Der Senat der Uni Münster hat als Konsequenz der Studentenproteste beschlossen, die Anwesenheitspflicht für Lehrverasntaltungen weitgehend aufzuheben.

Nun ja, ich hatte auch bisher keine Anwesenheits-Listen geführt. Ich weiß gar nicht, ob ich das eigentlich hätte tun müssen 🙂 Für mich ändert sich jedenfalls nichts.

Kommentare (6)

  1. #1 kristin
    17. Februar 2010

    Das ist in Berlin an der HU vom akademischen Senat irgendwann in der Mitte des letzten Semesters ebenfalls beschlossen wurden. Vorläufig.

    In der FU gab es irgendwie am letzten WE eine Räumung.

  2. #2 YeRainbow
    17. Februar 2010

    Da kann man vermuten, daß die Überfülllung mit HInweis auf Nicht-Anwesenheitspflicht weiter Standard bleibt, besser wirds jedenfalls sicher nicht…

  3. #3 Christian Reinboth
    18. Februar 2010

    Die Anwesenheitspflicht habe ich schon immer als eines der unsinnigsten Elemente der Bologna-Reform empfunden. Wenn man den Studierenden nicht eine gewisse Reife und Entscheidungskompetenz zugestehen könnte, wären sie an eine Hochschule ja auch irgendwie fehl am Platz. Wer meint, sich den Stoff auch ohne Besuch aller Vorlesungen erabeiten zu können, sollte ruhig die Möglichkeit dazu bekommen – letztendlich ist die Prüfung ja für alle Studenten gleich…

  4. #4 Flüge
    22. Februar 2010

    Hey! Ich hatte in den letzten Semestern kaum Kurse mit Anwesenheitspflicht. Es kommt ja immer auf den Dozenten bzw. Prüfer an.
    Ist nach dem neuen Gesetz garkeine Anwesenheitspflicht mehr gültig?
    Denn ich habe noch einen Kurs, wo Anwesenheit verlangt wird.

  5. #5 Flüge
    22. Februar 2010

    Hey! Ich hatte in den letzten Semestern kaum Kurse mit Anwesenheitspflicht. Es kommt ja immer auf den Dozenten bzw. Prüfer an.
    Ist nach dem neuen Gesetz garkeine Anwesenheitspflicht mehr gültig?
    Denn ich habe noch einen Kurs, wo Anwesenheit verlangt wird.

  6. #6 Flüge
    22. Februar 2010

    Hey! Ich hatte in den letzten Semestern kaum Kurse mit Anwesenheitspflicht. Es kommt ja immer auf den Dozenten bzw. Prüfer an.
    Ist nach dem neuen Gesetz garkeine Anwesenheitspflicht mehr gültig?
    Denn ich habe noch einen Kurs, wo Anwesenheit verlangt wird.