In Bayern ist man zur Präsenzlehre zurückgekehrt unter 3G-Regeln, die natürlich vor jeder Veranstaltung überprüft werden müssen. Die meisten Studenten sind geimpft oder genesen, so dass es eigentlich genügt hätte, sich zu Beginn des Semesters das Impfzertifikat zeigen zu lassen und dann vor jeder Lehrveranstaltung nur noch die tagesaktuellen Tests der Ungeimpften zu kontrollieren.
Als Lösung dieses Problems hatte sich eine Hochschulleitung gemeinsam mit dem Studentischen Konvent überlegt, Einlassbänder – wie sie auch bei Konzerten oder Festivals verwendet werden – an diejenigen Studierenden auszugeben, die über einen vollständigen Impfschutz bzw. einen vorübergehenden Genesenenstatus verfügen. Dies wäre ein freiwilliges Angebot gewesen, was auch deutlich so kommuniziert wurde. Es hätte die Kontrollen vor Beginn von Lehrveranstaltungen sehr beschleunigt. Während die Studierenden und auch viele Lehrende diesem Vorhaben zustimmten, gab es von einzelnen Lehrenden Kritik, dass eine solche „Kennzeichnung“ eine Polarisierung der Universitätsgemeinschaft herbeiführen würde. (Unter der dann die Lehrenden zu leiden hätten, weil sie die Kontrollen durchführen müßten. Es wurde sogar die Frage aufgeworfen, ob Lehrende zur Durchführung von Kontrollen überhaupt berechtigt seien und dazu verpflichtet werden könnten. Schließlich, so die Argumentation in einem offenen Brief, könne man wissenschaftliche Mitarbeiter ja im Winter auch nicht zum Schneeschippen vor der Uni verpflichten.) Die Universität nahm also von dem Vorhaben Abstand und gab keine Armbänder aus.
Natürlich dürfen – was ich schon nachvollziehbarer finde – Dozenten auch keine Listen der Geimpften und Genesenen in ihren Lehrveranstaltungen führen. In der Konsequenz heißt das, dass vor jeder Lehrveranstaltung alle Teilnehmer auf ihre Impfzertifikate geprüft werden müssen. Bei sehr großen Lehrveranstaltungen macht das der Sicherheitsdienst. Aber bei einer Lehrveranstaltung mit 39 Teilnehmern in einem ohnehin viel zu kleinen Seminarraum bedeutet das dann eben, dass ich mich vor jeder Vorlesung zwischen 39 sehr eng aufeinandersetzenden Studenten (überwiegend ohne Tische in dicht hintereinanderstehenden Stuhlreihen) hindurchschlängeln muss, um mir von allen Handy und Personalausweis zeigen zu lassen – weil ich mir ja aus Datenschutzgründen und wegen der zu vermeidenden Polarisierung nicht merken darf, wer die drei Ungeimpften sind, deren Tests zu kontrollieren ja eigentlich völlig ausreichen würde. Jedenfalls bei diesem Thema wird der Minderheitenschutz in Deutschland ernstgenommen.

Kommentare (7)

  1. #1 Ichbinich
    25. Oktober 2021

    Stimme ich vollkommen zu.

    Es ist mir ein absolutes Rätsel, warum in Deutschland Datenschutz offensichtlich deutlich wichtiger ist als alle Grundrechte. Zumindest zeigt das ja die Pandemie. Demonstrationen verbieten, Geschäfte schließen, Ausgangssperre — alles ok. Aber wehe irgendwo sollen die Kontaktdaten gespeichert oder an Gesundheitsämter weitergegeben (corona app) oder der Impfstatus gespeichert werden. Das geht dann natürlich auf keinen Fall.

    Ich bin eigentlich auch immer für Datenschutz gewesen, aber was hier während der Coronakrise alles “aufgrund des Datenschutzes” nicht gemacht wurde ist absurd. Und ich hoffe, dass sich dieser Quatsch keine Zukunft hat.

  2. #2 Fluffy
    25. Oktober 2021

    unter 3G-Regeln, die natürlich vor jeder Veranstaltung überprüft werden müssen.

    Warum eigentlich?
    Hier ist wohl die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gültig vom 01. September bis 29. Oktober 2021 anzuwenden, §3 Abs.1,

    Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu
    1. … den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, …

    Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.

    Man findet hier die reinsten Satzungetümer.
    Bei mehr als 100 Teilnehmern ist zusätzlich ein Hygienekonzept vorzulegen. Dieses sollte wohl darin bestehen,

    Als Lösung dieses Problems hatte sich eine Hochschulleitung gemeinsam mit dem Studentischen Konvent überlegt, Einlassbänder ..

    An der Stelle verstehe ich die Studentenvertretung nicht. Kennzeichnung der Studenten mit farbigen Bändchen. Es geht hier nicht um die Erschleichung einer Leistung, wie bei All Inclusive Anlagen oder Konzerten, sondern um das Recht der Studenten am Studium teilzunehmen.
    Hier soll wohl ein gesellschaftliche Konsens dahigehend verstärkt werden, geimpft = gut, ungeimpft = böse.
    Das mit dem Schneeschippen finde ich, ist ein zutreffender Hinweis, der wie auch angemerkt, darauf abzielt, hoheitliche Kontrollaufgaben (Feststellen und Kontrolle der Identität) an die Basis zu deligieren. Man könnte genauso gut auch Geschwindigkeitskontrollen und Parkverstöße auf dem Unigelände an das Lehrpersonal deligieren wollen.

    Kurz zu Sinn und Unsinn einer 3G-Regel und deren Kontrolle. Man könnte auch auf die Eigenverantwortlichkeit aller bauen. Es sit bekannt, dass die Teilnahme nur mit 3G zulässig ist. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden nach §19 geahndet. Kontrollen können stichprobenartig vorgenommen werden. Man muss verbindliche Belehrungen vornehmen.

    Die deutliche Mehrzahl der Beteiligten ist geimpft. Die deutliche Mehrzahl der Beteiligten ist zudem relativ jung und dadurch per se deutlich weniger gefährdet.

    Es ist eine Mär, dass man mit der Impfung Oma, Opa, Kinder Enkel oder Ungeimpfte schützt. Geimpfte können genauso infektiös wie Ungeimpfte sein. Mit der Impfung schützt man allein sich selbst.
    Eine Impfung ist also kein solidarischer sonder ein rein egoistischer Akt.

  3. #3 E. Walter
    26. Oktober 2021

    Warum nicht tagesaktuell, aber zentral Bändchen ausgeben? Der Student geht morgens zu einer zentralen Stelle. Dort prüft jemand seinen Impf- oder Testnachweis und gibt ein Bändchen aus (jeden Tag eine andere Farbe). Das Bändchen gilt dann für alle Lehrveranstaltungen an dem Tag und unterscheidet sich nicht danach, welches G nachgewiesen wurde. Der Seminarleiter kann aus der Ferne sehen, ob der Studi in die Veranstaltung darf, muss aber nichts weiter prüfen.

  4. #4 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/
    26. Oktober 2021

    @Fluffy:

    Geimpfte können genauso infektiös wie Ungeimpfte sein.

    Das ist eine vage Behauptung.

    Geimpfte können auch infektiös sein, wie auch Ungeimpfte, ja. Im Schnitt sind sie aber deutlich weniger infektiös.

    Mit der Impfung schützt man allein sich selbst.

    Das ist eben Quatsch. Da man weniger infektiös ist schützt man damit auch vordergründig Andere.
    In der Masse bewirkt aber eine Ausbreitung der Viren im Vergleich zum Einbremsen auch, dass mehr Mutationsmöglichkeiten bestehen, d.h. man bringt einen Virus, den man bei der ersten Begegnung vielleicht gut übersteht in Umlauf, und begegnet später dessen Mutanten, die dann vielleicht verheerend sind.

    Außerdem schützt man natürlich auch die, die sich nicht durch Impfung selbst schützen können, wie Schwangere, Kinder, Menschen die aus medizinischen Gründen nicht gimpft werden können und die vielen, die das Pech hatten, durch ihr soziales Umfeld zu Impfgegnern zu werden, schlecht Gebildete mit einem Hang zu Esoterik und Paranoia.

  5. #5 Fluffy
    26. Oktober 2021

    @user unknown #4

    Das ist eben Quatsch. Da man weniger infektiös ist schützt man damit auch vordergründig Andere.

    Da unterliegst du dem Wunschdenken, was Dir immer wieder vermitelt wird. Das ist das, was Du glauben sollst, um die Polarisierung zwischen Geimpften und Ungeimpften weiter voran zu treiben.
    Es gibt Studien,
    Beispiel
    sogar aus den USA, die keinen signifikanten Unterschied in der Viruslast festellen.
    Hier der übersetzte Abstract:

    Abstract:
    Wir verglichen RT-PCR-Zyklusschwellenwerte (Ct) von 699 testpositiven anterioren Nasenabstrichen von vollständig geimpften (n = 310) oder ungeimpften (n = 389) Personen. 212 von 310 vollständig geimpften (68 %) und 246 von 389 (63 %) ungeimpften Personen hatten niedrige Ct-Werte (kleiner 25 ). Bei der Untersuchung einer Teilmenge dieser Proben mit niedrigen Ct-Werten wurde in 15 von 17 Proben (88 %) von ungeimpften Personen und in 37 von 39 (95 %) von geimpften Personen infektiöses SARS-CoV-2 nachgewiesen. Um festzustellen, ob sich die infektiösen Virustiter von geimpften und ungeimpften Personen unterscheiden, führten wir Plaque-Tests an einer zusätzlichen Gruppe von 48 Proben mit Ct-Werten kleiner 25 durch, und es wurde kein Unterschied bei den infektiösen Virustitern zwischen den Gruppen festgestellt.

    Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    Das ist auch von daher plausibel, da die Infektion sich über den oberen Rachenraum in die tieferen Regionen ausbreitet, die Impfung aber intramuskulär erfolgt also zunächst im Körperinneren wirkt..
    Der Vorteil und Sinn des Impfens besteht in der Reduzierung der Zahl schwerer Infektionsverläufe. Daher ist es kontraproduktiv die kostenlosen Testangebote drastisch reduzieren und nur Ungeimpfte zu testen. Von daher ist auch eine Impfpflicht für z.B. Betreuer in Altenheimen ohne zusätzliche Testungen sinnlos.
    Fazit: Impfung ist in erster Linie Eigenschutz.

  6. #6 Karl-Heinz
    Graz
    28. Oktober 2021

    Überholspur in Unis für Geimpfte und Genesene
    https://www.krone.at/2542246
    🙂

  7. #7 Daniel Holland
    München
    12. November 2021

    @Fluffy:
    LOL. Du checkst ja echt gar nichts. Wenn jemand erstmal infiziert ist und Symptome hat, ist die Visruslast natürlich ähnlich. Bis es dazu kommt, ist aber eine andere Wahrscheinlichkeit wichtig, und zwar die Wahrscheinlichkeit sich überhaupt erst anzustecken. Zusammengonommen ist damit auch die Wahrscheinlichkeit für einen geimpften andere anzustecken entsprechend niedriger. Wenn man dann noch berücksichtigt das bei geimpften in der Regel die Viruslast schneller sinkt, singt die Wahrscheinlichkeit andere anzustecken nochmal. Natürlich ist der Effekt nicht bei 100%, das behauptet ja auch keiner, die Wahrscheinlichkeit andere anzustecken ist bei geimpften daher trotz allem deutlich niedriger als bei ungeimpften.
    Die in der Studie die Du zitierst, geht je nur um die bedingte Wahrscheinlichkeit andere anzustecken wenn Infektion erfolgt ist UND CT Wert sehr niedrig ist
    Siehe auch hier, falls Du das mit den Wahrscheinlichkeiten noch nicht kapierst:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingte_Wahrscheinlichkeit