Sachen gibt’s, die verschlagen mir immer wieder die Sprache. Dass zwei katholische Kliniken in Köln einem Vergewaltigungsopfer die angemessene Hilfe verweigert haben, war ja in Deutschland schon ein Aufreger. Aber die Abgeordnete Cathrynn Brown aus New Mexico kann diese Art von Bigotterie noch übertrumpfen: Sie hat gleich in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses in New Mexico den HB0206 eingebracht, dass Opfer von Vergewaltigungen, die eine dadurch entstandene ungewollte Schwangerschaft durch Abtreibung beenden, wegen Zerstörung von Beweismaterial angeklagt werden sollen. Zitat aus dem Gesetzesentwurf:
“Tampering with evidence shall include procuring or facilitating an abortion, or compelling or coercing another to obtain an abortion, of a fetus that is the result of criminal sexual penetration or incest with the intent to destroy evidence of the crime.”
Die vorgebliche Idee ist dabei, dass verhindert werden soll, dass Opfer von den Tätern zu Abtreibungen gezwungen werden – klingt ja erst mal ganz menschenfreundlich. Aber erstens ließe sich auch ein abgetriebener Fötus als Beweismaterial sichern, zweitens ist die einzige Person, die bei der ganzen Sache letztlich nachweislich belangt werden könnte, die Vergewaltigte selbst. Und drittens frage ich mich, wie sich das mit dem hehren Anspruch vereinen lässt, dass jedes menschliche Leben – also auch das ungeborene – wertvoll sei. Wenn es doch letztlich ein menschliches Leben auf den Status eines Beweisstücks reduziert. In meinem Wörterbuch ist die Sache unter “Heuchelei” und “scheinheilig” zu finden.
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