Es haben mich inzwischen auf den verschiedensten Kanälen so viele Anfragen zum Fall Peggy und der potentiellen DNA-Spur des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt erreicht, daß ich mich genötigt sehe, hier meine Sicht der Dinge zu teilen. Im Gegensatz zu den Ermittlern in dem Fall wollte ich mich allerdings nicht der Voreiligkeit schuldig machen, wodurch sich meine Zögerlichkeit erklärt.

Kurz zur Chronologie des Falls (soweit mir bekannt):

  • Juli 1993: der Drittklässler Bernd B. wird ermordet, bei der Obduktion der stark verwesten Leiche ergeben sich Hinweise auf sexuellen Mißbrauch; durch Indizien ergeben sich Hinweise auf Enrico T., der ein Mitschüler von Uwe Böhnhardt (damals 15 Jahre alt) ist und mit diesem bereits kleinere Straftaten verübt hat
  • Mai 2001: Peggy verschwindet und eine gigantische Suchaktion beginnt
  • August 2001: Der Gastronomensohn Ulvi K. gesteht die Tat (und andere Taten)
  • April 2004: Ulvi K. wird wegen Mordes verurteilt (tritt die Strafe aber nicht an, da er in der forens. Psychiatrie wegen pädophiler Delikte einsitzt)
  • November 2011: nach einem Banküberfall und Verfolgungsjagd mit der Polizei in Eisenach tötet sich Uwe Böhnhardt selbst (bzw. ließ sich von seinem Komplizen erschießen), die Leiche wird im rechtemedizinischen Institut in Jena obduziert
  • April 2012: Enrico T. belastet Uwe Böhnhardt, indem er ihn mit dem Mord von Bernd B. in Verbindung bringt
  • Juli 2012: Neue Ermittlungen im Fall Peggy, Suche nach der Leiche
  • Dezember 2013: Wiederaufnahme des Verfahrens (wegen Unstimmigkeiten, einer widerrufenen belastenden Aussage gegen Ulvi K. und Zweifeln an einer Einschätzung des psychologischen Gutachters)
  • April 2014: der Wiederaufnahmeprozess beginnt
  • Mai 2014: Freispruch für Ulvi K.
  • Februar 2015: Staatsanwaltschaft Bayreuth stellt Ermittlungen ein, ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wird aber aufrechterhalten
  • März 2015: Entscheidung, daß Ulvi K. aus der Psychiatrie entlassen werden soll
  • Juli 2016: Pilzsammler findet sterbliche Überreste eines Menschen (15 Jahre nach dem Verschwinden von Peggy)
  • Juli 2016: Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen am Fundort und rechtsmedizinischen Untersuchungen, daß die Knochen „höchstwahrscheinlich von Peggy“ stammen
  • Oktober 2016: Am Fundort der Knochenteile werden auf einem Stoffetzen (ehemals Teil einer Decke?), der nahe bei den sterblichen Überresten lag, auch DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt gefunden, wie das PP Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth mitteilen; die DNA-Analysen fanden im LKA München statt. Es heißt aber auch: „In welchem Zusammenhang diese DNA-Spur gesetzt wurde, wo sie entstanden ist und ob sie in Verbindung mit dem Tod von Peggy K. steht, bedarf weiterer umfassender Ermittlungen in alle Richtungen“ und daß eine Verunreinigung nicht ausgeschlossen werden könne
  • Oktober 2016: Mitteilung der Polizei Bayern: „Hierbei haben sich nunmehr mögliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die mit der Spurensicherung in beiden Fällen befasste Tatortgruppe der Polizei in Thüringen teilweise identisches Spurensicherungsgerät verwendet wurde.Eine Aussage zur Qualität der Spurensicherung und einer möglichen Kontamination kann erst nach weiteren umfassenden und zeitaufwändigen Ermittlungen getroffen werden.“. Hintergrund: BKA-Ermittlern war auf Fotos vom Fundort von Böhnhardts Leiche ein markanter Meterstab oder Zollstock aufgefallen (das war 2011, also vor 5 Jahren). Dieser sei auch auf Bildern von Peggys Fundort zu sehen. Das Messgerät sei nahezu unverwechselbar und von einer Beschaffenheit, die es “nur einmal gibt”.

Soweit der mir bekannte Stand der Dinge.

So, wie es sich im Moment für mich darstellt, gibt es drei Erklärungsmöglichkeiten für die Tatsache, daß an einem Asservat (ein Stück einer Decke?) aus der Nähe des Fundorts von Peggys sterblichen Überresten die DNA von Uwe Böhnhardt festgestellt wurde.

  1. Zufall. Böhnhardt hat zufällig am oder in der Nähe des Fundorts der Leiche ein Picknick o.ä. veranstaltet, ohne zu wissen, was dort ist, und die Decke, auf der sich seine DNA befand, dort liegengelassen. Voraussetzungen: Konzession eines bemerkenswerten Zufalls; außerdem muß Böhnhardts DNA auf dem Stoffstück mindestens 5 Jahre in einer umweltausgesetzten Umgebung (schwankende Temperaturen, Regen, Schnee, UV-Licht, Luftfeuchtigkeit, Mikroorganismen, Insekten) überdauert und einen Zustand bewahrt haben, der die Erstellung eines Profils erlaubt, das noch zur forensischen Identifikation taugt.
  2. Kontamination. Der gleiche Meterstab, der am Fundort von Böhnhardts Leiche zu deren Vermessung und Dokumentation verwendet und dabei mit zellulärem Material des Toten kontaminiert wurde, wurde auch 5 Jahre später am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy eingesetzt, um das Stoffstück, das in der Nähe gefunden worden war, zu vermessen. Dabei gerieten noch darauf befindliche Zellen Böhnhardts auf das Asservat (man spricht hier von Sekundärtransfer). Voraussetzungen: es muß sich wirklich um denselben Meterstab gehandelt haben (d.h., das Verfahren, welches das BKA verwendet hat, um anhand eines Photos die Identität des Meterstabs festzustellen, muß gültig sein), welcher nach dem Einsatz am Sterbeort Böhnhardts zudem nicht gereinigt und hernach 5 Jahre an einem trockenen, dunklen Ort aufbewahrt wurde, wo sich DNA aus einem Primärtransfer hätte halten können, um dann für den Einsatz am Fundort von Peggys Überresten, aber nicht vorher, wieder verwendet zu werden.
  3. Tatbezug. Böhnhardt hatte etwas mit Peggys Verschwinden, Tod oder der Entsorgung des Leichnams zu tun und hat sich deshalb tatsächlich am oder in der Nähe des Fundorts aufgehalten und dort seine DNA auf einer liegengelassenen Decke o.ä. hinterlassen. Voraussetzungen: Konzession, daß es zwischen Böhnhardt und Peggy tatsächlich einen Zusammenhang gibt, außerdem muß Böhnhardts DNA auf dem Stoffstück 15 Jahre in einer umweltausgesetzten Umgebung (schwankende Temperaturen, Regen, Schnee, UV-Licht, Luftfeuchtigkeit, Mikroorganismen, Insekten) überdauert und dabei einen Zustand bewahrt haben, der die Erstellung eines Profils erlaubt, das noch zur forensischen Identifikation taugt.

Es ist mir nicht möglich, insbesondere ohne die Elektropherogramme (EPG) der Asservate und sonstige Details der Laboruntersuchungen zu kennen, belastbare Aussagen über die Wahrscheinlichkeiten der drei Erklärungsansätze zu machen, ich gebe allerdings zu, daß ich sie alle drei recht unwahrscheinlich finde. DNA ist zwar durchaus ein stabiles Molekül, doch ich bezweifle, daß sich DNA, selbst wenn es sich bei der Spur nicht um einen bloßen Hautabrieb sondern um Blut oder Sekret gehandelt hat, 5 oder gar 15 Jahre auf einem umweltausgesetzten Stoffstück im Wald gehalten haben kann.

Andererseits halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, daß ein Meterstab, der kein Wegwerf-Instrument ist und offenbar einen extrem hohen Wiedererkennungswert besitzt, in einem strengen Standards unterworfenen LKA nicht gereinigt worden und dann ausgerechnet 5 Jahre später (aber nicht früher) wieder zum Einsatz gekommen sein soll. Wäre er vorher zum Einsatz gekommen, wäre ja womöglich vorher schon ein Phantom-Böhnhardt an einem völlig anderen Tatort aufgetaucht. Hinzukommt, daß der Meterstab vor dem Einsatz bei Böhnhardts Leiche sehr wohl gereinigt worden sein muß, sonst hätte man ja ein Mischprofil erhalten. Wurde das Reinigen also zufällig ausgerechnet nach dem Böhnhardt-Fund vergessen? Außerdem sind DNA-Profile nach einem Sekundärtransfer, wie er für das Kontaminationsszenario angenommen werden muß, notorisch schwach und häufig unvollständig, so daß es zumindest fragwürdig erscheint, daß Böhnhardt aus einer solchen Spur eindeutig identifiziert worden sein soll.  Den letzten Punkt könnte ich, wie erwähnt, besser beurteilen, wenn ich das EPG sehen könnte.

Es gibt vielleicht noch eine vierte Erklärung: bei der DNA auf dem Stoffstück handelt es sich gar nicht um die DNA von Böhnhardt. Die Feststellung, daß es sich um Böhnhardts DNA handelt, kann nur auf Grundlage des Vergleichs zweier DNA-Profile und der Berechnung der Wahrscheinlichkeit für eine nichtzufällige Übereinstimmung erfolgt sein. Böhnhardts DNA-Profil ist wahrscheinlich in der DAD gespeichert und bei Einstellung des DNA-Profils von dem Stoffetzen in die DAD wird sich eine (teilweise) Übereinstimmung mit jenem Profil ergeben haben, die dann aufgefallen ist. Die Frage ist nun: wie groß war die Übereinstimmung, d.h. wieviele STR-Systeme stimmten tatsächlich überein? Es ist ja nicht unwahrscheinlich, daß das Profil vom Stoffetzen unvollständig war, außerdem muß bei Berechnung der Wahrscheinlichkeit von Datenbanktreffern die Datenbankgröße einbezogen werden. Wurde das gemacht? Und wie groß war laut Berechnung die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Übereinstimmung? Dies wurde im Bericht nicht erwähnt. Vielleicht ist sie ja sogar größer als die Wahrscheinlichkeit der anderen drei Erklärungsansätze…

Ich hoffe, es wird bald eine Aufklärung der Sache geben. Sicher war man zu voreilig mit der Verkündung derartiger Ermittlungsbefunde, die überaus erklärungsbedürftig und bekanntlich äußerst anfällig für vergröbernde sensationalistische Berichterstattung sind.

Abschließend möchte ich noch betonen, daß die ganze Angelegenheit, wie schon beim Phantom von Heilbronn, keineswegs die Gültigkeit oder Bedeutung von DNA-Profilen in Frage stellt. Außerdem hat der BGH 2012 auch noch einmal betont, daß DNA-Befunde niemals allein und als einziges Indiz zur Beurteilung einer Tat verwendet werden dürfen. Mittels DNA-Analytik wird nur nachgewiesen, was da ist, nicht, wie es dort hin gekommen ist. Und gerade weil das Verfahren so empfindlich ist, ist es so anfällig für Kontamination. Wie man diese vermeidet, sollte allerdings jedem, der sich in der Nähe eines Tatorts oder in einem forensischen Labor aufhalten darf, bekannt sein.

###Update am 09.03.2017: Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Bayreuth sei inzwischen klar, daß das Textilfragment, an dem Böhnhardts DNA nachgewiesen wurde, von dessen Kopfhörer stammte, der an seinem Versterbeort sichergestellt worden war. An den Leichenfundort von Peggy sei das Stück versehentlich also kontaminant “durch Polizeigerät” (den Meterstab?) transportiert worden. Schuld an dieser Kontamination habe das LKA Thüringen, die damals am Versterbeort Böhnhardts ermittelt und Spuren gesichert hatten. Es muß also das zwar kleine (12 x 4 mm) aber doch mit bloßem Auge sichtbare Gewebefragment an einer dort eingesetzten Gerätschaft (dem Meterstab) haften geblieben sein und dann fünf Jahre später, am 3. Juli 2016 an den Fundort der sterblichen Überreste Peggys übertragen worden sein. Die meisten der unwahrscheinlichen oder aber besorgniserregenden Annahmen hinsichtlich von Maßnahmen zur Dekontamination von Spurensicherungs- bzw. vermessungsgerätschaften aus dem obigen Szenario 2 müßten also dennoch zutreffen.

Wenn es sich wirklich so zugetragen hat, spricht das für sehr bedenkliche Zustände im genannten LKA, da die Befolgung normkonformer (DIN/ISO 17025) Prozesse, Abläufe und Vorsichtsmaßnahmen insbesondere im forensischen Bereich einen derart groben Fehler ausschließen.

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Kommentare (28)

  1. #1 Naivi
    05/11/2016

    Ich hätte da Fragen dazu:
    Wie kommt es, dass die DNA-Analyse vor kurzem gemacht wurde bzw ist es möglich dass das DNA Profil schon vor Jahren gefunden wurde und jetzt im Abgleich zu einem Treffer führte ?
    LG
    Naivi

  2. #2 Matthias
    05/11/2016

    Informativ und verständlich, sehr gut!
    Danke

  3. #3 RPGNo1
    05/11/2016

    Vielen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung und Klarstellung. Auch den Hinweis, dass eine DNA-Analyse keine 100 %ige Trefferquote erzeugt, sollten wir uns ins Gedächtnis rufen. Ein Restzweifel bleibt immer bestehen. Er ist umso größer, je unvollständiger das DNA-Profil ist, wie du nochmals betont hast.

    Eine Anmerkung noch zu folgendem Satz: “Wie man diese vermeidet, sollte allerdings jedem, der sich in der Nähe eines Tatorts oder in einem forensischen Labor aufhalten darf, bekannt sein.”
    Der Faktor “Mensch” wird immer für Fehler sorgen. Es waren wahrscheinlich langjährige Mitarbeiter mit umfassender Routine am Tatort. Diese Routine sorgt oft für ein falsches Sicherheitsgefühl. “Das geht schon so, das kann ich, das haben wir immer so gemacht.” Jeder Mensch ist sicher schon in diese Falle getappt (mich eingeschlossen).

    Es wäre gut, wenn eine umfassende Untersuchung die Ursachen dieser Panne herausfinden könnte. Aber wir müssen uns wohl auch darauf einstellen, dass wir in ein paar Monaten/Jahren (?) unglücklicherwiese genauso schlau wie im Jahr 2016 sind.

  4. #4 Ulf
    05/11/2016

    > Wie kommt es, dass die DNA-Analyse vor kurzem gemacht wurde?

    Weil der Fundort von Peggy bis kurzem noch unbekannt war. Erst in diesem Sommer hat man sie gefunden.

  5. #5 rkite
    05/11/2016

    Hallo,

    vielen Dank, jetzt hat man eine wirkliche gute Übersicht und kennt auch “einige Details”, die sonst nicht so stark in den üblichen Medien verbreitet werden.

    Ich möchte anmerken, dass es vielleicht eine fünfte Option gibt, die allerdings deutliche konspirative Züge hat.
    Es besteht die Möglichkeit, dass hier von “dritter Stelle” bewusst DNA von Uwe Böhnhardt ins Spiel gebracht wurde, um eine ganz andere “dunkle” Geschichte zu vertuschen. Versucht man hier Böhnhardt nachträglich etwas anzuhängen, was vielleicht gar nichts mit dem NSU-Komplex zu tun hat? Was wissen Beate Z. oder anderen Personen darüber? Sind das wirklich alles nur Pannen und Zufälle? Ich möchte hier nicht weiter spekulieren, da es die mangelnde Faktenlage einfach nicht zu lässt und man möglicherweise falsch verstanden wird.

    Was aber vermutlich allen klar ist: Es gibt im gesamten NSU-Prozess immer wieder fragwürdige Ent- und Verwicklungen. Besonders fragwürdig ist, dass von offizieller Seite immer wieder zu Ungereimtheiten und eine ganze Reihe von eigenartigen Zufällen gemeldet wurden. Quo vadis causa NSU?

    Grüße

  6. #6 Jakob B.
    05/11/2016

    Hallo Herr Courts,

    “Außerdem hat der BGH 2012 auch noch einmal betont, daß DNA-Befunde niemals allein und als einziges Indiz zur Beurteilung einer Tat verwendet werden dürfen.”

    Wissen sie zufällig wie es derzeit in den USA aussieht? Ich habe mal vor vielen Jahren eine Kolumne eines Mathematikprofessors gelesen der berichtet hat, dass man in den USA allein aufgrund eines “Cold Hits” in DNA-Datenbanken verurteilt werden kann:

    In one, People of the State of California versus Christopher Goree, the Los Angeles District Attorney, in his submission to the Los Angeles Superior Court dated 5/19/06, opposed the defendant’s motion to exclude DNA cold hit statistics resulting from a method currently in dispute, stating “. . .any argument regarding the relevance in a ‘cold hit case’ of a rarity/random match probability statistics is a legal argument, not a [. . .] scientific argument.”

    Statisticians reading this may be shocked, but the DA meant what he said. Later in his motion, he argues: “Whether evidence has less probative value or more probative value is a legal evaluation, not a scientific one. Nothing prevents scientists from debating the issue, but its evaluation and resolution is reserved for the judiciary alone.”
    […]
    In the second case I shall discuss, The People versus Michael Johnson, the Court of Appeal of the State of California Fifth Appellate District issued an opinion on May 25 of this year, in which they state: “In our view, the means by which a particular person comes to be suspected of a crime – the reason law enforcement’s investigation focuses on him – is irrelevant to the issue to be decided at trial, i.e., that person’s guilt or innocence.”

    The court continues a short while later: ” . . . the fact that here, the genetic profile from the evidence sample (the perpetrator’s profile) matched the profile of someone in a database of criminal offenders, does not affect the strength of the evidence against appellant. [ . . . ] The fact appellant was first identified as a possible suspect based on a database search simply does not matter.”

    https://www.maa.org/external_archive/devlin/devlin_09_06.html

    Mich würde interessieren, wie sie diese Aussagen und daraus evtl. folgende Verurteilungen beurteilen.

  7. #7 Michel
    05/11/2016

    Ist die Referenz-DNA für “Böhnhardt-positiv” eigentlich zweifelsfrei gesichert? Oder stammt die aus den Überresten Böhnhardts nach dem Brand?
    Interessant, die Vorgeschichte Böhnhardts 1993.

  8. #8 Cornelius Courts
    06/11/2016

    @Jakob B.: “Mich würde interessieren, wie sie diese Aussagen und daraus evtl. folgende Verurteilungen beurteilen.”

    Das ist ein zweischneidiges Schwert. Bei der ersten von Ihnen zitierten Aussage ist es besonders heikel, da es einerseits korrekt ist, daß die Interpretation der vorliegenden Evidenz hinsichtlich der Schuldfrage tatsächlich vollständig Sache der Juristen ist. Zur korrekten Darstellung der Evidenz, die eine juristische einwandfreie Würdigigung ermöglicht, gehört jedoch die Erklärung der Besonderheiten und Einschränkungen der Bedeutung eines Datenbanktreffers.
    D.h., es sollte sicher gestellt sein und m.E. vom Sachverständigen laut und deutlich in einer Verhandlung artikuliert werden daß das, was in die juristische Bewertung einfließt, auch statitisch korrekt sein muß. Wenn das Gericht dann davon abweicht, hat man bessere Chancen in einer Revision. Es gab einen bekannten Fall, in dem eine Mutter zu UNrecht wegen Mordes verurteilt wurde, wegen einer statistisch falschen Bewertung der Häufigkeit des plötzlichen Kindstods (https://en.wikipedia.org/wiki/Sally_Clark).

    In Ihrem zweiten Beispiel stimme ich zu, daß es egal ist, wie man auf einen Verdächtigen in einem Fall aufmerksam wird, solange die Mittel, die dazu führen, legal sind. Illegales Abhören o.ä. sollte nicht als Beweismittel gelten dürfen. Eine streng kontrollierte und staatliche geführte DNA-Datenbank, die einen zuvor unbekannten Zusammenhang zwischen einer darin gespeicherten Person und einer neu zugefügten Tatortspur anzeigt, hingegen schon. Dies sollte allerdings nur ein Hinweis sein, daß die Person untersucht und geklärt werden sollte, wie ihre DNA an den Tatort gelangen konnte. Ein Schuldbeweis ist so ein Treffer noch lange nicht (aber auch nicht selten).

    @Michel: “Ist die Referenz-DNA für “Böhnhardt-positiv” eigentlich zweifelsfrei gesichert? Oder stammt die aus den Überresten Böhnhardts nach dem Brand?”

    Das weiß ich nicht, aber wenn sein Profil in die DAD eingestellt wurde, sollte eigentlich, wenn die DNA dafür von der Leiche stammte, die Leiche eindeutig als er identifizierbar gewesen sein und zudem das Profil über eine gewisse Mindestqualität verfügt haben.

  9. #9 Martin
    06/11/2016

    Herr Courts legt Wert darauf, dass sein Text wissenschaftlich korrekt ist, doch dieser Satz ist es nicht:

    “Ulvi K. wird wegen Mordes verurteilt (tritt die Strafe aber nicht an, da er in der forens. Psychiatrie wegen pädophiler Delikte einsitzt).”

    Es gibt keine “pädophilen Delikte”, korrekt sollte es “Pädokriminalität” oder “Kindsmord” heissen. Wer solche Verbrechen begeht, ist nämlich nicht zwingend pädophil. Darunter sind z.B. auch Ersatztäter oder Psychopathen. Ein Pädophiler sitzt zudem nicht wegen seiner Neigung in der forensischen Psychiatrie oder im Gefängnis, sondern weil er diese nicht unterdrücken konnte und straffällig wurde.

  10. #10 rolak
    06/11/2016

    Es gibt keine “pädophilen Delikte”

    Erstaunlich, Martin, das solltest Du unbedingt dem BGH mitteilen, der zB vor viereinhalb Jährchen just jenen Terminus in einer Urteilsbegründung benutzte. Höchstwahrscheinlich sind das aber unwissende Laien, die der Erleuchtung durch Ihre Martinheit dringend bedürfen – warte einfach noch 5 Tage, dann gehts evtl sogar als St.Martin.

  11. #11 zimtspinne
    06/11/2016

    @ Martin

    Du widersprichst dir ja selbst.
    Im Wort “Pädokriminalität” steckt doch genauso “pädophil” drin, oder worauf sonst bezieht sich das “pädo”? (heißt ja übersetzt kindlich/Kind, meine ich).

    Und Kindsmord ist wiederum etwas ganz anderes als Sexualstraftaten auf Kinder bezogen.
    Kindsmord kann auch eine Vertuschungstat sein oder einfach ein Mord ohne sexuellen Hintergrund.

    Ich finde den Begriff “pädophile Delikte” sehr treffend, man muss ja nicht ständig alles übermäßig verklausulieren.

  12. #12 zimtspinne
    06/11/2016

    Weshalb wurde der Ulvi überhaupt aus der Sicherheitsverwahrung entlassen, wenn er, den nicht getätigten Peggymord mal rausgenommen, zuvor schon haufenweise pädophile Delikte begangen hatte?

    Da er unter einer geistigen Behinderung leidet, ist er ja auch nur mangelhaft oder gar nicht therapiefähig…. ob er überhaupt Krankheitseinsicht zeigt, ist noch die nächste Frage.
    Er lebt inzwischen in einer Behinderteneinrichtung; da hoffe ich mal, man hat ihn dort unter Kontrolle.

  13. #13 Bob
    06/11/2016

    @Martin, rolak und Zimtspinne

    Pädophile Delikte meint im Recht Sexualdelikte nach §176, 176a und 176b StGB
    Im Fall von 176b ist Tod die Folge des sex. Mißbrauchs.

    Es gibt darüber Hinaus die Tötungsdelikte nach §211 (Mord) und 212 (Totschlag), welche jedoch beide, auch bei Tötung eines Kindes keine pädophilen Delikte sind.

  14. #14 zimtspinne
    06/11/2016

    Aha, danke, Bob.

    Wenn nun aber der sexuelle Missbrauch Teil des Mordes ist, oder der Mord Teil des sexuellen Missbrauchs – worunter fällt das dann?
    176b passt ja dann wohl eher nicht.

    Ist das dann juristisch einfach nur ein Tötungsdelikt, Mord in diesem Fall? Und gar kein Sexualdelikt?

  15. #15 Bob
    06/11/2016

    @zimtspinne

    Sie meinen es kommt im Falle des sex. Mißbrauchs zur Tötung des Kindes mit bereits vorher festliegender Mordabsicht?

  16. #16 zimtspinne
    06/11/2016

    Ja, was man landläufig auch als ‘Lustmord’ bezeichnet; also eher auch serientätertypisch.

    Kommt sicher selten vor, kommt aber vor. Vielleicht wäre dort ja ‘Ritualmord’ oder ritueller Mord passend, wobei der wiederum nicht zwangsläufig sexuelle Motivation beinhalten muss.

  17. #17 Bob
    06/11/2016

    @zimtspinne

    Dann ist es 211 (Mord). Motivation des Täters kann hier u.a die im Gesetz genannte Befriedigung des Geschlechtstriebs sein.

  18. #18 Martin
    07/11/2016

    Ich beschäftige mich seit Jahren beruflich mit Pädophilen und Pädophilie und habe es längst aufgegeben, in Allerweltblogs diese Begriffe differenziert darzustellen. Ich habe gedacht, das Niveau sei in diesem Wissenschaftsblog etwas höher, doch ich habe mich leider getäuscht, jedenfalls bezüglich dieser Thematik.

    “Pädo” heisst auf altgriechisch “Kind” (paidos). Das Wort steckt auch in “Pädagogik”. “Philie” heisst auf altgriechisch “Liebe” (philia) und steckt auch in den Wörtern “bibliophil” oder “anglophil”. Ein Anglophiler liebt und schätzt die englische Sprache und Kultur.

    Ein Pädophiler ist also einer, der Kinder liebt. Ein Pädophiler fühlt sich nun aber leider nicht nur ideell (platonisch) sondern auch sexuell zu Kindern vor der Pubertät hingezogen. Diese sexuelle Präferenz ist wie die Homosexualität nicht therapierbar. Während Homosexuelle heute aber ihre Sexualität ungestraft ausleben dürfen, würde der Pädophile damit zum Straftäter. In der Psychiatrie geht es darum, dem Pädophilen Verhaltensweisen zu vermitteln, mit seiner verheerenden Neigung zu leben, ohne straffällig zu werden, z.B. indem der diese in andere Kanäle umleitet (sublimiert). Viele Pädophile waren und sind Künstler, Schriftsteller, Fotografen oder – man lese und staune – Erzieher oder Lehrer, und zwar oft sehr gute. Ein klassisches Beispiel ist Johann Heinrich Pestalozzi. Er schlief sogar mit seinen Zöglingen in einem Bett und kuschelte mit ihnen, ohne übergriffig zu werden. Heute würde man ihm deswegen die Berufserlaubnis entziehen.

    Gesicherte Zahlen fehlen, aber es ist wahrscheinlich, dass Pädophile statistisch genau so wenig sexuell übergriffig werden, wie Homo- oder Hetereosexuelle, obschon sie im Gegensatz zu diesen ihren Sexualtrieb lebenslang unterdrücken oder eben sublimieren müssen. Wer zu sexueller Gewalt neigt, hat noch andere psychische Probleme als seine Sexualität. Deshalb werden viele Sexualdelikte an Kindern nicht von Pädophilen sondern von Gelegenheits- oder Ersatztätern begangen. Übrigens gibt es auch pädophile Frauen, doch würde es in diesem Rahmen zu weit führen, dieses Thema zu beleuchten.

    Zum unqualifizierten Beitrag von Rolak vom 6.11.: Die Begriffe “Pädophilie” und “pädophiles Delikt” kommen im Strafgesetzbuch meines Wissens nicht vor. Man wird nicht wegen Pädophilie verurteilt, sondern wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, was im zitierten Urteil auch klar steht. In der Urteilsbegründung war bloss summarisch von “pädophilen Delikten” die Rede, wohl um den Text nicht zu umständlich werden zu lassen.

    Ich verabschiede mich jetzt von dieser Diskussion in der Hoffnung, mein Zeitaufwand, die Dinge klar zu stellen, sei nicht vergeblich gewesen. Bevor andere jetzt wieder populistische Beiträge posten, fordere ich sie auf, sich zuerst mit der Fachliteratur zu diesem Thema zu befassen.

  19. #19 rkite
    07/11/2016

    @ Martin

    Vielen Dank, ein sehr erhellender und angemessener Kommentar. Habe mich schon oft gefragt, ob, wenn man über Pädophilie redet, nicht verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander wirft (wie eben sexuellen Missbrauch usw.). Aber das kennt man ja auch aus anderen Bereichen…

  20. #20 zimtspinne
    07/11/2016

    Hallo Martin,

    mit pädophilen Menschen hatte ich bisher nichts zu tun, jedoch mit sexuellem Missbrauch bzw den Opfern.

    Mir war daher durchaus klar, dass sexueller MB (ich kürze ab) nicht automatisch immer von pädophil veranlagten Menschen begangen wird und nicht jeder Pädophile automatisch zum Täter wird, d.h. seine Veranlagung bzw Phantasien auch in die Tat umsetzt.

    Auch war mir klar, dass die pädophile Sexualpräferenz allein keine Straftat darstellt und dass sie nicht therapierbar oder sonstwie behandelbar ist (durch Medikamente zB).

    Jedoch sehe ich den Begriff dennoch nicht als falsch an, da es sehr wohl pädophile Delikte gibt; diese aber eben nicht mit sexuellem Missbrauch, den heterosexuelle Männer begehen gleichzusetzen ist.

    Wobei da sicher die Grenzen manches Mal fließend sind. Es gibt nicht nur schwarz und weiß in der Sexualität, sondern auch bisexuell veranlagte Menschen und natürlich gibt es auch Männer mit sowohl pädophilen Neigungen als auch “ganz normalen” heterosexuellen (oder/und ganz normalen homosexuellen) Präferenzen.

    Für die Opfer ist das auch völlig schnuppe, ob ihre Täter astreine Pädophile waren oder sexuelle Missbräuchler mit keiner speziellen Vorliebe für Kinder.
    Interessant und relevant ist das höchstens für die Therapiefähigkeit. Obwohl ich mir auch da nicht immer so sicher bin, sogar tendenziell eher ans Gegenteil, nämlich eine Nichttherapierbarkeit glauben mag…..
    Dazu gibt es auch etliche Studien. So rosig sehen die für die “nur” Missbräuchler auch nicht aus, aber aus anderen Gründen als bei den Pädophilen.

    Um nochmal auf diesen aus der Psychiatrie entlassenen Ulvi zu kommen – man weiß ja gar nicht, welche Art Täter dieser nun war.

    So blauäugig wie Sie kann ich die ganze Angelegenheit ohnehin nicht betrachten.

    Welcher Mensch, insbesondere auch Mann, kann lebenslang seinen Sexualtrieb unterdrücken und in gesellschaftlich erlaubte Bahnen lenken??

    Die sind bei Pädophilie sehr eng gesteckt!
    Dort ist bekanntlich bereits das Betrachten und Verwenden von Fotos, Videos und ich meine sogar Zeichnungen (da bin ich nicht sicher, hab das jetzt nicht mehr genau im Kopf) strafbar.

    Im Zeitalter des leicht für jeden zugänglichen internets sowie darknets ist es mehr als leicht, an entsprechendes Material zu gelangen.

    Sie wollen ja jetzt wohl nicht ernsthaft erzählen, dass sämtliche pädophil veranlagten Männer und Frauen ihr ganzes Leben lang niemals diese Angebote nutzen und damit quasi auch aktiv am Kindesmissbrauch und der Ausbeutung von Kindern beteiligt sind?

    Falls Sie Therapeut sind, sollten Sie ja evtl auch etwas mehr Einblick haben…. mehr sag ich dazu mal nicht.

  21. #21 noch'n Flo
    Schoggiland
    07/11/2016

    @ zimtspinne:

    Sie wollen ja jetzt wohl nicht ernsthaft erzählen, dass sämtliche pädophil veranlagten Männer und Frauen ihr ganzes Leben lang niemals diese Angebote nutzen und damit quasi auch aktiv am Kindesmissbrauch und der Ausbeutung von Kindern beteiligt sind?

    Sind sie das wirklich? Oder konsumieren sie nicht eventuell nur Filme/Fotos, die nur als quasi “Nebenprodukt” einer Missbrauchshandlung im Internet gelandet sind, d.h. der Missbrauch hätte in jedem Fall stattgefunden, mit Kamera oder ohne.

    Es wurde in der Vergangenheit immer wieder in den Medien kolportiert, was für ein grosses Geschäft der Handel mit Kindersex-Videos sei. Aber auf der anderen Seite hört man zwar immer wieder davon, dass mal wieder ein Pädophilen-Video-Tauschring von der Polizei ausgehoben worden sei, aber irgendwie nie von Handelsportalen, Verkaufsseiten etc.

    Ich kenne mich inzwischen auch ganz gut im Darknet aus – da werden Drogen gehandelt, Waffen, Falschgeld sowie gehackte unlimitierte Zugänge zu Erwachsenenporno-Seiten – aber kein pädophiles Material (also zumindest nicht auf den Marktplätzen – wo man ja angeblich alles bekommen soll).

    Wenn aber nun mit Kinderpornographie kein Geschäft zu machen ist (und für mich sieht es bislang so aus – lasse mich aber gerne auch vom Gegenteil überzeugen), dann kann man dem Konsumenten, der durch irgendeine Tauschgruppe zu seinem Material gekommen ist, auch nicht vorwerfen, er würde durch sein Verhalten dazu beitragen, dass noch mehr Kinder missbraucht würden, oder?

    just my € 0.02

  22. #22 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/11/07/us-wahl-ii/https://demystifikation.wordpress.com/2016/11/07/us-wahl-ii/
    07/11/2016

    Man spricht auch von rechtradikalen oder von homohoben oder ausländerfeindlichen Delikten, ohne dass damit gesagt wird, dass die Einstellung schon das Delikt ist. Sie steht lediglich als Motiv hinter dem Delikt.

  23. #23 zimtspinne
    07/11/2016

    Pädophiles Delikt kann auch sein die Herstellung, Vermarktung, Vertrieb kinderpornographischen Materials, ohne dass die Beteiligten selbst pädophil sind oder die Kinder sexuell selbst missbrauchen zur Befriediung ihres Geschlechtstriebes… Missbrauch bleibt es natürlich.

    Bisschen schwammig ist der Begriff aber schon, jedoch hab ich in Urteilsbegründungen von Richtern auch schon merkwürdige Begriffe gehört (einmal sogar das Wort “Knast” ^^, im Abschlusswörtchen an den Verurteilten, das war aber evtl dann schon nicht mehr ganz der offizielle Teil), macht sie ja auch direkt sympathisch, mal so volksnah zu sein und außerdem soll es der Delinquent ja auch verstehen.

    hab jetzt keine Zeit, zum Rest später.

  24. #24 Cornelius Courts
    09/03/2017

    @alle: oben gibt es jetzt ein Update zu den neuen Erkenntnissen im Fall: https://scienceblogs.de/bloodnacid/2016/11/05/peggy-boehnhardt-und-die-dna/2/

  25. #25 RPGNo1
    09/03/2017

    Wenn es sich wirklich so zugetragen hat, spricht das für sehr bedenkliche Zustände im genannten LKA, da die Befolgung normkonformer (DIN/ISO 17025) Prozesse, Abläufe und Vorsichtsmaßnahmen insbesondere im forensischen Bereich einen derart groben Fehler ausschließen.

    Das ist es! Wenn in unserer Firma bei der Arbeit so geschlampt würde, dann wäre aber die Kacke am Dampfen.

  26. #26 anderer Michael
    09/03/2017

    Dann hat dieses Stoffteilchen 5 Jahre an dem Meterstab geklebt. Unglaubliche Schlamperei.

  27. #27 Thilo
    11/03/2017

    Von dem Meterstab ist nicht mehr die Rede, das Stoffteilchen soll irgendwie anders an den Tatort gelangt sein: https://www.heise.de/tp/features/Wie-kommt-die-DNA-Boehnhardts-an-den-Fundort-des-toten-Maedchens-Peggy-3649169.html Alles sehr verwirrend.

  28. #28 albibi
    12/03/2017

    Obwohl ich mit den Überlegungen einigermaßen mitgehen kann halte ich diesen Text doch für sehr dünn. Warum nicht, wo doch ein wissenschaftlicher Anspruch hier auf scienceblog suggeriert wird, minimalsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügen? ZB mit einem Literaturverweis:

    https://www.fsigenetics.com/article/S1872-4973(09)00053-2/pdf

    [Titel]Trace evidence characteristics of DNA: A preliminary investigation of the persistence of DNA at crime scenes

    [Autoren]Jennifer J. Raymond’Correspondence information about the author Jennifer J. RaymondEmail the author Jennifer J. RaymondEmail the author Jennifer J. Raymond, Roland A.H. van Oorschot, Peter R. Gunn, Simon J. Walsh, Claude Roux
    DOI: https://dx.doi.org/10.1016/j.fsigen.2009.04.002
    [Datum]Dezember 2009

    [aus dem Abstract]”The amount of DNA recovered from buffy coat on the outdoor surfaces declined by approximately half over two weeks, to a negligible amount after six weeks. Profiles could not be obtained after two weeks. The samples stored in the laboratory were more robust, and full profiles were obtained after six weeks, the longest time period tested in these experiments. It is possible that profiles may be obtained from older samples when kept in similarly favourable conditions.”

    Nach sechs Wochen ist von einer DNA-Anhaftung auf einer Oberfläche im Freien nichts mehr zu finden.

    Hoffe, geholfen zu haben.