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Gemeint ist hier nicht die peer review für wissenschaftliche Publikationen, sondern für Forschungsanträge und Projekte, die ja von den Fördermittelgebern ebenfalls begutachtet und bewertet werden müssen. Und das ist (nicht nur) in Europa zwar immer noch ein primär national strukturiertes Aufgabenfeld – die Deutsche Forschungsgemeinschaft beispielsweise fördert, wie schon der Name sagt, Forschung in Deutschland, aber erstens gehört der internationale Austausch ganz selbstverständlich zur Wissenschaft, und zweitens kann es nicht schaden, wenn es bei der Vergabe der Fördermittel, genauer gesagt: bei der Beurteilung von förderwürdigen Projekten, einigermaßen konsistente und einheitliche Kriterien zur Anwendung kommen. Und just zu diesem Behufe hat die European Science Foundation vor einigen Tagen ihren

European Peer Review Guide – Integrating Policies and Practices into Coherent Procedures

vorgelegt.

Da ich selbst bisher nie Fördermittelanträge schreiben oder gar begutachten musste, kann ich nicht beurteilen, was an dieser Empfehlung nun fundamental – oder auch nur marginal – neu ist. Und so weit ich bisher durchgeschaut habe, ist sie immer noch abstrakt genug, dass ich den Übergang vom Allgemeinplatz zur konkreten handlungsvorgabe einfach nicht erkennen kann (“Projects selected for funding must demonstrate high quality in the context of the topics and criteria set out in the calls. The excellence of the proposals should be based on an assessment performed by experts. These experts, panel members and expert peer reviewers should be selected according to clear criteria and operate on procedures that avoid bias and manage conflicts of interest.”) Aber falls es nicht sowieso schon immer gang und gäbe war, fand ich die Empfehlung ganz erfrischend, dass Antragsteller eine Chance haben sollen, ablehnende Bescheide anzufechten:

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Kommentare (7)

  1. #1 MartinB
    5. Mai 2011

    Daran ist nichts ungewöhnlich. Bei der DFG kann man abgelehnte Anträge neu einreichen und dabei die Gutachterkritik entkräften oder Missverständnisse ausräumen. Hab ich selbst schon erfolgreich gemacht.
    Wie das Verfahren im Einzelnen geht, habe ich ja letztes Jahr im Detail beschrieben:
    https://www.scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen/2010/11/forschungsgelder.php

  2. #2 Frank Wappler
    5. Mai 2011

    Jürgen Schönstein schrieb (05.05.11 · 05:59 Uhr):
    > […] genauer gesagt: bei der Beurteilung von förderwürdigen Projekten

    Falls das so genau gesagt (bzw. geschrieben) ist, wie es sich den Anschein gibt, dann geht es dabei offenbar um etwas anderes als die Beurteilung der Förderwürdigkeit von Projekten.

    > […] Projects selected for funding must […]

    Interessant wären sicher auch Richtlinien der Art: “Projects not selected for funding must …”.

  3. #3 Frank Wappler
    5. Mai 2011

    Jürgen Schönstein schrieb (05.05.11 · 05:59 Uhr):

    > European Peer Review Guide – Integrating Policies and Practices into Coherent Procedures […]
    >

    The external referees as well as the applicants and members of the review panels should be made fully aware of the procedures and timing related to the ‘right to reply’ stage (more details on this feature can be found in § 4.7.4 of this Guide).

    Während ich in § 4.7.4 des genannten Dokumentes ziemlich vergebens nach konkreten Details zu Umsetzung oder Ablauf des “Rechtes auf Erwiderung” gesucht habe (das kann schon mal passieren, insbesondere wenn Worte in Dokumenten nicht sorgfältig zu entsprechenden Begriffs-Artikeln verwikilink wurden), findet sich dort zumindest das Folgende:

    RECOMMENDATION
    Incorporate the ‘right to reply’ in the process of peer review whenever possible. This step brings significant reliability and robustness to the decision making process and will increase the overall quality and equitability of the peer review.

    (Das hat, scheint mir, ein peer geschrieben, der vorrangig mit peers zu tun hatte.)

  4. #4 tschill
    11. Mai 2011

    Hier in UK kriegt man die Stellungnahmen der Gutachter zugeschickt und kann auf deren Fragen reagieren, bevor es zur Panelsitzung kommt. Finde ich ganz clever angesichts der Tatsache, daß nicht jeder Gutachter gleichermaßen zur Beurteilung eines Projektes qualifiziert ist.

  5. #5 naseweiss
    23. Juni 2011

    @ alle

    Ich habe vor einiger Zeit einen Artickel bei S.B. gelesen. Es ging darum, was beim peer review (für wissenschaftliche Publikationen) geprueft wird. Leider kann ich den Artickel nicht wiederfinden.
    Kann mir jemand sagen, wo ich mehr ueber dieses Thema finde?

  6. #6 Frank Wappler
    23. Juni 2011

    naseweiss schrieb (23.06.11 · 12:40 Uhr):
    > Ich habe vor einiger Zeit einen Artickel bei S.B. gelesen. Es ging darum, was beim peer review (für wissenschaftliche Publikationen) geprueft wird. Leider kann ich den Artickel nicht wiederfinden.

    Kannst du den entsprechenden Artikel nicht unter diesen Suchergebnissen

    https://www.scienceblogs.de/mt/suche.cgi?IncludeBlogs=1%2C3%2C5%2C7%2C8%2C13%2C16%2C18%2C25%2C28%2C29%2C30%2C32%2C34%2C35%2C36%2C38%2C39%2C40%2C41%2C42%2C43%2C45%2C46%2C52%2C55%2C56%2C57%2C58%2C59%2C60%2C61%2C68%2C69%2C70%2C72%2C73%2C74%2C75%2C76%2C77%2C79%2C84%2C86%2C90%2C93%2C96&search=peer&go=GO

    ?
    Oder war im besagten Artikel das Wort “peer” möglicherweise gar nicht enthalten??

    > Kann mir jemand sagen, wo ich mehr ueber dieses Thema finde?

    Neben den gezeigten Suchergebnissen bei ScienceBlogs (einschl. dem im obigen Beitrag verlinkten “European Peer Review Guide”) oder z.B. Wikipedia im Allgemeinen, sicher auch bei den meisten Suchergebnissen für
    https://www.google.de/#hl=en&q=%22manuscript+for+review

    Die Frage, ob jeweils bestimmte, nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung von (Manuskripten für) wissenschaftliche Publikationen bestehen, und ggf. welche Kriterien von Fall zu Fall angewandt würden, ist natürlich eine ganz andere …

  7. #7 naseweiss
    28. Juni 2011

    @ Frank Wappler: Vielen Dank 🙂

    Hast du eigentlich meinen frechen Spruch gelesen ???
    Damit wollte ich eigentlich nur M.T. aergern.

    Du spielst nicht in der gleichen Liga, das war ein sehr voreiliger Ausrutscher.
    Sorry.
    Bei Markus entschuldige ich mich allerdings nicht!!!

    Die Frage, ob jeweils bestimmte, nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung von (Manuskripten für) wissenschaftliche Publikationen bestehen, und ggf. welche Kriterien von Fall zu Fall angewandt würden, ist natürlich eine ganz andere …

    Sobald ich die Zeit gefunden habe mich etwas schlauer zu machen, wuerde ich darauf gerne nochmal zurueckkommen.
    Du scheinst der Meinung zu sein, die Kriterien seien nicht nachvollziehbar und von Fall zu Fall ganz andere. Kannst du das genauer und auch fuer Laien gut verstaendlich erklaeren?