Da sich zudem auch keine abschreckende Wirkung der Todesstrafe nachweisen lässt, ist auch diese Begründung nicht haltbar.
Was bleibt, ist Rache. Die ist letztlich das einzige Motiv, das den Befürwortern der Todesstrafe bleibt: Nach dem (scheinbar alttestamentarischen) Grundsatz, dass die Strafe der Tat angemessen sein müsse, verkaufen sie solche Urteile gerne als “gerecht”. Doch gerecht wäre überhaupt nur, wenn diese Strafe jedermann und -frau gleichermaßen drohen würde – was schon mal nicht der Fall ist, wenn man weiß, dass dieses Urteil überproportional gegen schwarze Mörder verhängt wird, umso eher, wenn das Opfer hellhäutig war. Oder wenn es wenigstens dem Gerechtigkeitssinn der betroffenen Gesellschaften entsprechen würde, doch auch das trifft nicht zu (siehe oben: sowohl die Angehörigen des jüngsten Opfers als auch die Mehrheit der Bostonians lehnte dieses Strafmaß ab). Und selbst die Behauptung, dass mit dem Urteil den Opfern Gerechtigkeit widerfahren würde – obwohl die sowieso nichts davon hätten – ist nicht haltbar. Denn letztlich werden in der Urteilsbegründung nur zwei Todesopfer “gerächt”: Nur die Teile des Schuldspruchs, die sich auf die Todesopfer Martin Richard und Lingzi Zu beziehen, wurden zur Begründung des Strafmaßes herangezogen. So gesehen wird das Todesurteil gegen Dschochar Zarnajev nicht mal sich selbst gerecht.
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