Die Prävention, so heißt es immer wieder, sei ganz wichtig. In einer alternden Gesellschaft – oder wie man neuerdings freundlicher formuliert: einer „Gesellschaft des langen Lebens“ – sei mehr Prävention unverzichtbar. Für die Lebensqualität im Alter einerseits, und damit die Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht aus dem Ruder laufen, andererseits.
Ein guter Vorsatz, dem leider keine Daten folgen. Allen Diskussionen zum Sinn und Zweck eines Ausbaus der Prävention zum Trotz liegt der Anteil der Prävention an den Gesundheitsausgaben seit mehr als 20 Jahren wie festgeschraubt bei ca. 4 %. Da ist vom Rückenkurs über das Impfen bis zu den Früherkennungsprogrammen schon alles eingerechnet, was irgendwie nach Prävention riecht.
Mehr Prävention setzt zunächst tragfähige Strukturen voraus. Die müsste ein Präventionsgesetz schaffen. Die Prävention an sinnvollen Zielen und am gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisstand auszurichten, die Zusammenarbeit der Akteure zu koordinieren, vielleicht etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen und den Erfolg der Dinge zu evaluieren, wären die wichtigsten Bausteine eines Präventionsgesetzes. Das klingt nicht schwer, scheint aber einfach nicht gelingen zu wollen. 2005, 2008 und 2013 sind Anläufe für ein solches Gesetz bereits gescheitert. Wir haben darüber zuletzt im September 2013 auf Gesundheits-Check diskutiert. Dem letzten Gesetzentwurf machten der Bundesrat und das Ende der Legislaturperiode den Garaus, wie übrigens schon 2005. 2008 konnten sich Union und SPD, auch damals in einer Großen Koalition vereint, nicht einigen, das Vorhaben schied still dahin.
Nun, in der neuen Großen Koalition, wollten Union und SPD das Gesetz endlich über die Ziellinie schieben und dem peinlichen Possenspiel ein Ende machen. In der Koalitionsvereinbarung vom November 2013 steht unter der schönen Überschrift „Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen“ der hoffnungsvoll stimmende Passus:
„Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht. Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit einheitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksichtigen. Länderpräventionsansätze werden einbezogen.“
Der Zeitplan war ambitioniert. Vor ein paar Monaten hieß es dann, man wird das Gesetz wohl 2014 nicht mehr verabschieden, aber noch einen Arbeitsentwurf vorlegen. Warum nicht. Jetzt allerdings berichtet die Ärztezeitung, Katja Leikert, für die CDU im Gesundheitsausschuss des Bundestages, habe gestern gesagt, man werde die Sache erst 2015 wieder anpacken, erst komme das Versorgungsstrukturgesetz II.
Bleibt zu hoffen, dass diese Reihenfolge nicht dazu führt, dass das Präventionsgesetz 2017 ins Abstimmungsprozedere kommt. Da ist wieder Bundestagswahl und am Ende stolpert das Gesetz einmal mehr über das Ende der Legislaturperiode, d.h. es „verfällt der Diskontinuität“, wie es im Parlamentsdeutsch heißt. Das immerhin hätte dann eine gewisse Kontinuität. Fortsetzung folgt.
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