen wäre am besten geholfen, wenn man ermittelt hätte, was konkret geschehen ist, wer wie dabei missbraucht wurde und dann auch die Mittel bereitgestellt würden, um diesen Schaden zu kompensieren und/oder zu beheben.

    Statt dessen werden alle Patientinnen pauschal zu Opfern erklärt, denen dann aber (nach Abzug der Anwaltskosten) ein paar vergleichsweise mickerige Kröten bleiben, die zudem von der Versicherung der Klinik bezahlt wurden. Und letzlich wird damit keiner Frau wirklich geholfen. Denn es wird eben NICHT aufgeklärt und informiert. Oder, um Dein Vergewaltigungs-Beispiel zu verwenden: Hier wurden ja nicht die OPFER von Vergewaltigungen informiert, sondern einer großen Gruppe mitgeteilt, dass sie vergewaltigt worden sein könnten, oder auch nicht. Und wie sie mit dem “Wissen” (oder eben der Ungewissheit) dann umgehen, ist ihr Problem. Hauptsache, alle anderen, die diese Ungewissheit mit erzeugt haben, sind fein heraus …

    Und was die “künftigen Opfer” angeht: Du hast mitgekriegt, dass sich der beschuldigte Arzt das Leben genommen hat?

  13. #14 s.s.t.
    26. Juli 2014

    @Jürgen Schönstein

    Die Frage ist ja nicht, ob hier jemandem Unrecht geschehen ist – sondern ob in dem vermeintlichen Versuch, dem Unrecht abzuhelfen, mehr Schaden angerichtet wurde.

    Tja, es wäre wohl in der Tat für alle (außer den Anwälten) besser gewesen, die Filme wären nie entdeckt worden. Verschlimmbessern ist wohl die richtige Bezeichnung für diesen Vorgang. Mitunter ist es eben besser, wenn man nicht alles weis.

    Noch etwas zum Inhalt des Artikels, kürzer und in meinen Worten, auch wenn ich sicherlich Widerspruch ernte: Die Tat ist zwar eine Riesensauerei und gehört sanktioniert, jedoch ist vor der Aufdeckung Niemand geschädigt worden. Und die Erkenntnis (möglicherweise) geschädigt worden zu sein, hat mehr Schaden angerichtet als die (eventuelle) Schädigung.

    Und was die “künftigen Opfer” angeht: Du hast mitgekriegt, dass sich der beschuldigte Arzt das Leben genommen hat?

    Selbstmord war schon immer die aufrichtigste Form der Selbstkritik.