Viel mehr lässt sich zu der Art und Weise, wie in den USA über privaten Schusswaffenbesitz diskutiert wird, eigentlich gar nicht mehr sagen. Wenn es keinen akuten Anlass gibt, über den Sinn und die juristischen Implikationen des zweiten Verfassungszusatzes nachzudenken, dann wird die Diskussion als unnötig abgebügelt. Und wenn es nun, akut nach der Schießerei…
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