In meinem ersten Posting darüber, wie der Stern des ehemaligen Stars unter den akademischen Lehrern des Massachusetts Institute of Technology, Walter Lewin, in dramatischer Weise unterging, schien ja noch ein bisschen die Hintertür offen zu bleiben, dass es sich nur um ein großes Missverständnis gehandelt habe könne – vielleicht sogar nur um ein rein linguistisches Kommunkationsproblem zwischen Generationen und unterschiedlichen Muttersprachen. Doch einen Tag nach meinem Posting (kein ursächlicher Zusammenhang hier) veröffentlichte Inside Higher Ed mehr Details – Details, die das MIT, wie ich nun vermute, aus vermeintlichem Takt und Respekt gegenüber dem einstmals so angesehenen Professor, nicht verbreiten wollte, und die Inside Higher Ed direkt von der Frau erhielt, die mit ihrer Beschwerde diesen Stein ins Rollen gebracht hatte. Auch die MIT-Studentenzeitung The Tech hat dies inzwischen aufgegriffen.

Und nein, von einem “Missverständnis” oder einer “überzogenen Reaktion” des MIT kann danach wohl nicht mehr die Rede sein:

Lewin quickly moved their friendship into uncomfortable territory, and she was pushed to participate in online sexual role-playing and send naked pictures and videos of herself. After about 10 months, Harbi said, she resumed self-mutilating after seven years of not doing so

beschreibt Inside Higher Ed die Interaktion zwischen Lewin und der 32-jährigen MITx-Studentin. Die “Freundschaft” war via Facebook zustande gekommen, wo die Frau eine Seite für den Physikkurs Lewins eingerichtet hatte, und auf der sie den Austausch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen suchte – und wo sich, zu ihrer Überraschung auch, der “echte” Walter Lewin meldete (er bewies seine Authentizität mit Kursdokumenten, auf die nur er als Kursleiter Zugriff haben konnte).

Und spätestens ab da ist Lewin nicht mehr zu entlasten: Selbst wenn, wie einige KommentatorInnen im Diskusssionsstrang zu meinem ersten Beitrag darüber spekulieren, die Studentin die Anzüglichkeiten des Professors initiiert oder zumindest aus Eigeninteresse erst mal mitgemacht haben sollte (ACHTUNG: Dafür gibt es nicht die geringsten Hinweise – es geht hier nur um den hypothehtischen Fall, wenn es so gewesen wäre) – selbst dann fällt die volle Verantwortung auf den Lehrer zurück. Das ist so simpel und grundsätzlich, dass es vermutlich über alle Sprach- und Kulturdifferenzen hinweg uneingeschränkt verständlich ist.

Und ich schreibe ganz bewusst “die volle Verantwortung” – denn in solchen Fällen ist Verantwortung etwas, was nicht dadurch kleiner wird, weil sie auf mehrere Personen “verteilt” wird. (Erneut ACHTUNG: Auch dafür gibt es im Fall Lewin nicht die geringsten Hinweise). Das ist, um mal ein Parallelbeispiel zu suchen, ähnlich wie bei der Bestechung (und sexuelle Gratifikation kann ja in solchen Fällen wie eine “Belohnung” aufgefasst werden) – nur weil mir ein Bestechungsgeld angeboten wurde, bedeutet das nicht, dass damit meine Schuld im Fall der Annahme in irgend einer Weise gemildert wird.

Die Entscheidung des MIT mag also nicht sehr transparent gewesen sein – aber im Licht dieser Erkenntnis (die Frau hatte dem MIT ihre Kommunikation mit Levin, inklusive der Bilder, verfügbar gemacht) war sie, meine Ansicht nach, absolut nicht überzogen.

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Kommentare (44)

  1. #1 Ketzer
    29. Januar 2015

    In Wirklichkeit ist jeder erwachsene Mensch für sein eigenes Tun verantwortlich. Zum Realitätsabgleich: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/korrupter-richter-joerg-l-examen-gegen-sex/11288294.html

  2. #2 Bullet
    29. Januar 2015

    Was will er uns damit sagen?

  3. #3 Berlin
    29. Januar 2015

    Es ist doch nur menschlich- Goethe hat und
    sogar Einstein hat….
    Aber was hat das mit Wissenschaft zu tun-nichts
    Gruß
    Bernhard

  4. #4 Hans
    29. Januar 2015

    Lehrer-Schüler-Verhältnis, ok, auf den ersten Blick ein klarer Fall.
    ABER, die Studentin ist 32 (!) Jahre alt und hat ihm über einen längeren Zeitraum Nacktphotos und sogar entsprechende Videos geschickt. In dem Alter muß sie jedoch wissen was sie tut, sich im Nachhinein nun auf Nötigung zu berufen ist Schwachsinn.
    Es ist doch völlig absurd, daß Lewin deswegen gehen muß, auch wenn es natürlich trotzdem ein grundsätzlicher Fehler war, sich mit einer Studentin einzulassen.

  5. #5 bordikenner
    29. Januar 2015

    Alleine der Hinweis auf Selbstverletzung läßt die Vermutung aufkommen das es sich um eine Borderlinestörung handelt.
    Personen mit dieser Persönlichkeitsstörung tendieren auch dazu sich fest emotional an eine Vorbildperson zu klammern.
    Wenn das dann nicht funktioniert kommt Panik auf die sich in unterschiedlichster Form äußert, z.B. mit Angriffen auf die Person an die geklammert wurde.
    Das sind Spekulationen aber z.B. beim Fall Kachelmann wurde ja auch gezielt gelogen um den Mann zu Fall zu bringen, ob nun wegen Eifersucht, Geltungssucht oder oben genannten Störungen bleibt sich gleich.
    Wenn es wirklich nur online geschehen ist müßten ja auch entsprechende Logs nicht nur auf den Rechnern der Beteiligten zu finden sein sondern auch bei der NSA und dem ISP.
    Wo sind die Beweise ?

  6. #6 Jürgen Schönstein
    29. Januar 2015

    Offenbar gibt es hier ein Verständnisproblem: Wie ich in meinem Posting schrieb, spielt es gar keine Rolle, mit welchem Maß an Freiwilligkeit die Studentin das “Spiel” mitgespielt hat, und wie groß der Altersunterschied zwischen Studentin und Professor ist: Jede(r), der/die an einer (Hoch)Schule lehrt – ich tue das übrigens selbst, wie meiner Kurzbiografie rechts zu entnehmen ist, und zwar am gleichen Institut, an dem Lewin lehrte – weiß genau, dass solche Kontakte zwischen StudentInnen und Lehrpersonal nicht statthaft sind. Egal, wer sie initiiert, übrigens. Und egal, in welcher Absicht sie egal von wem initiiert wurden. Das hat auch dann scharfe disziplinarische Konsequenzen, wenn keine Nötigung im juristischen Sinn vorlag. Es ist also egal, ob – wie einige zu vermuten scheinen – die Studentin den Professor “verführt” hat (wofür es keine Beweise gibt), oder die Initiative von Lewin ausging: Als MIT-Professor wusste er, was es bedeutet, sich darauf einzulassen. Wie ich schon sagte: Selbst wenn man einer weiteren Person eine “Mitverantwortung” hierin zuschieben würde, mindert das die Verantwortlichkeit des Professors nicht um ein Mikron.

  7. #7 Jürgen Schönstein
    29. Januar 2015

    @bordikenner

    Wenn es wirklich nur online geschehen ist müßten ja auch entsprechende Logs nicht nur auf den Rechnern der Beteiligten zu finden sein sondern auch bei der NSA und dem ISP.
    Wo sind die Beweise ?

    Ich würd’ mal unter dem Aluhut nachschauen…

  8. #8 bordikenner
    29. Januar 2015

    @Jürgen Schönstein:
    Wenn ich mich online belästigt fühle und das ganze via Chat/Twitter/Facebook/Skype oder was auch immer passiert kann ich idR vom Client selber ein Protokoll anfertigen lassen, dann habe ich das auf Platte und kann es auch ausdrucken.
    Wenn das nicht gehen sollte kann ich entweder Screenshots anfertigen oder eben beim Provider via Polizei/Stattsanwaltschaft Ermittlungen erwirken.
    Und nur weil ich die NSA erwähnt habe habe ich keinen Aluhut auf sondern ein Nudelsieb RAMEN !

  9. #9 Jürgen Schönstein
    29. Januar 2015

    @bordikenner #8
    Die Studentin hatte ja die Materialien gesammelt und dem MIT zur Verfügung gestellt. Warum ist das kein Beweis, sondern würde nur dann gelten, wenn sich die NSA einschaltet? Dass letzteres nunmal nach Verschwörungstheorie riecht, sollte auch einem Nudelsiebträger nicht entgangen sein. Kann es sein, dass das Nudelsieb aus Aluminium ist?

  10. #10 MB
    29. Januar 2015

    Eine Frage zu diesem MITx-Programm: Gibt es eine Abschlussklausur und wie sehen diese aus? Außerdem, was bekommt man denn, wenn man diesen Kurs erfolgreich absolviert hat? Kann man sich den Kurs anrechnen lassen, falls man mit dem Studium am MIT beginnt?

  11. #11 DH
    29. Januar 2015

    Selbstverständlich spielt das Verhalten der Studentin eine Rolle bei der Gesamtwürdigung , insbesondere bei solchen Konsequenzen , aber es handelt sich um eine privilegierte Frau , also hat sie Recht. Punkt.

  12. #12 Jürgen Schönstein
    29. Januar 2015

    @DH #11
    Nein, es spielt keine Rolle! Und in welcher Weise ist die Frau “privilegiert”? Das Geschlecht des Studenten/der Studentin ist in diesem Fall völlig irrelevant, und es spielt auch keine Rolle, ob sie “Opfer” oder “Komplizin” wäre – das Verhalten des Professors ist, ganz unabhängig vom Verhalten der Studentin, völlig inakzeptabel. Da gibt es nichts zu deuteln. Denn es geht hier nicht um irgendwelche Missverständnisse oder missglückte Scherze, wie es anfänglich noch schien, sondern um eindeutig sexuelles Fehlverhalten.

  13. #13 genervt
    29. Januar 2015

    Jürgen hat recht. Es ist völlig egal ob das einvernehmlich war oder von der Studentin induziert, wer Beziehungen zu Abhängigen anfängt (Gleicher Fall z.B.: Arzt – Patient) muss mit Konsequenzen rechnen.

    In den USA ist es ja sogar üblich, solche Verbote in den Arbeitsverträgen festzuhalten. Es gibt ja die Redewendung “Dont f… the Company!”.

    Das hier gewisse Ähnlichkeiten zu dem Fall mit dem Wetterfrosch zu erkennen sind, tut dazu auch nichts zur Sache, man kann sich aber seinen Teil denken.

    Ob die Aberkennung des Prof. Emeritus nötig war (Geht das überhaupt in dem Fall?), darüber kann man meiner Meinung nach streiten. Es wirkt schon so, als hätte es hier verbrannte Erde gegeben, denkbar ist auch, dass es nicht der erste Fall von Studentenbeziehung war, aber das ist Spekulation.

  14. #14 Ketzer
    29. Januar 2015

    Wie kann speziescharakteristisches Verhalten ein Fehlverhalten sein? Genauer, kann es in einem anderen Sinne ein Fehlverhalten sein als etwa der Konsum bestimmter Lebensmittel?

  15. #15 Jürgen Schönstein
    30. Januar 2015

    @Ketzer #14
    Definiere “Lebensmittel”. Und ja, Konsum kann ein Fehlverhalten sein, das dürfte allgemein bekannt sein (Alkohol, sonstige Drogen etc.)

  16. #16 Statistiker
    30. Januar 2015

    Aus manchen Kommentaren wird äußerst deutlich, dass der Unterschied zwischen strafrechtlicher Relevanz und dienstrechtlichen Konsequenzen nicht erfasst wird.

    Nicht alles, was strafrechtlich zulässig ist, ist mit der dienstrechtlichen Funktion einer Person vereinbar –> Christian Wulff

  17. #17 Bullet
    30. Januar 2015

    Ketzer:
    hast du #13 gelesen? Wenn ja, was soll deine idiotische Frage?

  18. #18 Holger
    Mainz
    30. Januar 2015

    Hm – wichtig wäre doch die weiter oben von MB gestellte Frage zu klären – denn: wenn dieser Kurs gar nicht eine Abhängigkeit zwischen Studentin und Professor begründet (weil es keinen Abschluss gibt, der davon abhängt, weil es keine Privilegien gibt, die daran hängen etc.) – es also gar kein “Machtgefälle” gibt – dann finde ich die Reaktion des MIT vollkommen überzogen – denn die Frau ist damit nur eine wie jede andere (in diesem Fall eine, die zufällig die Online-Vorlesungen des Professors hört). Ansonsten dürften Professoren gar keine Bindungen haben (es sei denn, sie würden jemanden als Partner wählen, den sie nicht kennen – und der sie nicht kennt – und mit dem sie keinerlei sexuellen Austausch pflegen – was hinreichend absurd ist). Das ändert sich aber, wenn eine Abhängigkeit besteht – weil damit ein Missbrauch eines Machtgefälles entsteht. Und der Hinweis mit der Borderlinestörung ist tatsächlich nicht unwichtig – die Analyse von bordikenner könnte durchaus zutreffen.

  19. #19 Trottelreiner
    30. Januar 2015

    @bullet:
    Ähm, dir ist klar, was alles “speziescharakteristisches Verhalten” bei HSS ist?

    Das z.B. das Verhalten der Kouachi-Brüder Parallelen in den verschiedensten menschlichen Kulturen zu den verschiedensten Orten und Zeiten hat macht es nicht weniger zu einem Fehlverhalten.

    @Holger:
    Wobei eine tatsächlich vorliegende BPD (SVV findet man auch in anderen Zusammenhängen) gleich noch andere Fragen aufwirft. “bordikenner” hat da IMHO wohl eine gewisse, äh, “Brille”, die allerdings im Zweifelsfall mehr über ihn bzw. seine Kultur aussagt als die Realität. Siehe z.B. auch die verschiedenen Versionen von “Fatal Attraction”:

    https://www.telegraph.co.uk/culture/theatre/10712272/Fatal-Attraction-My-sympathy-for-the-bunny-boiler.html

    Um die unappetitlichen Seiten hervorzukramen, es gibt da z.B. Männer, die absichtlich Damen mit BPD suchen, da diese sich zu allen möglichen Praktiken überreden lassen. Siehe: ÖPNV am Freitagabend nimmt dir den letzten Glauben an die Menschheit.

    Anmerkungen über besonders eklige persische Hinrichtungsmethoden, unfreiwillige Organspende etc. vom Verfasser gelöscht.

  20. #20 DH
    30. Januar 2015

    Interessantes Rechtsverständnis (auch wenn es sich -noch- um eine Frage des Dienstrechts handelt ) , die Rahmenbedingungen spielen keine Rolle , das Verhalten des Opfers(?) ist irrelevant .
    Woran erinnert Einen das bloß , ich komm nicht drauf…

  21. #21 Trottelreiner
    30. Januar 2015

    Ähm, bullet, sorry, der Kommentar ging an Ketzer, nicht an dich, keine Ahnung wieso ich euch verwechselt hatte. Entschuldigung das ich dich angeführt hatte.

    Mea occulpa, mea maxima occulpa…

  22. #22 Jürgen Schönstein
    30. Januar 2015

    @DH #20
    Ich weiß nicht, an was Dich das erinnert, aber solche Grenzen sind im Dienstrecht völlig normal – gerade wegen der Assymetrie der Verhältnisse: Von den Lehrenden wird nun mal zu Recht erwartet, dass sie nichts tun, was den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt. Selbst wenn sich ihnen diese Schülerinnen oder Schüler an den Hals werfen. Das ist, wie ich schon mal gesagt habe, nicht anders als mit der Frage der Bestechlichkeit: Wenn mir die Annahme von Geschenken (und was als solches gilt, kann sehr streng definiert werden – oftmals darf es den Wert eines Plastikkugelschreibers nicht überschreiten) dienstrechtlich untersagt ist, dann spielt es keine Rolle, warum und von wem mir ein solches Geschenk angeboten wurde – ich weiß, dass ich es unter keinen Umständen annehmen darf. Dass das aktive Einfordern von “Geschenken” (sagen wir mal, in Form eines Bündels von Geldscheinen) dazu noch strafrechtlich relevant sein kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Auch bei sexuellen Kontakten zwischen ProfessorInnen und StundentInnen ist es dienstrechtlich völlig zweitrangig, wer damit angefangen hat – aber strafrechlich ist es sicher ein Unterschied, ob ein Professor seine Machtstellung (und die hat er, denn selbst wenn es am Ende nur ein Zertifikat für den Kurs gibt, könnte er dies doch verweigern oder der Studentin die weitere Teilnahme am Kurs erschweren oder verwehren) dazu ausnutzt, um eine Studentin gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen zu “motivieren”, oder ob sie von sich aus solche “Dienstleistungen” angeboten hat. Im ersten Fall würde sich der Prof definitiv wegen Nötigung strafbar machen.

  23. #23 Jürgen Schönstein
    30. Januar 2015

    @MB #10
    Solche Massive Open Online Courses (MOOCs), zu denen auch die Angebote von EdX und MITx gehören, sind keine Fernstudiengänge im klassischen Sinn; jeder Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Einheit, und die TeilnehmerInnen erwerben bei erfolgreichem Abschluss (ich habe selbst keine Kusre dieser Art mitgemacht, aber es gibt in der Tat Tests und Hausaufgaben, der Lernerfolg wird also gemessen) gibt es ein Zertifikat. Das ist zwar nicht das gleiche wie ein Hochschuldiplom, aber es ist auch nicht Nichts. Mehr dazu erfährst Du hier: https://www.edx.org/about/student-faq

  24. #24 Ketzer
    31. Januar 2015

    @Jürgen Schönstein

    Ich dachte passend zum Thema an Fleisch. Was macht den Fleischkonsum zum Fehlverhalten?

  25. #25 Jürgen Schönstein
    31. Januar 2015

    @Ketzer #24
    Dass “Fleisch” passend zum Thema sei ist an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten – davon abgesehen, dass es selbst dann noch deneben läge, wenn es nictht geschmacklos wäre. Ich denke mal, dass die MitarbeiterInnen dieser Organisation erhebliche Probleme hätten, wenn sie im Steakhaus ertappt werden… und dass das durchaus in ihren Dienstverträgen so verankert sein kann.

  26. #26 Ketzer
    31. Januar 2015

    Das ist also alles Geschmackssache oder höchstens Gegenstand eines aus freien Stücken geschlossenen zivilrechtlichen Vertrags?

  27. #27 Jürgen Schönstein
    31. Januar 2015

    @Ketzer #26
    Diese Frage ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Torpfosten verschoben werden. Wenn es um den Fleischkonsum ginge, wäre tatsächlich “alles Geschmackssache oder höchstens Gegenstand eines aus freien Stücken geschlossenen zivilrechtlichen Vertrags” – doch dass dieser Vergleich mit dem Fleischkonsum nicht trifft, hatte ich Ihnen ja schon erklärt. Nicht jede soziale Übereinkunft, die wir Menschen treffen, ist beliiebig und willkürlich – es gibt klare, rationale (und letzlich universelle) Gründe, warum so ein Verhalten zwischen Professor und Studentin nicht akzeptabel ist.

  28. #28 Ketzer
    31. Januar 2015

    Und diese klaren, rationalen und universellen Gründe wären welche? Nachdem sich Generationen von Philosophen über universelle Verhaltensmaßregeln den Kopf zerbrochen haben, ohne das Problem abschließend zu lösen, bin ich sehr gespannt auf die Antwort.

  29. #29 michael
    31. Januar 2015

    > ….Gegenstand eines aus freien Stücken geschlossenen zivilrechtlichen Vertrags? ….

    Erinnert mich irgendwie an den feinen Herrn Türpe.

  30. #30 Hans
    31. Januar 2015

    Wie auch immer, jedenfalls hat das MIT auch die allseits gerühmten Vorlesungen Lewins auf unbestimmte Zeit offline gestellt, wozu das gut sein soll ist mir schleierhaft.
    Taugen die plötzlich nichts mehr, gibt es in denen irgendwelche sexuellen Grenzüberschreitungen, oder ist das eine neue Form von intelektueller Generalhaftung? Machst Du etwas Dummes, landet alles was du jemals produziert hast im Shredder, egal wie gut es auch sein mag.
    Und nur rein hypothetisch, wer schützt eigentlich die Professoren/Dozenten vor den Studenten? Angesichts einiger völlig absurder Vorlesungsboykotte im letzten Jahr und einer generell mittlerweile völlig freidrehenden sogenannten PC, scheint mir diese Frage durchaus diskussionswürdig.

  31. #31 Jürgen Schönstein
    31. Januar 2015

    @michael #29
    Dem “irgendwie” möchte ich doch energisch widersprechen – es erinnert “absolut und unmissverständlich” (oder sollte ich noch “universell” ergänzen) an denselben. Und aus dem Grund spare ich mir auch die Antwort, denn es wäre pure Zeitverschwendung.

  32. #32 Jürgen Schönstein
    31. Januar 2015

    @Hans #30
    Damit es kein Missverständnis gibt: Lewins Vorlesungen sind selbstverständlich noch im Internet verfügbar – nur halt nicht mehr auf der Seite, auf der das MIT Online-Lehrmaterialien anbietet. Und das wiederum ist konsequent, selbst wenn es drastisch erscheinen mag. Wie glaubhaft wäre es denn, wenn eine Organisation weiterhin von der Arbeit einer Person profitiert, von der sie sich aus grundsätzlichen Gründen trennen will?

  33. #33 Hans
    31. Januar 2015

    Tja Jürgen, dazu fällt mir Nichts mehr ein.
    Es geht in Bezug auf die Vorlesungen nicht um Glaubhaftigkeit, sondern um Naturwissenschaft.
    Wenn man anfängt, die Nutzung naturwissenschaftlicher Leistungen von dem moralischen Niveau ihrer Produzenten abhängig zu machen, ist das daß Ende jeglicher Wissenschaftlichkeit.

  34. #34 Jürgen Schönstein
    31. Januar 2015

    @Hans #33
    Ich muss die Entscheidung des MIT ja nicht verteidigen – ich versuche nur, sie zu erklären, und zwar so, wie ich sie verstehe. Aber Dein Einwand ist nur bedingt zutreffend, denn es geht hier nicht um die Forschung – die sich manchmal über Fragen der Moral hinweg setzt (siehe hier oder auch hier) – sondern um die Lehre. Und da spielt die Persönlichkeit der Lehrenden schon traditionell eine große Rolle, wie jede/r noch aus der eigenen Schulzeit sicher weiss – ganz konkret geht es aber auch darum, dass dieser Lehrende seine Rolle als Lehrer missbraucht hat. Und das ist eben schon ein Unterschied – Lewin hat ja nicht als Privatperson gehandelt, sondern seine Rolle als Lehrer für sein Fehlverhalten ausgenutzt. Und genau das macht ihn halt als Lehrer nicht mehr tragbar. Dieses Dilemma ist ja nicht neu – es gibt viele Fälle, in denen sehr beliebte Lehrer (ind seltenen Fällen auch Lehrerinnen) das Vertrauen ihrer SchülerInnen (und in der Folge dann auch die SchülerInnen selbst) missbrauchen. Fändest Du es okay, wenn diese Lehrer oder Lehrerinnen weiterhin unterrichten dürfen, nur weil sie ja so gute LehrerInnen sind? Und das meine ich nicht als eine rhetorische Frage.

  35. #35 Hans
    31. Januar 2015

    Nun er darf ja auch nicht mehr am MIT lehren, die Gründe haben Sie erläutert, Jürgen, und ich akzeptiere den von Ihnen dargelegten Standpunkt des MIT.
    Was die schon vorhandenen Vorlesungen angeht, haben wir einen Dissens, ich halte es nach wie vor für übezogen, diese offline zu stellen.

  36. #36 DH
    31. Januar 2015

    @Jürgen Schonstein

    Zustimmung , diese Grenzen sind ausgesprochen wichtig , sonst wäre Tür und Tor geöffnet für die nicht offen ausgesprochene Erwartung des Profs , was “helfen” könnte beim Fort – oder auch “nur” beim Durchkommen .

    Aber es sollte – in diesem Fall bei der Höhe der Sanktion , denn der Fall an sich ist ja offenbar unbestritten – berücksichtigt werden , in welcher Intensität die Studentin beteiligt war , und gerade wenn eine Borderlinestörung im Spiel ist , söllte höllisch aufgepaßt werden und alles besser doppelt und dreifach abgesichert werden .
    Das Dienstrecht hat dann natürlich wieder den Vorteil , Dinge ahnden zu können , die strafrechtlich womöglich schwer nachzuweisen wären.

  37. #37 Ketzer
    1. Februar 2015

    @{ michael, Jürgen Schonstein }:

    Ich habe den Eindruck, kritische Nachfragen sind Euch unangenehm. Woran liegt das?

  38. #38 Jürgen Schönstein
    1. Februar 2015

    @Ketzer #37 (oder sollen wir wieder Sven Türpe sagen?)
    Ich habe nie etwas gegen kritische Nachfrage. Doch Ihre Einwürfe sind weder kritisch noch Nachfragen – es ist nur Ihre alte, stets gleiche Leier. Ich habe Sie nicht vermisst, und ich werde Sie auch in Zukunft nicht vermissen.

  39. #39 rolak
    1. Februar 2015

    Nebenan drückte ich noch Unmut aus ob des VomNetzNehmens – da war mir allerdings noch nicht klar gemacht worden, daß es nur um die im MIT-Programm eingebundenen Vorlesungen/Kurse ging, nicht generell (evtl wg MIT©) die Vorlesungen/Kurse an sich.
    Somit fällt mein einziger Kritikpunkt weg…

  40. #40 genervt
    1. Februar 2015

    @Ketzer: Vielleicht hilft dieser Artikel weiter, bei der Verständlichkeit von etwas eigentlich völlig selbstverständlichem:

    https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/gute-noten-fuer-sex-professor-zu-zehn-monaten-auf-bewaehrung-verurteilt-a-614262.html

  41. #41 cero
    4. Februar 2015

    Sorry, mit dem Artikel bist du wirklich übers Ziel hinausgeschossen. Offensichtlich hast du keine Ahnung, wie ein MOOC funktioniert.
    Der Lehrende hat hier keinen direkten Einfluss auf den Lernerfolg der Studierenden (Wie sollte das auch gehen bei 10.000 Teilnehmern?) Stattdessen gibt es automatisierte oder Peer-reviewte Hausaufgaben und Tests, die am Ende über den Erhalt eines Zertifikats entscheiden.

    Wie schon Kommentator #18 bemerkte (Den du bisher geflissentlich ignoriert hast) gibt es hier keinerlei Machtgefälle und damit auch kein Ausnutzen davon.

    Dass sich die erwähnte Dame auf diese sexuellen Handlungen eingelassen hat und das eventuell teilweise in einer psychischen Störung begründet lag ist tragisch, aber mit Sicherheit nicht Schuld des Professors.

    Die einzige Art von Machtgefälle liegt darin, dass der Professor eine gewisse Berühmtheit besitzt. Das kann man ihm aber wohl kaum ankreiden.

    Tatsächlich haben wir hier nur einen alten Mann, der eine jüngere Internetbekanntschaft hatte und diese sexuell ausgereizt hat. Was daran sträflich sein soll, erschließt sich mir nicht.

  42. #42 rolak
    4. Februar 2015

    geflissentlich ignoriert

    ..wird sowohl von Dir, cero, als auch von dem von Dir als Unterstützung zitierten Holger in Kommentar 18 (der wievielte Kommentator er hier im blog ist, sei mal dahingestellt) der schon längst geklärte Umstand, daß der Arbeitsvertrag unter Androhung von Sanktionen das bemängelte Verhalten verbietet und somit der Ablauf völlig korrekt ist.

  43. #43 Jürgen Schönstein
    4. Februar 2015

    @cero #41
    Ich hatte die Frage hier schon beantwortet: MOOCs im Rahmen von MITx sind zwar keine Fernstudiengänge im herkömmlichen Sinn, aber es gibt Tests, und es gibt Zertifikate. Und Lewin hatte ein Dokument, mit dem Kursleiter den Lernerfolg der KursteilnehmerInnen verfolgen, als “Legitimation” an die betroffene Studentin geschickt, also durchaus seine “Macht” über sie instrumentalisiert. Er IST als Lehrer aufgetreten, und muss sich daher auch an den Verhaltensmaßstäben eines Lehrers messen lassen.

  44. #44 cero
    5. Februar 2015

    @Jürgen: Deine Antwort auf Kommentar (Danke @rolak 😉 ) #10 habe ich gelesen, die Frage von #18 und mir war allerdings eher, ob denn überhaupt ein Machtgefälle existiert hat.

    Ich interpretiere deine Antwort jetzt mal so, dass unabhängig, ob Prof. Lewin tatsächlich Macht über den Lernerfolg der Studentin hatte (Was ich stark bezweifle), ein “gefühltes Machtgefälle” bestand.
    Das kann natürlich durchaus sein, halte ich aber für eine sehr wacklige Argumentationsgrundlage. Vor allem, da es wohl am Ehesten aus der Popularität von Lewin resultiert und weniger aus dem Lehrverhältnis.

    Dass Lewin interne Dokumente verschickt, um sich zu authentifizieren/profilieren ist natürlich verwerflich (und sollte separat geahndet werden), es fällt mir aber sehr schwer das als “Drohung” zur Erzwingung sexueller Handlungen aufzufassen.

    Dass er aus rechtlicher Sicht als Lehrer aufgetreten ist und (laut @rolak) der Arbeitsvertrag bezogen auf die MOOCs diese Handlungen untersagt, erklärt und rechtfertigt natürlich die Konsequenzen, die das MIT gezogen hat. Pech für Lewin.
    Aus moralischer Sicht halte ich dann aber am Ehesten den Arbeitsvertrag für schlecht an MOOCs angepasst. Wenn man 100 Studenten pro Jahr hat, auf deren Bestehen man persönlichen und direkten Einfluss hat, ist es natürlich völlig indiskutabel, dass sexuelle Handlungen oder andere “Gefälligkeiten” untersagt sind.

    Führt man jedoch MOOCs mit nahezu unbegrenzter Reichweite (Seine Kurse hatten insgesamt 8 Millionen (!) Teilnehmer), bei denen sich der persönliche Einfluss maximal auf das Beantworten von Fragen in Foren beläuft, dann ist es stark fragwürdig, ob diese Regelungen noch sinnvoll anwendbar sind.