Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte wirbt um die Medizinstudierenden. Er bietet jetzt eine strukturierte Nachwuchsförderung mit einem Mentorenprogramm an. Teil der Nachwuchsförderung ist eine vierwöchige homöopathische Famulatur, also ein Praktikum zur Handhabung des heilenden Nichts bzw. nichts Heilenden. Beim Öffentlichen Gesundheitsdienst dürfen Medizinstudierende derzeit übrigens keine Famulatur machen*, das sieht die Approbationsordnung für Ärzte nicht vor. Wie heißt es so schön in § 1 der Approbationsordnung: „Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt.“ Ob sich wohl die Studierenden in der homöopathischen Famulatur mit den Gründen für den Glauben an die Homöopathie beschäftigen oder mit den Schwächen der Studien zur Wirksamkeit der Homöopathie?
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* Update 2.7.2015: Bei einem Ländertreffen heute habe ich erfahren, dass in einigen Bundesländern inzwischen die Formulierung in § 7 (2) Punkt 1 der Approbationsordnung so interpretiert wird, dass je nach Tätigkeitsbereich auch ein Gesundheitsamt als “Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird”, gelten kann. Vielleicht setzt sich diese liberale Lesart ja durch?
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