Paragraph 823 – eine gerappte Juravorlesung: “Geschützt ist selbst der Gewerbebetrieb, jedenfalls das, was von ihm übrigblieb.”

Der heutige Beitrag hat nur insoweit mit Mathematik zu tun, daß eine Zahl im Titel vorkommt.

Inzwischen rappen nämlich nicht nur Mathematik-Studenten, sondern sogar Jura-Professoren: der Kölner Bankrechtler Klaus Peter Berger hat einen Rap über den Paragraph 823 des BGB ins Netz gestellt.

Leider nicht als Video, aber als mp3:

823Rap.mp3

Aufgenommen, arrangiert, gemixt und gemastert von Niklas Remmen @ Klangbeispiel-Studio, Bonn.
Weitere Informationen (und einen Link zu einem Interview) findet man hier.

Der Text:

“823 ist ein leichter Paragraph,
ich kenne die Voraussetzungen alle schon im Schlaf.

Eigentum, Gesundheit, ein absolutes Recht,
wer das verletzt, dem geht es wirklich schlecht.

Die Vorschrift betrifft noch weitaus mehr,
auch Sport, Reise, Jagd und Straßenverkehr.

Geschützt ist selbst der Gewerbebetrieb,
jedenfalls das, was von ihm übrigblieb.

Und die berühmte Sicherungspflicht
trifft selbst die, die sonst nichts anficht.

Für den Zurechnungszusammenhang
kommt es dann auf den Schutzbereich an.

Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden
hat der Schädiger selber zu tragen.

Auch der Geschädigte ist mit dran,
wenn man ihm Mitverschulden nachweisen kann.

Selbst damit ist noch lange nicht alles vorbei,
es gibt ja noch das Schutzgesetz in Absatz zwei.

Fehlt es allerdings an der Kausalität,
kommt 823 sowieso viel zu spät!”