In Bayern macht derzeit eine obskure Geschichte um die Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete Schlagzeilen. Irgendwo zwischen juristisch möglich und moralisch heikel anzusiedeln, hat die Sache vor ein paar Tagen zum Rücktritt des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid und seinem Rückzug aus der Politik geführt, auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter, hat sein Amt aufgegeben. Dass die Beschäftigung von Familienangehörigen solche Folgen haben könnte, wer hätte das gedacht. Mir würden jedenfalls bei manchen Politikern ganz andere Rücktrittsgründe einfallen. Nun denn.
Der bayerische Ministerpräsident Seehofer will die Affäre so schnell wie möglich beenden. So etwas stört den Wahlkampf. Seehofer will eine saubere Regelung, die künftig die Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete definitiv ausschließt. Das scheint manchen Familienpolitikern in Bayern doch große Sorgen zu machen. Die Süddeutsche Zeitung zitiert jetzt den Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, mit der Aussage: “Was wir jetzt diskutieren, führt in letzter Konsequenz zu einem Berufsverbot für Angehörige von Abgeordneten”.
Wie bitte? Berufsverbot? Ob Aiwanger wohl meint, Seehofers plane einen neuen Radikalenerlass? Oder meint er ernsthaft, die Familienangehörigen der Abgeordneten hätten keine anderen Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Waren sie etwa schwer vermittelbar? Ihre Anstellung bei ihren politischen Familienmitgliedern also eine arbeitsmarktpolitisch gebotene Beschäftigungsförderung? Was würde das, mit Aiwanger gesprochen, „in letzter Konsequenz“ bedeuten? Aiwanger, nun bitte auch einen Lösungsvorschlag!
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