Die Dauer unserer Lebenserwartung ist ja ab und zu hier schon mal ein Thema gewesen; auch die aktuelle Ausgabe von National Geographic nimmt sich dieses Themas an. Die amerikanische Justiz ist hier unserer Zeit jedoch weit voraus: Streng genommen kennt sie das ewige Leben. So jedenfalls kann man das Argument verstehen, das der US-Verfassungsrichter Samuel Alito als “Hintertür” gegen eine Entscheidung seiner Oberen Gerichtskollegen vorgebracht hat. In der Entscheidung geht es darum, dass minderjährige Straftäter, sofern sie keinen Mord begangen haben, nicht zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt werden dürfen. Dies verstoße, so steht es in der Urteilsbegründung, gegen den achten Artikel der Bill of Rights, der “grausame und unübliche Strafen” verbietet – einen jungen Menschen zu einem Leben ohne Hoffnung zu verurteilen sei grausam, fand das Gericht.
Doch wie ich in der aktuellen New York Times nachlesen kann, interpretierte Alito in seiner (der oben verlinkten Entscheidung angehängten) Gegenposition diese Entscheidung seiner Kolleginnen und Kollegen sehr eigenwillig: “… alles, was das Gericht befunden hat ist, dass ‘für einen minderjährigen Täter, der keinen Mord begangen hat, der Achte Verfassungszusatz eine Strafe von lebenslänglich ohne Bewährung verbietet’. (…) Nichts in dieser Meinung des Gerichts betrifft dabei die Verhängung einer Zeitstrafe ohne Bewährung.” Mit anderen Worten: Lebenslänglich ohne Bewährung ist für minderjährige Straftäter verboten – aber nichts hindert, laut Alitos Meinung, ein Gericht daran, beispielsweise einen 18-Jährigen zu 100 Jahren – oder mehr, warum nicht 400 oder 1000? – Gefängnis ohne Chance auf vorzeitige Entlassung zu verurteilen.
Und ganz offensichtlich folgen die Gerichte dieser Spitzfindigkeit: Hunderte von jugendlichen Straftätern säßen, so schreibt die New York Times, solche de-facto lebenslangen Strafen ab. Was im Umkehrschluss ja bedeuten muss, dass die Gerichte davon ausgehen, dass ein Menschenleben ewig lang dauern kann…
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