Vor ziemlich genau zwei Jahren hatte ich mir in meinem Blog aus Anlass eines umstrittenen Vergewaltingungs-Urteils in Stanford (Kalifornien) Gedanken über die Mitschuld der Väter gemacht. Wer mehr Details bracht, sollte dem Link folgen – ich warte so lange…
Der Richter, der sich wegen des – nach Ansicht auch vieler FrauenrechtlerInnen – zu milden Urteils für den Vergewaltiger zum Ziel breiter Kritik gemacht hatte, wurde nun per Referendum aus dem Amt gejagt: Voters oust California judge in Brock Turner sexual assault case. Und das mag einigen, die den Fall damals verfolgt haben, als angemessen oder gerechtfertigt erscheinen. Und ich habe mich zwar damals auch über den Prozessausgang empört, aber damals wie heute ist es weniger das vergleichsweise milde Strafmaß (sechs Monate Haft, von denen der Vergewaltiger dann nur drei Monate absitzen musste), das ich so abstoßend fand, sondern eher die Begründung, die sich primär darauf berief, langfristigen Schaden vom Täter abwenden zu wollen. Und von dem Verhalten des Vaters, der die Sache in einer Art und Weise herunterspielte, die sehr deutlich machte, woher der Sohn sein mangelhaftes Schuldbewusstsein in diesem Fall bezogen hatte.
Nicht, dass ich zu großes Mitleid mit Richter Aron Persky hatte: Die Möglichkeit, per Referendum abberufen zu werden, gehört zu den Berufsrisiken seines Standes in Kalifornien; unfair im Sinn von regelwidrig ist die Amtsenthebung – die ja demokratisch korrekt ablief – also nicht. Und mit der Einhaltung von Regeln sollte sich jeder Berufsjurist qua Funktion identifizieren (oder von vornherein eine andere Laufbahn wählen).
Aber wem ist damit nun geholfen? Als Reflexreaktion auf das Urteil hatte die kalifornische Legislative schon beschlossen, Haftstrafen bei Vergewaltigungsurteilen zwingend vorzuschreiben. Und sicher, in vielen Fällen mag es ja tatsächlich besser sein, wenn Sexualverbrecher für möglichst lange Zeit aus dem Verkehr gezogen werden. Aber selbst in den USA ist es kein Geheimnis, dass Menschen generell hartgesottener (und damit gefährlicher) aus den überfüllten Gefängnissen herauskommen, als sie hineingeschickt wurden. Zu einem guten Richterspruch gehört auch, dass er angemessen und mit einer gewissen “Weisheit” des Amtsinhabes gefällt wird. Doch genau das werden sich kalifornische Richter in Zukunft wohl verkneifen und lieber möglichst harte Urteile mit hohen Haftstrafen fällen. Denn wer setzt schon gerne seinen Job aufs Spiel…
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