Kurz: Wenn mir A versprochen, aber B geliefert wird, dann stimmt erst mal was nicht. Und wenn der Anbieter weiß, dass ich B nicht kaufen würde, und er es mir daher als A unterjubeln will, dann ist das Betrug. Und das ist unabhängig davon, wie ich A und B definiere. Und dabei ist es egal, ob nun A oder B in bestimmten Eigenschaften gleich sind – so lange ich als Käufer über den Tausch nicht informiert werde, werde ich beim Vertragsabschluss (= Kauf) getäuscht. Umso mehr, als es dem Käufer ja gar nicht möglich ist, die Ware vor dem Kauf auf ihre Qualität und Authentizität zu prüfen. Er wird gezwungen, dem Anbieter zu vertrauen.
Aber das ist ja nur die eine Seite des Vertrages. Die andere Seite ist der Preis. Und der wird typischer Weise eben nicht mehr durch Verhandlung zwischen Anbieter und Nachfrage ermittelt (auf dem Wochenmarkt geht das vielleicht noch, oder bei privaten Verkäufen): Waren werden mit Preivorgaben angeboten – der Käufer kann im allgemeinen nur entscheiden, ob er die Ware zum geforderten Preis haben will oder nicht. Der Preis hat nämlich auch eine Informationsfunktion: Er sagt dem Käufer, was er sich leisten kann, und was nicht. Zu diesem Preis, signalisieren Hersteller/Anbieter, kannst Du erwerben, was wir Dir anbieten.
Und das ist nicht so trivial, wie es scheinbar klingt: Anbieter/Hersteller versprechen den Käufern durch das Preisschild, dass die versprochene Ware/Leistung zum versprochenen Preis verfügbar ist. Wenn dies nicht (mehr) der Fall ist, wird der Preis angehoben – egal, ob das dem Kunden passt oder nicht. Wer’s nicht glaubt, kann ja mal zur nächsten Tankstelle gehen …
Mit anderen Worten: Nicht der Kunde, sondern die Anbieter hatten beschlossen, dass 1,60 Euro ausreichend seien, um die Kosten zu decken und Gewinn zu machen. Muss der Kunde das nachrechnen, auf Plausibilität prüfen? Klar, wenn man ihm einen fünfkarätigen echten Diamanten für 19,95 anbietet, dann wird er schon ahnen können, dass dies nicht möglich ist – aber macht das den Anbieter weniger zum Betrüger? Wenn ein Reiseveranstalter eine Woche Karibik inklusive Flug und Vollpension im Fünf-Sterne-Hotel am Strand für 500 Euro anböte, ist Misstrauen angebracht – aber wenn er seine Kunden dann ohne Verpflegung in einem sternlosen Minimal-Qartier in den Slums von Kingston unterbrächte, wäre es dennoch strafbarer Betrug. Aber welcher Verbraucher weiß schon, was so eine Tiefkühl-Mahlzeit in der Herstellung kostet? Da sind vermutlich zwischen 40 und 60 Gramm Fleisch drin – das würde, wenn ich mich recht entsinne, selbst beim Schlachter (also nicht in den hier benötigten industriellen Mengen) höchstens 50 oder 60 Cents kosten. Was kosten die paar Teigplatten, die Tomatensoße, die Bechamelsoße? Aber wie schon gesagt: Das ist die Rechnung, die Hersteller und Händler machen müssen – und wenn die nicht aufgeht, dann können sie dafür nicht dem Verbraucher die Schuld geben.
Kommentare (35)