Gestern, am 20.9.2013, gab es noch einmal eine Bundesratssitzung. Verhandelt wurde dabei u.a. der Entwurf des Präventionsgesetzes, der den Ausbau der Prävention in Deutschland voranbringen sollte. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf erst spät in der Legislaturperiode auf den Weg gebracht, zunächst an den Interessen der Länder und am gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisstand gleichermaßen vorbei vor allem als Betreuungsgeld der FDP für die Ärzteschaft angelegt und ganz am Ende im Juni aus abstimmungstaktischen Gründen inhaltlich noch einmal nachgebessert – zu spät für eine politische Verständigung.
Der Bundesrat hat gestern den Vermittlungsausschuss angerufen. Der tagt aber vor der Bundestagswahl morgen nicht mehr. Damit verfällt der Gesetzentwurf der sog. „Diskontinuität“, wie es im Parlamentsdeutsch heißt, wenn ein Gesetz über einen Wahltermin zu Fall kommt. Der vorliegende Gesetzentwurf teilt damit das Schicksal mehrerer Vorgänger: Schon 2005 und 2008 waren Entwürfe für ein Präventionsgesetz im politischen Gerangel untergegangen. Angesichts dessen, dass alle Parteien und alle wichtigen gesundheitspolitischen Akteure immer wieder betonen, wie wichtig ein Ausbau der Prävention in Deutschland sei, sogar von einer notwendigen dritten „Säule“ des Gesundheitswesens (neben Kuration und Rehabilitation) ist gelegentlich die Rede, entwickelt sich das Ganze langsam zu einer seltsamen Sisyphos-Geschichte, einem Lehrbeispiel für gesundheitspolitisches Versagen.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu in ihrer heutigen Ausgabe, dass gestern vier wichtige Gesetzentwürfe gescheitert seien: eines zu Managergehältern, eines zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, eines gegen Zwangsprostitution und eines zum Bildungssparen. Das Präventionsgesetz gilt offenbar nicht als wichtig. Es war gesetzestechnisch mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verknüpft worden, der Süddeutschen war es in diesem Zusammenhang immerhin einen Satz wert: „Mit Bahrs Gesetz sollte außerdem die Prävention verbessert werden.“ Nach einem vordringlichen gesundheitspolitischen Vorhaben, dem Aufbau der „dritten Säule im Gesundheitswesen“, hört sich das nicht an.
Prognosen sind nach einem bekannten Bonmot schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Aber eines sage ich hier ganz zuversichtlich voraus: In der nächsten Legislaturperiode werden wir wieder einen Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention bekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, das ich diese Vorhersage in vier Jahren wiederholen muss.
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