Ich nehme jetzt schon mal das Argument vorweg, das ich mit meinem vorangegangenen Absatz provozieren dürfte: Hätte Monsanto also gegenüber dem Kläger – auch ohne zwingende wissenschaftliche Belege – einfach zugeben sollen, dass Roundup die Ursache seines Krebses war? Wäre das nicht eine Einladung zur Erpressung?
Darauf gibt es wiederum mehrere Antworten: Erstens sieht das US-Recht durchaus die Möglichkeit vor, eine Haftung zu übernehmen, ohne dabei eine Schuld oder Urheberschaft zuzugeben (das geht sogar im Strafrecht, mit einem so genannten Alford-Plädoyer). Zweitens hat der Kläger nicht mal einfach so, auf die schnelle und weil’s so leicht ist, einen Prozess angestrengt – der Mann hat Krebs (und vermutlich, wie es in den USA üblich ist, keine oder nur eine lausige Krankenversicherung). Seine Klage ist also keineswegs “frivol”, wie man gerne sagt (und wie es für diesen alten Fall sicher zutreffend wäre). Und selbst wenn Monsanto den Prozess gewonnen hätte, würde die Firma schlecht da stehen – wenn ein Milliardenkonzern gegen einen todkranken Hausmeister obsiegt, wird er in der Öffentlichkeit wenig Beifall gewinnen.
Denn das ist letztlich das Problem: Es geht hier doch gar nicht um die Klärung einer wissenschaftlichen Frage, sondern um Öffentlichkeit. Monsanto hat sich, allem Anschein nach, nicht um der wissenschaftlichen Integrität willen gegen die Klage gewehrt, sondern weil selbst ein minimales Eingeständnis der möglichen Fehlbarkeit vermieden werden sollte. Und zwar nicht, wie schon gesagt, weil dies das Ansehen seiner Forscher schädigen würde, sondern weil man ein erfolgreiches Marktprodukt schützen wollte. Und das ist ein Karren, vor den sich die Wissenschaft nicht einfach spannen lassen sollte, wie ich hier schon mal argumentiert habe.
Kommentare (13)