Heute, am 8. März, ist bekanntlich der Internationale Frauentag. Er geht unter anderem auf den Kampf der Frauen um das Frauenwahlrecht zurück.

Dazu ein kleines Experiment. Wer mag, beantworte bitte die folgenden beiden Fragen:
1. Ab welchem Jahr konnten Frauen in Deutschland ihr Wahlrecht erstmals umfassend wahrnehmen?
2. Ab welchem Jahr konnten Frauen in den USA ihr Wahlrecht erstmals umfassend wahrnehmen?

Kommentare (17)

  1. #1 Stefan S.
    8. März 2015

    Wenn ich mich nicht komplett irre

    1. 1918 am 30. November (wobei es zur Zeit des Nationalsozialismus wieder eingeschränkt wurde)

    2. 1920

  2. #2 Alisier
    8. März 2015

    Nun, die Antwort lässt sich doch hoffentlich problemlos googeln…..genauso wie die, wann Frauen auch endlich im letzten schweizer Kanton wählen durften.
    Schwieriger wird die Antwort auf diese Fragen erst, wenn man nach den Gründen forscht.
    Und hoffentlich ist dann in wenigen Jahrzehnten die Empörung ähnlich groß, wenn danach gefragt wird, ab wann Ausländer das Wahlrecht erhielten.

  3. #3 Angelika
    8. März 2015

    Googlen ist leicht, das Wahlrecht macht aber über die tatsächlichen Frauenrechte wenig Aussage. Bis in die späten 70ziger Jahre durften verheiratete Frauen in Deutschland ohne die Einwilligung ihres Ehegatten noch nicht einmal arbeiten!

  4. #4 Joseph Kuhn
    8. März 2015

    Na gut. Die Idee zu dem kleinen Experiment kam mir, als ich im Fernsehen die Berichte über Obamas Erinnern an den „Blutigen Sonntag“ am 7. März vor 50 Jahren in Selma/USA sah. Damals sei, so war zu hören, ein Protestmarsch schwarzer Bürgerrechtler, die ihr Wahlrecht durchsetzen wollten, in Selma brutal von der Polizei gestoppt worden. Ich nehme an, dass zumindest auch ein paar schwarze Bürgerrechtlerinnen bei diesem Protestmarsch dabei waren. Wie dem auch sei, beim Thema Frauenwahlrecht denkt man jedenfalls erst einmal nicht daran, dass in den USA lange Zeit nur die weißen Frauen wirklich wählen konnten, die schwarzen Frauen erst viel später. Das entscheidende Moment dabei war zwar nicht ihr Frausein, sondern ihre Hautfarbe, aber dennoch war eben das Frauenwahlrecht in den USA, 1920 formal eingeführt, de facto zunächst nur für einen Teil der Frauen Realität. Das änderte sich erst mit den Erfolgen der schwarzen Bürgerrechtler – und Bürgerrechtlerinnen, z.B. dem Civil Rights Act von 1957 oder dem Voting Rights Act von 1965. Über die Sprache erschließen wir uns die Welt, aber manchmal verstellt sie uns auch den Blick auf die Wirklichkeit.

  5. #5 wereatheist
    9. März 2015

    Ab welchem Jahr konnten Frauen in Frankreich, der Heimat der modernen Republik, wählen ?
    AFAIK 1947.
    Vive la France!

  6. #6 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2015/03/08/papstin-verurteilt-diskriminierung/
    9. März 2015

    Worin besteht das Experiment?

    Deutschland, 1918 habe ich gewusst. USA musste ich raten und lag mit 1910 falsch. An das Wahlrecht schwarzer Frauen habe ich dabei nicht gedacht, aber sehe den Punkt auch nicht.

    In Deutschland dürfen auch weibliche Personen unter 18 Jahren nicht wählen. Heißt das, das wir noch kein richtiges Frauenwahlrecht haben?

    • #7 Joseph Kuhn
      9. März 2015

      “An das Wahlrecht schwarzer Frauen habe ich dabei nicht gedacht, aber sehe den Punkt auch nicht.”

      Das sehe ich.

      “Worin besteht das Experiment?”

      Zu testen, was man sieht. Ein Sehtest.

      “In Deutschland dürfen auch weibliche Personen unter 18 Jahren nicht wählen. Heißt das, das wir noch kein richtiges Frauenwahlrecht haben?”

      In Deutschland dürfen auch männliche Personen unter 18 Jahren nicht wählen. Heißt das, dass wir noch kein richtiges Männerwahlrecht haben?

      Und sehen Sie den Unterschied zwischen Minderjährigen und schwarzen Frauen?

  7. #8 Stefan S.
    9. März 2015

    @Angelika:
    Beziehst du dich auf den Paragraphen 1354 BGB? Den sogenannten Gehorsamsparagraph, der wurde meines Wissens nach 1957 abgeschafft. Oder übersehe ich jetzt irgendwas?

    In Deutschland ist die “Vergewaltigung in der Ehe” auch erst seit 1997 strafbar. Das ist erst 18 Jahre her, ziemlich wenig, dafür, dass man immer hört Deutschland sei schon so lange ein sehr modernes Land. Meiner bescheidenen Meinung nach.

  8. #9 Angelika
    10. März 2015

    @ Stefan S.
    Ich beziehe mich auf §1356 BGB (1958-1977): ‘Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.’

  9. #10 Heino
    10. März 2015

    # Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.’#

    daraus kann ich nicht ableiten dass gilt:

    # durften verheiratete Frauen in Deutschland ohne die Einwilligung ihres Ehegatten noch nicht einmal arbeiten!#

    War das die vom BGH abgesegnete Rechtsprechung?

  10. #11 Hobbes
    10. März 2015

    “aber dennoch war eben das Frauenwahlrecht in den USA, 1920 formal eingeführt, de facto zunächst nur für einen Teil der Frauen Realität.”

    Das sehe ich völlig anders. Es war für alle Frauen Realität, sofern sie nicht einen anderen Ausschlussgrund hatten. Das dieser Ausschlussgrund zutiefst Menschenverachtend ist spielt dabei keine Rolle.
    Als ähnliches Beispiel könnte man das Wahlrecht von Leuten mit Downsyndrom nennen. Dies wird ja auch gerade stark diskutiert (Vielleicht kommt mir das auch nur so vor, da ich ein paar betroffene im Bekanntenkreis habe). Trotzdem würde ich nicht auf die Idee kommen in 20 Jahren zu sagen das alle Länder in denen die Betroffenen nicht wählen durften ein Defizit beim Frauenwahlrecht hatten. (Auch wenn dies streng genommen durch das Wort “Umfassend” mit einbezogen werden müsste.) Das ist ja genau das was ich immer an bestimmten Gruppen kritisiere. Das diese sich in Opferrollen drängen. Opfer waren hier die Schwarzen. Komplett ungeachtet des Geschlechts. Genau genommen ist es sogar eine Form des Sexismusses Frauen hier noch einmal in eine gesonderte Opferrolle zu drängen. (positiver Sexismus).

    Beim §1356 BGB finde ich allerdings wirklich erstaunlich das viele von uns (bzw. unsere Eltern) diesen noch aktiv miterlebt haben.

    p.s An der späten Einführung des Wahlrechts für dunkelhäutige finde ich aus heutiger Sicht am erstaunlichsten das es da im zweiten Weltkrieg keine stärkeren Bestrebungen gab. Denn irgendwie hat man ja doch im Kopf das eine starke Triebfeder war in NS-Deutschland die Folgen eines extrem ausufernden Rassismus einzudämmen.

  11. #12 Dr. Webbaer
    10. März 2015

    Mal ins Blaue geraten, mit jeweils 100 Jahren wird hier wohl nicht allzu falsch gelegen, auf D bezogen könnte sogar der “Führer”, dem die Deutschen auch die Staatsangehörigkeit verdanken, aktiv geworden sein, also vielleicht vor 80 Jahren.

    Die Zeche sozusagen, die mangelhafte Fertilität und die Feminisierung der Gesellschaft, wird nun langsam abgezahlt.

    MFG
    Dr. W (der noch weiß, dass in der Schweiz vor vielleicht 30 Jahren Frauen demokratisch gleichgestellt worden sind, in einigen Provinzen, äh, Distrikten oder Gebieten)

  12. #13 Alfons
    11. März 2015

    @ Hobbes:

    Alle hatten das Recht, es sei denn … Ist das Dialektik? Logisch ist es jedenfalls nicht. Und wie Kuhn oben schon sagte, schwarze Frauen sind weder minderjährig noch haben sie ein Downsyndrom. Solche Vergleiche tun im Kopf weh.

  13. #14 Hobbes
    11. März 2015

    @Alfons:
    Nein das ist keine Dialektik. Es geht mir darum das es eben keine Rolle gespielt hat das sie Frauen waren. Es gibt viele Opferrollen in denen sich Gleichstellungsgruppen gerne eine Sonderrolle erschleichen wollen und das nur mit der Begründung das auch Frauen Opfer waren. Das ist eine Geschichtsklitterung und der wirklichen Opfer, in diesem Falle allen “Nichtweißen” unwürdig. In Berlin gab es zum Beispiel den Fall das eine Gruppe lesbischer Frauen sich darüber aufgeregt hatte das im Holocaustdenkmal sich zwei Männer küssen. Die wollten da zwei Frauen sehen. Und das obwohl es hunderte Männer in KZs gab die aufgrund ihrer sexuellen Präferenz dort interniert wurden aber keinen nachgewiesenen Fall von Frauen. Sicherlich wird es auch homosexuelle Frauen dort gegeben haben. Aber eben nicht aufgrund ihrer Neigung.
    Wenn man da nicht differenziert (oder schlimmer noch absichtlich ein Falschbeispiel zu lässt) dann kommt mir das so vor wie “LGTBs” sind doch eh alles das selbe.

    Und welchen gesellschaftlichen Gruppierungen wir welche Opferrollen zugestehen ist eine wichtige politische Frage. Denn gerade in öffentlichen Diskursen spielt das moralische Opferargument eine wichtige Rolle. Das geht dann so weit das zum Beispiel bei Vergewaltigungen zum Teil eine Beweislastumkehr gefordert wird.
    Im Prinzip wird hier doch eine Gruppe dessen Geschlecht unbestimmt ist (Schwarze) auf einmal in zwei Geschlechter getrennt und eines hervorgehoben. Also genau das Gegenteil gemacht was man sonst mit den …Innen bezwecken will.

    Wenn Ihnen das Beispiel mit an Downsyndrom erkrankten nicht passt kann ich auch zwei andere bringen:
    Würden Sie sagen das es bis 1965 auch kein umfassendes Wahlrecht für Männer in den USA gab.
    Oder nehmen wir Litauen. Da gibt es eine große russische Minderheit die aufgrund der Ablehnung eines Sprachtestes auch nach 25 Jahren noch nicht das (Bürgerrecht) Wahlrecht genießt. Würden Sie sagen in Litauen gibt es kein Umfassendes Frauenwahlrecht?

  14. #15 Hobbes
    11. März 2015

    Sorry meinte Lettland

  15. #16 Alfons
    Berlin
    12. März 2015

    @ Hobbes: Kein umfassendes Männerwahlrecht vor 1965 in den USA, kein umfassendes Frauenwahlrecht in Litauen: Ist doch so, oder? Wobei Kuhns Punkt durch das Litauenbeispiel besser getroffen wird, die Männer werden im Allgemeinen ja nicht vergessen. Lies noch mal seine Erklärung in #4, deine Einwände sind da schon besprochen.

  16. #17 Dr. Webbaer
    13. März 2015

    @ Hobbes :
    Nu mal abregen.
    Was Sie anmängeln, ist allgemein unter Verständigen bekannt, versucht wird zunehmend ein X-Ismus, der sich im Guten gibt, auch als revers (das Fachwort) bekannt ist.
    Es sagt ja heute keiner mehr direkt: “Ich bin das Schwein.”

    HTH
    Dr. W