Die dubiose “Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaftlichen Physik” will offenbar das Potsdamer Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik vor Gericht bringen.
Man darf gespannt, was dabei herauskommen wird, wenn Juristen sich mit physikalischen Fragen befassen.
Worum geht es?
Die “Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaftlichen Physik” (GFWP) ist eine dubiose Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, “die unter dem Namen Relativitätstheorie bekannte Ideologie zu Fall zu bringen”.
Geleitet wurde die Organisation bis 2009 von dem erklärten Antisemiten Peter Rösch, einem Oberstudienrat aus Baden-Württemberg, der sich neben absurden Thesen zur Historie der Relativitätstheorie vor allem durch öffentliche Aufrufe, die Juden für die Kreuzigung Jesu verantwortlich zu machen, eine Namen gemacht hat. Seit vergangenem Jahr hat Peter Ripota, ehemaliger Redakteur des P.M.Magazins, die Leitung der Organisation übernommen.
Zur Vorgeschichte des aktuellen Falls: vor einiger Zeit hatte sich die Organisation (in Person ihrer stellvertretenden Vositzenden) an das Wissenschaftsministerium gewandt, um eine Einbringung RT-kritischer Inhalte in den universitären Lehrstoff zu erreichen. Vom Ministerium war sie weiterverwiesen worden an das Potsdamer Max-Planck-Institut, woraus sich dann offenbar eine fachliche Diskussion entwickelte, in der u.a. die Natur der Längenkontraktion zur Sprache kam. Eine in diesem Zusammenhang von einem MPI-Mitarbeiter vorgebrachte Erklärung (wörtliches Zitat: “Die Lorentzkontraktion ist keine materielle Stauchung [also nicht analog zum Einspannen in einen Schraubstock], sondern ein vom Bezugssystem abhängiger Effekt direkt analog zur Relativgeschwindigkeit”) wurde dann in den folgenden Jahren auf der Webseite der Organisation und auch in anderen Zusammenhängen immer wieder sinnenstellt als (sinngemäß) “MPI bestätigt, Objekte behalten ihre Ruhelänge unverändert bei” wiedergegeben, z.B. hier und bei vielen anderen Gelegenheiten. Der betroffene Wissenschaftlicher hat sich daraufhin natürlich dagegen verwahrt, sinnentstellt zitiert zu werden.
Soweit alles ziemlich banal. Offenbar ist man bei der GFWP jetzt aber gewillt, die Sache auch mit juristischen Mitteln auszufechten.
Jedenfalls ist vom Beirat der “Gesellschaft zur Förderung für Wissenschaftliche Pysik” jetzt eine Beschwerde an das Potsdamer Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik gesandt worden, in der recht unverhohlen mit juristischen Konsequenzen gedroht wird. Zitat:
Eine solche Reaktion von Ihrem Mitarbeiter halte ich nicht nur für hochgradig unfair und für völlig unangemessen, sondern sogar für eine regelrechte Zumutung: Es hat für mich eindeutig den Beigeschmack von einem Einschüchterungsversuch. So kann man meiner Meinung nach nicht mit naturwissenschaftlich interessierten Bürgern und Steuerzahlern umgehen, die sich an öffentliche Stellen mit der Bitte um Klärung eines fachlichen Sachverhaltes über die Vermittlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wenden.
[…]
ich bin bereit, mich vor Gericht dafür zu verantworten und selbst-verständlich die Belehrung und das Urteil der Richter zu akzeptieren
Da bin ich dann mal echt gespannt. Hat es das in Deutschland eigentlich schon mal gegeben, daß physikalische Fragen vor Gericht geklärt wurden?
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