Dissonanzen zwischen Hochschulen und wissenschaftlichen Verlagen sind ja nicht neu. Zumeist ging es dabei ums Geld – nicht nur für Abokosten (die sich, bei großen Institutionen, auf fette Millionensummen addieren), sondern manchmal sogar um die Gebühren fürs Publizieren. Aber der aktuelle Eklat zwischen dem Massachusetts Institute of Technology und dem Elsevier-Verlag dreht sich nur indirekt ums Geld; genauer gesagt, nicht darum, was MIT für seine Abos bezahlt, sondern darum, dass Elsevier darauf besteht, dass der Verlag das Copyright für die Inhalte für sich beansprucht und den Autorinnen und Autoren untersagt, ihre Arbeiten auf Open-Access-Plattformen zugänglich zu machen. Und das verstößt gegen die Prinzipien, die MIT im vergangenen Oktober festgelegt hat, und darum hat MIT jetzt die rund 700 Abos gekündigt, die es von Elsevier bezieht. Diese 700 Abos alleine sind sicher schon ein ziemlicher Schlag ins Kontor für Elsevier, aber der Effekt wird sicher dadurch verstärkt, dass rund einhundert weitere US-Hochschulen diese Richtlinien für sich angenommen haben und daher möglicher Weise nachziehen werden…

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Kommentare (5)

  1. #1 Thilo
    https://scienceblogs.de/mathlog
    12. Juni 2020

    Das ist in Deutschland schon lange passiert. Die TU München war 2012 die erste, Leipzig und Konstanz folgten wohl 2015 (?), und 2017/18 haben viele weitere (die meisten?) deutschen Universitäten ihre Verträge mit Elsevier gelöst.

    Auch die kalifornischen Universitäten haben schon seit Anfang 2019 keinen Elsevier–Zugang mehr.

    Das mit den Open Access-Plattformen muß aber neu sein. Bisher hatte Elsevier nie etwas dagegen, dass Mathematiker oder Physiker ihre Arbeiten auf das ArXiv stellen. Bedingung war nur, dass die Arbeiten auf dem ArXiv nicht identisch sein dürfen mit der veröffentlichten Version; dafür reichte es aber aus, dass die Arbeit auf dem ArXiv nicht das Verlags–Layout hatte.

  2. #2 Fluffy
    13. Juni 2020

    Warum sagt mir das keiner? Habe gerade noch ein Review angenommen.

  3. #3 PDP10
    19. Juni 2020

    @Fluffy:

    Als ob du wüsstest, was ein “Review” ist …

  4. #4 PDP10
    19. Juni 2020

    @Jürgen Schönstein:

    dass Elsevier darauf besteht, dass der Verlag das Copyright für die Inhalte für sich beansprucht

    Was meint in dem Zusammenhang “Copyright” genau? Urheber- oder Verwertungsrechte?
    Mir ist klar, dass das in den anglo-amerikanischen Ländern anders geregelt ist, als hier in D. Deswegen weiß ich immer nicht genau, was gemeint ist. Daher die Frage …

  5. #5 Jürgen Schönstein
    23. Juni 2020

    @PDP10
    Ich denke, die beste üBersetzung hier wäre “Verwertungsrechte”. Denn die Urheberschaft ist (selbst bei Ghostwritern, vermute ich) grundsätzlich nicht übertragbar oder veräußerlich – aber Elsevier untersagt seinen Autorinnen und Autoren, dass sie ihre eigenen Texte frei verfügbar madhen. Streng genommen dürften sie ihre eigene – gedruckte! – Arbeit nicht mal ohne Genehmigung zum Beispiel in ihrem Unterricht verwenden…