Sicher nicht die eleganteste Headline, die ich jemals geschrieben habe. Worum geht’s? Die amerikanische Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission, schreibt von nun an vor, dass Firmen ihre Anleger auch über eventuelle Risiken aufklären müssen, die der Klimawandel auf das Geschäft oder die Geschäftsgrundlagen des Unternehmens haben kann. Diese Neuregelung ist keine neue Vorschrift an sich (Informationspflicht über Risiken, die so genannte “Disclosure”, besteht schon lange), sondern ein “Interpretations-Leitfaden” – Interpretive Guidance im SEC-Jargon.
Dass Klima- und Umweltpolitik konkrete Folgen für eine Unternehmensbilanz haben kann (zu Beispiel bei einem Energieversorger, der durch strengere Immissionsvorschriften Kraftwerke vom Netz nehmen müsste, oder bei LKW-Herstellern, die durch strengere Abgasauflagen einen Nachfrageschub erwarten können), wäre auch bisher schon unter die Offenlegungspflicht gefallen. Das Neue ist, dass sich die Firmen nun auch Gedanken machen müssen, welche unmittelbaren Folgen der Klimawandel – der in den USA noch bis vor Kurzem offiziell negiert wurde, und um den auch hier und anderswo in den Blogs immer wieder Kommentarschlachten geführt werden – auf das Unternehmen haben kann. Etwa auf Versicherungen, die mit höheren Sturmschäden rechnen müssen, oder auf Firmen, deren Produktionsstätten durch steigende Meeresspiegel absaufen könnten.
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