Vergewaltigungsdrogen sind Substanzen, die die (Neben)Wirkung haben und auch zu diesem Zweck eingesetzt werden, ein Opfer, dem sie (heimlich) verabreicht werden, gefügig, widerstandslos und steuerbar zu machen, um sexuelle Übergriffe zu erleichtern und womöglich die Entstehung von Erinnerungen an die Tat einzuschränken.

Leider häufen sich in letzter Zeit, auch in der forensischen Fachliteratur, die Berichte zum Einsatz solcher Substanzen, so daß fachsprachlich bereits die Abkürzung „DFSA“ (drug-facilitated sexual assault, dt: substanzunterstützter sexueller Mißbrauch) geführt wird und eine lange Liste von Drogen, Medikamenten und anderen Chemikalien, die bereits für DSFA eingesetzt wurden, bekannt ist. Es soll übrigens nicht unerwähnt bleiben, daß auch das sogenannte „Abfüllen“ mit handelsüblichen Alkoholika vor dem sexuellen Mißbrauch als DFSA gewertet wird!

In einem Artikel in Forensic Science International wurde der Mißbrauch von Tetrahydrozolin (THZ) (im Zusammenhang mit Alkohol) zur Begehung von DSFA an den Fallberichten zweier junger Frauen beschrieben [1].

THZ

THZ

THZ ist ein Imidazolderivat, das seit den 50er Jahren sowohl als Nasenspray (auf Rezept) als auch als Augentropfen (frei verkäuflich) unter zahlreichen Handelsnamen erhältlich ist. Es wirkt gefäßverengend und abschwellend und lokal angewendet bindet THZ an die Alpha-1-Adrenozeptoren, wird gegen verstopfte Nase, allergische Rhinitis und Augenreizungen und –rötungen eingesetzt und hat keine oder kaum merkliche Wirkung auf das zentrale Nervensystem.

Wenn THZ allerdings oral aufgenommen wird, wird es sehr rasch gastrointestinal resorbiert und ist seine Wirkung vor allem durch Bindung an zentrale Imidazol- und Alpha-2-Adrenozeptoren charakterisiert und daher durchaus dramatisch: es kommt zu Blutdrucksenkung und Herzverlangsamung, Hypothermie, Sedierung und allgemein einer deutlichen zentralnervösen Dämpfung wobei die Wirkung auf den Herzkreislauf sogar gefährlich werden kann.

Im ersten Fall war das Opfer eine 16 Jahre alte, 48 kg schwere US-amerikanische Jugendliche, die sich 7 Stunden nach dem Mißbrauch in der Notaufnahme vorstellte. Im Nachhinein konnte sogar durch Augenzeugenberichte rekonstruiert werden, daß auf einer Party der Täter heimlich Flüssigkeit aus einer Augentropfenflasche der Marke Visine® in ihr Glas gegeben hatte. Das Opfer wurde als „schwer angetrunken“ beschrieben und habe sich übergeben müssen. Das Opfer selbst konnte sich später diffus an die Tat erinnern und noch einige Details aus kurzen bewußten Episoden schildern, war zum Zeitpunkt der Untersuchung aber wach, alert und orientiert, zeigte keine Anzeichen von Herzverlangsamung oder niedrigem Blutdruck und auch neurologisch waren keine Auffälligkeiten feststellbar. Das Drogenscreening war negativ, allerdings fanden sich im Urin 0,15 g/dl Ethanol und 1,481 ng/ml THZ.

Das Opfer im zweiten Fall war eine indianisch-stämmige US-Amerikanerin von 19 Jahren und 52 kg Körpergewicht, die sich 23 Stunden nach der Tat in der Notaufnahme vorstellte. Nachforschungen ergaben, daß sie zuvor der Einladung eines männlichen Bekannten zum Cocktailtrinken gefolgt war. Sie hatte zuerst ein Gemisch aus Wodka, Eis und Cranberry-Saft aus einem Styroporbecher getrunken, wonach sie sich bereits „bedröhnt“ gefühlt habe. Aus demselben Becher habe sie dann auch den zweiten Drink, der ihr als „Spezialmischung“ angekündigt wurde, eingenommen. Schon während sie trank habe sie sich „komisch“ und „schwummerig“ gefühlt. Auch sie hatte Erinnerungen an die Tat und konnte noch Details während klarer Momente rekonstruieren. Das letzte, woran sie sich erinnerte, war, wie sie sich in eine Mülltonne übergab, nachdem sie von ihrem Mobiltelephon geweckt worden war. Am Morgen nach der Tat mußte sie sich erneut übergeben, klagte über Schwindel und fühlte sich als „stehe sie neben sich“. Vitalzeichen lagen den Autoren nicht zur Begutachtung vor, aber auch hier war das Drogenscreening negativ bis auf THZ (108 ng/ml) (aber kein Ethanol) im Urin.

In beiden hier geschilderten Fällen wurde THZ zusammen mit Alkohol eingenommen und führte zu Lethargie, zentralnervöser Dämpfung und Bewußtlosigkeit. Nach 24 Stunden waren die meisten Symptome, die klinisch denen einer Opiat-Überdosis ähneln, verschwunden. Erbrechen trat zwar in beiden Fällen auf, kann aber mitbedingt durch die Alkoholaufnahme gewesen sein. Um die Dosis von THZ, die den Opfern verabreicht worden war, zu ermitteln, verglichen die Autoren die beiden beschriebenen mit anderen in der Literatur berichteten Fällen. Da die THZ-Konzentration im Urin des zweiten Opfers ungewöhnlich hoch war, muß ihr eine erhebliche Menge der Substanz verabreicht worden sein.

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Kommentare (19)

  1. #2 AmbiValent
    01/08/2014

    Ich denke, es sollte noch stärker betont werden, dass diese Mittel durch Angriff auf den Herzkreislauf wirken, und die Folgen auch bleibende Schäden oder der Tod sein können. Solange die medizinischen Folgen harmlos klingen, finden sich immer irgendwelche Idioten, die solche Artikel als “Anleitung zum perfekten Verbrechen” nutzen wollen…

  2. #3 rolak
    01/08/2014

    noch stärker

    Das mag Dir notwendig scheinen, AmbiValent, es steht allerdings zu befürchten, daß auch eine Formulierung über das im post vorhandene “..wobei die Wirkung auf den Herzkreislauf sogar gefährlich werden kann” hinaus, ja selbst ein “..letztendlich unausweichlich tödlich” ein gestandenes A*L*, bzw J. Random Soziopath keinesfalls sicher abschreckt, vielleicht ob der schwindenden Wahrscheinlichkeit, vom Opfer im Nachhinein verraten zu werden sogar verführt, noch eher zum beschrieben Mittel zu greifen.

    Es fällt mir nicht leicht zu entscheiden, was in der Summe der größere Schaden von den beiden sehr großen ist: Die vollzogenen DSFA oder die induzierte Angst vor der Möglichkeit.

  3. #4 Bullet-der-Kommentator
    06/08/2014

    Daher noch ein genereller Ratschlag an alle Menschen, die allein oder mit Fremden zu Feier- und/oder gemeintschaftlichen Ethanolingestionszwecken unterwegs sind bzw. zu sein planen: keine Getränke, deren Zubereitung (z.B. durch den Barkeeper) man nicht von Anfang bis Ende beobachtet hat, von Fremden annehmen und sein eigenes Getränk zu keinem Zeitpunkt unbeobachtet lassen.

    Daß man solch eine Warnung überhaupt noch in eine browser-interpretierbare Form bringen muß, ist ein Skandal. Jeder Vollidiot hat einen Virenscanner auf dem Rechner und ein Schloß an der Wohnungstür, aber ein zur aufnahme bestimmtes Getränk so zu behandeln, daß da niemand am Inhalt manipulieren kann, ist wohl keine Selbstverständlichkeit. Da möchte ich fast “Dummheit muß bestraft werden” rufen…

  4. #5 Earonn
    10/08/2014

    @Bullet-d.-K.
    Dummheit muss bestraft werden? Durch Vergewaltigung, Organschäden, Tod?
    Na gut, dann schauen wir uns mal deinen Lebenslauf an, ob Du wirklich stets und immer klug, umsichtig und fehlerfrei gehandelt hast.

  5. #6 Bettina Wurche (meertext)
    11/08/2014

    @ Bullet:
    Diesen Kommentar empfinde ich wirklich als Bullet.
    “Dummheit muss bestraft werden”?
    Es geht hier um sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Die noch nicht das für ältere Erwachsene normale Mißtrauenslevel erreicht haben.
    Keine Frau hat eine Vergewaltigung verdient.
    Dieser Kommentar ist absolut menschenverachtend und wirft ein sehr schlechtes Licht auf Dich selbst.

  6. #7 jm.schlorke
    11/08/2014

    @Bullshit… äh, sorry… Bullet:
    ‘tschuldigung, aber ist dieses gefasel von der zu bestrafenden dummheit ist ähnlich unangemessen wie die immerwährende leier, dass man als frau ja auch selbst mit daran schuld sei, wenn man in zu aufreizenden klamotten vor die türe geht und dann belästigt, begrapscht oder vergewaltigt wird… das ist alles sehr realtiv und in indien reicht es dann schon frau zu sein. ist wahrscheinlich dann auch eine form von dummheit?
    der ratschlag ist absolut angebracht und sinnvoll, auch wenn er ab einem gewissen alter vielleicht banal klingen mag. man sollte den eigenen erfahrungshorizont nicht als allgemeinverbindlich voraussetzen!

  7. #8 Volkmar Kuhnle
    11/08/2014

    @Bullet:
    Deine Vergleiche hinken gewaltig.
    Ansonsten kann ich mich nur Bettina anschließen: “Dein Kommentar ist absolut menschenverachtend und wirft sein sehr schlechtes Licht auf Dich selbst”.

  8. #9 Gizmo04
    Darmstadt
    11/08/2014

    @Bullet
    Niemand, wirklich niemand hat eine Vergewaltigung verdient (gilt übrigens auch für Männer!). Das erstmal vorweg.
    Du willst uns also erzählen, dass du im Restaurant, in der Bar oder gar auf Parties immer persönlich verfolgst, wie dein Getränk zubereitet und ausgeschenkt wird und es dann nicht eine Sekunde aus den Augen lässt? Das glaube ich aber mal eher nicht. Und es auch noch zu behaupten,dass “Dummheit bestraft werden muss”, wenn man es nicht tut, zeugt von Respektlosigkeit – und übrigens keineswegs von Intelligenz.

  9. #10 Omega
    19/08/2014

    Offenbar gehen einige Tetryzolin-Vergiftungen darauf zurück, dass dies wohl mit Visine-Augentropfen in der romantischen Komödie Wedding Crashers(2005) vorkam und einige deswegen glauben damit anderen einen ‘Streich’ spielen zu können.

    https://www.dailymail.co.uk/news/article-2038986/Luciana-Reichel-jailed-90-days-Wedding-Crashers-eyedrop-stunt.html

  10. #11 Bullet-der-Kommentator
    27/08/2014

    Ah, was muß ich da lesen? Empörte Kommentare. Ich schmeiß mich wech. Erst lesen lernen, liebe Leute, dann kommentieren.
    Fangen wir mit Earonn an:

    Na gut, dann schauen wir uns mal deinen Lebenslauf an, ob Du wirklich stets und immer klug, umsichtig und fehlerfrei gehandelt hast.

    Was Alkohol und den Zugriff auf meinen Privatbereich angeht? Jepp. Hab ich immer alles richtig gemacht. EInzige Nebenwirkung: man ist in den Augen der Anderen Spaßbremse oder paranoid. Damit kann ich leben.
    @Bettina W.:

    Keine Frau hat eine Vergewaltigung verdient.

    Rüschtüsch. Hab ich ja auch nie behauptet.

    Es geht hier um sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Die noch nicht das für ältere Erwachsene normale Mißtrauenslevel erreicht haben.

    Wer sind denn “ältere Erwachsene”? Ich wurde bereits in der Grundschule vor netten Onkels gewarnt, die mit Bonbons locken. Also bitte.
    Und weils grad so schön ist: dein Kommentar war absolut unterbelichtet und wirft ein sehr schlechtes Licht auf Dich selbst.
    @ jm.schlorke:

    dieses gefasel von der zu bestrafenden dummheit ist ähnlich unangemessen wie […]

    Lies mal nochmal. Ernsthaft.

    man sollte den eigenen erfahrungshorizont nicht als allgemeinverbindlich voraussetzen!

    Das wiederum ist sehr richtig. Allerdings gilt das nicht für solch banale Sachen wie “gucken, bevor man über die Straße geht”. Oder eben auch für “in unbekannter Umgebung keine von unbekannten Leuten spendierte Drinks annehmen”. Zumindest das zweite Fallbeispiel ist ja hier kritisch, da es eine Situation beschreibt, in der eine gewisse Sicherheit seitens des Täters vorgegaukelt wird. Und da hätten auch Ermahnungen von Paranoiden wie mir nicht geholfen.
    @Volkmar Kuhnle:

    Deine Vergleiche hinken gewaltig.

    Behaupten kann jeder. Belege zählen. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. “Unterbelichtet” und so.
    @Gizmo:

    Niemand, wirklich niemand hat eine Vergewaltigung verdient (gilt übrigens auch für Männer!).

    Noch ‘ne Wiederholung: Rüschtüsch. Hab ich ja auch nie behauptet.

    Du willst uns also erzählen, dass du im Restaurant, in der Bar oder gar auf Parties immer persönlich verfolgst, wie dein Getränk zubereitet und ausgeschenkt wird und es dann nicht eine Sekunde aus den Augen lässt? Das glaube ich aber mal eher nicht.

    Das ist aber dann dein Problem. Nicht meins. Gut, einiges von dieser Problematik betrifft mich schon deshalb nicht, weil ich keine “zubereiteten” Getränke – schon gar nicht mit alkoholischen Zutaten – zu mir nehme. (Und wenn es um Privatparties geht, ist der Kontext ja auch ein erheblich anderer, der dem Fallbeispiel 2 näher steht als Fall 1 – jedoch ist eine Party immer noch etwas anderes als ein 1-on-1-Event.) Aber ich hatte das, ähm, Glück, eine Zeit lang mit Leuten Kontakt zu haben, die mich unbedingt mal abfüllen wollten, obwohl ich jeglicher Zufuhr von Alk widersprochen habe. In jenen Momenten war die Warnung vor den netten Onkels mit den Bonbons wieder sehr präsent in meinem Kopf. Und ich kann nicht glauben, daß ich der einzige bin, der jene Warnungen beherzigt hätte.

    Und es auch noch zu behaupten,dass “Dummheit bestraft werden muss”, wenn man es nicht tut, zeugt von Respektlosigkeit – und übrigens keineswegs von Intelligenz.

    Auch du: lesen. Meine Fresse, das kann doch nicht so schwer sein. Zeugt nicht von Intelligenz, btw.

  11. #12 Bado
    05/08/2015

    Das Internet erleichtert offt Verbrecher oder Menschen die an Verbrechen denken, die taten wenn einer nicht wuste wie sowas geht um ein Verbrechen auszuüben weiß er es jetzt 🙁

  12. #13 Cornelius Courts
    05/08/2015

    @Bado: tja, das gilt auch für alle Krimis, Thriller etc. und vor allem CSI-Serien, “True Crime”-Bücher und -Dokus, in denen mehr oder weniger detailliert bestimmte Taten beschrieben werden.
    Darüber nicht zu sprechen, in der Hoffnung, daß dann niemand auf die Idee kommt, das zu tun, halte ich für illusorisch. Mein Artikel sollte vielmehr auf die leichte Verfügbarkeit solcher Substanzen aufmerksam machen und nicht umsonst habe ich Ende die Warnung geschrieben, sein Getränk nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Wenn man sich daran hält, kann man auch nicht Opfer einer solchen Tat werden.

  13. #14 s.s.t.
    06/08/2015

    @C.C.

    tja, das gilt auch für alle Krimis, Thriller etc.

    Und zahlreiche Anleitungen/Anregungen gab es eben schon im reinen Print-Zeitalter, man denke z.B. an “Die Stunde der Detekive” (J. Thorwald) u.v.a.m.

    Insgesamt aber scheint die Verwendung von K.O.-Tropfen ehr rückläufig zu sein? Jedenfalls bestätigt sich der Verdacht in zahlreichen Fällen bei der Analyse nicht; das war mal vor ein paar Jahrzehnten genau umgekehrt, oder verfügst Du über andere Feststellungen?

  14. #15 zimtspinne
    15/08/2015

    @ Bullet

    Deine Jugend liegt wohl schon länger zurück?
    Da ist man gerne unbeschwert und lebt in die Nacht hinein, ohne sich allzu viele Gedanken über die möglichen Neben- und Nachwirkungen zu machen!
    Hinzu kommt, dass mit Alkoholgebrauch die Hemmschwelle fällt, die Konzentration und das ganze Sicherheitsdenken, falls es zuvor vorhanden war.

    Es wäre eine Marktidee, eine Art sicheres Getränkeglas zu erfinden, das a) leicht mit genommenen werden kann (auch beim Tanzen usw) und b) vielleicht so verschlossen/gesichert wird, dass nicht einfach der Nächstbeste was reinkippen kann.
    Sicher ist das auch nicht, aber die Kameras im Supermarkt (oft nur Atrappen) halten ja auch zumindest einige vom Klauen ab.

    Man könnte sich auch eine Testratte mitnehmen, die man erstmal kosten lässt, bevor man selbst zuschlägt.
    Theoretisch wäre es nämlich nicht schwer, die Getränke auch hinter der Bar zu manipulieren. Ich hab selbst schon in der Gastro gejobbt und da hat man gerade an der Bar soviel zu tun, dass man nicht ständig alles im Blick haben kann.

    eigenen Alkohol (und Drogen usw) mitnehmen, wäre die beste Idee und dazu auch noch die billigste 😀

  15. #16 Sadik
    20/05/2020

    Was ist jetzt kann man visine auch oral einnehmen würde ich sicher davon sterben oder was ist jetzt hier gemein ?

  16. #17 noch'n Flo
    Schoggiland
    20/05/2020

    Et ceterum adnoto: Form&Inhalt (©Bullet)

  17. #18 noch'n Flo
    Schoggiland
    20/05/2020

    @ Sadik:

    was ist jetzt hier gemein ?

    Gemein ist, jemand anderem ohne dessen Wissen irgendetwas zur Einnahme unterzujubeln. Sogar sehr gemein!

  18. #19 Maja
    Erde
    04/05/2021

    Jemand hat hier geschrieben, dass man nur Opfer werden kann, wenn man gemischte alkoholische Getränke konsumiert.

    Da ich selbst mit 17 Opfer geworden bin, kann ich in meinem Fall sagen, dass es so nicht stimmt.

    Es war die Party meines damaligen Freundes, mit dem ich schon 2 Jahre zusammen war. Ich wollte ein Bier, aber er wusste, dass ich diesen B. Cream Likör mag und bat mich, ihn zu probieren. Er hatte eine neue Flasche gekauft. Öffnen und Einschenken geschah vor meinem Augen. Meine ebenfalls anwesende Freundin bekam auch etwas. Wir sprechen hier in der Menge von einen halben kleinen Likörgläschen. Ich wollte das nicht trinken und mir viel auf, dass der Likör viel flüssiger war als sonst. Und auch flüssiger als jener meiner Freundin. Aber alle meinten, die Konsistenz könne bei sowas schon mal variieren. Es war so gegen 17.00 Uhr. Ich habe höchstens 2 Schlucke getrunken, dann setzt meine Erinnerung aus bis mitten in die frühen Morgenstunden gegen 5.00 Uhr…..

    Das Leben ist lebensgefährlich und solche Taten kommen oft von Menschen, von denen man es am wenigsten erwartet.

    Ich kann nur jedem raten, auf seine Intuition zu hören.

    Und ich vermute, dass das Zeug bereits im Glas war, BEVOR der Alkohol rein kam. Das war geplant.