Ein neues AbmahneGeschäftsmodell hat offenbar die “Firma” Trade Buzzer UG gefunden: sie mahnt Online-Händler ab, in deren Anzeigen die Worte “Geek” und “Nerd” (zusammengeschrieben) vorkommen. Sie hat sich diese nämlich als Wortmarke schützen lassen, weil sie seit kurzem T-Shirts unter diesem Label verkaufen würde. (Allerdings erweckt vieles den Eindruck, dass der Firmenzweck nicht der Handel mit T-Shirts sondern das Geltendmachung von Wortmarken ist: man schaue sich nur die anderen Markennamen an.)
Der Onlinehändler getDigital (your geek stuff supplier), der schon seit langem Geek Shirts und Geek Lifestyle-Waren verkauft, erhielt am 21.11. eine Abmahnung eines Kieler Anwalts Lutz Schroeder, mit der Aufforderung, die Begriffe “Geek Nerd” nicht mehr zu verwenden und 1531,90 Euro Abmahngebühr zu bezahlen. Das ließen sie sich natürlich nicht gefallen, gingen vor Gericht und – verloren!
Man kann es sich fast nicht vorstellen, aber die Trade Buzzer UG hat es tatsächlich geschafft, einen Richter zu überzeugen und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen uns zu erlassen! Wen es interessiert: Handelskammer Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 101 O 162/13. Das bedeutet jetzt konkret, dass uns ab sofort die Benutzung der Begriffe “Geek Nerd” bei Androhung einer Strafe von 250.000 EUR (oder ersatzweise Haft, zu vollziehen an mir) verboten ist. So unglaublich es erstmal klingt, dass ein Richter die Benutzung von deutschen Worten verbietet: Wenn erstmal eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, bleibt einem nichts anderes übrig, als dieser zu folgen. Wir haben also alle Stellen geändert, wo wir die Begriffe “Geek” und “Nerd” zusammen benutzt haben. Unter anderem mussten wir dafür über 160 unserer T-Shirts von eBay löschen! – Quelle
Ich habe gerade mal meine alten Artikel durchgeschaut: Thinkgeek und Geek Atlas dürften wohl (vorerst) unproblematisch sein, solange nur Zusammenschreibungen von Geek und Nerd abgemahnt werden, problematischer ist da schon Geeks und Nerds für Obama….
Die Leute von getDigital werden sich jedenfalls gerichtlich wehren (geschätzte Kosten 20000 Euro) und haben eine Facebook-Gruppe für andere Betroffene und sonstige Unterstützer eingerichtet. Viel Erfolg!
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