Dass die Meldung auch durch die deutschen Medien gehen würde, war ziemlich klar: Eine Kundin verklagt Starbucks auf fünf Millionen Dollar Schadenersatz, weil die zuviel Eis in ihre Eiskaffees tun – oder so ähnlich. Und ehe jemand gleich wieder feststellt, dass die Amis offenbar nicht ganz dicht sind, möchte ich die Meldung doch ein wenig korrigieren. Und ja, mit Dichte hat das durchaus zu tun, denn Eis ist, wie wir wissen, weniger dicht als Wasser – im gefrorenen Aggregatszustand nimmt es mehr Platz ein als im flüssigen. Und das spielt in der Klage tatsächlich eine Rolle.

Aber der Reihe nach: Hier ist erst mal die Klageschrift selbst – und die ist gar nicht so absurd, wie die Meldungen es erscheinen lassen. Denn es geht nicht um zuviel Eis, sondern um zuwenig Kaffee; die Klägerin weist ziemlich klar (und mit eindeutigem Bildmaterial) nach, dass in den Starbucks-Bechern eben nicht die überall versprochenen Mengen an Kaffee (oder Tee oder Limonade oder anderen zu kühlenden Getränken) enthalten sind: Die größte Version, der “Venti-Eiskaffe”, beispielsweise, enthält statt der auf den Preistafeln versprochenen 0,7 Liter Kaffee nur 0,4 Liter – der Rest wird mit Eis aufgefüllt.

Nun könnte man ja sagen, dass Eis auch Wasser = Flüssigkeit ist, die Gesamtmenge im Becher (der ja insgesamt wohl die versprochenen Mengen fasst) also ungefähr stimmt. Doch dem hält die Klägerin in Punkt 34 ihrer Klageschrift entgegen, dass Eis eben weitaus weniger dicht sei als Wasser – und das stimmt auch; 1 Kubizkzentimeter Eis wiegt etwa 0,92 Gramm, also 8 Prozent weniger als ein Kubikzentimeter Wasser bei 4 Grad Celsius. Und wegen der acht Prozent wird hier also geklagt – vielleicht sind die wirklich nicht ganz dicht, oder?

Naja, die Frage ist vielmehr, ob das Eis Teil des Getränks ist, oder eben nicht. Und das Argument, dass es nicht Teil des Drinks ist, hat durchaus etwas Plausibles, da man Eis nicht wirklich trinken kann, sondern warten muss, bis es geschmolzen ist – dann hat man aber per definitionem kein Eisgetränk mehr. Das wird unter Punkt 36 der Klageschrift auch betont: “Getränk” bedeute “trinkbare Flüssigkeit”. Und von der würde eben nicht die versprochene Menge geliefert, sondern gerade mal ein bisschen mehr als die Hälfte. Mit anderen Worten: es ist nicht zu viel Eis im Getränk, sondern zu wenig Getränk im Eis. Ein kleiner, aber relevanter Unterschied, wie jede(r) Durstige bestätigen wird, wenn nach ein paar schnellen Schlucken nur noch geschmackloses Eis im Becher verbleibt, das dann mit selbigem weggeworfen wird. Wer Wasser gewollt hätte, hätte Wasser bestellt…

Das alles wäre natürlich nicht den kleinsten Aufreger wert, wenn da nicht die Summe von fünf Millionen Dollar im Spiel wäre. Ist sie aber eigentlich gar nicht: In der Klageschrift steht lediglich der Hinweis, dass sie stellvertretend für alle potenziell Geschädigten erhoben wird – und dass deren aggregierte Forderungen dann potenziell auch fünf Millionen Dollar überschreiten würden (das ist offenbar eine Grenze, die bei der Gerichtszuständigkeit eine Rolle spielt und darum betont wird) . Die Klägerin selbst beziffert den Streitwert mit 75.000 Dollar. Das ist zwar immer noch eine ganze Menge Geld für einen gelegentlichen Schluck Kaffee mehr oder weniger; aber andererseits kosten Eisgetränke bei Starbucks in den USA sowieso schon etwa ein Viertel mehr als die – wie wir nun wissen, nicht ganz – gleiche Menge reinen heissen Kaffees, beispielsweise. Und Starbucks setzt mit seinen Getränken im Jahr gute elf Milliarden Dollar um – wenn also diese Eis-Drinks auch nur ein Zehntel dieses Umsatzes ausmachen würden, wären das immer noch mehr als eine Milliarde Dollar. Mit nochmal anderen Worten bedeutet das, dass Starbucks-Kunden Hunderte von Millionen Dollar jährlich für gefrorenes Leitungswasser bezahlen – mein Mitleid angesichts der Klage ist da durchaus begrenzt.

flattr this!

Kommentare (21)

  1. #1 Anderer Michael
    3. Mai 2016

    Mein Mitleid geht gegen null. Starbucks gehört zu den Wirtschaftsflüchtlingen, die sich wegen des generalisierten Versagens sämtlicher Justiz-ministerinnen und Finanzminister der letzten Regierungen, sei es rot-grün, schwarz-gelb oder schwarz-rot , vor Steuerzahlungen drücken.
    Quelle (wenn auch älter):https://www.attac.de/kampagnen/konzernbesteuerung/steuertrickser/starbucks/

  2. #2 AfD Wähler
    4. Mai 2016

    Wie viel von dem Eiskaffee hat die gute Frau den getrunken damit sich der Schaden auf 75’000$ beziffert?

  3. #3 rolak
    4. Mai 2016

    sondern zu wenig Getränk im Eis

    Eine Seuche. Grassierend wie Erkältung im Winter, ach was, spanische Grippe.

    Und nichtmal besonders neu – Anfang der 80er gabs am Tresen einer dieser Eiswürfelschleudern namens Disko einen mittelschweren Aufstand, weil ein Gast darauf bestand, daß gefälligst zuerst die 0.3 Cola ins Glas sollten und dann nur ein wenig Eis, statt mit dem Glas einmal durchs Gecrushte zu baggern und dann die verbliebenen Lücken anzufärben (derselbe optische Gag wie bei der designklassischen 0.2-Flasche). Anraunzen, Augenauskratzen, Ordnungsamt – die gesamte Palette.

    Da war mir mein gewähltes Flaschenbier aus mehreren Gründen wesentlich lieber…

  4. #4 kari90
    4. Mai 2016

    Klar ist es Betrug, aber eigentlich sollte das jedem klar denkenden Kunden schon bewusst sein. Wie rolak schon geschrieben hat, ist das ja auch nichts Neues..

    Mir ist dieser Coffee2Go Hype und all das damit verbundene Wegwerfgeschirr sowieso einfach nur zuwider. Der Kaffee ist gut, aber wenn ich schon Kaffee auswärts trinke dann in einer wiederverwendbaren Tasse in einem guten österreichischem Kaffeehaus.. Dort ist im Eiskaffee auch kein Eiswürfel sondern Vanilleeis drinnen 😉

    Die Klage find ich insofern gut, da es auch die (scheinbar nicht ganz mündigen) Konsumenten auch darauf aufmerksam zu machen, dass sie abgezockt werden.

  5. #5 DasOlli
    4. Mai 2016

    @kari90 “all das damit verbundene Wegwerfgeschirr ” auch Starbucks bietet an die Getränke in wiederverwendbare Becher zu zubereiten, siehe:
    https://www.starbucks.de/responsibility/environment/recycling

  6. #6 klauszwingenberger
    4. Mai 2016

    @ AfD-Wähler:

    Schauen Sie sich mal das Rubrum der Klageschrift an. Die Klägerin tritt zugleich für die Rechte anderer Betroffener auf (“class action”). Das gibt’s in Deutschland nicht (oder nur in etwas anderer Form, als Verbandsklage, z.B. im gewerblichen Rechtsschutz, im Umweltrecht, bei bestimmten Bereichen des Verbraucherrechts), wohl aber in den USA in einigen Rechtsgebieten. Der Erfolg würde ihr übrigens auch nicht persönlich zufließen, sondern als eine Art Strafe verfallen.

    Dem äußeren Anschein nach tritt hier ein einzelner Bürger als Sachwalter des öffentlichen Interesses auf. Man muss aber durchaus nicht meinen, dass die Dame einfach mal eben und auf eigenes Kostenrisiko Starbucks auf fünf Mio Dollars verklagt. Natürlich stehen da Interessenverbände dahinter – wir nennen sie “Verbraucherschutzverbände” und lassen sie direkt als Kläger zu.

  7. #7 Hobbes
    4. Mai 2016

    Ist theoretisch nicht die komplette über der Angabe kassierte Summe in den USA dann Teil des Schadensprozesses?
    Wenn wir also von 40% falscher Angabe ausgehen nicht auch 40% des Umsatzes des Produktes? Ich meine die Klage geht ja in Richtung Betrug/Wettbewerbsverzerrung. Da wurde doch bei Fällen der Vergangenheit immer der potentielle Gesamtschaden als Grundlage genommen. Zumal dieser in diesem Fall ja sogar noch (theoretisch) Reingewinn ist.

  8. #8 Jürgen Schönstein
    4. Mai 2016

    @hobbes
    Es gibt in den USA zwei Arten von “Schadenersatz” (das wird auch Volkswagen eventuell noch sehr teuer zu spüren bekommen): “Compensatory damages” oder “actual damages”, also den Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden, sei es nun Nutzungsausfall oder zu Unrecht kassiertes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen etc. – und dann die so genannten “punitive damages”, also ein Betrag, der bei besonders bös- oder mutwilligem Verhalten des Schadenverursachers verhängt wird und der den alleinigen Zweck hat, weh zu tun, also der Abschreckung zu dienen. KlägerInnen können nur ersteres geltend machen – über die punitve damages entscheidet allein das Gericht. Und ja, da spielt dann der Profit, den der/die Beklagte mit dem schädigenden Verhalten gemacht hat, eine enorme Rolle. Doch KlägerInnen werden in aller Regel nur mit dem tatsächlichen Schadensersatz entschädigt; die Strafsummen (genauer gesagt: was von denen übrig geblieben ist, nachdem die Anwälte ihre Honorare eingestrichen haben) fliessen meist – aber nicht immer – in irgendwelche Fonds oder werden für Forderungen von Geschädigten rückgestellt, die sich bis dahin noch nicht gemeldet hatten, aber auch im Prinzip anspruchsberechtigt sind.

  9. #9 Joe
    4. Mai 2016

    Die Amis sind offenbar nicht ganz dicht!

  10. #10 lindita
    5. Mai 2016

    Ich weiss nicht, klagen zu dürfen wann es einen lustig ist, ist der beste Verbraucherschutz. Wenigsten dürfen Amerikaner von Originalität und Auswahl in ihren Läden profitieren. Wir in Europa werden durch Angst blockierte. Dort entscheiden die Verbraucher, hier entscheidet irgend ein jemand für mich. Ich weiss nicht mal, dass ein Produkt überhaupt möglich wäre.

    (Neben bei – ich wäre dann wahrscheinlich für ttip. Ich finde, wenn schon Kapitalismus, dann will ich als Kunde es auch bei mir im Laden sehen. Und Umweltschutz, da sollte De mit ihrer Kohle und VW nicht an meiner Stelle entscheiden. )

  11. #11 Earonn
    5. Mai 2016

    Öhm, war das nicht von Anfang an klar, dass es um das Volumen ging, das von dem Eis (anstatt des bezahlten Getränks) eingenommen wird?

    Um diese (scheinbare) geistige Überlegenheit gleich wieder plattzumachen: ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Regelungen über Inhalte auch Eis einbeziehen, dass also der Verkäufer ohnehin verpflichtet ist, mindestens die verkaufte Menge Getränk in das Glas zu füllen und dieses dann eben etwas größer sein müsse, wenn noch Eis dazu kommt.
    Aber ich kenn Eis im Getränk nur von Whisky, da gibt’s solche Probleme nicht. 😉

    @lindita
    Meinste echt? Dir ist klar, dass z.B. Kinderüberraschung in den USA verboten ist oder zumindest war, weil das ja zu gefährlich sei? Nix mit größerer Vielfalt – das Gegenteil ist zuweilen der Fall, um Klagen abzuwenden.
    Wovor sollten Firmen in Deutschland denn groß Angst haben? Schau doch mal, wie es Volkswagen nach ihrer kleinen Betrugsnummer ergeht.

  12. #12 rolak
    5. Mai 2016

    ich kenn Eis im Getränk nur von Whisky

    ich kenn Eis im Whisky nur von Anderen, Earonn ;‑)

  13. #13 AfD Wähler
    5. Mai 2016

    @klauszwingenberger #6
    Danke für Ihren Beitrag, zusammen mit Herrn Schönsteins Kommentar #8 ergibt sich ein anderes Verständnis.

  14. #14 Anderer Michael
    6. Mai 2016

    Rolak
    d.h. Du trinkst ihn ohne Eis, den Whisky ? Wie kulturlos!

  15. #15 Earonn
    10. Mai 2016

    Anderer Michael,
    da muss ich Rolak mal in Schutz nehmen: es hängt sehr vom Whisky ab.
    Springbank z.B., da würde ich dir eher die Finger abnagen, ehe Du deine widerlichen Hartwasserklumpen in meinen schönen Whisky werfen darfst.
    Der Fettercairn, um den es gerade geht, wird allerdings durch die Zugabe lieblichen Wassereises um Längen besser.
    Und in meiner Stammkneipe steht die Wasserflasche steht auf dem Tresen, wenn’s denn sein muss. Nach Eis sollte man besser nicht fragen, die Jungs schnappen schon mal, und der Keller ist tief… ;)))

    @Jürgen
    Ahem. Sorry fürs OT. Aber es macht Spa-ha-haaß.
    *singt Je Ne Regrette Rien*

  16. #16 Jürgen Schönstein
    10. Mai 2016

    @Earonn

    Sorry fürs OT.

    Wieso? Das ist doch voll “on topic” – es ging ja nicht zuletzt darum, ob Eis ein Teil des Getränks ist (also geschmacklich zum Erlebnis gehört), oder nur für die notwendige Kühlung sorgt. Es gibt ja beispielsweise Dauer-Eiswürfel, deren alleiniger Zweck es ist, den Geschmack des Getränks nicht zu verwässern (ob ich eine Edelstahl-Note in meinem Drink bevorzugen würde, ist nochmal eine ganz andere Frage). Wenn Wasser – vielleicht sogar sehr ausgewähltes Wasser – dazu gehört, um den Geschmack erst richtig zu entfalten, dann kommt man zu einem anderen Ergebnis als bei der Cola, die durch die Zugabe von Eis eigentlich nur auf die “richtige” (was immer das sein mag) Temperatur gebracht werden soll.

  17. #17 Earonn
    10. Mai 2016

    Hm…wirklich interessant. Geht mir erst jetzt auf (sorry, habe die letzten 2 Stunden einen Weg gesucht, E-Mails massenweise von Zimbra in Outlook zu schubsen, halb geschafft, und nu ist mein Hirn erweicht):
    Beim Whisky ist es, ziemlich eindeutig: x ml, ohne Eis gemessen.
    Cola scheinen einige ja so oder so zu intepretieren, aber normalerweise würde ich auch da erwarten: x ml Cola und das Eis obendrauf.
    Aber wie ist das bei einem Eiscafe? Da gehört ja das Eis nun wirklich dazu.

    Ich bin verwirrt.

  18. #18 rolak
    10. Mai 2016

    Wie kulturlos!

    Ganz im Gegenteil, Michael:

    a)
    b) Temperatur sinkt → Aroma wird ärmer
    c) manchmal, aber nur manchmal bei cask-strength >60% ein (wörtlich!) Tröpfchen Wasser, das verzuckert dann ein wenig den AlkHolzhammer.

  19. #19 Anderer Michael
    10. Mai 2016

    Na wieder was gelernt. Diese Spirituose trinke ich eh sehr selten, Whisky verwende ich manchmal für Marmorkuchen. Vielleicht probiere ich mal, mit etwas Wasser. Habe so eine kleine Flasche aus einem Geschenkkorb ,vermutlich eher Handelsware. Nun Prost.
    Also so ein kleiner winziger Schluck ging schon, mehr bringe ich nicht runter.
    Wieso singt AC/DC eigentlich von Whisky on the rocks. Die meinen vermutlich nicht die Flusssteine,die man früher verwendete, sondern Eiswürfel, oder?
    Unabhängig werde ich mal darauf achten, ob in einem Lokal erst die Limonade und dann ein paar Eiswürfel dazu kommen. Bei einem großen weltweiten agierenden Unternehmen, welches standardisierte Fertigspeisen verkauft, habe ich früher immer die Limonade ohne Eis bestellt, weil es mir zu verwässert schmeckte. Inzwischen haben sie auf Selbstbedienung umgestellt.
    Ansonsten Danke für die Korrektur zum Whiskykonsum, Science Blog bildet umfassend.

  20. #20 Aginor
    11. Mai 2016

    Also ich kenne das vom Whiskey so:
    – Scotch ist reich an Aromen, da ist Eis doof. Macht niemand (außer Amerikanern manchmal). Wird in der Regel bei Zimmertemperatur genossen. Hier trinkt man entweder dazu (parallel aus einem anderen Glas) Wasser, oder es kommt mal ein Tröpfchen Wasser rein.
    – Bourbon oder Tennessee Whiskey, aber auch Rye, haben wenig ausgeprägte Aromen, bei denen gilt das Eis nicht als so sehr unfein. Tatsächlich trinke ich Bourbon öfter mal auch “on the rocks” (mit Eis).

    Ich unterstelle mal wohlwollend den Jungs von AC/DC dass sie Bourbon on the rocks meinen.

    Gruß
    Aginor

  21. #21 Laura | AMS Advocaten
    https://www.amsadvocaten.de/
    19. September 2016

    Wiedermal eine bizarre Situation in den Staaten. 5 Millionen Dollar ist ein ordentlicher Betrag für
    einen Iced Coffee. Weiß schon jemand wie es ausgegangen ist?