Wen man als Spinner bezeichnen darf und wen nicht, das wurde hier auf den scienceblogs schon in vielen Facetten diskutiert, zum Beispiel bei “Einstein und die Cranks (Spinner)”. Darf man jemandem, der offensichtlich hanebüchenen Unsinn verbreitet, nachsagen er sei “einfach nur gaga” oder sollte man auch in härtesten Fällen noch von guten Absichten ausgehen?
Zum Glück gibt es eine Partei in Deutschland, die sich den Kampf für verleumdete und diffamierte Minderheiten auf ihre Fahnen geschrieben hat, die sich für alte Frauen (und auch jüngere) einsetzt, für Opfer von Politiker-Willkür und Parteien-Arroganz, für mehr Brandschutz und Reisefreiheit und überhaupt für alle, die nur wegen ihrer Einfalt und Dumpfheit diffamiert und verfolgt werden. Selbst einen Wikipedia-Artikel über Spinner konnte sie bisher erfolgreich verhindern.
Ausgerechnet diese Vorkämpfer der politischen Korrektheit hat nun vor einigen Tagen ein hoher Würdenträger öffentlich und politisch absolut unkorrekt als “Spinner” bezeichnet. Die Ärmsten wollen sich dagegen wehren, sehr verständlich, mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Eilantrag wegen Beleidigung: NPD klagt gegen Bundespräsident Gauck). Angeblich soll es schon zu Massenselbstmorden schwer gekränkter Mitglieder gekommen sein, ein am Boden zerstörtes Parteifunktionär sprach gestern mit tränenerstickter Stimme von einem beispiellosen und nie dagewesenen Angriff gegen Minderwertige. Seine Partei würde solche Begriffe NIE benutzen.
Ein Gutes hat die Sache jedenfalls: das Bundesverfassungsgericht wird jetzt klare Regeln aufstellen können, wieviel politische Korrektheit im Umgang mit XXX(zensiert) künftig zu gelten habe. Gilt das Diskriminierungsverbot auch für XXX(zensiert)? Soll man stets gute Absicht unterstellen oder darf man Spinner auch künftig als solche bezeichnen? Ich hoffe doch sehr auf Letzteres.
neue pädagogisch-diktatische Methoden
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