Gemeint ist hier nicht die peer review für wissenschaftliche Publikationen, sondern für Forschungsanträge und Projekte, die ja von den Fördermittelgebern ebenfalls begutachtet und bewertet werden müssen. Und das ist (nicht nur) in Europa zwar immer noch ein primär national strukturiertes Aufgabenfeld – die Deutsche Forschungsgemeinschaft beispielsweise fördert, wie schon der Name sagt, Forschung in Deutschland, aber erstens gehört der internationale Austausch ganz selbstverständlich zur Wissenschaft, und zweitens kann es nicht schaden, wenn es bei der Vergabe der Fördermittel, genauer gesagt: bei der Beurteilung von förderwürdigen Projekten, einigermaßen konsistente und einheitliche Kriterien zur Anwendung kommen. Und just zu diesem Behufe hat die European Science Foundation vor einigen Tagen ihren
vorgelegt.
Da ich selbst bisher nie Fördermittelanträge schreiben oder gar begutachten musste, kann ich nicht beurteilen, was an dieser Empfehlung nun fundamental – oder auch nur marginal – neu ist. Und so weit ich bisher durchgeschaut habe, ist sie immer noch abstrakt genug, dass ich den Übergang vom Allgemeinplatz zur konkreten handlungsvorgabe einfach nicht erkennen kann (“Projects selected for funding must demonstrate high quality in the context of the topics and criteria set out in the calls. The excellence of the proposals should be based on an assessment performed by experts. These experts, panel members and expert peer reviewers should be selected according to clear criteria and operate on procedures that avoid bias and manage conflicts of interest.”) Aber falls es nicht sowieso schon immer gang und gäbe war, fand ich die Empfehlung ganz erfrischend, dass Antragsteller eine Chance haben sollen, ablehnende Bescheide anzufechten:
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