Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte, dass Plagiats- und Datenfälschungsvorwürfe künftig nicht-öffentlich untersucht werden: Anzeigen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie demjenigen, gegen den sich ein Verdacht richtet. Vor abschließender Überprüfung eines angezeigten Verdachts eines möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist eine Vorverurteilung der betroffenen Person unbedingt zu vermeiden. Die…