Sicher nicht die eleganteste Headline, die ich jemals geschrieben habe. Worum geht’s? Die amerikanische Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission, schreibt von nun an vor, dass Firmen ihre Anleger auch über eventuelle Risiken aufklären müssen, die der Klimawandel auf das Geschäft oder die Geschäftsgrundlagen des Unternehmens haben kann. Diese Neuregelung ist keine neue Vorschrift an sich (Informationspflicht über Risiken, die so genannte “Disclosure”, besteht schon lange), sondern ein “Interpretations-Leitfaden” – Interpretive Guidance im SEC-Jargon.


Dass Klima- und Umweltpolitik konkrete Folgen für eine Unternehmensbilanz haben kann (zu Beispiel bei einem Energieversorger, der durch strengere Immissionsvorschriften Kraftwerke vom Netz nehmen müsste, oder bei LKW-Herstellern, die durch strengere Abgasauflagen einen Nachfrageschub erwarten können), wäre auch bisher schon unter die Offenlegungspflicht gefallen. Das Neue ist, dass sich die Firmen nun auch Gedanken machen müssen, welche unmittelbaren Folgen der Klimawandel – der in den USA noch bis vor Kurzem offiziell negiert wurde, und um den auch hier und anderswo in den Blogs immer wieder Kommentarschlachten geführt werden – auf das Unternehmen haben kann. Etwa auf Versicherungen, die mit höheren Sturmschäden rechnen müssen, oder auf Firmen, deren Produktionsstätten durch steigende Meeresspiegel absaufen könnten.

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Kommentare (2)

  1. #1 Sven Türpe
    29. Januar 2010

    Gibt die SEC auch Anreize, die Risiken korrekt anzugeben? Versicherungen zum Beispiel würden ja davon profitieren, dass die Öffentlichkeit Risiken überschätzt. Muss also eine Versicherung solche öffentlichen Irrtümer nun mit ihren Angaben korrigieren, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügt, oder handelt es sich lediglich um eine weitere formale Vorschrift, die in der Praxis keinen verwertbaren Informationsgewinn verspricht?

  2. #2 Jürgen Schönstein
    29. Januar 2010

    Damit würde die SEC ihre Kompetenzen wohl überschreite: Sie ist nicht als Verbraucherschutzorganisation konzipiert, sondern zum Anlegerschutz. Der Anreiz zur Ehrlichkeit ist für die Firmen aber dennoch da, denn wenn eine börsengehandelte Firma wegen Irreführung ihrer Kunden vor Gericht gezerrt und eventuell zu massivem Schadenersatz verurteilt wird (dass so etwas passieren kann, zeigt sich ja bei den gelegentlichen Raucherklagen in den USA), der wiederum die Investitionen der Anleger gefährdet, dann könnte die SEC den Faden der Irreführung aufgreifen … Generell ist es aber so, dass die SEC erst dann einschreitet, wenn der Karren im Dreck ist, d.h. sie prüft nicht jede “Disclosure” auf ihren Wahrheitsgehalt (das ist nun mal Sache der Anleger und Analysten); aber wenn ein Missbrauch oder Verstoß aufgedeckt wird, dann hat sie wenigstens eine juristische Handhabe, um einzuschreiten.