Ein neues AbmahneGeschäftsmodell hat offenbar die “Firma” Trade Buzzer UG gefunden: sie mahnt Online-Händler ab, in deren Anzeigen die Worte “Geek” und “Nerd” (zusammengeschrieben) vorkommen. Sie hat sich diese nämlich als Wortmarke schützen lassen, weil sie seit kurzem T-Shirts unter diesem Label verkaufen würde. (Allerdings erweckt vieles den Eindruck, dass der Firmenzweck nicht der Handel mit T-Shirts sondern das Geltendmachung von Wortmarken ist: man schaue sich nur die anderen Markennamen an.)

Der Onlinehändler getDigital (your geek stuff supplier), der schon seit langem Geek Shirts und Geek Lifestyle-Waren verkauft, erhielt am 21.11. eine Abmahnung eines Kieler Anwalts Lutz Schroeder, mit der Aufforderung, die Begriffe “Geek Nerd” nicht mehr zu verwenden und 1531,90 Euro Abmahngebühr zu bezahlen. Das ließen sie sich natürlich nicht gefallen, gingen vor Gericht und – verloren!

Man kann es sich fast nicht vorstellen, aber die Trade Buzzer UG hat es tatsächlich geschafft, einen Richter zu überzeugen und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen uns zu erlassen! Wen es interessiert: Handelskammer Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 101 O 162/13. Das bedeutet jetzt konkret, dass uns ab sofort die Benutzung der Begriffe “Geek Nerd” bei Androhung einer Strafe von 250.000 EUR (oder ersatzweise Haft, zu vollziehen an mir) verboten ist. So unglaublich es erstmal klingt, dass ein Richter die Benutzung von deutschen Worten verbietet: Wenn erstmal eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, bleibt einem nichts anderes übrig, als dieser zu folgen. Wir haben also alle Stellen geändert, wo wir die Begriffe “Geek” und “Nerd” zusammen benutzt haben. Unter anderem mussten wir dafür über 160 unserer T-Shirts von eBay löschen! – Quelle

Ich habe gerade mal meine alten Artikel durchgeschaut: Thinkgeek und Geek Atlas dürften wohl (vorerst) unproblematisch sein, solange nur Zusammenschreibungen von Geek und Nerd abgemahnt werden, problematischer ist da schon Geeks und Nerds für Obama….

Die Leute von getDigital werden sich jedenfalls gerichtlich wehren (geschätzte Kosten 20000 Euro) und haben eine Facebook-Gruppe für andere Betroffene und sonstige Unterstützer eingerichtet. Viel Erfolg!

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Quelle

Kommentare (10)

  1. #1 rolak
    12. Dezember 2013

    Na dann los! Ich werde mir “Meine Mandantin” oder “Wellseedamm 18” als Wortmarke schützen lassen – bekommt der RA direkt Probleme 😉

  2. #2 BrunoBraunbart
    12. Dezember 2013

    Solche Abmahnungen können inzwischen nur noch funktionieren, wenn das gesamte Geschäftsmodell ausschließlich auf Abmahnungen aufbaut. Firmen wie Jako, die wirklich Produkte an Endkunden verkaufen wollen, können in solchen Fällen doch den klassischen Rechtsweg gar nicht mehr beschreiten ohne ihre Kundschaft zu vergraulen.

  3. #3 Hobbes
    12. Dezember 2013

    Im ersten Moment musste ich an die aktuelle Abmahnwelle über eine Pornoseite denken. Aber da ist das ja “nur” eine illegale Masche bei der die hoffen, dass viele aus Scham lieber zahlen.
    Hier gibts ja gerichtliche Betätigung für so ein Blödsinn.
    Hoffen wir mal das die Leute sich erfolgreich dagegen wehren können.
    Solche Geschäftsmodelle sind einfach nur asozial.

  4. #4 Stefan W.
    https://demystifikation.wordpress.com/2013/12/14/neue-inkarnation-des-bosen-gefunden/
    14. Dezember 2013

    So unglaublich es erstmal klingt, dass ein Richter die Benutzung von deutschen Worten verbietet:

    Welche Deutschen Worte hat man denn da ausgemacht? Die Leerstelle zwischen Geek und Nerd? 😉

    “Kinderschokolade” ist m. W. auch geschützt. Als Textilproduzent der im Netz Klamotten verkloppt sollte man vielleicht einfach den Markt kennen, in dem man sich bewegt, sowie die Konkurrenz.

    Unklar ist mir hier nur, ob es jetzt um die zwei Worte in beliebiger Kombination oder nur um das eine Wortgebilde aus zwei Wörtern mit definierter Reihenfolge geht, die eben nicht zusammengeschrieben werden, sondern auseinander, wie beim allseits bekannten “Puder Zucker”, “Kristall Zucker”, “Nudel Suppe” und vergleichbaren Marketingidiotismen ähnlicher Güte.

    Wer defekte Begriffe wie “Nerd Kleidung” und “Geek T-Shirts” benutzt, der hat es m.E. nicht besser verdient. Eine Firma die die Begriffe selbst gar nicht praktisch verwendet, sondern nur andere daran hindert tut hier unfreiwillig Gutes – nur leider haben sie viel zu wenig geschützt.

  5. #5 Martin
    14. Dezember 2013

    Hallo,
    ich frage mich, wie hier getdigital anwaltlich vertreten worden ist. Das scheint mir das größere Problem zu sein. Mein Tip: Markenanwalt oder Patentanwalt fragen, Widerspruch gegen die Markeneintragung einlegen, da die Widerspruchsfrist noch läuft (bis 4.1.14!!) und abwarten was passiert…

  6. […] Abmahnungen für Geeks und Nerds (via) […]

  7. #7 Thilo
    11. Juni 2014
  8. #8 michael
    12. Juni 2014

    @Thilo

    Und ? Hat sich schon ein Abmahn-anwalt gemeldet?

  9. #9 Thilo
    23. Juli 2015

    Abmahnanwalt ließ “Kostenpflichtige Abmahnung” als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab: https://www.der-postillon.com/2015/07/abmahnanwalt-lie-kostenpflichtige.html

  10. #10 rolak
    23. Juli 2015

    Na das wurde aber auch Zeit 😉