Seit mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über TTIP, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Ziel ist der Abbau von Handelshemmnissen – was immer alles darunter gefasst werden wird: von ungleichen Produktnormen bis zu ungleichen Verbraucherschutzstandards. In der Kritik steht dabei vor allem der sog. „Investorenschutz“. Der sieht vor, dass Unternehmen Staaten jenseits der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schiedsverfahren verklagen können, wenn sie z.B. durch Verbraucherschutzvorschriften ihre Gewinne oder ihre Gewinnerwartungen ungerechtfertigt eingeschränkt sehen.

Heute ist in der Süddeutschen Zeitung dazu ein Kommentar “Zuhören statt abnicken“ von Nikolaus Piper. Piper ist Leitender Redakteur für Wirtschaftsthemen bei der Süddeutschen. Er plädiert dafür, das Ergebnis eines Konsultationsverfahrens, das die EU veranlasst hat und das sehr TTIP-kritisch ausgefallen ist, nicht zu ignorieren. Aber es geht ihm dabei nur darum, dass das Abkommen nicht über den Widerstand der Bürger ins Stolpern kommt, also um ein taktisches Zuhören. Gut, die Leute diskutieren kontrovers über TTIP, die Wirtschaft will es und Piper ist nicht erst seit seiner New Yorker Wirtschaftskorrespondentenzeit Amerikafan, aber bei einem Passus seines Kommentars glaubt man seinen Augen nicht zu trauen:

“Schließlich bekäme die EU international ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, würde sie den Investorenschutz einfach aus dem Verhandlungsprogramm streichen. Die Mitgliedsstaaten, allen voran die Bundesrepublik Deutschland, haben Hunderte bilaterale Investorenabkommen abgeschlossen, viele mit Ländern, die nicht im Geringsten demokratisch regiert sind. Und jetzt, wo es darum geht, Unternehmen aus einem Staat zu schützen, der für die Mehrzahl der EU-Mitglieder der wichtigste Verbündete auf der Welt ist, soll das nicht mehr möglich sein? Kein Wunder, dass sich die Regierung in Washington darauf nicht einlässt.“

Schiedsverfahren mögen vielleicht im Handel mit Staaten ohne funktionierenden Rechtsstaat („die nicht im Geringsten demokratisch legitimiert sind“) ihren guten Sinn haben, obwohl ich mich frage, ob das in Russland wirklich helfen würde. Aber weil sie dort vielleicht angebracht sind, sollen sie auch das Modell des Umgangs der USA mit den europäischen Staaten sein? Meint er das wirklich? Und weiter, daher sollen amerikanische Unternehmen vor europäischen Rechtsstaaten geschützt werden? Genau in dieser Anordnung, nicht etwa europäische Unternehmen vor dem amerikanischen Rechtsstaat? Darin seien natürlich „kaum Gefahren für den Spielraum demokratischer Regierungen zu erkennen“, so Piper, wenn man sich die bisherige Klagepraxis ansehe. Wenn das so ist, könnte man dann die Sache nicht einfach sein lassen? Nein, das kann man nicht, sagt Piper, dann hätte die EU ja ein „massives Glaubwürdigkeitsproblem“, weil es, siehe oben, den Investorenschutz ja in den Abkommen mit Staaten ohne Rechtsschutz schon gibt. „Kein Wunder, dass sich die Regierung in Washington darauf nicht einlässt.“ Ich wusste gar nicht, dass sich die Regierung in Washington derart um die Glaubwürdigkeit der EU sorgt. Ein anderes Argument führt Piper nämlich nicht an. Pipers asymmetrische Rechtfertigungsrhetorik weitergeführt, muss dann eben die EU nachgeben. Bei solchen Gedankengängen frage ich mich, ob Wirtschaftsjournalismus manchmal von einer zerebralen Baisse befallen ist.

Kommentare (21)

  1. #1 Heino
    16. Januar 2015

    Wo ist das Problem? Da stehts doch!

    #… bilaterale Investorenabkommen abgeschlossen, viele mit Ländern, die nicht im Geringsten demokratisch regiert sind. #

    … lesen, merken …

    # … Und jetzt, wo es darum geht, Unternehmen aus einem Staat zu schützen, der für die Mehrzahl der EU-Mitglieder der wichtigste Verbündete auf der Welt ist, …#

    … und verstehen: ein Vergleich. Schlussfolgerung: die USA sagen,

    Die EU ist ebenfalls nicht im Geringsten demokratisch regiert.

    Jemand überrascht?

  2. #2 Volker Birk
    https://blog.fdik.org
    16. Januar 2015

    Es gibt für solche Vorgänge ja noch andere Erklärungen. Man denke sich nur, was “Investorenschutz” heisst: da verhandlen Vertreter des Grossen Geldes und der Wirtschaft mit der Politik im Geheimen über Billionenwerte (wenn nicht Billiarden). Das von vorne herein festgelegte “Verhandlungsziel” ist es, dass Gesetzgeber schadensersatzpflichtig gegenüber dem Grossen Geld und der Wirtschaft werden, wenn sie unerwünschte Gesetze beschliessen.

    Gleichzeitig verbinden sich immer mehr Politiker, Wirtschafts- und Finanzleute aber auch Journalisten in Clubs von Atlantikbrücke bis German Marshall Fonds zu Hintergrundseilschaften, und hebeln damit die Gewaltentrennung aus.

    Und einem dieser Journalisten ist nun kein Argument zu blöd, um “Investorenschutz” anzupreisen, und alle EInwände immer zu ignorieren – er weiss ja bereits, dass das der einzig richtige Weg sein kann.

    Und es stimmt ja auch: für ihn.

  3. #3 Hobbes
    16. Januar 2015

    Nunja ganz so abwegig ist das Argument nicht. Auch wenn dieser Investorenschutz nicht notwendig seien sollte, so wäre es gegenüber den anderen Ländern doch ein sehr starker Doppelstandart. (diese werden von sich selbst ja auch gerne behaupten ein Rechtsstaat zu sein)
    Und wenn man sich die Kommentare durchliest wenn amerikanische Gerichte Urteile fällen, so müssten die Linken doch heil froh sein wenn das später nicht vor amerikanischen Gerichten landet (Aktuell wurde das deepwater horizon Urteil nach unten korrigiert. In den Kommentaren dazu wird BP dann gerne eine Amerikanische Firma die die 14 Mrd ja eben so aus der Portokasse zahlen kann. Oder die Deutsche Bank wird da zu einem deutschen Traditionsunternehmen welches den gierigen Amerikanischen Banker gefährlich wurde und deshalb verklagt wird. Die Strafe bezahlt dann natürlich angeblich der Steuerzahler und nicht die Portokasse)

    Die Argumentation das hier nur “amerikanische Firmen geschützt werden” ist zudem schlicht logisch, da ja niemand (zumindest die Amerikaner nicht) ein Problem damit hat das dieses Schiedsgericht auf Amerikanischer Seite in kraft treten wird. Somit ist die Ausdrucksweise einfach nur der Tatsache geschuldet was jetzt Kern der Debatte ist.

    Was mich am meisten stört ist das diese Schiedsgerichte “nicht öffentlich” sind. Ich weiß zwar nicht genau was das heißt, aber es sollte hier versucht werden Möglichst große Transparenz zu gewährleisten. Aber neutrale Schiedsgerichte müssen bleiben. Vor allem wenn die Jury sich aus Mitgliedern des Volkes zusammen setzt wären klagen schlicht absurd.

  4. #4 Dilbert
    16. Januar 2015

    Hmmmm, in der Debatte um Tipp wird mir häufig zu wenig zwischen den einzelnen Themen differenziert. Für Fragen die sich mir stellen habe ich noch keine Antworten gefunden. Gegener und Befürworter bleiben hier oft oberflächlich. Nach den Antworten habe ich bisher noch nicht intensiv gesucht.

    Was spricht gegen Schiedsgerichte? Schiedsgerichte finden sich häufig um juristische Klärung vor Gericht zu vermdeiden. Zum Beispiel bei Tarifstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Sportgerichte die eine ähnliche Funktion haben.
    Der Rechtsweg über die staatlichen Gerichte bleibt dabei immer möglich. Wie soll es sich bei den TIPP und CETA Schiedgerichten verhalten. Wird hier die nationale Gerichtsbarkeit ausgeschaltet? Das wäre für mich ein massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit.

    Ein anderes Thema sind die Standards und Gesetze. Wenn ein Staat strengere Gesetze/Regeln z.B. zum Verbraucherschutz erläßt und diese durch die Regeln eines anderen Staates unterlaufen werden ist es für mich auch bedenklich. Dadurch verliert der Staat seine Souveränität, sprich die USA kann Gesetze und Regeln treffend die für die EU verbindlich sind ohne durch die nationalen Parlamente ratifiziert zu werden. Bleibt die BRD dann noch ein demokratischer Staat?

    Mich würde auch interessieren ob TIPP überhaupt Verfassungskonform ist. Wird TIPP und/oder CETA evtl. durch das Verfassungsgericht gekippt? Was würde in diesem Fall geschehen?

  5. #5 Hobbes
    16. Januar 2015

    Achso kleine Verständnisfrage:
    Wie genau ist das “dadaistisch” hier zu verstehen?

  6. #6 Heino
    16. Januar 2015

    #Wird TIPP und/oder CETA evtl. durch das Verfassungsgericht gekippt? Was würde in diesem Fall geschehen?#

    TTIP kann nicht vom Verfassungsgericht gekippt werden. Wird es abgeschlossen, dann ist es gültig. Sollten die Regeln, die vereinbart worden sind verfassungswidrig sein, dann dürfen diese Regeln nicht umgesetzt werden und als Rechtsfolge entstehen die in TTIP vorgesehenen Konsequenzen, wie zb. Schadenersatz usw.

  7. #7 Ludger
    16. Januar 2015

    Wenn die EU eigene Produkte ohne Einschränkungen wie Fetakäse aus Dänemark exportieren will, aber ausländische Produkte wie Schwarzwälder Schinken aus Texas nicht ins Land lassen will, dann gibt es ein Glaubwürdigkeitsproblem. Daher steht im letzten Absatz:

    Auch die Regierung Obama müsste Interesse an mehr Klarheit bei diesem Thema haben.

    Und darum geht es: um mehr Klarheit.

  8. #8 Joseph Kuhn
    16. Januar 2015

    @ Hobbes:

    “Wie genau ist das “dadaistisch” hier zu verstehen?”

    Sehr genau: “jolifanto bambla ô falli”. Das ist schließlich Pipers Kernargument.

    @ Dilbert:

    “Wird hier die nationale Gerichtsbarkeit ausgeschaltet?”

    Genau darum geht es.

    “Bleibt die BRD dann noch ein demokratischer Staat?”

    Demokratie ist aus der Sicht mancher Manager ein Standortnachteil. Da wollen die Bürger nur bei Bauprojekten mitreden, das kostet Zeit, oder sie haben was gegen einfache Verfahren der Müllentsorgung oder mehr Freiheit beim Ausprobieren von Medikamenten ohne bürokratische Zulassungsverfahren usw. usw.

    @ Ludger:

    Der Schwarzwälder Schinken ist eine Nebelkerze wie das Chlorhühnchen. Ich glaube nicht, dass so viele amerikanische Firmen Schwarzwälder Schinken aus Dallas vermarkten wollen. Interessanter wird es bei anderen Fragen, z.B. dem Status der Berufsgenossenschaften oder der Umsetzung von Regulationsverfahren wie REACH. Und Piper geht es gewiss nicht um Klarheit, sonst würde er nicht so wirres Zeug schreiben.

  9. #9 Ludger
    16. Januar 2015

    Joseph: ” @ Ludger: ” “Der Schwarzwälder Schinken ist eine Nebelkerze wie das Chlorhühnchen. Ich glaube nicht, dass so viele amerikanische Firmen Schwarzwälder Schinken aus Dallas vermarkten wollen. ‘ ”

    Einverstanden!

    Interessanter wird es bei anderen Fragen, z.B. dem Status der Berufsgenossenschaften oder der Umsetzung von Regulationsverfahren wie REACH.

    Davon steht aber nichts im Artikel von Piper.

    Und Piper geht es gewiss nicht um Klarheit, sonst würde er nicht so wirres Zeug schreiben.

    Ach so!

    • #10 Joseph Kuhn
      16. Januar 2015

      “Davon steht aber nichts im Artikel von Piper.”

      Eben.

  10. #11 DH
    16. Januar 2015

    “von einer zerebralen Baisse befallen”

    Das ist wohl eine äußerst vornehme Umschreibung . Interessant wäre mal zu wissen , wieviel dieses ganzen alternativlosen Bullshits von Leuten kommt , die wirklich glauben , was sie schreiben , und wieviele einfach schreiben , was man zu glauben hat.

    Die Süddeutsche ist da eine ziemliche Falle , im politischen Teil oft noch werteliberal , im wirtschaftlichen kaum besser als all die anderen Gläubigen , die ein oder andere Ausnahme abgesehen, zu denen Piper aber eher nicht zu zählen ist.

  11. #12 Joseph Kuhn
    16. Januar 2015

    Als Informationshäppchen zum Investorenschutz ist vielleicht dieser Beitrag im Wirtschaftsdienst 7/2014 von Interesse, auf den mich ein Kollege hinwies: Investitionsschutzabkommen: mehr Rechtssicherheit oder Verzicht auf Souveränität?

  12. #13 DH
    17. Januar 2015

    Der Beitrag in #12 ist in der Tat interessant , und er zeigt auf , warum soviel Unklarheit herrscht , die Vereinbarungen werden offenbar selber so unklar gehalten , um sie hübsch dehnen zu können , dreimal darf geraten werden , in welche Richtung.

    Immer wieder taucht das Argument auf , daß es des Investorenschutzes bedürfe , um bei Geschäften mit Diktaturen vor Überraschungen gefeit zu sein.

    Das zeigt , wie weit wir oft schon die Sichtweise der Ökonomie verinnerlicht haben , selbst Kritiker des TTIP widersprechen an dieser Stelle nur mit dem Argument der Unvergleichbarkeit mit EU und USA.
    Dabei stellt sich doch die Frage , warum Konzerne überhaupt ein Recht haben sollten auf einen solchen Schutz , meines Erachtens ist das Unternehmer-Risiko , wer sich auf Geschäfte mit dubiosen Systemen einläßt , muß mit Unsicherheiten rechnen , wenns schief läuft , Pech gehabt.

    Ein Recht auf Investorenschutz aus dieser Ecke ist nicht herzuleiten , aber die Forderung zeigt einmal mehr , wie nahe sich Neoliberalismus und Planwirtschaft stehen und wie wenig neoliberal mit marktwirtschaftlich zu tun hat.

  13. #14 Dr. Webbaer
    18. Januar 2015

    Und weiter, daher sollen amerikanische Unternehmen vor europäischen Rechtsstaaten geschützt werden?

    Tritt ein derartiges Handelsabkommen in Kraft, wird halt in den Staaten befürchtet, dass zwar US-amerikanisch erfolgreich geklagt werden kann, wenn US-amerikanisch Markthindernisse entstehen, dass diese Klagemöglichkeit für US-amerikanische Unternehmen in der Vielfalt der EU aber nicht sinnhaft oder erfolgreich stattfinden können.

    Kein direkt von der Hand zu weisender Verdacht, gell?, wer die “Pappenheimer” in der EU kennt; es soll halt kein Minus-Geschäft entstehen, dass die Staaten belastet, so denkt man sich dort anzunehmenderweise.


    Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob durch derartige Handelskontrakte das zusammenwächst, was zusammengehört, die Antwort des Schreibers dieser Zeilen wäre: nein.

    HTH
    Dr. W

  14. #15 Dr. Webbaer
    18. Januar 2015

    * nicht sinnhaft oder erfolgreich stattfinden kann
    ** das die Staaten belastet

    PS:
    Ihr müsst da mal an das Pubikationssystem, Korrekturen sollten auch durch Kommentatoren möglich sein, gerne auch nur: für eine gewisse Zeit, vielleicht 30 oder 60 Minuten.

  15. #16 Dr. Webbaer
    18. Januar 2015

    * Publikationssystem

  16. #17 Joseph Kuhn
    19. Januar 2015

    Und noch ein Informationshäppchen: Heute zitiert die Süddeutsche den früheren Verfassungsrichter Siegfried Broß. Seiner Ansicht nach verstoßen die privaten Schiedsgerichte “gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts”. Zudem beklagt er einen Mangel an neutraler Forschung zu diesem Thema: “Über Jahrzehnte hat sich ein interessiertes Umfeld zugunsten der privaten Schiedsgerichte entwickelt.”

    Als Alternative schlägt er staatliche Schiedsgerichte vor. Wie diese genau funktionieren sollen, soll in Kürze in seinem Gutachten nachzulesen sein. Wenn staatliche Schiedsgerichte legitime Aufgaben des Investorenschutzes übernehmen können, wird es interessant. Dann bleibt als Interesse an privaten Schiedsgerichten nur das Interesse mancher Freihandelsfreibeuter, den Staat bei ihren Geschäften grundsätzlich außer Funktion zu setzen. Mal sehen, ob und mit welchen Argumenten dieses Interesse dann vertreten wird.

  17. #18 Dr. W
    19. Januar 2015

    Ergänzend:
    -> https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplante-freihandelsabkommen-ex-verfassungsrichter-geisselt-geplante-ttip-schiedsgerichte-1.2310403
    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Bro%C3%9F

    MFG
    Dr. W (der diesen Satz – ‘Dann bleibt als Interesse an privaten Schiedsgerichten nur das Interesse mancher Freihandelsfreibeuter, den Staat bei ihren Geschäften grundsätzlich außer Funktion zu setzen.’ – noch nicht versteht)

  18. #19 Joseph Kuhn
    19. Januar 2015

    @ Dr. W:

    Danke für den Link zum SZ-Beitrag.

    Zu den Freihandelsfreibeutern: Wenn durch die nach Broß einzurichtenden “staatlichen Schiedsgerichte” sichergestellt wäre, dass bei Investorenschutz-Streitfällen in der Sache gleichwertig zu einem nichtstaatlichen Schiedsgericht verfahren wird (z.B. durch fachlich spezialisierte Richter, schnelle Verfahren durch die nicht mit anderen Verfahren belasteten besonderen Gerichte etc.), die Investoren aber trotzdem private Schiedsgerichte fordern würden, stellt sich die Frage nach dem Warum. Dann geht es wohl nicht primär um die sachlich vernünftige Lösung der einzelnen Streitfälle. Die Investoren würden ja die gewünschte Vorzugsbehandlung bekommen, indem sie nicht auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen sind, aber es gälte wenigstens der übliche Rechtsrahmen des modernen Gerichtswesens, z.B. dass gegen Urteile Revision eingelegt werden kann, dass Urteile öffentlich (“im Namen des Volkes”) sind usw.

    Das genügt manchen Leuten aber nicht, sie sehen in privaten Schiedsgerichten die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die staatliche, sprich demokratisch legitimierte, Ordnung zu stellen, obwohl ihre Geschäfte eben jene Ordnung ganz erheblich tangieren. Das ist Freibeuterei. Zum Einlesen vielleicht hilfreich: Der Artikel “Im Namen des Geldes” in der Zeit vom 10.3.2014, oder von mir aus auch der Roman “Der Prozess” von Kafka.

  19. #20 Dr. Webbaer
    20. Januar 2015

    (Wieder) fein ergänzt, Herr Dr. Kuhn, sehen Sie, man geht oft auch konform, wenn dies von der Aufstellung her nicht unbedingt zu erwarten wäre.
    Es gibt bei der EZB zumindest: vergleichbare Konstruktion.

  20. […] das zurzeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird, war hier auf Gesundheits-Check schon einmal Thema. Vor ein paar Tagen erst hatte die EU-Kommission mehr Transparenz über die Verhandlungen […]