Unter den gesetzlichen Krankenkassen hat zwar seit geraumer Zeit der Wettbewerb Einzug gehalten – bis dahin, dass man jetzt vor der Frage steht, wo sie dem Wettbewerbsrecht und wo dem Sozialrecht unterstehen sollen, aber die gesetzlichen Krankenkassen gehören dennoch nach wie vor zur „mittelbaren Staatsverwaltung”.

Sie erfüllen öffentliche Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter den speziellen rechtlichen Regularien des Sozialgesetzbuchs. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 1 SGB X „Behörden”. Das erlegt ihnen auch besondere Pflichten zur Neutralität in weltanschaulichen Positionen auf.

Im SPIEGEL 7/2011 wird jetzt der Fall der BKK IHV (Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen) aufgerollt. Die Krankenkasse kooperiert mit „ProLife”, einem Anti-Abtreibungsverein in der Schweiz, und zahlt als freiwillige Leistung bei der Geburt eines Kindes eine Prämie von 300 Euro. Allerdings ist diese Leistung an eine Bedingung geknüpft:

Gegenüber ProLife verzichtet jedes Mitglied aus Gewissensgründen freiwillig auf Abtreibung. Es steht jeder Versicherten und jedem Versicherten frei, freiwillig auf Abtreibung zu verzichten.

Nun könnte man sagen, das ist eben ein etwas schräges Angebot im Wettbewerb, die BKK IHV bietet schließlich auch Homöopathie und Gesundheitsreisen an, da kommt es darauf auch nicht mehr an. Aber ProLife steht – so kann man bei Wikipedia nachlesen, in Verbindung mit dem 2002 aufgelösten “Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis”, dem sektenartige Strukturen nachgesagt wurden. Auch der SPIEGEL-Beitrag geht auf diese Verbindung ein. Sind solche Kooperationen bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben, nämlich des Krankenversicherungsschutzes, für eine “Behörde” noch zulässig? Die wettbewerblichen Instrumente der Krankenkassen führen offensichtlich zu seltsamen Blüten.

Kommentare (36)

  1. #2 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    Hier noch ein paar Infos zur amer. basierten breit gefächerten Pro-Life-Bewegung – https://en.wikipedia.org/wiki/Opposition_to_the_legalization_of_abortion -, die sicherlich nicht der Unterstützung eines deutsch(sprachige)en ‘Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis’ bedarf, der zudem nur von 1986 bis 2002 bestand.

    MFG
    Dr. Webbaer (der zudem gerne anrät auch diesbezügliche weltanschauliche Aufstellungen von SPIEGEL-Reportern und Wikipedia-Beiträgern gelegentlich zu prüfen)

  2. #3 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    BTW: Pro Life Schweiz, der ‘Anti-Abtreibungsverein in der Schweiz’, könnte vielleicht ein stinknormaler Versicherer sein – oder sogar nur eine Marke, lol.

    Klicken Sie mal hier herum – https://www.prolife.ch – oder prüfen die Eintragungen im Handelsregister – oder holen sich eine Auskunft

    😉
    MFG
    Dr. Webbaer

  3. #4 michael
    14. Februar 2012

    Was die Bären alles so nicht gerafft kriegen:

    https://www.prolife.ch/de/lebensschutz/wie-werde-ich-mitglied

  4. #5 Joseph Kuhn
    14. Februar 2012

    @ Dr. Webbär: Ihre Bärennatur ist durch ein etwas unausgewogenes Verhältnis zwischen reflexartiger Zustimmung zu manchen Dingen und ebenso reflexhafter Infragestellung anderer Dinge geprägt. In diesem Fall kommt die Unterstellung, ProLife sei “vielleicht ein stinknormaler Versicherer” einem demonstrativen Hörmannschen Nichtwissen(wollen) gleich. Natürlich könnte, wenn man sich ganz naiv stellt, ProLife auch eine Umweltschutzorganisation sein, oder eine Biotech-Firma, oder eine Lebensversicherung oder der Eigentümer von scienceblogs. Man sollte nach Ockham nicht zu viel annehmen, aber man sollte das vorhandene Wissen auch nicht unnötig ignorieren.

  5. #6 Andrea N.D.
    14. Februar 2012

    @Joseph:
    Danke. Ich hab mich gestern ziemlich darüber aufregen müssen. Zudem wurde eine Verbindung zur Piusbruderschaft behauptet. Es ist scheint alles immer so harmlos und friedlich – christlich nächstenliebend eben. Unter dieser Friede-Freude-Eierkuchen- Oberfläche erscheinen dann aber Strukturen, die einem wirklich Angst machen. Wenn ich mich richtig erinnere wurde der “sektenartige Verein” (nicht Prolife) nicht nur aufgelöst, sondern ist in Deutschland verboten.

  6. #7 Klaus
    14. Februar 2012

    ..ach, der Webbär. Schon wieder.
    Kommen auf seine eigene Site nicht genug Leute, denen er seine Mission andienen kann?

  7. #8 Ponder
    14. Februar 2012

    Danke für diesen Beitrag, Joseph Kuhn!

    Vielleicht können Sie mir im Rahmen Ihrer Nachforschungen in einer Frage weiter helfen?

    Seit mehreren Jahren recherchiere ich die ideologischen Hintergründe der ADHS-/ Ritalinkritik und ihre Kontakte zu Medien und Gesundheitspolitik.
    Dabei landet man immer wieder auch auf der Seite http://www.adhs-schweiz.ch (welche in der Wahl der url die ADHS-Aufklärungsseite von Dipl.Psych. Piero Rossi karikiert…). Diese Seite hat kein wirkliches Impressum: der angegebene Dr. J. Schmid ist nicht ad personam verortbar.

    Lt Wikipedia hat der “Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis” seine inhaltliche Verwurzelung folgendermaßen beschrieben:

    >> … Der VPM sah sich in der Tradition der Individualpsychologie Alfred Adlers, der Kulturanthropologie sowie der Entwicklungspsychologie… >>

    Die Seite “adhs-schweiz” weist in ihrem empfohlenen Bücher-Sortiment neben der sattsam bekannten Anti-ADHS-Literatur mehrere Bücher von Alfred Adler auf:

    https://www.adhs-schweiz.ch/buecher.html

    Auch die im Wiki-Artikel beschriebene Haltung des VPM

    >> …Demnach könne eine Verbreitung der Drogensucht nur mit einer klaren Haltung gegen alle Liberalisierungs- und Legalisierungsbestrebungen eingedämmt werden. Deshalb setzen sie sich nach eigenen Angaben mit wissenschaftlichen Stellungnahmen und in Übereinstimmung mit dem UNO-Präventionskonzept und dem Suchtstoffkontrollrat (INCB) für eine Jugend ohne Drogen ein. … >>

    passt zur Intention der Seite ADHS-Schweiz, die heftig gegen jede therapeutische Verschreibung von MPH polemisiert und im übrigen sämtlichen Vertretern der deutschsprachigen ADHS-Kritik eine breite Plattform einräumt: von Gerald Hüther über Wolfgang Bergmann, Matthias Wencke, Annermarie Leuzinger-Bohleber bis zu Helmut Bonney.

    Im Zusammenhang mit Ihrem eigentlichen Beitragsthema – der gebotenen Neutralität einer Krankenkasse – erscheint mir erwähnenswert, dass der Hauptgutachter der Barmer bzw GEK – der Bremer Gesundheitswissenschaftler Prof. Gerd Glaeske – in enger gedanklicher/inhaltlicher Nachbarschaft zu den Haupt-Protagonisten der ADHS-Kritik angesiedelt ist und früher auch ganz offen gemeinsam mit einigen von ihnen in entsprechenden Settings auftrat. Entsprechend gefärbt entpuppen sich bei näherem Hinsehen die viel zitierten GEK-Arzneimittel-Reporte.

  8. #9 Cornelius Courts
    14. Februar 2012

    @Joseph Kuhn: “Man sollte nach Ockham nicht zu viel annehmen.[…].”

    uuuuund Baeren-Meltdown (àla https://www.scienceblogs.de/bloodnacid/2011/03/des-werwolfs-neue-kleider.php#comment197897 ) in 3….2…1….

  9. #10 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    @Kuhn
    Solche Infos hätte Dr. W nicht ungerne dem Artikel entnommen; btw, dass der SPIEGEL etwas gegen Abtreibungsgegner hat und in solchen Fällen quasi ritualisiert ‘fundamentalistische Christen’ am Start sieht ändert ja nichts daran, dass Pro Life Swiss als Versicherungsmakler, als Vermittler auftritt.
    Dass die einen christliche Abtreibungsgegner so sehen und die anderen so, liegt in der Natur der Sache. Natürlich freut sich bspw. die Linke hier nicht.

    MFG
    Dr. Webbaer (der Psychogramme direkt an seinen Frisör weiterleitet)

  10. #11 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    @Ponder

    Im Zusammenhang mit Ihrem eigentlichen Beitragsthema – der gebotenen Neutralität einer Krankenkasse (…)

    Versicherer, auch Krankenkassen, arbeiten mit NGOs zusammen, das ist nichts Neues und nichts Verwerfliches; in diesem Fall scheint das Beitragsthema der Partner gewesen zu sein, der nicht sein soll oder gar darf.

    MFG
    Dr. Webbaer

  11. #12 Dagda
    14. Februar 2012

    Ich hab mir gerade die ganzen Seiten zu ProLife und IKK IHV angeguckt.
    Kann mir mal jemand sagen was die IKK IHV meint wenn sie von freiwilligem Ferzicht auf Abtreibungen spricht?
    Was heißt das den konkret? Bezahlt die Krankenkassen dann keine Abtreibungen? Kann ich mir nicht Vorstellen da es meistens eine Kassenleistung ist (weil idR eine medizinische Indikation gestellt wird). Ist das nur ein Lippenbekenntnis?
    Was ist mit der Pille danach und Spiralen zur Schwangerschaftsverhütung?

  12. #13 roel
    14. Februar 2012

    Aus https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/krankenkasse-bkk-ihv-kooperiert-mit-abtreibungsgegnern-euro-praemie-fuer-ein-baby-1.1283530

    “Von den 16.000 Versicherten der BKK IHV ließen sich offenbar rund 1000 darauf ein.”

  13. #14 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    Kann mir mal jemand sagen was die IKK IHV meint wenn sie von freiwilligem Ferzicht auf Abtreibungen spricht?

    D.h. dass man nicht versuchen sollte eine Abtreibung bei dieser Krankenkasse abzurechnen. – Was natürlich Fragen aufwirft und nicht rechtens scheint.

    MFG
    Dr. Webbaer (der die diesbezügliche Zusage demzufolge als Marketing betrachtet)

    PS: Die gucken Ihnen nicht ins Wohnzimmer, können die ja auch gar nicht. Hier soll wohl Mehrwert durch Weltanschauung generiert werden, wie anderswo ja auch. BTW, so unsympathisch kommen die gar nicht rüber…

  14. #15 Dagda
    14. Februar 2012

    Und kann mir dann noch jemand sagen warum f und v auf der Tastatur direkt untereinander sind? So sehen Vertipper noch dämlicher aus.

  15. #16 Dr. Webbaer
    14. Februar 2012

    Vertipper sind das A und O der Webkommunikation, auch was das Freudsche betrifft, Verkeleien und so, ansonsten: Nutzen Sie einfach eine in modernen Browsern idR vorhandene Rechtschreibprüfung…

    Der von Ihnen genannte Punkt ist natürlich interessant, hier könnte geklagt werden, wenn die Versicherung -wie anzunehmen ist- nach Abrechnung einer Abtreibung kündigt. – Aber all das sind Zusatzinformationen, die einer Recherche bedürfen und durch reinen Transport einer SPIEGEL-Nachricht nicht zu erledigen sind. Dr. W wäre an dbzgl. Nachrichten aber interessiert.

    MFG
    Dr. Webbaer

  16. #17 noch'n Flo
    14. Februar 2012

    Oh ja, der VPM. Als ich 1991 mein Medizinstudium in Hannover begann, versuchte dieser Verein gerade, sich dort an der Medizinischen Hochschule festzusetzen. Im übernächsten Jahr ergatterten sie mit einer eigenen Liste sogar einen Sitz im StuPa. Danach war aber schon Feierabend, die Aktionen des Vereins versandeten regelmässig.

    Zum Glück schienen viele unserer Studis dann doch noch intelligent genug, die oftmals doch recht seltsamen Thesen des Vereins zu durchschauen…

  17. #18 Joseph Kuhn
    14. Februar 2012

    @ Ponder: Zu ADHS und zu Methylphenidat gibt es in der Tat sehr kontroverse Diskussionen. Medizinisch nicht begründbare Unterschiede in der Häufigkeit der Verordnung des Medikaments nach Geschlecht, nach sozialen Gruppen oder nach Ländern deuten darauf hin, dass die Verordnungen nicht immer bedarfsgerecht erfolgen. Ich denke, solche Aspekte will Gerd Glaeske thematisieren, er ist meines Wissens nicht gegen die Verordnung von Methylphenidat an sich, der Wirkstoff hat seine berechtigten Indikationen. Ich bin aber weder Fachmann für ADHS noch für das Verordnungsgeschehen bei Methylphenidat, bei dieser Diskussion kann ich Ihnen daher nicht weiterhelfen.

  18. #19 Ludger
    14. Februar 2012

    Dagda·
    14.02.12 · 14:31 Uhr […]
    Was heißt das den konkret? [1.] Bezahlt die Krankenkassen dann keine Abtreibungen? Kann ich mir nicht Vorstellen da es meistens eine Kassenleistung ist (weil [2.] idR eine medizinische Indikation gestellt wird). Ist das nur ein Lippenbekenntnis?
    Was ist mit der [3.] Pille danach und [4.]Spiralen zur Schwangerschaftsverhütung?

    Die Zahlen in eckigen Klammern kommen von mir. Ich beziehe mich auf Verhältnisse in Deutschland.
    zu 1.) Krankenkassen zahlen bei der Fristenregelung (mit Zwangsberatung) nur für die Betreuung vor und nach dem Eingriff, nicht für den eigentlichen Abbruch.

    ( https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24b.html )
    (4) Die nach Absatz 3 vom Anspruch auf Leistungen ausgenommene ärztliche Vornahme des Abbruchs umfaßt
    1. die Anästhesie,
    2. den operativen Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation,
    3. die vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter,
    4. die Injektion von Medikamenten,
    5. die Gabe eines wehenauslösenden Medikamentes,
    6. die Assistenz durch einen anderen Arzt,
    7. die körperlichen Untersuchungen im Rahmen der unmittelbaren Operationsvorbereitung und der Überwachung im direkten Anschluß an die Operation.
    Mit diesen ärztlichen Leistungen im Zusammenhang stehende Sachkosten, insbesondere für Narkosemittel, Verbandmittel, Abdecktücher, Desinfektionsmittel fallen ebenfalls nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen.

    Insofern irrt auch die Autorin von https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/krankenkasse-bkk-ihv-kooperiert-mit-abtreibungsgegnern-euro-praemie-fuer-ein-baby-1.1283530
    Es gibt allerdings eine “Härtefallregelung”. Dabei wird das Geld von den Krankenkassen vorgestreckt und ihnen vom Staat erstattet.
    2.) Am weitaus häufigsten sind Schwangerschaftsabbrüche nach der Fristen-/Beratungsregelung. ( https://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/Content75/RechtlicheBegruendung,templateId=renderPrint.psml ). Danach kamen im Jahr 2010 auf 110 431 Abbrüche insgesamt 3 077 Abbrüche aufgrund medizinischer Indikationen, 24 Abbrüche aufgrund einer kriminologscher Indikation aber 107 330 Abbrüche aufgrund der Fristen-/Beratungsregelung.
    3.) Die “Pille danach” steht in dem Ruf, ein Nidationshemmer zu sein. Die neueren Erkenntnisse dazu gehen aber davon aus, dass es sich um eine Verschiebung des Eisprungs handelt. Der Eisprung wird durch den LH-Peak ausgelöst und kommt mit einer Verzögerung von 36 Stunden. Die Version mit Levonorgestrel (Handelsname Pidana) verschiebt den LH-Peak und die Version mit Ulipristal (Handelsname Ellaone) verhindert die Ovulation auch noch nach dem LH-Peak. Nach der Ovulation sind beide Verfahren unwirksam. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Pille_danach ). Es handelt sich also nicht um Nidationshemmer.
    4.) IUDs sind sicher zum Teil Nidationshemmer, werden aber bei über 20 Jahren alten Frauen sowieso nicht von den Krankenkassen bezahlt, da sie zur Familienplanung gehören. Bei jungen Frauen unter 20 Jahren werden zwar empfängnisverhütende Maßnahmen bezahlt, eine “Spirale” dürfte aber praktisch nie indiziert sein.

  19. #20 Dagda
    14. Februar 2012

    @ Ludger
    Ich habe mich bislang nur grob über Abtreibungen informiert; Worum es mir auch eigentlich ging, war dass es medizinische (und kriminologische) Gründe für eine Abtreibung gibt. Auch wenn diese scheinbar doch seltener sind als ich gedacht habe (wobei ich bei medizinischer Indikation vor allem an psychische Gründe im Rahmen von Behinderungen des Ungeborenen gedacht habe, was aber vermutlich auch nicht so häufig vorkommt).
    Und daher halte ich den freiwilligen Verzicht für ziemlich schwierig. Ich stelle es mir auch relativ schwierig vor, diesen Verzicht durchzusetzen.

  20. #21 Ludger
    14. Februar 2012

    Dagda·
    14.02.12 · 21:20 Uhr@ Ludger
    […] Ich stelle es mir auch relativ schwierig vor, diesen Verzicht durchzusetzen.

    Auf diese Leistungen gibt es einen Rechtsanspruch. Insofern ist die Selbstverpflichtung eher eine Selbstwerbung.

  21. #22 Dagda
    14. Februar 2012

    @ Ludger
    Ich vermute auch ganz stark, dass deshalb die Formulierung so merkwürdig ist:

    Gegenüber ProLife verzichtet jedes Mitglied aus Gewissensgründen freiwillig auf Abtreibung. Es steht jeder Versicherten und jedem Versicherten frei, freiwillig auf Abtreibung zu verzichten.

    . Insbesonders der zweite Teil klingt ja genau wie eine Rechtfertigung, denn natürlich kann man immer auf alles verzichten. Das macht das ganze angebot um so schwieriger, denn was wäre wenn jemand wirklich auf eine medizinisch gebotene Abtreibung verzichtet, weil eine Krankenkasse das so will?

  22. #23 Stefan W.
    17. Februar 2012

    Die Seite sieht aus, als gäbe es bei Vorliegen eines Ariernachweises auch noch eine Extraprämie. 🙂

    Und nein, es muss jetzt niemand “Godwin” sagen, ich tat es schon selbst, hiermit, ätsch!

  23. #24 Elke
    17. Februar 2012

    Die Seite sieht aus, als gäbe es bei Vorliegen eines Ariernachweises auch noch eine Extraprämie. 🙂

    Vielleicht gar nicht so von ungefähr, denn der Vorstand der Kasse (Heinz-Werner Stumpf) ist der Oberbürgermeisterkandidat von “Pro Mainz”:
    https://www.buerger-pro-mainz.de/unser-ob-kandidat/

    ” … Keine Parallelgesellschaften in Mainz
    Wir von PRO MAINZ lehnen Parallelgesellschaften ab. Wer als Ausländer in Mainz
    leben will, ist willkommen, wenn und solange er sich integriert und unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung achtet. Den Islam müssen wir ablehnen, soweit er Demokratie, Grundrechte und Gleichberechtigung der Frauen nicht akzeptiert und unsere Rechtsordnung durch die Scharia ersetzen will. Bestimmte islamistische Interessengruppen fordern immer mehr Rechte für sich, ohne die damit verbundenen Pflichten zu akzeptieren. Sie werden darin leider von deutschen Politikern unterstützt. Das eigene Land und die eigene Stadt werden den Deutschen fremd. Zustände wie in Berlin-Kreuzberg wollen wir in unserer Stadt aber nicht. Das grundgesetzliche Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet nicht die Verdrängung
    unserer Kultur und Traditionen. Deshalb lehnen wir den Bau von repräsentativen Moscheen mit Minarett in Mainz konsequent ab. Da es genügend deutsche Angebote zur Integration und Sprachbildung gibt, kommt eine Förderung islamischer Einrichtungen mit Steuergeldern, wie bspw. eines islamischen Kindergartens in Mainz nicht in Frage … “

    https://www.buerger-pro-mainz.de/wp-content/uploads/2010/05/Programm_…pdf

    Die Piusbruderschaft hat sich weder aufgelöst, noch wurde sie verboten. Ganz im Gegenteil: Papst Bene verhandelt seit Jahren mit ihnen, weil er den christlich-fundamentalistischen, anti-demokratischen und antisemitischen Haufen wieder voll und ganz in seine Kirche integrieren will. Bisher ist es daran gescheitert, dass die Brüder die Neue Messe, die Ökumene, die Religionsfreiheit und jeglichen interreligiösen Dialog strikt ablehnen. In Deutschland expandieren sie freudig, haben die meisten Priesterschüler und aktuell wurden mal wieder sechs Exorzisten geweiht.

    https://www.piusbruderschaft.de/

  24. #25 Joseph Kuhn
    17. Februar 2012

    @ Elke: Die Personenverbindung zu Pro Mainz hatte auch der SPIEGEL thematisiert. Ich bin darauf nicht eingegangen, weil es mir bei der Kooperation mit ProLife um das Verhalten der Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts geht, nicht um das private Verhalten ihres Führungspersonals. Den Hinweis darauf, dass die Piusbruderschaft sich weder aufgelöst hat noch verboten ist, verstehe ich nicht. Eine Verwechslung mit dem VPM?

  25. #26 Elke
    17. Februar 2012

    @Joseph
    Pro Mainz fiel mir nur im Zusammenhang mit der Äußerung von Stefan W. ein.

    Bei den Piusbrüdern ging es um folgenden Kommentar weiter oben, ich bin zwar nicht sicher, ob die Brüder gemeint waren, schaden kann es ja aber nicht 😀

    Andrea N.D.· 14.02.12 · 08:52 Uhr
    @Joseph:
    Danke. Ich hab mich gestern ziemlich darüber aufregen müssen. Zudem wurde eine Verbindung zur Piusbruderschaft behauptet. Es ist scheint alles immer so harmlos und friedlich – christlich nächstenliebend eben. Unter dieser Friede-Freude-Eierkuchen- Oberfläche erscheinen dann aber Strukturen, die einem wirklich Angst machen. Wenn ich mich richtig erinnere wurde der “sektenartige Verein” (nicht Prolife) nicht nur aufgelöst, sondern ist in Deutschland verboten.

  26. #27 Joseph Kuhn
    17. Februar 2012

    @ Elke: Die Brüder waren gemeint. Der SPIEGEL schreibt: “Die umstrittene Piusbruderschaft wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass in der Wiesbadener Kasse ‘alle gesammelt werden können, die sich für das Leben einsetzen’ “, auch auf die Unterstützung durch die “Marianische Liga” wird hingewiesen. Insofern wird hier zwar ein Netzwerk sichtbar, aber aufsichtsrechtlich kann man der Krankenkasse keinen Vorwurf aus ihren versponnenen Unterstützern machen. Die Prämierung des Abtreibungsverzichts hat dagegen einen anderen Charakter, hier handelt die Krankenkasse selbst.

  27. #28 Dagda
    17. Februar 2012

    @ Joseph Kuhn
    Ist eigentlich klar wie diese Prämierung umgesetzt ist? Auf der Website steht nur, dass man gegenüber ProLife auf Abtreibungen freiwillig verzichten muss. Ist klar in welcher Form das geschehen muss? Und wer das unterschreiben muss? Immerhin gibt es bei den öffentlichen Krankenkassen eine Familienversicherung, bei der z.B. der Mann Hauptversicherter ist und Frau und Kinder mitversichert. Für wen gilt den so ein Verzicht?

  28. #29 Elke
    17. Februar 2012

    … Dennoch gibt es keine Krankenkasse ohne Abtreibung. Im Rahmen der Kooperation der beiden Gesellschaften Pro Life GmbH und BKK IHV verzichtet der Kunde lediglich freiwillig auf die Inanspruchnahme der Abtreibungsleistung. Diese Kooperationskunden werden bei der BKK IHV in einer eigenen Verwaltungsstelle gefürt. Sollte die Erklärende sich später dennoch zur Leistungsinanspruchnahme eine Abtreibung entschließen, wird Ihr diese gewährt. Die Person wechselt lediglich in diesem Falle die interne Verwaltungsstelle der BKK IHV. Somit entsteht allerdings in Deutschland der erste und einzige nachweisbar abtreibungsfreie Versichertenbestand. Dies halten wir für äußerst förderungswürdig und empfehlen Ihnen daher auch Miglied von Pro Life un BKK IHV zu werden …

    https://christliche-krankenversicherung.de/krankenkasse-ohne-abtreibung/

  29. #30 Dagda
    17. Februar 2012

    @ Elke
    Hm ok das habe ich mir fast gedacht; man bekommt also 300 Euro für einen makabren Werbestunt.

  30. #31 Jules
    19. Februar 2012

    Haha, immer wieder schön, wie bestimmte Gruppen, sobald es gegen den Islam geht, irgendwelche diffusen, nicht weiter benannten “Frauenrechte” vor sich hertragen und gleichzeitig gegen Abtreibung agitieren. Faszinierend, wie man ein derart schizophrenes Weltbild aufrechterhalten kann.

  31. #32 Andrea N.D.
    21. Februar 2012

    @Elke:
    Mit “sektenhafter Verein” und dessen Verbot hatte ich nicht ProLife und schon gar nicht die Piusbrüderschaft gemeint. Es ging um eine dritte, (mittlerweile) verbotene Sekte; mir ist allerdings der Artikel nicht mehr erinnerlich.
    Im Endeffekt spielt es aber auch keine Rolle für das Thema. Bei diesem stelle ich mir immer so interessante Konstellationen vor wie “20-Jährige in Ausbildung möchte abtreiben, aber Eltern als Hauptversicherer haben “freiwilllig” verzichtet” etc. Das darauf vermutlich folgende Spießrutenlaufen der Tochter erinnert mich an frühere Praktiken. In den meisten Fällen dürfte jedoch der “freiwillige” Verzicht kein Problem sein und so geht es meines Erachtens hauptsächlich um das “Statement”.

    “abtreibungsfreier Versicherungsbestand” – Du meine Güte, was für ein menschenunfreundliches Vokabular. Über den Erfinder kann vermutlich eine psychologische Abhandlung geschrieben werden.

  32. #33 Ludger
    22. Februar 2012

    Andrea N.D.· 21.02.12 · 14:50 Uhr
    […] Bei diesem stelle ich mir immer so interessante Konstellationen vor wie “20-Jährige in Ausbildung möchte abtreiben, aber Eltern als Hauptversicherer haben “freiwilllig” verzichtet” etc. […]

    Das ist wohl nicht so. Die Krankenkassen und die Ärzteschaft haben eine Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern/Eheleuten. (Problematisch wird es allerdings bei Kindern bis 14 Jahren.) Die Krankenkasse hat eine gesetzliche Leistungspflicht. Die Begleituntersuchungen (Ultraschall usw.) werden über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Für die Kosten für den eigentlichen Abbruch gibt es die oben im Blog (14.02.12 · 20:48 Uhr) Härtefallregelung. Die gilt wegen der Schweigepflicht auch, wenn die Eltern der Studentin Millionäre sind, die Studentin aber unter ca. 1500€ monatlich zur Verfügung hat. Die Krankenkassen sind zur Hilfe beim Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Härtefallregelung verpflichtet. Der Antrag muss umgehend (!) bearbeitet werden. Das funktionierte auch bei allen mir bekannten Fällen problemlos. Die Sozialarbeiterinnen in den Beratungsstellen werden mit Sicherheit auch dabei helfen, eine Lösung zu finden. Ich meine, dass es noch nicht einmal die eigene Krankenkasse sein muss, bei der der Antrag gestellt wird. Aber: gekniffen wäre die Studentin, wenn sie bei ihren Eltern privat versichert wäre. Die Privatkassen zahlen nämlich nur im Falle der medizinischen oder kriminologischen Indikation, nicht bei der Beratungsregelung.

  33. #34 Dr. Webbaer
    19. Juli 2012

    Was genau dahintersteckt, also gegen welche Rechtsvorschriften genau verstoßen worden ist, wird wohl nie herauskommen, “schöner” Erfolg!:

    https://www.bkk-ihv.de/service/news/245-presseerklaerung

    MFG
    Dr. Webbaer

  34. #35 Arnika
    Deutschland
    28. Januar 2013

    Liebe Frau Dr. Webbaer (aka Alexandra Maria Linder, M. A.), Deine Versuche die Angelegenheit irgendwie in ein besseres Licht zu rücken sind schon sehr offensichtlich. Dass Du von einschlägigen VPN Führungsgrößen als Web-Bloggerin bezahlt, ist in deutschen Lebensschutzkreisen ebenso bekannt wie bei der Pro-Choice Bewegung. Du tust allen, inklusive der ALfa und Dir selbst, einen Bärendienst. Hör auf damit und trete am endlich freiwillig zurück.

    In Christo, Arnika.

    https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/abtreibungsgegner-die-zweifelhaften-methoden-der-lebensschuetzer-12038489.html

    https://www.krankenkassenforum.de/http-wwwbkk-ihvde-ser–vp52678.html

  35. #36 Dr. Webbaer
    29. Januar 2013

    @Arnika
    Schauen Sie mal hier:
    https://www.google.com/search?q=Krankenkassen+Aktionen&aq=f&oq=Krankenkassen+Aktionen

    (Private) Krankenkassen haben also in D allerlei Aktionen in Petto, die in Mehrleistung oder Direktauszahlung an den Versicherten münden können.

    Es erschließt sich nicht, warum die von Herrn Dr. Kuhn angemängelte Sonderleistung etwas besonderes darstellt.

    Diese Aktion scheint aber politisch nicht korrekt zu sein. [1]

    Zudem verwechseln Sie Ihren Kommentarenfreund Dr. Webbaer mit jemanden. – Aber auch insgesamt war Ihre denunziatorisch gehaltene Nachricht nicht so toll.

    MFG
    Dr.W

    [1] ‘Die Abtreibungskliniken sind die Kathedralen des Feminismus.’ (M. Klonovsky, Focus – wobei idT nicht klar ist, warum DER dort noch darf, lol)