Und nicht nur beim Abwasch nicht: Ich helfe ihr auch nicht beim Saubermachen, beim Aufräumen, beim Wäschewaschen, beim Kochen, beim Einkauf, habe auch nicht geholfen, als unser Sohn noch in den Windeln steckte und entsprechend versorgt werden musste. Warum? Weil meine (anteilige) Übernahme an all diesen Aufgaben, die ich ganz selbstverständlich mit erfülle, keine Hilfe für meine Frau ist. Das würde nämlich bedeuten, dass diese Tätigkeiten, die wir generell mit “Haushalt” umschreiben, eine Aufgabe der Frauen ist, bei der Männer vielleicht mal (und vielleicht sogar oft) “helfen” können.

Das sollte im 2. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts eigentlich schon selbstverständlich sein; meine Mutter hat mir das jedenfalls schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts so beigebracht. Und ja, der Hinweis auf die Mutterrolle ist hier absolut angebracht: In meiner Jugend war die Vorstellung noch “normal”, dass die Haushaltsführung die alleinige Verantwortung der Frau sei – mit Ausnahme, versteht sich, der Finanzen. Diese so genannte “Hausfrauenehe” war bis zum Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts am 1. Juli 1977 – da hatte ich schon mein Abitur in der Tasche und musste zum Wehrdienst einrücken! 1958 gesetzlich verankert und gab dem Ehemann beispielsweise das Recht, seiner Frau die Ausübung eines Berufes zu untersagen oder, wenn sie schon eine berufliche Tätigkeit angenommen hatte, diese ohne Zustimmung seiner Frau zu kündigen.

Dass ich diesen alten Hut noch einmal aufsetze, hat aber einen relativ aktuellen Anlass. Nicht nur, weil wir im Kolleginnen- und Kollegenkreis am Massachusetts Institute of Technology immer wieder noch mit genderstereotypischem Verhalten konfrontiert werden, das sich leider nicht nur auf berufliche Rollen beschränkt. Ausschlaggebender war, dass ich – mit Verspätung, wie ich zugeben muss – über diese belgische Studie zu den Gesundheitsrisiken für Putzpersonal, genauer gesagt: über deren Rezeption in den deutschen Medien gestolpert bin. Wie kann man von einer Studie, die die stark erhöhten berufsbedingten Risiken für Reinigungspersonal analysiert und dabei als Kernaussage fand dass
a) die Risiken für beide Geschlechter erheblich höher sind als für Personen, die “geistige” Arbeit verrichten, und
b) die Sterblichkeitsraten bei Männern etwas höher sind als bei Frauen (wofür die Studie allerdings eine ganze Reihe von plausiblen, wenn auch nicht im Rahmen dieser Untersuchung verifizierten, tätigkeitsspezifischen Erklärungen anbietet),
zu der Aussage kommen, dass Hausarbeit, namentlich Putzen, für Männer gefährlicher sei als für Frauen? Was irgendwie impliziert, dass Frauen biologisch besser für solche Arbeiten geeignet sind, mit anderen Worten: diese Hausarbeiten gewissermaßen zur natürlichen Pflicht von Frauen macht. Dass Männer – und Frauen, die dieses Rollenbild verinnerlicht haben – tatsächlich noch ein Problem mit Hausarbeit empfinden, belegt eine Allensbach-Umfrage im Jahr 2013, über die ich hier schon mal geschrieben habe.

Aber wie schon gesagt: Ich helfe meiner Frau nicht bei der Hausarbeit, sondern wir erledigen unsere Hausarbeit gemeinsam. Und unser 17-jähriger Sohn kümmert sich gerade (während ich diesen Beitrag schreibe) ums Wäschewaschen – nicht, weil wir seine Hilfe brauchen, sondern weil er weiß, dass dies ein Teil des Familienlebens ist.

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Kommentare (30)

  1. #1 anderer Michael
    5. November 2017

    Etwas ungenau:

    Paragraph 1358 BGB Absatz 1 lautete: “. der kann …kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.” Die Kündigungsrecht des Manns war ein Sonderfall, nicht der Normalfall. Der §1358 war 1949 nach der Verabschiedung des GG 1949 verfassungswidrig und damit sofort ungültig. Er wurde 1957 ersetzt durch §1356 BGB. §1356 Abs.1(2) lautete: “Sie [die Frau] ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.”

    Das habe ich nicht selber formuliert,aus einem Leserbrief entnommen.Mitkommentator User unknown hat vor kurzem hier im SB dazu ein ausführlichen Kommentar im selben Sinne niedergeschrieben ( ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken, ich dachte auch,es wäre genauso wie Sie es geschrieben haben, Herr Schönstein).
    Und eigentlich ist die Variante von 1957 keinesfalls ein Ausdruck vom Willen für gelebte Gleichberechtigung.

    Nichtsdestotrotz der Kernaussage stimme ich voll zu und wünschte mir zusätzlich, meine drei Kinder mögen Ihren letzten Satz verinnerlichen.
    Werde ich morgen beim Frühstück vorlesen.

  2. #2 Jürgen Schönstein
    5. November 2017

    @anderer Michael
    Da ist mir ein Fehler unterlaufen – der Paragraph 1358, der dem Ehemann das Recht auf Entscheidung über die Berufstätigkeit seiner Frau zusprach, galt nur bis 1958. Er war aber immerhin noch bei der Eheschließung meiner Eltern in Kraft – und das Entsetzen darüber, als ich das im “Hausbuch” las, das meiner Mutter vom Standesamt nach der Trauung überreicht wurde (und das noch lange in unserem Küchenregal stand), mag dazu beigetragen haben, dass sich in meiner Erinnerung die Grenzen verwischt hatten.

  3. #3 Laie
    6. November 2017

    Die Rollenverteilung in Organisationsformen wie Firmen oder Lebensgemeinschaften darf ruhig von Fall zu Fall variieren. Dies inkludiert sowohl eine Aufgabenbereich-bezogene Rollenzuweisung im traditionellen Sinne, wie auch im dargestellten flexible anlassbezogene Rollenzuweisung, die mehr Effizienz verspricht, so ferne sie den Rahmen der Qualifikation des Auszuführenden nicht sprengt. Man kennt das ja von Kindern, die nicht mal den Müll raustragen und der Mann sowieso nichts tut, was der Frau zur Erkenntnis verhilft, das falsche Exemplar (Mann) ausgewählt zu haben.

    Das soll heissen: Die anlassbezogene Hilfestellung durch Arbeitsteilung (in Form von Kleingruppen) ist durchaus eine positive Errungenschaft, da sie durch Kompetenzergänzung und positive Gruppendynamische Effekte besser funktionieren kann. (Wobei auch das Gegenteil, je nach Einzelqualifikation der Gruppe auftreten kann)

  4. #4 Laie
    6. November 2017

    in der letzten Zeile sollte es “Gruppenmitglieder, ” statt “Gruppe” heissen…

  5. #5 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2017/11/04/halloween/
    6. November 2017

    @Jürgen Schönstein:

    Nein, er galt gerad nicht bis 1958. Es gab das Gesetz zwar noch, aber es war mit dem GG 1949 ungültig geworden.

    Nach der Befreiung vom Faschismus hat man sich nicht hingesetzt und erst jahrzehntelang ein neues BGB, StGB usw. geschrieben und bis dahin im rechtsfreien Raum gelebt, sondern man hat das Gesetzeswerk der Weimarer Republik weitgehend komplett übernommen, wohl wissend, dass einige Gesetze dem GG widersprechen und damit nichtig sind.

    Das wurde auch schon in den frühesten Kommentaren zum BGB schon festgehalten.

    Erst nach und nach hat man die Gesetze überarbeitet und dem GG angepasst.

    Es gibt tausende von Gesetzen, die kann kein Anwalt oder Richter im Kopf haben, deswegen gibt es die kommentierten Ausgaben, in denen man nachlesen kann, welche einschlägige Rechtssprechung zu den einzelnen Paragraphen existiert. Anwälte kennen natürlich die wichtigsten Gesetze und wissen, wie sie die passenden Gesetze finden und wie sie die Lehrmeinung und Rechtsprechung für ihren Fall auslegen müssen um zu punkten. Kommentierte Gesetzessammlungen sind also nicht Debattenbeiträge im Elfenbeinturm sondern das Standardwerkzeug der Juristen.

    Und das GG hat schwarz auf weiß den Vorrang des Grundgesetzes vor allen anderen Gesetzeswerken in sich eingeschrieben – dazu gibt es auch keine 2 Lehrmeinungen.

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Satz 2 in den Absätzen 3.2 und 3.3 sind Ergänzungen von 1994. Der Rest war so seit 1949 in Kraft.

    Art 1, Abs. 3 lautet:

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Dem Wort “unmittelbar” ist hier besonderes Augenmerk zu widmen. Es ist kein bedeutungsloses Füllwort, sondern bedeutet was es heißt: Ohne Vermittlung durch weitere Gesetze schlagen diese Rechte voll durch.
    Dann lohnt noch ein Blick auf Art. 19 GG:

    Art. 19
    (1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Frage: Findest Du in §1358 eine Nennung von Art. 3? Findest Du nicht, oder? Kann §1358 also weitergegolten haben oder nicht?

    Wird der Art. 3 von §1358 in seinem Wesensgehalt angetastet oder nicht? Unter besonderer Berücksichtigung der dt. Sprache und dem empfindlichen Wörtchen angetastet? Nochmal: War §1358 weiterhin in Kraft – ja oder nein?

    §1358 war mit dem GG von 1949 schlicht hinfällig geworden und die Juristen wussten dass, wie sich anhand der kommentierten Gesetze nachweisen lässt. Es gab nur zu viele Gesetze, die dank des GG nun hinfällig waren, um sie alle zu streichen – insbesondere, wenn man vorhatte, sie nicht einfach zu streichen, sondern durch GG-konforme zu ersetzen.

    Es wird allerdings kritisiert, dass sich die Aktualisierung vieler Gesetze ganz schön hinzog.

    Obwohl andererMichael (danke für die Erwähnung) sehr richtig schrieb

    Der §1358 war 1949 nach der Verabschiedung des GG 1949 verfassungswidrig und damit sofort ungültig.

    haben Sie nur eine halbherzige Korrektur zustande gebracht, die am eigentlich Punkt vorbeigeht: Der Ehemann durfte seiner Frau die Ausübung eines Berufes seit 1949 nicht mehr untersagen.

    Wenn Dir an der Argumentation irgendwas unklar ist, dann frag bitte nach. Wenn Du es nicht glauben kannst, frag einen Juristen Deines Vertrauens.

    Mich würde ja mal interessieren, woher Du die Fehlinformation hast. Wer hat Dich auf die falsche Idee gebracht? Es ist ja interessant sich unseriöse Quellen zu merken oder Desinformation an der Quelle zu bekämpfen, damit ihr nicht noch mehr auf den Leim gehen.

    Die vorherige SB-Diskussion findet sich übrigens hier – auch schon in den Kommentaren davor, insbesondere zw. Kassandra und mir geführt, aber einige der Fakten habe ich erst während der Diskussion recherchiert, so dass die Argumente mit der Zeit immer detailierter wurden.

    Ihr Bloggerkollege, Herr Aigner, hat bis heute seine falsche Behauptung nicht korrigiert, und das in einem Artikel über Fakenews. 🙂

  6. #6 anderer Michael
    6. November 2017

    Ehrlich gesagt: die Geschichte mit der Putzstudie verstehe ich nicht . In der verlinkten Zusammenfassung steht nirgendwo, dass Putzen für Männer gefährlicher sei als für Frauen. Und es bezieht sich auf Rauchen und Folgeerkrankungen . Reinigungskräfte sind davon mehr betroffen, und Männer als stärkere Raucher (statistisch) eben in größerem Umfang.
    Ich vermute, irgendeine Nachrichtenagentur hat eine falsche Schlussfolgerung als Kurznotiz herausgebracht und diese wurde ungeprüft von den Medien weitergegeben ( der “Spiegel” war sehr kritisch und skeptisch zum Wahrheitsgehalt der Meldung).
    Als langjähriger ehemaliger Journalist können Sie, Herr Schönstein, meine Vermutung besser beurteilen.

    User unknown
    Es ist allerdings ein Unterschied zwischen der Rechtslage und der gesellschaftlichen Realität. Gefühlt war in den 1950- und 1960ziger Jahren der Haushalt reine Frauensache quasi als Verpflichtung und dieses Ideal wurde vielfältig propagiert. Der Mann ist das Familienoberhaupt und bestimmt ( war mit Sicherheit nicht immer so , auch nicht zu Kaiserszeiten, siehe die Details zum Eheleben bei ” Der Untertan” in , wie man damals sagte, ” pikanter” Weise). Hättest du nicht in der besagter Diskussion inhaltlich widersprochen, ich würde immer noch glauben, dass gesetzliche und gesellschaftliche Realität damals übereingestimmt haben.

  7. #7 Knorke
    6. November 2017

    Wenn man mal den Zeitgeist abseist geltender rechte nimmt sieht man wie , zäh der Prozess echter gleichberechtigung ist. In der damaligen ddr gab man sich damals ja offiziell moderner inoffiziell und faktisch wars aber nicht besser. Eliten waren männlich Frauen schmissen Erziehung Haushalt UNDBERUF und Männer waren Zuhause fürs handwerkliche zuständig (die Frauen aber auch) . So viel anders ist es heute oft immer noch nicht – Familien wo es doch anders ist gelten nicht als Normal sondern als Modern. Das lässt tief blicken. Meine persönliche Meinung: ECHTE Gleichberechtigung ist erst dann erreicht wenn sie Normalzustand geworden ist und nix bemerkenswertes. (Randnotiz: Stellenweise habe ich das Gefühl dass man beim Thema homosexuaöität einen halBen Schritt weiter ist)

  8. #8 Johann Unter
    6. November 2017

    Wenn man die Rechtsdebatte außen vorläßt, gefällt,mir der Artikel. Ich wurde auch so erzogen und lasse die Tochter meiner Freundin auch nicht unkommentiert Jungsspielzeug oder Mädchenspielzeug sagen. Ich erzähle ihr dann immer, daß es das nicht gibt und sie einfach mit dem spielen soll, worauf sie Lust hat. ABER ein Fehler der Gesellschaftvist es, daß es nur als modern und eichtig gesehen wird, wenn ein Mädchen sich für “Jungsspielzeug” interessiert. Wirkloche Wahlfreiheit gibt es nicht, denn wenn es früher hieß Du mußt das machen weil Du ein,Mädchen bist, heißt es heute wenn Du das machst, bist Du in der Zeit zurückgeblieben. Laie hat es schon gut bezeichnet. Man sollte aucu Menschen sich für das alte Rollenbild entscheiden lassen, solange sie es freiwillih machen und aus Wunsch, nicht aufgrund eines Dogms. Interessanterweise ist diese Haltung in Deutschland beim,Thema,Kopftuch leichter, da viele sagen, wenn eine Muslima es freiwillog,trägt, ist es nicht mehr sexistisch.
    Also Gelichberechtigung benötigt auch Wahlfreiheit, andernfalls ist es genauso eine Bevormundung.

  9. #9 tomtoo
    6. November 2017

    Könnte man Partnern nicht einfach selbst die Entscheidung überlassen wie sie den Alltag bewältigen ? Ohne über gut,falsch,altmodisch,emanzipiert urteilen zu müssen ? Ich Koche gerne meine Partnerin nicht. Die kann Tapezieren , ich nicht so gut. Eine neue Steckdose lege ich. Sie Bügelt. Was soll dieses so ist gut und richtig , so ist falsch ?

  10. #10 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2017/11/05/amorphismus/
    6. November 2017

    @andererMichael:

    Es ist allerdings ein Unterschied zwischen der Rechtslage und der gesellschaftlichen Realität.

    Aber wie vielen Frauen wurde von ihren Ehemännern gekündigt? War das gesellschaftliche Realität?

    Ich habe in der kleinen Stichprobe damals junger Erwachsener gefragt – die ganze Problemlage war den 3 Ehepaaren unbekannt. Die wussten von dieser gesellschaftlichen Realität, in der sie damals lebten, nichts. Zugegeben eine reichlich kleine Stichprobe.

    Wer (Groß-)Tanten, Onkel oder Großeltern in dem Alter hat: Einfach mal fragen, solange sie noch leben.

  11. #11 tomtoo
    6. November 2017

    @UU
    Wieviele Ehefrauen mussten darüber nachdenken, von ihren Ehemännern besser nicht gekündigt zu werden ? Gibts da auch eine Untersuchung von dir ?

  12. #12 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2015/10/14/hohle-birne-hohle-erde/
    6. November 2017

    @tomtoo:
    Wieso mussten? Keine musste darüber nachdenken. Ergibt sich das für Dich nicht? Wieso nicht? Wie viele mussten denn, Deiner Ansicht nach?

  13. #13 Laie
    7. November 2017

    @tomtoo, #9
    Ja eh, das ist jedes Paares private Entscheidung, wie die Aufgabenverteilung, wann, wie und warum erfolgt, mit und ohne gemeinsamer Teilhabe. Abgesehen von biologischen Unmöglichkeiten wie dem Kinderkriegen für Männer.

    Eine grosse Errungenschaft ist die Waschmaschine, sodass die Frau die Wäsche nicht mehr waschen muss, es macht die Maschine und der Zeitgewinn kann für die Frau besser genutzt werden. Dasselbe gilt auch für Männer, auch sie müssen nur noch die Wäsche in die Maschine stopfen, Pulver rein, einschalten fertig.

    Die Arbeitsteilung in Richtung Maschine hat schon die besten Vorteile erbracht, so ferne die freigewordene Zeit nicht dafür genutzt wird, gemeinsam als Couch-Erdäpfel um die Vorherrschaft der TV-Fernsehfernbedienung zu kämpfen. So führt leider nicht jeder technologische Fortschritt zu einem gesellschaftlichen für alle Fälle. (Siehe TV-Programm)

  14. #14 Laie
    7. November 2017

    Selbstverständlich hilft die maschinelle Arbeitsteilung des Geschirrspülers auch Männchen wie Weibchen und Sonstigen ordentlich Zeit zu sparen. Der autonome Staubsauger jedoch nur bedingt, je nach Beschaffenheit der Bodenbelegung, immerhin!

    Sogar beim Kochen wird auf die Expertise anderer, wie dem Nahrungsmittelkochundzustellgewerbe (Pizzaservice) immer mehr zugegriffen, das spart auch Zeit. Nachteilig ist höchstens das Übergewicht des Nachwuchses, wenn man versehentlich langjährig beim billigsten Fast-Food-Lieferanten bestellt. Vereinzelt finden sich Kritiker, die Fast-Food-Automaten (Snack-Automaten) an Schulen nicht soo gesund für Jüngere halten. Hoffen wir auf die freien Kräfte des Marktes, das mündige Konsumenten inkludiert, der eh alles regelt.

  15. #15 Thomas
    Berlin
    9. November 2017

    Eigentlich ist es doch so: Je mehr man über etwas spricht, schreibt, es erklärt etc, desto unnormaler ist es doch in Wirklichkeit. Da hilft es auch nicht, wenn man noch so oft ausführt, wie normal es doch sei.
    Der Umstand, einen Sachverhalt mit immer neuen Essays und Monologen auszuwalzen, dokumentiert ja gerade seine inhärente(?) Absonderlichkeit.

    Gerade den Menschen, die noch bewusst in der damaligen DDR sozialisiert wurden (wie ich beispielsweise) mutet es oftmals seltsam an, wenn in Bezug auf Haushalt, Kindererziehung und dergleichen soviel Gewese gemacht wird, wenn heutzutage, im 21. Jh., mal vereinzelt ein Mann erkannt hat, dass diese Aufgaben nicht exklusiv einem Haushaltsmitglied per biologischem Geschlecht zufallen.

    Warum wohl gibt es in der kapitalistischen BRD seit den späten Sechzigern bis zum heutigen Tage eine so breite, teilweise mit lächerlicher Verbissenheit kämpfende Feminismusbewegung, während derlei in der sozialistischen DDR praktisch keine Rolle gespielt hat?

    Wie auch immer man diese Frage beantworten könnte oder möchte, ich glaube jedenfalls nicht, dass man die Frage der universellen Gleichberechtigung innerhalb eines Systems beantworten kann, welches darauf angelegt, nein, sogar darauf angewiesen ist, dass es zwischen allen möglichen Polen möglichst viel Ungleichheit gibt; und so eben auch zwischen Mann und Frau.

    Ganz sicher aber – um zu meinem Anfangsgedanken zurückzukommen – ist es kein Zeichen von Selbstverständlichkeit (hier: der Gleichberechtigung von Mann und Frau), wenn man es in vielen Worten und immer und immer wieder erst zur Selbstverständlichkeit erklären muss.

  16. #16 Umami
    9. November 2017

    Ich habe nur den ersten Faz-Artikel zu der Studie gelesen. Dort ist schon erwähnt, welche Gründe es geben kann. Nur die Überschrift lässt den Leser glauben, dass Putzen für Männer gefährlich und daher Frauensache ist. Irreführung halt.

    Aber das ist ja auch in gewisser Weise dieser hier, nicht wahr? Nur die Überschrift gelesen dachte ich: wieder so ein A…
    Der Artikel, der dranhängt, ist allerdings gut, danke!

  17. #17 Basilios
    Scrapped Princess
    9. November 2017

    @user unknown

    tomtoo:
    Wieviele Ehefrauen mussten darüber nachdenken, von ihren Ehemännern besser nicht gekündigt zu werden ?

    user unknown:
    Wieso mussten? Keine musste darüber nachdenken.

    Du hast sie alle gefragt, oder?
    0_0

  18. #18 anderer Michael
    10. November 2017

    User unknown
    Ich würde nicht alles so verbissen wortwörtlich sehen. Niemand hat als Ehemann seiner Ehefrau gekündigt. Und ich habe im Rahmen besagter Diskussion bei Florian Aigner meine Mutter gefragt.Sie war in 1960 /70 Jahren in einer Personalabteilung eines Weltunternehmens tätig. Sie sagte, sie seien damals ” aus allen Wolken geflogen, als sie hörten, es habe solche Regelungen gegeben”. Sie hätten nur Verträge mit den Frauen gemacht und dieses scheinbare Gesetz nicht beachtet. Das war nie ein Thema.Das diese Regelungen überhaupt gar nicht gültig waren und das BGB dem gültigem Grundgesetz nachhinkte ,war ihr damals nicht klar (1). Ebenso den meisten hier im SB, mich eingeschlossen. Das hast du netterweise klar gestellt.
    Aber im gesellschaftlichen Verständnis der 1950/1960 Jahre war der Mann der Chef in der Familie und hatte das Sagen.Nicht überall und bei jedem, und gesellschaftliche Vorstellungen können sich zum Glück wandeln.Wahrscheinlich hat sich diese falsche Vorstellung daher in unseren Köpfen so verankert.
    Meine Mutter war auch für Lehrlinge zuständig.Das Unternehmen hatte sehr großen Personalbedarf und versuchte die freiwerdenden Arbeitskräfte der immer weniger werdenden bäuerlichen Familienbetriebe zu rekrutieren.Unter anderem auch die Töchter als Lehrlinge .Bei Problemen ging sie auch zu den Familien. Ein Vater sagte ihr mal ins Gesicht: ” Die Weiber brauchen nichts lernen, die gehören in den Stall” (2)
    Dann war es in den 1950 Jahren üblich, dass bei einer Hochzeit die Ehefrau sich ihre bisherigen Rentenbeiträge sich auszahlen ließ ( und damit auf eine eigenständige künftige Rente verzichtete), weil der Ehemann ( sozusagen der dominus familiae) nun künftig für sie sorgen solle. (3)

    Das sind nur Anektoden als Hinweis für das damalige gesellschaftliche Verständnis, was zum Glück nicht überall vorhanden war.

    1.Meine 90 jährige Mutter hat deine Erklärung, die ich ihr zitierte, jedoch im Gegensatz zu anderen, sofort begriffen.
    2. Ins Hochdeutsche von mir übersetzt und gemeint ist:Stallarbeit wie ausmisten , füttern und melken. Eine solche grundsätzliche Einstellung zur Bildung bei Mädchen gibt es leider inzwischen in Deutschland wieder vermehrt, z.B. bei traditionell lebenden türkischen Familien in Berlin.
    3.Meine Mutter hat das nicht gemacht und traf auf breites Unverständnis.

  19. #19 Robert
    10. November 2017

    Umami,
    Putzen ist für Männer gefährlicher, weil ihnen der Sinn dafür fehlt. Männer sehen 1. den Schmutz nicht, 2. sehen sie keinen wichtigen Grund ihn zu entfernen, 3. fehlt ihnen die geduld und die Ausdauer.
    Ich habe noch nie gehört, dass es Männer mit Putzfimmel gibt.
    “zu der Aussage kommen, dass Hausarbeit, namentlich Putzen, für Männer gefährlicher sei als für Frauen? Was irgendwie impliziert, dass Frauen biologisch besser für solche Arbeiten geeignet sind, ”

    Diese Aussage aus dem Vorspann entspricht nicht der Realität.

  20. #20 Basilios
    Scrapped Princess
    10. November 2017

    @Robert
    Es gibt Männer mit Putzfimmel.

    Wirklich.

    So, jetzt hast auch Du das gehört, bzw. gelesen.
    ^_^

  21. #21 Robert
    14. November 2017

    Basilios,
    …..Putzfimmel, du meinst aber nicht den Waschzwang?
    O.K. Bei der Autopflege könnte man auf diesen Gedanken kommen. Mein Nachbar hat sein Auto jede Woche mit Bohnerwachs eingerieben.
    Das ist auch eine Art von Liebesbeweis.

  22. #22 Basilios
    Scrapped Princess
    14. November 2017

    @Robert
    Du musst jetzt nicht krampfhaft versuchen aus meiner Information an Dich irgendetwas anderes zu machen.Es ist so einfach, wie es da geschrieben steht:

    Es gibt Männer mit Putzfimmel.

    ^_^

  23. #23 Adent
    16. November 2017

    @Basilios
    Und ich bin einer, wobei ich nicht direkt Putzfimmel sagen würde, aber (ganz im Gegensatz zu Roberts Aussage) mich nervt es wenn Staub oder Dreck rumliegen und deshalb putze ich ziemlich oft.
    So Robert und nun?

  24. #24 yeRainbow
    yerainbow.wordpress.com
    17. November 2017

    bis 1969 Sorgerecht nicht für weibliche, da “aus sittlich und moralischen Gründen dafür einfach nicht geeignet”.
    noch gravierender in den Auswirkungen.
    (galt nur für BRD)

  25. #25 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2017/11/17/i-bims/
    17. November 2017

    @yeRainbow:

    Am Vermögen des Kindes erwarb der Vater ein Nutzungsrecht. Im Gegenzug hatte er auch die Lasten des Kindsvermögens zu tragen.

    Quelle Wikipedia
    Sicher haben sich die meisten Väter am Kindesvermögen ordentlich bereichert.

    Einen mit der Mutter gleichberechtigten Anspruch auf das Sorgerecht hatte der Vater eines unehelichen Kindes nach 1998 jedoch immer noch nicht: der Gesetzgeber hatte angenommen, dass Mütter in aller Regel nur dann ein gemeinsames Sorgerecht verweigern würden, wenn sie wegen eines elterlichen Konflikts das Kind beschützen wollten. Ein Vater konnte das Sorgerecht grundsätzlich nur dann erhalten, wenn er die Mutter heiratete oder aber die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte.

    In den Genuss des § 171, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, konnte also auch nur ein Mann kommen (3 Jahre Haft)?

  26. #26 Robert
    20. November 2017

    Adent,
    du hast es erfasst, der Schwerpunkt liegt auf Fimmel und nicht auf dem Putzen. Ich liebe auch eine saubere, aufgeräumte Wohnung auf deren Boden sich die Sonne spiegelt.

  27. #27 Basilius
    Scrapped Princess
    20. November 2017

    @Robert
    Das grundsätzliche Problem dabei ist aber, aufgrund welchen Kriteriums Du über den Unterschied entscheiden willst.

    Ich liebe auch eine saubere, aufgeräumte Wohnung auf deren Boden sich die Sonne spiegelt.

    Das klingt durchaus so, als ob man hier schon von Fimmel sprechen könnte. Ist aber eigentlich egal, weil es so oder so sebstverständlich Männer mit Putzfimmel gibt.
    ^_^

  28. #28 Robert
    21. November 2017

    Basilius,
    ….Männer mit Putzfimmel , die gibt es sicherlich, vielleicht mehr als man wahrhaben will.(Die Idee mit dem Putzfimmel kam mir erst, als ich die Antwort formuliert habe. Das war nur eine rhetorische Spitze) Ich habe mal einen Radrennfahrer beobachtet, wie der mit der Zahnbürste seine Felgen und Speichen gereinigt hat. Das ist auch eine Art Liebesbeweis. Bedenklich wird es erst, wenn er dabei seine Frau vernachlässigt.

  29. #29 Basilios
    Scrapped Princess
    21. November 2017

    @Robert
    Dann sind wir uns ja weitgehend einig. Wie schön.
    Und daß man seinen Partner (egal welchen Geschlechts nicht wegen seiner Hobbies gänzlich vernachlässigen sollte, sehe ich auch so.

  30. #30 Laie
    22. November 2017

    Was wirklich gut ist: ein gemeinsames Hobby mit der Frau zu haben. Damit fängt man 2 Fliegen auf einmal!