Die oben abgebildete Aufgabe wurde vor einigen Monaten in einem Preisausschreiben der französischen Handelskette Auchan auf Facebook gestellt. (Als Preis ausgelobt wurde ein PC mit Intel-Prozessor, Maus, Drucker und Office 365.)
Wer die Aufgabe lösen will, sollte das zunächst tun und abstimmen. (Die Anzeige bitte ignorieren.) Unter dem Bild geht die Geschichte weiter.
Es ist natürlich leicht, den Wert der Variablen „Laptop“ und der Variablen „Diskette“ zu bestimmen. Dann bekommt man eine Gleichung für die Variable „Maus“. Und jetzt hat man ein Problem. Steht dort „2 mal Maus = 2“ oder „Maus mal Maus = 2“? Die Handelskette und fast alle Teilnehmer des Preisausschreibens waren für die erste Interpretation, ein einzelner Teilnehmer – ein 19-jähriger BWL-Student, der vor zwei Jahren eine Silbermedaille bei der Mathematikolympiade der Region Midi-Pyrénees gewonnen hatte – wählte die zweite Interpretation. Wofür ja auch einiges spricht, denn es steht kein Pluszeichen zwischen den Mäusen und so muß man also von einer Multiplikation ausgehen. (Umso mehr weil in der dritten Gleichung zwischen den beiden Mauspaaren noch ein Pluszeichen steht.)
Damit ist die Geschichte aber nicht zu Ende. Der junge Mann, der seiner Meinung nach als Einziger die Aufgabe richtig gelöst hatte, forderte von der Handelskette den Preis – den PC mit Drucker, Maus und Officeprogramm – ein und weil die Handelskette ihm als „Friedensangebot“ nur einen Teil des ausgelobten Preises geben wollte, brachte er die Sache vor Gericht. Der Prozeß begann am Donnerstag der letzten Woche vor dem Tribunal d‘Instance (Amtsgericht) in Toulouse. Auchan schickte niemanden zum Prozeß, reklamiert aber 2000 Euro wegen mutwilliger Prozeßführung. Der Student durfte vor den Richtern seinen Beweis vorführen, das Gericht wird am 12. September sein Urteil fällen.
La Voix du Nord: Justice – Un étudiant toulousain attaque Auchan après un jeu-concours
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