Wann ist Satire gut? Wenn sie die auf dem Sofa Sitzenden gut unterhält? Satire als lustiger Zeitvertreib ist gescheiterte Satire. Satire ist dann gut, wenn sie einen spüren lässt, wie dumm und gutgläubig man selbst ist. Sie ist sehr gut, wenn sie damit auch das politische Establishment aufschreckt. Wann ist das zuletzt gelungen? Als Dieter Hildebrandts “Scheibenwischer” 1986 im Bayerischen Rundfunk abgesetzt wurde? Als die Titanic Papst Benedikt im Zusammenhang mit dem Vatileaks-Skandal 2012 ein Titelbild gewidmet hatte – inkontinent mit gelbem Fleck auf der Soutane? Viele echte Aufreger hat die deutsche Satire jedenfalls nicht zu bieten.

Und was darf Satire? Diese Frage hat Kurt Tucholsky vor 100 Jahren mit “Alles” beantwortet. Das war vor den Nazis. Heute wäre ich da vorsichtiger. Juden in der Gaskammer als Gegenstand der Satire? Schwierig. Da kommt man sicher leicht an die “Grenzen der Satire”, wenn man nicht aufpasst. Böhmermann hat, so liest man es jetzt nach dem ersten kollektiven Erschrecken über sein Erdogan-Gedicht, diese Grenzen der Satire ausgetestet. Sein Gedicht ist geschmacklos, klar, sonst hätte es nicht funktioniert. Politisch korrekter, feiner untergründiger Humor würde in Sachen Erdogan niemanden vom Sofa aufstehen lassen. Aber musste Böhmermann dazu rassistische Sprachbilder benutzen, wie das vom Ziegenficker, also Anleihen rechts außen nehmen? Schwierig.

Eigentlich ein schönes Diskussionsthema, darüber werden bestimmt einmal literaturwissenschaftliche Seminararbeiten geschrieben. Vielleicht hätte Erdogan Böhmermann auch noch angezeigt und Böhmermann wäre nach § 103 StGB wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verurteilt worden, das ZDF hätte unter Anwendung von § 200 StGB die Verurteilung öffentlich machen müssen – das hätte was werden können. Man hätte im Prozess gegen Böhmermann über Kunst und Politik, über die Würde Erdogans streiten können. Man hätte das Urteil des königlichen Landgerichts I gegen Oskar Panizza aus dem Jahr 1895 wieder ausgraben und hoffentlich einen Fortschritt des öffentlich-rechtlichen Kunstverständnisses feststellen können. “Ein Scheusal, wie der Gottesvertreter Borgia, verträgt keinen reinen majestätischen Himmel, und umgekehrt. Aber ist das die Schuld des Dichters?” – so bereits damals, 1895 wie gesagt – Michael Georg Conrad in seinem Sachverständigengutachten zu Panizzas Stück. Das Landgericht ist dem Sachverständigen nicht gefolgt, es hat Panizza verurteilt.

Aber dann ruft die Kanzlerin den türkischen Ministerpräsidenten Davutoğlu an und man ist sich einig, dass Böhmermanns Gedicht “bewusst verletzend” sei. Erdogan wird jetzt wohl keine Anzeige stellen (das haben andere für ihn getan), stattdessen verständigen sich der deutsche Staat und der türkische Staat gemeinsam auf die Grenzen der Satire. Das ist keine Satire, das ist Politik, und zwar Politik mit einer miesen Bilanz: Erdogan, der in seinem Land missliebige Journalisten einsperren lässt, den Bürgerkrieg mit den Kurden neu angefacht hat, ein seltsames Verhältnis zum IS pflegte und vielleicht noch immer pflegt – der steht auf einmal als “bewusst verletztes” Opfer da. Ist das nicht seltsam? Immerhin, anders als Panizza wäre Böhmermann nicht wegen Gotteslästerung verurteilt worden.

—————
Nachtrag 10.4.2016:
Heute hat die türkische Regierung doch formal die Strafverfolgung Böhmermanns verlangt, siehe dazu auch die Diskussion hier in den Kommentaren.

Kommentare (152)

  1. #1 Ludger
    9. April 2016

    Herr Böhmermann wollte die Grenzen der Satire austesten und das ist ihm gelungen.

  2. #2 Gefbo
    9. April 2016

    In der Tat, interessante Konstellation. Zu der Frage, was Satire darf, würde ich persönlich ganz dreist einen falschen Schotten draus machen: Satire darf alles. Aber was ist Satire? Satire hat ja doch immer irgendwie eine poliltische oder gesellschaftskritische Dimension, das ist eben keine reine Unterhaltung. Etwas, das entweder belanglos oder nicht wahr oder beides ist, wäre m.E. gar kein Gegenstand für Satire, höchstens für einen schlechten oder geschmacklosen Witz. Und der darf dann halt nicht alles 🙂
    In diesem speziellen Fall ist es natürlich tatsächlich etwas komplizierter. Soweit ich das verstanden habe, hat Böhmermann sein Gedicht wohl gerade nicht als Satire ausgelegt, um den Unterschied zu verdeutlichen… hm.

    • #3 Joseph Kuhn
      9. April 2016

      “dreist einen falschen Schotten draus machen: Satire darf alles. Aber was ist Satire?”

      Gerade hat das auch Bernd Gäbler, früher mal Grimme-Institut, in einem Deutschlandfunk-Interview gesagt: “Satire kann nicht strafbar sein. Satire darf tatsächlich, wie Tucholsky gesagt hat, alles. Aber es ist ein Unterschied zwischen Satire und einer schlichten Beleidigung und Schmähung.” Sehr schön. Das ist die Quadratur des Kreises, wenn man die Freiheit der Kunst weiter hochhalten und trotzdem nach Gutdünken bestrafen will, was einem nicht gefällt.

      • #4 rolak
        9. April 2016

        die Freiheit der Kunst weiter hochhalten

        Hat ja keiner genau gesagt, wie hoch, Joseph.

  3. #5 Gefbo
    9. April 2016

    Im Grunde hat Böhmermann ein astreines Paradoxon geschaffen. Einerseits hat er ein Gedicht verfasst, dass allen Regeln der Satire widerspricht, es enthält keinerlei konstruktive Kritik, nur Beleidigung. Ziel dieses Gedichtes war wiederum, den Unterschied zwischen Beleidigung und Satire aufzuzeigen. Dieses Ziel enthält durchaus legitime Gesellschaftskritik, könnte also auf Metaebene als Satire durchgehen. War das, was er gemacht hat also erlaubt oder nicht? *Und Böhmermanns Gedicht verpuffte in einer Wolke aus Logik*

  4. #6 Alisier
    9. April 2016

    Ich freue mich, den fast vergessenen Oskar Panizza hier noch mal erwähnt zu sehen.
    Und Realpolitik ist nicht unbedingt jedermanns Sache, und muss es auch nicht sein.
    Interessant sind bei solchen Geschichten immer die Reaktionen, am interessantesten aber die Nichtreaktionen.
    Erdogan wäre sicher der Wunschpräsident der Besorgten Bürger, wenn er nicht zufällig den falschen Hintergrund hätte und aus protorassistischen Gründen abgelehnt würde.
    Ich denke, es fehlt tatsächlich an guten, harten und ätzenden Satirikern, die sich trauen, die A….hlöcher im Inland so richtig zur Brust zu nehmen, und nicht auf Offensichtlichem billig herumhacken.

  5. #7 rolak
    9. April 2016

    Anleihen rechts außen nehmen? Schwierig.

    Kindisch vielleicht. Provokant sicher. Meist fies zwickend, weil die Patschfinger in die Wunden der gelernten Automatismen legend.
    ´Schwierig zu ertragen´ wäre ok, jedoch kein Gegenargument.

    Ist das nicht seltsam?

    Aber nicht doch, Joseph, das ist das natürliche Ziel eines jeden mit Dreck am Stecken – weil der Standort Schonung verheißt, ja sogar das Einfordern derselben zu erlauben scheint. Schon die Illusion, alle anderen könnten das ernst nehmen, dürfte sich angenehm auswirken.

    Werden schon “Je suis Böhmi”-Sticker angeboten?

    • #8 Joseph Kuhn
      9. April 2016

      “Werden schon “Je suis Böhmi”-Sticker angeboten?”

      Wären “Je suis Erdogan”-Sticker nicht besser? 😉

      • #9 rolak
        9. April 2016

        besser?

        Besser verkäuflich? Kann sein, Joseph, falls mit Tantiemen wäre es sogar zugunsten des armen Opfers. Aufmunterung hat er ja nötig nach diesem HandlungsFehlgriff. Ein mit zerknirschter Trauermiene vorgebrachtes ´Wie <Fachleute> mir gestern mitteilten, sind Dinge gesagt worden, aufgrund derer ich leider zu einer Anzeige gemäß <§> genötigt etc pp´, das wäre.. – doch derart banalpolitisch, also mit Druck die Handlungsweise anderer Staaten zu ändern suchend, da ist er doch letztlich angeschmiert.

        Verlangt dies dann ein ‘Je suis Erdal’?

  6. #10 Rotmilan
    9. April 2016

    Wenn ein Staatsoberhaupt sich von einem “kleinen Satiriker” (insofern man Herrn Böhmermann so nennen möchte) so jucken lässt, dann kann man daran die Furcht erkennen, die Furcht Kontrolle und Macht zu verlieren und der kommenden Gerechtigkeit ausgeliefert zu sein.

    Wer die Medien in den letzten Wochen verfolgt hat, hat auch ohne Böhmermann deutlich gesehen, was für ein Mensch dieser Erdogan eigentlich ist oder vermutlich schon immer war. Die Worte des Gedichtes mögen geschmacklos sein, das Gedicht hat aber in zweierlei Hinsicht als Vehikel seinen Zweck erfüllt. 1.) Es überspitzt bestehende Tatsachen und stellt diese klar heraus. 2.) Die “Medien-übersättigten” Leute schauen nun noch genauer auf “diesen Mann” bzw. diese Regierung, der/ die fragwürdige “Deals” schliesst und nach dem allgemeinen Verständnis ein Unrechtsstaat ist.

    Die “hippe” Jan B., der “Möchtergern”, mag häufig geschmacklos sein, aber er hat in diesem Fall wirklich Mut bewiesen und die Aufmerksamkeit und die Diskussion zum Thema deutlich erhöht.

    Lg

  7. #11 wereatheist
    9. April 2016

    @Alisier:

    Ich freue mich, den fast vergessenen Oskar Panizza hier noch mal erwähnt zu sehen.

    Pah. ‘Das Liebeskonzil’ gehört in jeden Haushalt.

    Erdogan wäre sicher der Wunschpräsident der Besorgten Bürger

    Oder Putin, der nette homophobe Quasidiktator von nebenan.

  8. #12 Joseph Kuhn
    9. April 2016

    Noch ein google-Fundstück: Im Berliner Tagesspiegel stand vorgestern, Erdogan hätte mit der Aussetzung des Flüchtlingsabkommens gedroht. Ob das im Gespräch zwischen Frau Merkel und Herrn Davutoğlu eine Randbedingung bei der gemeinsamen Verurteilung des Gedichts war? Inwieweit dürfen die “Grenzen der Satire” statt durch kunstimmanente Kriterien durch solche Rücksichten bestimmt werden? Auch schwierig, wenn man an die dänischen Mohammed-Karrikaturen und ihre Folgen denkt.

  9. #13 Hanf Spätlese
    10. April 2016

    Und was darf Satire im Islam?

    Immerhin ist Erdogan Moslem und Böhmermann ein Kuffar. Allerdings hat der ja nicht direkt den Islam angegriffen, sondern einen Präsidenten/Diktator verspottet. Kniffelig, messern oder nicht?

  10. #14 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2015/05/13/gleisheiliger/
    10. April 2016

    Aber musste Böhmermann dazu rassistische Sprachbilder benutzen, wie das vom Ziegenficker, also Anleihen rechts außen nehmen?

    Kennst Du nicht Daisy aus Armenien? Oder zählt Woody Allen jetzt auch schon zu den Rassisten?

  11. #15 Gefbo
    10. April 2016

    @ Joseph Kuhn #3

    “Das ist die Quadratur des Kreises, wenn man die Freiheit der Kunst weiter hochhalten und trotzdem nach Gutdünken bestrafen will, was einem nicht gefällt.”

    Findest du? Ich nicht. Irgendwie muss man Satire ja definieren. Andersherum ist es doch noch viel willkürlicher: Ist alles, was irgendwie dreist ist, Satire? Darf ich alles, solange ich es Satire nenne? Und wenn Satire nicht alles darf, wie ist da eine Grenze zwischen erlaubt und nicht erlaubt weniger willkürlich zu ziehen?
    Viel schwieriger finde ich es ja, Beleidigung zu definieren.

    • #16 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      @ Gefbo:

      Ob Böhmermanns Gedicht (in seinem Kontext) die hohe Kunst der Satire oder primitive Beleidigung ist, darf man gerne diskutieren. Aber wenn das eine relevante Frage ist, sind Merkel und Davutoğlu dann die Richtigen, darüber zu befinden?

      Lesenswert: Ein offener Brief von Mathias Döpfner, dem Springer-Chef, in der WELT, zum Böhmermann-Gedicht. Man bemerke, siehe Kommentare #7 – #9, wie er um “Je suis Bild”-Sticker bettelt und frage sich, ob Döpfner als Verteidiger der Kunstfreiheit nicht auch Satire ist? Oder ob hier nicht, zusammen mit der Kunstkritik Merkels und Davutoğlus, Schritt für Schritt ein satirisches Gesamtkunstwerk entsteht?

      Ich bedaure, dass ich kein Literaturwissenschaftler bin. Für ein Büchlein “Der Fall Böhmermann” würde das Material jetzt schon reichen. Ob dabei ein wissenschaftlicher Beitrag oder Satire herauskäme, wäre natürlich zu diskutieren, z.B. mit erfahrenen Satirikern wie Herrn Döpfner, Frau Merkel oder Herrn Davutoğlu.

  12. #17 Meinungsfreiheit über alles
    10. April 2016

    Ich denke, es ist eigentlich ziemlich einfach in dieser Situation und der deutsche Staat bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm. Es ist ähnlich wie bei der polnischen Zeitschrift, die Merkel barbusig dargestellt oder usw. Egal ob B.’s Gedicht passend, geschmackvoll oder was auch immer war, Fakt ist, es war nicht Volksverhetzend und auch nicht institutionsbeleidigend (wie z.B. Beamtenbeleidigung). Solange Schmidt den Müller nebenan beleidigen kann, darf B. nicht für das Gedicht vors Gericht, denn es gilt der Grundsatz alle sind gleich, oder soll Erdogan etwa gleicher sein? Er hat eine einzelne Person beleidigt. Ja und? Wer damit Probleme hat sollte mal durch Köln gehen und die Schritte zählen, die man laufen kann ohne ähnliche Beleidigungen zu hören. Weit kommt man nicht, je nach Viertel.

  13. #18 Withold Ch.
    10. April 2016

    Mit Woody Allens parodistischer Film von 1972 kann Böhmermanns “Gedicht” nun wirklich nicht verglichen werden, völlig andere Ausgangslage und und Absicht.

    Dass Satiriker auf diesen türkischen Politiker zielen, ist nur okay, auf andere Weise kann man ihm anscheinend nicht beikommen.

    Während das Extra 3-Spottlied voll getroffen und die meisten (auch Politiker) amüsiert hat, ist Böhmermanns Gedicht inhaltlich nur peinlich, und durch seine Intervention beim Kanzleramt steht er selber nun als eine Heulsuse da. Erbärmlich.

    • #19 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      “und die meisten (auch Politiker) amüsiert hat”

      Und, gibt das nicht zu denken? Siehe den Anfang meines Blogartikels.

  14. #20 rolak
    10. April 2016

    [am] Anfang

    ..wars noch ulkig – wo stand bloß letztens noch die treffende Zusamenfassung (schwach formulierungserinnernd quasizitiert): Satire finden alle toll – solange kein eigenes Lieblingsthema aufgespießt wird.

    Welches Detail auch immer in diesem Fall die Zustandsänderung bewirkt haben mag, der ZF (nicht die ZF) dürfte es nicht gewesen sein, auch wenn er eine Steilvorlage für eine Beschwerde bietet. Macht es der Rechts(hier von Jurisprudenz)Abteilung viel zu leicht.

    • #21 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      @ rolak:

      Genau. Wenn es “ulkig” ist und einem selbst nicht weh tut, muss es doch gute Satire sein. Ein Glück, dass Satire nicht vom deutschen Sofa aus gemacht wird, oder besser gesagt, dass nicht alle, die Satire machen, die Sofainsassen belustigen wollen.

      Satire muss “bewusst verletzend” sein, sonst ist sie bloß Comedy und im schlimmsten Teil nicht aufklärend, sondern volksverdummend. Aber sie muss mehr sein, sie muss etwas Verlogenes, Schöngeredetes oder Scheinheiliges offenlegen und darf nicht nur beleidigend sein. Leistet das Böhmermanns Gedicht? War das Böhmermanns Absicht? Ex-Grimme-Mann Gäbler bezweifelt das (siehe Kommentar #3), viele Medien schlagen sich dagegen inzwischen – wie gesagt, nach ersten Erschrecken – eher auf Böhmermanns Seite, manchmal gegenüber Böhmermann genauso so anbiedernd wie Merkel gegenüber der Türkei.

      Satire sollte außerdem nicht (ohne Not) auf Kosten der Schwachen gehen. Das unterscheidet z.B. den Fall Böhmermann von einer anderen “bewusst verletztenden” Satire-Produzentin, Frau Festerling, die auf ihrer Internetseite über sich selbst sagt, zu ihren Stärken gehöre “ein offenes Ohr für ALLE Bürger und Einsatz für ein respektvolles Miteinander”. Haha, selten so gelacht, auf meinem Sofa.

      Und: Die Grenzen der Satire sollten nicht von der Politik bestimmt werden, zumindest nicht die Grenzen dessen, was unter Satire zu verstehen ist (inwieweit man Rücksicht auf die Folgen nehmen muss, ist nochmal eine andere Frage). Da waren die früheren Herrscher mit ihren Hofnarren und der Narrenfreiheit weiter.

      BTW: Was meinst Du mit “der ZF”?

    • #22 rolak
      10. April 2016

      ZF?

      Ach das sollte nur den sich sodomitischen Genüssen Hingebenden besser lesbar machen, diese unnötige, wenn auch gefühlt naheliegende (deswegen ´fies zwickend´) BrachialBezeichnung, Joseph. Offensichtlich leistet es dies nicht.

      bezweifelt das

      dito. Reannuell Absicht zu deklarieren nur um auf schlechte Reaktion hin den Grad der Provokation zu erhöhen wäre fast elegant zu nennen, doch von vorne herein absichtsvoll? Nee, unwahrscheinlich, genauso wenig wie das ‘die Grenzen der Satire austesten’ – Satire wird gemacht, und manchmal stellt sich plötzlich und unerwartet jemand mit Grenzschild hin bis ein kleiner Tod der Freiheit ein.
      Eine Kolportage Erdoganschen Redestiles halte ich für die wahrscheinlichere Intention, immerhin hat der FJSs ´Ratten und Schmeißfliegen´ schon deutlich überflügelt.

      • #23 Joseph Kuhn
        10. April 2016

        @ rolak:

        “ZF”: alles klar, stand auf der Leitung. Die Assoziationen gingen immer in Richtung ZDF.

    • #24 rolak
      16. April 2016

      ZF?

      Nachschlag: Eben kam des Bizarren besonders blumige Bezeichnung zu Bildschirm

      ..or bedding their beasts of burden.

      Handlungs-Zeitpunkt-angemessen in Richtung der Osmanen, der reichen.

  15. #25 kdm
    10. April 2016

    “Juden in der Gaskammer als Gegenstand der Satire? Schwierig.”
    Kann man wohl sagen. Da hat ein verdienter Autor vor ein paar Jahren auf der (immerhin:) Satireseite der Kinderbeilage der FAZ (also der taz) das Adjektiv “gaskammervoll” benutzt um die peinvolle Enge in einem verräucherten Musik-Club zu beschreiben. Der wurde verbal verprügelt und rausgeworfen.
    Will sagen: Die angeblich Aufgeklärten sind oft die Schlimmsten, die taz beweist das jeden Tag. Und die “Grünen” sowieso. Bei den Piraten hat man’s auch nicht lange gedauert.
    Die “reaktionären” WELT und FAZ dagegen, oder die CSU, ich wundere mich seit Jahren: die sind nicht selten offener und lassen mehr zu.
    Vielleicht auch eine Frage der Erziehung? der Intelligenz? Oder “nur” Ausdruck von Schläue?
    Man weiß so wenig.

    • #26 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      Das Wort “gaskammervoll” stand bei der taz zweimal auf der Agenda, einmal mit Thomas Kapielski, einmal mit Wiglaf Droste. Weder in dem einen noch in dem andern Fall ging es um Satire, beide hatten bloß dumm dahergeschwätzt und sich danach als Opfer von political correctness gesehen. Würde das heute passieren, würde man sagen: heult doch.

      Wie gesagt: Nur Tabus zu verletzen, macht noch keine Satire, siehe Tatjana Festerling oder Donald Trump.

  16. #27 Poem
    10. April 2016

    Wieviel Leichen hat Herr Erdogan verursacht?
    Und wieviel Herr Bömermann?
    .
    Wer hat demnach das Recht, wenn nicht gar die Pflicht, den anderen mindestens zu beschimpfen?
    .
    Wenn’s keiner tut, sagen sie HINTERHER wieder alle: “Wir sind’s nicht gewesen, es war der Herr Erdogan”
    Das geht jetzt nicht mehr (so leicht).

  17. #28 Withold Ch.
    10. April 2016

    Ja, zuerst “Amüsement”, auf möglichst hohem Niveau, früher auf dem Sofa, heute überall auf dem Smartphone …

    Natürlich ist der Fall nun zum einem Lehrbeispiel geworden: Von Seiten der Bundesregierung kann nur eine Antwort Richtung Bosporus gehen, nämlich, wir sind ein Rechtsstaat, haben Gewaltentrennung, also wenn ihr klagen wollt, bitte, – dann wäre es zu einer Abwägung von Rechtsgütern gekommen, die bei uns beide einen hohen Wert haben müssen. Etwas, das ja in der Türkei nicht gerade gepflegt wird.

    Und Richtung Böhmermann, nämlich, die Bundesregierung ist nicht dazu da, das Berufsrisiko eines Satirikers zu tragen. Über seine Verantwortung muss er schon selber auch Bescheid wissen.

    Sein Gedicht ist geschmacklos, klar, sonst hätte es nicht funktioniert.

    “Komischer Satz”, – nichts hat am Ende funktioniert!
    Aber es stimmt, Satire ist inhaltlich meist Geschmacksache.

    Nicht schwierig, sondern unmöglich ist sie beim Holocaust, das wäre Verhöhnung der Opfer, – Witze darüber zu machen, ist wenn schon nur Überlebenden gestattet in Form des “jüdischen Witzes”.

  18. #29 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    Böhmermann-Zensur bei der WELT

    Der satirische Gehalt des Ganzen nimmt stündlich zu. Oben in Kommentar #16 hatte ich auf den offenen Brief des Springer-Chefs Döpfner verlinkt. Da war auf der Internetseite noch ein Faksimile des Böhmermann-Gedichts, allerdings viele der Reizworte geschwärzt. Zurecht haben sich in den Kommentaren dort dann viele darüber lustig gemacht, dass Döpfner zu Böhmermann sagt, er würde sich “allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen” – und die dann schwärzt. Jetzt (10.55 Uhr) ist das Faksimile, wenn ich recht sehe, ganz weg.*

    Wie heißt es so oft: Popcorn raus, jetzt geht’s aufs Sofa.

    * Nachtrag 11.4.2016:
    Das Faksimile steht aber noch auf einer anderen Seite der WELT und kann hier nach wie vor in seiner ganzen Mutigkeit bewundert werden. Vermutlich war auf der Beitragsseite mit dem Döpfner-Brief dorthin verlinkt.

  19. #30 rolak
    10. April 2016

    Am Rande abgefischter Beifang: Jesko Friedrich (NDR x3) versucht sich an Tuchos Frage.

  20. #31 rolak
    10. April 2016

    jetzt geht’s aufs Sofa

    Moment, erst noch die angemessene Bekleidung, Joseph – – ach nee, ist ja WE morgens, da bin ich eh schon bzw noch in witterungsbedingten Jogginghose und WohlfühlJäckchen.

    ganz weg

    Was heißt beim www schon ganz – da hinten gibts ein wohlgesetztes Transkript inkluding GipfelReaktionsSturm, linkischerweis.
    Die vollständige Unterstützung mit unvollständigem Zitat war aber deutlich deutlicher, den Mantel in den Wind hängen und dann ein Zelt drüber, damit er nicht verweht & beschmutzt wird.

    • #32 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      “ganz weg”

      Das Böhmermannsche Original findet man da und dort im Netz. Mit “ganz weg” meinte ich den halbzensierten Text in Döpfners uneingeschränkter Solidaritätserklärung (hab’s aber als Kopie noch aus dem Cache).

    • #33 rolak
      10. April 2016

      meinte ich

      Meinte ich auch so verstanden zu haben, Joseph, doch statt über den Schlagschatten der Kommentare zu philosophieren, der die Existenz des Gewesenen erhellt…

      Es ginge ja auch noch ganz anders ;‑)

  21. #34 Gefbo
    10. April 2016

    @ Joseph Kuhn #16

    “Oder ob hier nicht, zusammen mit der Kunstkritik Merkels und Davutoğlus, Schritt für Schritt ein satirisches Gesamtkunstwerk entsteht?”

    Ja eben, das ist ja genau das lustig-paradoxe daran. Es ist erst auf Meta-Ebene Satire, und da auch nur dann, wenn es eigentlich keine ist. 😀

  22. #35 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    Und weiter gehts:

    Eben meldet der Berliner Tagesspiegel, dass die türkische Regierung Böhmermanns Strafverfolgung will. Die Bundesregierung prüft:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/verbalnote-an-die-bundesregierung-tuerkei-will-strafprozess-gegen-jan-boehmermann/13426558.html

    Nachdem die Bundesregierung ja schon bestätigt hatte, dass Böhmermanns Gedicht “bewusst verletzend” war, wird sie nun womöglich Gefangene ihrer literaturwissenschaftlichen Bewertung.

    Was jetzt noch fehlt, ist, dass sich Frau Festerling am Montag in Dresden für Böhmermann einsetzt und die Grünen eine Lichterkette organisieren. Vielleicht kocht Schuhbeck zum Prozess auch ein öffentliches Gericht.

  23. #36 Hanf Spätlese
    10. April 2016

    Vermutlich droht die größte Gefahr für Böhmermann nicht von Islamisten, sondern den grauen Wölfen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_W%C3%B6lfe

    Das wäre natürlich eine Realsatire ohne gleichen, wenn der linke Böhmermann von türkischen islamischen Faschisten zum Schweigen gebracht werden würde. ^^

  24. #37 ralph
    10. April 2016

    “Nachdem die Bundesregierung ja schon bestätigt hatte, dass Böhmermanns Gedicht “bewusst verletzend” war, wird sie nun womöglich Gefangene ihrer literaturwissenschaftlichen Bewertung.”
    So ist es. Gut so!
    Ich kannte Bömermann nur vom Namen her und habe zufällig reingezappt als er mit seinem “Gedicht” anfing. Ich musste herzlich Lachen.
    Diese groteske und letztlich gekonnte Anhäufung von Vulgärsprache, die sich unglaublicher Weise mit jedem Satz noch steigerte – dazu der Rahmen als Vortrag, im Ton eines Lehrers, nach dem Motto: “Kinder, das geht so gar nicht”.
    Wer so etwas ernst nimmt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Ich schätze man muss es im Original hören, ansonsten kann leicht der Schock über die Existenz einer solchen Artilkulationsform und deren Anwendung vergessen lassen um was es sich handelt: Satire.

  25. #38 miesepeter3
    10. April 2016

    Der einzige, der seinerzeit dem König die eine oder andere Wahrheit um die Ohren hauen durfte, war der Hofnarr. Aber falls der König sich nicht amüsierte, war der Narr auch schnell einen Kopf kürzer.
    Heute braucht man keinen Henker mehr dafür. Man bemüht ein Gericht.
    Übrigens: Böhmermann hätte damals nicht mal bei einem ganz unbedeutenden König diese Stelle bekommen, dafür ist er nicht gut genug.

  26. #39 Anderer Michael
    10. April 2016

    Wie üblich glänze ich mit alltagsfremden Nichtwissen (ähnlich wie bei Frau Festerling, die ich für eine linke Bloggerin hielt). Böhmermann, Satire auf N3, Schmähgedicht? Also ich habe mich belesen. Böhmermann ist ein rotzfrecher Satiriker, ziemlich respektlos, aber manches hat Qualität, wie zB. dieses Lied über Deutsch sein. Es gab ein im N3 ein Lied mit deutlicher politischer Kritik an Erdogan, basierend auf einen Nena Song. Darauf von Seiten der türkischen Regierung diplomatische Interventionen und heftige Kritik. Dies nahm Böhmermann zum Anlass, dieses Gedicht zu verfassen, um deutlich zu machen, was seiner Auffassung nach der Unterschied zwischen Schmähung/Beleidigung einerseits und andererseits politische Kritik/Kabarett/Satire sei.
    Zwischenfrage Herr Kuhn, im Prinzip richtig?
    Meine Meinung: Isoliert gesehen ist dieses Gedicht unter aller Sau, und grottenschlecht. Nimmt man den Anlass und die zielgerichtete Person kann ich nur sagen, Respekt Herr Böhmermann für diesen Mut und die Sache wirkt ganz anders.Mehr im Sinne “auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil”. Erdogan ist ein faschistoid agierender Fastautokrat, der einem Folterstaat vorsteht und in dem Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Mir tut Böhmermann leid. Als der Scheibenwischer 1986 in Bayern nicht gesendet wurde, war das für Hildebrandt der Ritterschlag zum Edelsatiriker (bestimmt nicht unberechtigt). Böhmermann steht unter Druck, unsere Regierung kann nur einknicken, er bekommt Beifall von nicht erwünschter Seite. Vielleicht wird aus Opportunitsgründen seine Sendung eingestellt, mit finanziellen Einbußen, er bekommt keine neuen Aufträge/Auftritte. Ein möglicher Prozeß wird für ihn belastend sein, durchaus auch seelisch und eventuell auch finanziell belastend. Gerade das Finanzielle ist bei unserer Justiz gerne ein Druckmittel, um einen zu verurteilenden Angeklagten gefügig zu machen. Die Folgen sind für Herrn Böhmermann nicht abzusehen.

    Zum Verzweifeln sind für mich diese empathielosen Umdeutungen wie “Erdogan wäre sicher der Wunschpräsident der Besorgten Bürger”. Bei CC gibt es einen Blog zum Thema regressive Linke.

    NB:
    1. Den Kommentar des Herrn Döpfners in der Welt finde ich nicht gut. Viel zu deutlich wird es, dass er nur Applaus spendiert, weil ihm der Beleidigte und die gesamte Angelegenheit in den Kram passt.
    2.”..wie das vom Ziegenficker, also Anleihen rechts außen nehmen? ” Laut Kaya Yanar sei dies übliche derbe Umgangssprache im Arabischen.

  27. #40 Niels
    10. April 2016

    @Joseph Kuhn

    Und was darf Satire?
    Na ja, das ist doch in Deutschland eigentlich recht genau geklärt.
    Bei uns gibt es keine amerikanische Redefreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit ist zum Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung eingeschränkt.
    Ich bin kein Jurist, aber wenn man das Gedicht einmal im Wortlaut liest, dürfte jedem klar werden, dass man, wenn man selbst es über den Nachbarn oder irgend einen deutschen Politiker gedichtet hätte, vor Gericht wohl ziemlich schlechte Karten hätte.
    Dass Böhmermann selbst es Schmähkritik nennt und sich damit brüstet, dass so etwas in Deutschland nicht legal sei, macht die Sache doch eher noch eindeutiger.

    Wenn das noch als nicht strafbewehrte Satire durchgeht, kann man den Beleidigungs- und den “üble Nachrede”-Paragraphen auch gleich ganz aus dem Strafgesetzbuch streichen.

    Erdogan, der in seinem Land missliebige Journalisten einsperren lässt, den Bürgerkrieg mit den Kurden neu angefacht hat, ein seltsames Verhältnis zum IS pflegte und vielleicht noch immer pflegt – der steht auf einmal als “bewusst verletztes” Opfer da.

    Glücklicherweise wird in Deutschland Rechtsschutz und die anderen Grundrechte unabhängig davon gewährt, ob man Verbrechen begangen hat oder ob man ein guter Mensch ist.

    Mir ist auch nicht ganz klar, wie man bezweifeln kann, dass das Gedicht bewusst verletzend ist.
    (Ob Frau Merkel deswegen wirklich unbedingt zum Telefon greifen muss, ist wieder eine andere Frage.
    Genau wie der Gedanke, ob man wirklich einen Straftatbestand der Beleidigung eines ausländisches Staatsoberhauptes, dass sich im Ausland befindet, benötigt.)

  28. #41 Anderer Michael
    10. April 2016

    “wie das vom Ziegenficker, also Anleihen rechts außen nehmen”
    Da hat mich die Zeit eingeholt. Es wird in der Tat heutezutage als Beschimpfung gegenüber Arabern oder Moslems in Deutschland benutzt, gerade schnell noch belesen. Das mit Kaya Yanar habe ich aus dem Gedächtnis rekapituliert.

  29. #42 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    @ Niels:

    “Mir ist auch nicht ganz klar, wie man bezweifeln kann, dass das Gedicht bewusst verletzend ist.”

    Bezweifelt das jemand? Satire ist bewusste Verletzung. So weit ich sehe, drehen sich die Zweifel ausschließlich darum, ob die bewusste Verletzung hier in ihrer konkreten Form als Satire durchgeht oder nicht.

  30. #43 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    Böhmermann nicht bei Anne Will

    Focus online meldet gerade, dass Böhmermann eine Einladung zu Anne Will heute abend ausgeschlagen hat.

    Ich kann mir nur mühsam dumme Sprüche dazu verkneifen, aber ich tu’s.

  31. #44 suzan
    Köln
    10. April 2016

    Die Türkei ist wohl auf dem richtigen Weg ansonsten würden die europäischen Medien nicht Lügen uns als wahr verkaufen wollen.ich bin Kurdin und Türkin. Die Türkei ist wie Amerika. Wir sind vermischt. Erdoğan tötet uns nicht. Aber um ihn geht es nicht. Ob ahmet Atilla etc Hauptsache türkischer Staatsmann und schwups kommen die Beleidigungen und lügen. Wenn Türken rassistisch gewesen wären dann hätten sie vor 600 Jahren alle anderen ethnien ausgelöscht. Den Logikfehler in eurer Haltung sieht ihr wohl selbst. Es herrscht einfach Türkenhass. Das rechtfertigt wohl diese lügen. Und vor allem zu behaupten dass man die türkei und sein volk besser kennt als die türken selbt. Erbärmlich…

  32. #45 Niels
    10. April 2016

    @Joseph Kuhn
    Oh, ich dachte die Anführungszeichen bei bei “bewusst verletztes” Opfer sollten so etwas andeuten.
    Sollte aber nur ein Zitat deutlich machen? Sorry, dass ich da etwas hineininterpretiert habe.
    .

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn Volker Pispers über Obama geschrieben hätte, er sei

    schwul, pervers, verlaust und zoophil / die dumme Sau hat Schrumpelklöten / sackdoof, feige und verklemmt / dabei Kinderpornos schauen / …

    würde man meiner Meinung nach hier eher nicht darüber diskutieren, ob das nicht eigentlich nur Satire gewesen wäre.
    Ich finde eben nicht, dass ein Straftatbestand vom Ansehen der beteiligten Personen abhängen sollte.

  33. #46 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    @ Niels:

    “wenn Volker Pispers über Obama geschrieben hätte”

    Gut, wenn Volker Pispers Obama auf eine Stufe mit Erdogan stellen müsste, z.B. weil Obama den Satiriker Trump einsperren lässt …

    Vielleicht hat Georg Diez ja recht, wenn er auf SPON feststellt, Böhmermann fehle es an “Wärme und die Menschlichkeit, ohne die Humor nicht die humanistische Aufklärungswaffe ist, die er sein kann”. Haben Sie einmal in Erdogans große braune Augen geschaut? Kann dieser Mensch wirklich böse sein? Darf man es ihm gegenüber also an Menschlichkeit und Wärme missen lassen?

    @ suzan:

    “Wenn Türken rassistisch gewesen wären dann hätten sie vor 600 Jahren alle anderen ethnien ausgelöscht.”

    Genau, nicht mal die Armenier wurden vor 100 Jahren ganz ausgerottet.

    Um Missverständnisse zu vermeiden: “Die Türken” sind vermutlich so wenig rassistisch wie “die Deutschen”, oder genauso viel.

  34. #47 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    Der Prozess gegen Böhmermann

    Der mögliche Prozess gegen Böhmermann wirft seine Schatten voraus: Jetzt erklären auch noch immer mehr Anwälte im Internet, was Satire ist und was sie von einer Beleidigung unterscheidet. Die entscheidenden Fragen bleiben dabei aber leider offen: Was unterscheidet juristisch einen Fettfleck von Kunst und ein Gedicht von einem Fettfleck? Kann Böhmermann nach einer Verurteilung noch Anwalt werden, oder wenigstens Heilpraktiker? Wie will Herr Döpfner sich mit Böhmermann vor Gericht treffen, wenn er zwar erklärt, hinter jedem Wort des Gedichts zu stehen, aber – sicher auf juristischen Rat – im Faksimile des Gedichts auf der Seite der WELT sicherheitshalber die schlimmen Wörter erst geschwärzt sind und dann das ganze Faksimile verschwindet? Fragen über Fragen, und Putin und die Panama-Papers sind im Zusammenhang mit Böhmermann noch nicht einmal angesprochen worden.

  35. #48 Anderer Michael
    10. April 2016

    Sehr geehrte Suzan,
    warum kommen soviele Türken nach Deutschland und beantragen Asyl. Sind das Ihrer Meinung alles nur Lügner, die sich Sozialhilfe ergaunern wollen? Warum sitzen die Journalisten im Gefängnis?

    • #49 Joseph Kuhn
      10. April 2016

      @ Anderer Michael:

      Da es “suzan” vermutlich darauf anlegt, den Thread hier zu einer Diskussion Deutsche versus Türken zu machen, um dahinter die Kritik an Erdogan verschwinden zu lassen: Asyl beantragen vor allem Kurden, ansonsten bitte der Leimspur von “suzan” nicht folgen. Danke.

  36. #50 Niels
    10. April 2016

    @Joseph Kuhn

    Haben Sie einmal in Erdogans große braune Augen geschaut? Kann dieser Mensch wirklich böse sein?

    Ist doch völlig irrelevant.
    Erdogan hält uns doch gerade deutlich vor Augen, warum Rechtsstaatlichkeit ne gute Idee ist. Dazu gehört bekanntlich ganz zentral Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Wenn man die nette alte Dame von nebenan nicht ungestraft “pervers, verlaust, zoophil” und “Kinderpornos konsumierend” nennen darf, dann darf man das eben auch nicht bei Mördern, Nazis oder IS-Terroristen. Ja noch nicht einmal bei Erdogan, überraschenderweise ganz unabhängig davon, ob man seine großen braunen Augen toll findet oder nicht.

  37. #51 Schmidts Katze
    10. April 2016

    “die nette alte Dame von nebenan”, Niels, greift aber auch nicht die Meinungsfreiheit in Deutschland an.
    Das hat Erdogan aber getan, als er den Botschafter einbestellt hat, und deshalb sehe ich das Spottgedicht als Gegenangriff gerechtfertigt.

  38. #52 Anderer Michael
    10. April 2016

    Ich möchte Herrn Böhmermann nicht glorifizieren. Ich denke, er hat die Folgen und Probleme geringer eingeschätzt.
    Aber Niels, bei aller Liebe zur Rechtsstaatlichkeit und ihre Argumentation ist nicht falsch. Was wäre die Konsequenz? Böhmermann drohen angeblich 5 Jahre Gefängnis, würde er nicht bekommen. Wahrscheinlich einen Strafbefehl. Ob sich das für ihn langfristig lohnt, sozusagen ein Orden, der ihm viele Aufträge bringt?. Bezweifele ich. Er ist zunächst vorbestraft.
    Und Erdogan, wer klagt diesen an und bringt ihn vor Gericht. Die Türkei steht was Pressefreiheit betrifft inzwischen in der Länderrangliste ganz hinten. Es ist mir schleierhaft, wie die Türkei unter Erdogan in die EU aufgenommen werden soll.
    Was ich jetzt sage, trifft bei vielen Menschen immer wieder auf Verwunderung und manche stecken mich sogar in eine salafistische Ecke. Ich möchte auch Erdogan nicht dämonisieren. Ich habe mich gefragt, warum er soviel Zustimmung bei Wahlen bekommt.
    Er scheint unter allen Regierungen die am wenigsten korrupte zu sein. Er versucht Versprechen einzuhalten, so ließ er ein Frauenhaus in Djabakir bauen und war bei der Eröffnung dabei. Was politisches Kalkül dabei ist oder ob sich darin ein islamischer Wohlfahrtgedanke manifestiert, wage ich nicht zu beurteilen Es besserte sich die wirtschaftliche Situation der Türkei. Er verhandelt geschickt mit der EU. Das sind alles nur laienhafte Gedanken, ich bin kein Politwissenschaftler.
    Zusammenfassend. Böhmermann vorbestraft, Erdogan triumphierend. Wollen wir das ?
    Anderseits falls keine Bestrafung, sieht es nicht aus wie Gesinnungsjustiz. Man tut etwas Verbotenes (ohne das Notwehr/hilfe vorliegt), aber weil das “Opfer ” in unseren Augen ein Schuft ist, geht es in Ordnung. Je mehr ich nachdenke, umso unschlüssiger werde ich.
    Vielleicht konstruiert die Staatsanwaltschaft so etwas wie Verbotsirrtum oder Tatbestandsirrtum bei Böhmermann. Und die Kuh ist vom Eis!

  39. #53 Joseph Kuhn
    10. April 2016

    Die Bundesregierung zwischen Baum und Borke

    Bei Anne Will hat vorhin Elmar Brok, Vorsitzender des Außenauschusses des EU-Parlaments, die Prognose abgegeben, dass die Bundesregierung dem Begehren der Türkei nach einem Strafverfahren gegen Böhmermann nicht nachkommen wird. Mal sehen, was kommt.

    Die oben geäußerte Befürchtung, dass sich die Bundesregierung mit ihrer öffentlichen Bewertung des Gedichts als “bewusst verletzend” wohl keinen Gefallen getan hat, wird nun auch bei SPON diskutiert. Da werden die Spindoktors ihren Grips ganz schön anstrengen müssen, um einen Weg aus der Malaise heraus zu finden.

    Bei mir bildet sich so langsam eine Linie heraus, dass man Böhmermann wegen der gelungenen Provokation der Diskussion um Meinungs- und Kunstfreiheit belobigen sollte, weil er dazu aber echt üble Ressentiments benutzt hat, sollte er zur Buße vier Wochen Ziegen hüten und versprechen, sie nicht anzurühren.

  40. #54 Trottelreiner
    11. April 2016

    Naja, vielleicht sollte sich Erdogan einfach um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen, das Pfeiferauchen anfangen und evtl. der SPD beitreten.

    Dann würde das mit der Strafverfolgung sicher besser klappen…

    SCNR.

  41. #55 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/11/was-sie-schon-immer-ueber-satire-wissen-wollten/
    11. April 2016

    Wer sich am Begriff “Ziegenficker” stört, der soll den Text einfach mal mit “Pinguinficker” versuchen.

    Das ausführliche Argument findet sich in meinem Blog .

    • #56 Joseph Kuhn
      11. April 2016

      @ user unknown:

      “Wer sich am Begriff “Ziegenficker” stört, der soll den Text einfach mal mit “Pinguinficker” versuchen.”

      Dann sieht man erst recht, dass sich der provokative Gehalt von Böhmermanns Gedicht auf rassistische Sprachbilder stützt. Damit spielt er bewusst. Das “Geschmacklose” des Gedichts besteht eben primär nicht im Sodomievorwurf, sondern in vor allem in den rassistischen Sprachbildern. Dass Erdogan nach Döner stinkt, wäre ein anderes Beispiel. Es bleibt die Frage, ob die Geschmacklosigkeit satirisch gerechtfertigt ist oder nicht und falls nicht, was das bedeutet. Ist eine misslungene Satire keine Satire mehr, sondern strafbare Beleidigung? Ist schlechte Kunst strafbar? (anders als die Fragen in Kommentar #46 sind das Fragen, die sich wirklich stellen). Das “ausführliche Argument” in Ihrem Blogbeitrag habe ich nicht gefunden.

  42. #57 Ludger
    11. April 2016

    Ich erwarte ein eventuelles Strafverfahren mit großem Interesse. Es wird eine Auseinandersetzung darüber geben, wo die Grenzen der Kunst sind – ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht. Herrn Erdogan sollte wissen, dass Herr Böhmermann sich in einem öffentlichen Prozess anwaltlich vertreten lassen wird. Und dieser Anwalt wird natürlich versuchen darzulegen, weshalb Schmähungen gegenüber Herrn Erdogan als Kunst aufzufassen sind, die gleichartig gegenüber der netten Nachbarin nach § 185 StGB als Beleidigung bestraft werden würden. Herr Erdogan bietet da nämlich gewisse Angriffsflächen.

  43. #58 Ludger
    11. April 2016

    zum Thema:
    https://www.youtube.com/watch?v=YOwxDY37ZxE
    (Dieter Hallervorden – Erdogan, zeig mich an! – Offizielles Video (HD))

  44. #59 Rotmilan
    11. April 2016

    @#57

    Sehr gut, hoffe, dass noch mehr solcher “Beiträge” veröffentlicht werden, um Rückendeckung zu geben.

    Lg

  45. #60 TM
    11. April 2016

    Ob es sich beim Beitrag von Böhmermann um Satire handelt, darf stark bezweifelt werden, wenn man sich die gesamte Sendung ansieht, um den Kontext zu verstehen. Der Moderator war sich voll bewusst, dass es sich um eine unzulässige “Schmähkritik” handelt; die Einbettung in das Meta-Thema der Sendung ändert das nicht grundsätzlich.
    Unabhängig davon, wie man zur Politik Erdogans steht und ob der geschmähte Staatsoberhaupt ist oder einfacher Bürger: Niemand muss solche Beleidigungen gegen seine Person akzeptieren. Daher wünsche ich mir, dass den Moderator die volle Härte des Straf- und Zivilrechts trifft.

    TM

    • #61 Joseph Kuhn
      11. April 2016

      “Daher wünsche ich mir, dass den Moderator die volle Härte des Straf- und Zivilrechts trifft.”

      Tja, viele stehen gerne auf der dunklen Seite der Macht. Aber warum? Wenn Sie meinen, Böhmermann habe einen Fehler gemacht, warum wünschen Sie sich eigentlich nicht, dass man nachsichtig mit ihm umgeht? Und von Erdogan, dass er über solchen Sachen steht? Oder noch besser: sich künftig der Würde, die er verletzt fühlt, als würdig erweist?

  46. #62 Hobbes
    11. April 2016

    Böhmerman hat jedenfalls eine perfekte Verteidigungsstrategie für Erdogan entworfen.
    Stand Erdogan vorher im Fokus und war als das entlarvt was er ist kann er sich jetzt entspannt zurück lehnen.
    Es gibt zwei Möglichkeiten. Es gibt Ermittlungen und Erdogan kann sich als Opfer darstellen. Oder es gibt keine und er wird sich seiner guten Beziehungen rühmen können und Merkel wird für die Kumpanei im Fokus stehen. Zudem wird es berechtigte Kritik geben dass vor der Politik eben nicht alle gleich sind. (Egal ob nun ermittelt wird oder nicht. Da werden eh beide Seiten sehen was sie wollen)
    Böhmermann hat somit einen Despoten geholfen und einer Person in dem Themenbereich der Flüchtlingspolitik geschadet die die letzte wirkliche Kraft auf der Pro Asylseite ist. Und das ganze mit rassistischen Vokabular.

  47. #63 ralph
    11. April 2016

    @TM
    Haben Sie das Original gesehen? Allein schon die maßlose, absurde Übertreibung macht es zwangsläufig zu etwas, was man nicht ernst nehmen kann. Dieses “Schmähgedicht” kann aber natürlich als Provokation aufgefasst werden. So war es wohl auch gedacht. Insofern hätte es Erdogan besser ignoriert.
    @Hobbes
    Ob Böhmermann Erdogan geholfen hat, bezweifle ich. Suveränität sieht anders aus. Ob er langfristig den deutschen Interessen geschadet hat auch. Warten wir es ab.

  48. #64 Niels
    11. April 2016

    @Schmidts Katze

    “die nette alte Dame von nebenan”, Niels, greift aber auch nicht die Meinungsfreiheit in Deutschland an.

    Wenn sie sich über die Papst-Titelbilder der Titanic aufregt und deswegen Leserbriefe schreibt, darf man also sagen, sie sei
    schwul, pervers, verlaust und zoophil / die dumme Sau hat Schrumpelklöten / sackdoof, feige und verklemmt / dabei Kinderpornos schauen / … ?
    .

    @Anderer Michael

    Was wäre die Konsequenz? Böhmermann drohen angeblich 5 Jahre Gefängnis, würde er nicht bekommen. […]
    Ob sich das für ihn langfristig lohnt, sozusagen ein Orden, der ihm viele Aufträge bringt? Bezweifele ich. Er ist zunächst vorbestraft.

    Na ja, 5 Jahre ist das mögliche Maximum.
    Im Fall einer Geldstrafe, die 90 Tagessätze nicht überschreitet, wäre er auch nicht vorbestraft.

    Davon abgesehen weiß ihn diesem Fall doch jetzt schon jeder, was er getan hat.
    Ich glaube kaum, dass ihm da eine Vorstrafe sonderlich schaden würde.
    Meiner Meinung nach würde sein Marktwert dadurch sogar erhöht, schließe würde er im Zuge des Verfahrens sehr oft in den Medien auftauchen, wahrscheinlich sogar international.
    Eine derartige Publicity könnte er sich mit keinem Geld der Welt kaufen.

    Das ist aber eigentlich unerheblich, Gerichte beziehen die sozialen Folgen für den Angeklagten bei einem Urteil sowieso ins Strafmaß ein.

    Vielleicht konstruiert die Staatsanwaltschaft so etwas wie Verbotsirrtum oder Tatbestandsirrtum bei Böhmermann.

    Na ja, er hat die Strafverfolgung offensichtlich bewusst und billigend in Kauf genommen.
    In der Sendung hat er mehrfach klar gestellt, dass ihm die Gesetzeslage klar ist, er weiß, dass sein Verhalten gegen Gesetze verstößt und dass er ganz bewusst und vorsätzlich handelt.
    Er hat es sogar selbst Schmähkritik genannt, das ist doch kein wertfreier Begriff.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%A4hkritik

    Man tut etwas Verbotenes (ohne das Notwehr/hilfe vorliegt), aber weil das “Opfer ” in unseren Augen ein Schuft ist, geht es in Ordnung. Je mehr ich nachdenke, umso unschlüssiger werde ich.

    Die Aufweichung des Rechtsstaats-Verständnis, so minimal so auch sein mag, halte ich ich für eine viel größere Gefahr als eine etwaige Vokabulareinschränkung der Satiriker oder einen “Triumph” Erdogans.
    Wenn einem das ganze nicht passt, muss man eben den betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuches ändern oder streichen.
    Da bestand aber bisher offenbar wenig Bedürfnis.

    Nur mal als Gedankenanstoß:
    Gerhard Schröder konnte gerichtlich erwirken, dass man nicht mehr behaupten durfte, er töne sich die Haare, da dadurch seine allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
    Aber bei diesem Gedicht sagt man dann, da wäre alles in Ordnung, hier werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt?
    .

    @user unknown
    Na, denn nenne doch morgen mal die ersten 30 Menschen, die dir begegnen,
    Pinguinficker, pervers, verlaust, zoophil, sackdoof, feige und verklemmt.
    Oder nenne einfach mal ein paar strohblonde, blauäugige Menschen Ziegenficker.
    Das müsste dann ja niemand stören, da dann schlecht rassistischen Konnotationen hineininterpretiert werden können.

  49. #65 Joseph Kuhn
    11. April 2016

    Dieter Hallervorder hat Erdogan in seiner Vertonung der Solidaritätserklärung von Mathias Döpfner einen “Terroristen” genannt. Ich bin gespannt, ob der deutsche Botschafter jetzt wieder ins türkische Außenministerium muss.

    Sehr schön auch: Die Bundespresskonferenz heute zum Fall Böhmermann. Da fällt selbst der Tagesschau nur eins dazu ein: “Wie Seibert & Co. eine halbe Stunde lang nichts sagen”. Gut auf den Punkt gebracht.

  50. #66 Anderer Michael
    11. April 2016

    Niels:
    Dass Böhmermann es angekündigt, dass ihm klar ist, was er macht, habe ich nicht bedacht, danke für den Hinweis.
    Allerdings auch unter den 90 Tagessätzen ist man meines Wissens vorbestraft. Man ist nur nicht verpflichtet, eine solche Strafe in einem Führungszeugnis anzugeben. Ich bin aber kein Jurist.

    Je mehr Künstler auf den Zug springen, um so besser für Böhmermann. Ein Massenprozess wäre eine Farce und Stoff für Legenden und Satiren ohne Ende.
    Und wie sollten sich eigentlich die Folteropfer in den türkischen Gefängnissen fühlen, der Hauptverantwortliche für ihre Qualen wird hofiert. Der beleidigende Kritiker im fernen Deutschland, bei Mamma Merkel, wird verurteilt.

    Aber es hat schon fast kafkaeske Züge. Erdogan, die dunkle bedrohliche Macht, mit Merkel an der Seite, diesmal keine Lichtgestalt.Böhmermann als David (kein richtiger Josef) absurd handelnd zwischen Tragik und Komik.

  51. #67 Joseph Kuhn
    11. April 2016

    “Schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit”

    Der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus hat einer Meldung des Berliner Tagesspiegels zufolge heute das Gedicht Böhmermanns als „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet. Offensichtlich muss sich jetzt jeder Satiriker an Böhmermann dranhängen.

    • #68 rolak
      12. April 2016

      schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit

      Dicker gehts ja wohl nicht mehr^^ Eigentlich ziemlich dämlich, am Ende der Fahnenstange anzufangen – da kann es doch nur noch abwärts gehen…

  52. #69 Sulu
    11. April 2016

    Wie Seibert & Co. eine halbe Stunde lang nichts sagen

    Naja, nur dass Seibert von “der Lösung der Flüchtlingsfrage” redet, da wird mir schon irgendwie recht unangenehm zumute…

  53. #70 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/11/was-sie-schon-immer-ueber-satire-wissen-wollten/
    11. April 2016

    @Anderer Michael

    Na, denn nenne doch morgen mal die ersten 30 Menschen, die dir begegnen,
    Pinguinficker, pervers, verlaust, zoophil, sackdoof, feige und verklemmt.
    Oder nenne einfach mal ein paar strohblonde, blauäugige Menschen Ziegenficker.
    Das müsste dann ja niemand stören, da dann schlecht rassistischen Konnotationen hineininterpretiert werden können.

    Verstehe ich nicht. Wieso soll ich willkürlich irgendwelche Menschen Pinguinficker nennen?

    Außerdem begehst Du einen Kategorienfehler, wenn Du meinst, die Beleidigung als Ziegenficker sei eine, weil sie rassistisch sei.

    Nein, ein Ziegenficker zu sein ist per se eine Beleidigung, eine rassistische Äußerung ist es zu sagen, alle Türken oder Armenier (oder die Türken, die Armenier) seien Ziegenficker.

    Erdogan wegen einer Sache anzugehen, die er tatsächlich getan hat, etwa Demonstrationen niederknüppeln zu lassen oder die Unterstützung des IS gegen Kurden oder die Zerschlagung einer freien Presse ist offenkundig Satire. Ihn anzugehen, weil er angeblich nach Döner stinkt ist vollkommen unsachlich und beleidigend.

    Soweit haben das ja die meisten begriffen. Das wäre verboten und in Deutschland, im Gegensatz zur Extra-3-Satire, verboten.

    Jetzt hat er das aber nicht nur selbst erkannt sondern auch unmittelbar vor dem Beitrag gesagt. Fatih Zingal bei Anne Will meinte nun, das sei ein impotenter Disclaimer, denn dann könne ja jeder kommen, und seine Beleidigungen durch eine Floskel vorweg immunisieren.

    Aber ist das so?
    Ging es Böhmermann darum, seinen rassistischen Ansichten jetzt, wo jeder mal auf Erdogan draufhauen darf, unter dem Deckmantel der Satire freien Lauf zu lassen?

    Und findet Böhmermann bei denen, die schon immer wussten, dass all die Türken doch Ziegenficker sind, Zuspruch? Oder haben die nicht eher das Gefühl hier missbraucht zu werden, dass hier etwas stattfindet, das nicht in ihrem Sinne ist?

    Oft werden Beleidigungen ja spontan ausgesprochen, da rutscht jemandem etwas so raus, und dann folgt der Disclaimer, wenn es einen gibt, hinterher: “Du Arschloch – hätte ich jetzt fast gesagt!”

    Das ist hier nicht der Fall. Das ganze ist vorbereitet und inszeniert, mit abgelesenen Beleidigungen, die daher nicht vielleicht gespielt sind, sondern ganz sicher gespielt sind.

    Böhmermann will gerade nicht ungestraft auf eine Minderheit, auf Schwächere, auf den Fremden dreinschlagen. Es sind auch keine Deutschen türkischer Herkunft mitgemeint oder türkische Bewohner Deutschlands oder türkische Türken. Und deswegen ist der Ausdruck, auch wenn er oft rassistisch verwendet wird, hier nicht rassistisch.

    Es ist das alte Problem der Zensur, dass sie zwangsläufig dazu führt, dass eine spezifische Zensur viral wird und auch das Reden über Zensur zu erfassen droht. Der eine zitiert nur eine zensierte Aussage, der nächste macht nur noch Andeutungen (etwa die Nenamelodie spielen). Zum Schluss muss der Buchstabe Z verboten werden.

    Die Satire hat auf der simplen Ebene des Ziegenfickens keinen realen Missstand aufgedeckt. Das wird Böhmermann häufig angekreidet. Aber faktisch hat er ihn als eitlen Gockel, dem jede Souveränität abgeht, demaskiert und zeigt die Abhängigkeit der dt. Außenpolitik von so einem Zampano. Bundeskanzlerin und Regierung eiern jetzt herum, dass es eine Freude ist.

    Satire darf alles, außer langweilen.

  54. #71 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/01/uenduer/
    11. April 2016

    Dann sieht man erst recht, dass sich der provokative Gehalt von Böhmermanns Gedicht auf rassistische Sprachbilder stützt. Damit spielt er bewusst.

    Ist das ein Problem?
    Die Gestaltung und Einbettung in den Kontext erzwingt doch eine Reflexion über diese Sprachbilder – was könnte besser sein?

    Dass Erdogan nach Döner stinkt, wäre ein anderes Beispiel.

    Tut er das? Ah, das sagst Du gar nicht. Aber irgendwas bleibt immer hängen, nicht? 😉

    Es bleibt die Frage, ob die Geschmacklosigkeit satirisch gerechtfertigt ist oder nicht und falls nicht, was das bedeutet.

    Sie ist nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig. Das soll das Pinguinficker zeigen – es funktioniert nicht.

    Das heißt zwar nicht, dass es nicht auch eine Satire geben könnte, die ganz anders arbeitet und deswegen auch ohne Ziegenficker auskommt, aber das fällt dann unter die Kunstfreiheit.
    Gerichte produzieren nun mal keine höchstrichterlich genehmigte Satire auf Vorrat, aus der sich die Künstler bedienen dürfen.

    Ist eine misslungene Satire keine Satire mehr, sondern strafbare Beleidigung?

    Da das keine disjunkte Mengen sind, ist die Frage Unsinn. Eine misslungene Satire kann eine Beleidigung sein, eine gelungene auch. Eine misslungene Satire muss keine Beleidigung sein und eine gelungene auch nicht. Die Frage tut also gar nichts zur Sache, bzw. beide Fragen können und müssen unabhängig voneinander beantwortet werden.

    Ist schlechte Kunst strafbar?

    Jetzt wird es albern.

    Noch alberner ist nur Erdogan selbst, der lt. Tagesschau um 20:00 Uhr auf den Rassismuszug aufzuspringen versucht und behauptet, es würden 87 Millionen Türken beleidigt. Es werden erkennbar nicht 87 Mio. Türken beleidigt, sondern einer.
    Der große Führer will sich hinter seinem Volk verstecken, der Feigling!

    Und sackdoof begibt er sich damit seines Klagegrundes, denn das türkische Volk ist lt. §103 StgB ja nicht klageberechtigt, sondern nur Staatsoberhäupter.

    • #72 Joseph Kuhn
      11. April 2016

      @ user unknown:

      “Ist das ein Problem?”

      Ja. Über diese Sprachbilder muss auch keine Reflexion erst durch Herrn Böhmermann erzwungen werden, jeder kennt die Sprachbilder und kann sie einordnen. Auch Herrn Höckes und Frau Festerlings Ausfälle werden nicht dadurch legitimiert, dass man danach darüber spricht oder noch einmal darüber nachdenkt. In Böhmermanns Gedicht legitimieren sie sich ausschließlich durch das satirisch explizite – und angekündigte – Spiel mit dem Erlaubten.

      “Tut er das?”

      Ja, dritte Zeile.

      “Sie ist nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig.”

      Genau das ist die Frage. Dass der “Pinguinficker” nicht funktioniert, zeigt nur, dass Ihre ursprüngliche Meinung, der Sodomievorwurf sei der springende Punkt, falsch ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das jetzt bemerkt haben. Und wenn es auch Satire gibt, “die ganz anders arbeitet”, dann ist der Ziegenficker eben gerade nicht notwendig.

      “ist die Frage Unsinn”

      Nein.

      “Jetzt wird es albern.”

      Danke.

      “Und sackdoof begibt er sich damit seines Klagegrundes”

      Nein. Was meinen Sie denn, warum es § 103 neben dem normalen Beleidigungstatbestand gibt und warum er nicht mehr auf gekrönte Häupter beschränkt ist?

      Erdogans Spindoktors haben damit vielmehr einen heiklen Punkt angesprochen, der die Bundesregierung (oder Böhmermann) möglicherweise noch zu einer echten Entschuldigung (oder “Klarstellung”) zwingt, und zwar gegenüber dem türkischen Volk, obwohl Böhmermann natürlich nicht das türkische Volk gemeint hat. Hier wird eine politische Propagandaschlacht nach allen Regeln der Kunst geführt, Erdogan denkt sich das nicht alleine aus.

  55. #73 Anderer Michael
    11. April 2016

    User unknown
    Entschuldigung. Das Zitat ,auf welches sich Ihr Kommentars bei 68 bezieht, stammt von Niels und nicht von mir.
    Aber sollten wir zum Ziegenf… mal nicht langsam die Fachleute ranlassen, also nicht mich natürlich, ich bin viel zu umständlich. Ich schlage den deutschen Comedian K. Y. vor. ab Minute vier.
    https://www.youtube.com/watch?v=ytt6H3wtIhc

    Gerade noch gelesen: 20.38. T-online-Startseite. Präsident Erdogan stellt Strafanzeige gegen Herrn Böhmermann.
    Als ehrenamtlicher Verteidiger schlage ich Herrn Yanar als Gutachter für die Verteidigung vor.

  56. #74 Anderer Michael
    11. April 2016

    Ein weiterer Gutachter für die Verteidigung
    https://www.youtube.com/watch?v=DjCaCajPR5Q
    Diesen Gutachter würde ich wegen Befangenheit ablehnen
    https://www.youtube.com/watch?v=QHxv0dWrGI0

    [Edit: Habe die direkte Einbindung herausgenommen, JK]

  57. #75 Joseph Kuhn
    11. April 2016

    @ Anderer Michael:

    “Präsident Erdogan stellt Strafanzeige”

    Ja, SPON hat es vorhin auch gemeldet. Damit kommt noch eine Unbekannte mehr ins Spiel, weil jetzt die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall tätig werden muss – und das hat Auswirkungen auf die Entscheidung der Bundesregierung, was die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 104 a für § 103 angeht. Eine interessante und zumindest für mich nicht mehr kalkulierbare Entwicklung.

  58. #76 Joseph Kuhn
    11. April 2016

    Koalitionskrach als nächste Szene?

    Niels Annen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, fordert Ablehnung des Strafverfolgungsbegehrens, Peter Tauber, CDU-Generalsekretär, sagt, Satire sei zwar geschützt, aber es gälten Regeln: “Und eine Regel ist, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter strafbar ist.”

    Quelle: https://web.de/magazine/panorama/recep-tayyip-erdogan-tuerkei-strafe-jan-boehmermann-31484924

  59. #77 Anderer Michael
    11. April 2016

    [Edit: Habe die direkte Einbindung herausgenommen, JK]
    Danke Herr Kuhn, war auch nicht so von mir beabsichtigt.

    Auch wenn meine Kommentare zum Schluss etwas albern waren, der zweite youtube Verweis meinerseits bei 74 wirkt auf mich wie eine nationalistisch angehauchte Retourkutsche. Ich hoffe, es artet nicht in eine “völkische ” Schlammschlacht aus. Bei dieser bekäme Böhmermann Zustimmung von Kreisen, die er sich nie erwünscht bzw verbeten hätte. Konservative, bürgerliche und bis ins linke Lager hineinreichende Personen türkischer Herkunft sähen sich genötigt( oder auch aus eigenem Antrieb ) sich ins Erdogan-Lager zu begeben.

  60. #78 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/11/was-sie-schon-immer-ueber-satire-wissen-wollten/
    11. April 2016

    Ja. Über diese Sprachbilder muss auch keine Reflexion erst durch Herrn Böhmermann erzwungen werden, jeder kennt die Sprachbilder und kann sie einordnen. Auch Herrn Höckes und Frau Festerlings Ausfälle werden nicht dadurch legitimiert, dass man danach darüber spricht oder noch einmal darüber nachdenkt. In Böhmermanns Gedicht legitimieren sie sich ausschließlich durch das satirisch explizite – und angekündigte – Spiel mit dem Erlaubten.

    Die Erzwingung der Reflexion besteht darin, dass man weiß, dass Böhmermann kein Rassist ist. Dadurch, dass er etwas sagt, das typisch für Rassisten ist, entsteht eine kognitive Dissonanz – diese erzwingt die Reflexion.

    Bei einer solchen Aussage von Höcke oder Fensterling entstünde keine Dissonanz – der Satz läge auf der Spur des Erwartbaren und wäre daher etwas anderes, gerade nicht ausschließlich durch die Distanzierung vorab.

    “Tut er das?”

    Ja, dritte Zeile.

    Den hast Du nicht verstanden.

    Genau das ist die Frage. Dass der “Pinguinficker” nicht funktioniert, zeigt nur, dass Ihre ursprüngliche Meinung, der Sodomievorwurf sei der springende Punkt, falsch ist.

    Nein. Der Sodomievorwurf macht die Beleidigung aus, nicht dass Erdogan Türke ist. Das wirft ihm Böhmermann nicht vor.

    Und in einer freiheitlichen Demokratie kann sich die Regierung gar nicht dafür entschuldigen, was ein Satiriker macht, weil er es auf eigene Verantwortung tut, und nicht im Auftrag oder Namen der Regierung oder des Volkes. Das wäre, als würde sich ein Vater dafür entschuldigen, was sein 30jähriger Sohn tut.

    103 StgB

    (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (…) beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Die Beleidigung des Staatsoberhauptes wird bestraft, nicht die Beleidigung des Volkes.

    Nur weil man sich (wer eigentlich? Ist ja erstmal nur eine Behauptung Erdogans, dass das Volk beleidigt ist) beleidigt fühlt ist man es noch lange nicht.

    @Anderer Michael: Stimmt, pardon. Die Fettung hat mich fehlgeleitet.

    @Niels: Also, siehe oben.

    • #79 Joseph Kuhn
      12. April 2016

      @ user unknown:

      message unknown.

  61. #80 Withold Ch.
    11. April 2016

    Kleiner Exkurs, Historischer Rückblick, Schwabenkrieg 1499

    Vor ein bisschen mehr als fünfhundert Jahren haben betrunkene deutsche Landsknechte von Waldshut aus über den Rhein den bei Koblenz lagernden eidgenössischen Truppen “Kuhschweizer, Kuhgeheier” zugerufen, was von denen als grosse Beleidigung und Provokation empfunden wurde und (mitursächlich) zu mehreren für sie erfolgreichen Begegnungen auf dem Schlachtfeld führte … (mit dem Resultat, dass die Eidgenossenschaft faktisch vom Reich unabhängig wurde, de iure dann erst im Westfälischen Frieden 1648.)

    Und jetzt dieses Schmähgedicht gegen den Obertürken … Deutschland muss aufpassen … 😉

    (Quelle: Wikipedia )

  62. #81 Joseph Kuhn
    12. April 2016

    Ist das Kommentar oder kann das weg?

    Kinga Rustler auf Focus Online: “Bushido rastet wegen Böhmermann-Satire aus – und wirft dabei bedeutende Frage auf”. Sie meint, warum darf Böhmermann, was Bushido nicht darf?

    Da bei unserem Thema hoffentlich niemand “ad hominem” ruft:

    “Kinga Rustler, geboren 1984, aufgewachsen in Berlin, zieht nach dem Abitur in die bayerische Hauptstadt München. Bekommt prompt einen kleinen Kulturschock, ist aber bis heute mit Freude geblieben. Studiert Modejournalismus und Medienkommunikation und verknüpft in ihrer Diplomarbeit Mode und Politik. Dabei kommt sie auf die Idee, sich von der Mode zu trennen und lieber Menschen zu treffen. Privat und beruflich – bei Letzterem gerne kulturell und prominent.”

    user unknown, übernehmen Sie!

    Wenn das dann auch noch gesagt ist, bin ich dafür, dass die Türkei Deutschland endlich den Krieg erklärt. Genug geredet. Es geht schließlich um die Ehre eines Ehrenmannes. Es sei denn, dieser “unverschämte Mann”* (© Numan Kurtulmus), deeser onverschämte Lömmel (© Feuerzangenbowle), wird der Schule verwiesen.

    * der Böhmer-Mann, nicht der Ehren-Mann.

  63. #82 Beobachter
    12. April 2016

    Es gibt noch “Majestätsbeleidigung” lt. Strafparagraf 103, des “Schah-Paragrafen” ?!

    https://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-weg-mit-dem-schah-paragrafen-1.2945202

    ” … Denn warum soll die Beleidigung eines Staatsmanns, ob es nun um Erdoğan oder Obama geht, anders geahndet werden als die Beleidigung anderer Menschen? … ”

    ” … Einer Justiz, deren oberstes Organ, das Bundesverfassungsgericht, vor über zwanzig Jahren klipp und klar gesagt hat, dass der alte Tucholsky-Satz “Soldaten sind Mörder” keine Beleidigung ist – einer solchen Justiz darf man schon trauen.”

    https://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_M%C3%B6rder

    Wenn nun Herr Hallervorden in seinem Satire-Song den türkischen Regierungschef u. a. als “Terroristen” (also – potenziellen – Mörder) bezeichnet und von ihm angezeigt wird – woran orientiert sich ggf. dann unsere Justiz?
    Am § 103 oder am BVG-Urteil?

    https://www.sueddeutsche.de/kultur/satire-hallervorden-praesentiert-eigenes-erdoan-lied-1.2943937

  64. #83 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/11/was-sie-schon-immer-ueber-satire-wissen-wollten/
    12. April 2016

    user unknown, übernehmen Sie!

    Was soll ich da übernehmen? Erklären, was es für ein Unfug ist, zu sagen, dass sie im Namen der Kunst Politiker beleidigen?

    Weder Focus, noch Bushido interessieren mich hinreichend. Ich springe auch nicht über jedes Stöckchen, dass man mir hinhält. Wenn Du eine spezifische Frage an mich hast, gerne, aber ich suche die nicht selbst.

    message unknown

    Ach?

  65. #84 gunterkrause
    12. April 2016

    Auch „Schmähkritik“ sollte in Ausnahmefällen zugelassen sein. Es hört doch sonst keiner mehr hin, so übersatiriert alles schon ist. Und die Sache hat ihre Wirkung alles andere als verfehlt! Und sie ist der „verfehlten“ Erdogan-Politik doch recht angepasst? Die Schmähkritik ist schließlich das Ergebnis von „Schmähpolitik“ 😉 (etwa auch der deutschen??). Ich würde schon sagen, das hat auch erhebliche Wirkung auf Merkel, die mit diesem Schmähkritisierten ja ordentlich (schein-)normale Politik macht.
    Der ermittelnden Staatsanwaltschaft und Herrn Böhmermann würde ich einen Deal vorschlagen: Einstellung des Verfahrens gegen eine Spende für verfolgte Journalisten in der Türkei. Dazu ein Spendenaufruf, deren Summe dann oben drauf kommt. Da würde sich der Schmähkritisierte aber freuen ;-).

  66. #85 Joseph Kuhn
    12. April 2016

    Der Staatsanwalt als Literaturkritiker?

    In der Süddeutschen Zeitung empfiehlt Heribert Prantl heute der Bundesregierung, sie solle das Verfahren nach § 103 zulassen, das sei keine Vorverurteilung, denn: “Zur Prüfung der Frage, ob eine Straftat vorliegt, sind im Rechtsstaat nicht ein Präsident, die Kanzlerin und nicht die Feuilletons zuständig, sondern unabhängige Richter.”

    Ich schätze Heribert Prantls pointierte Statements sehr, aber hier unterschlägt er die Hälfte der Geschichte. Zum einen sagt der Ermächtigungsvorbehalt nach § 104 a ja gerade, dass es hier auch etwas Politisches zu entscheiden gibt und nicht nur etwas Juristisches. Zum andern ist die Frage, ob eine Beleidigung vorliegt, natürlich auch eine inhaltliche Frage, so ähnlich, wie beim Vorwurf, jemand habe den Präsidenten vergiften wollen, zu klären ist, ob überhaupt Gift im Spiel war. Das kann u.U. nur der Chemiker entscheiden. Und hier geht es uns alle an.

    Prantls Bewertung, dass die richterliche Vermessung der Frage, was Satire darf, “kein Anlass für Wehleidigkeit, sondern für Vorfreude” sei, teile ich wiederum. Das verspricht in der Tat eine interessante Diskussion zu werden, mit einer klärenden Rückenstärkung für die Freiheit der Satire.

    Aber ob die Bundesregierung die Ermächtigung nach § 104a nun erteilt oder nicht: Hauptsache die Begründung ist gut überlegt und man eiert dabei nicht herum, was die Meinungs- und Kunstfreiheit angeht. Eine Aufgabe unserer Spindoktors.

  67. #86 gunterkrause
    12. April 2016

    #83
    Okay, was Recht angeht, bin ich eine Null! Doch wird nicht, vollkommen unabhängig davon, ob es die §§ 103 oder 104 gegeben hätte, ich sage mal, bei hinreichend begründeten Anzeigen und Verdachtsmomenten usw. (oder so ähnlich?) ermittelt, wenn da ein Herr Erdogan ein solche erstattet?
    Und der Staatsanwalt wird das dann tun oder seine Ermittlungen einstellen, und zwar juristisch, nicht etwa politisch!

    • #87 Joseph Kuhn
      12. April 2016

      @ gunterkrause:

      “wird nicht, vollkommen unabhängig davon, ob es die §§ 103 oder 104 gegeben hätte (…) ermittelt”

      Da Erdogan gestern auch als Privatperson Anzeige erstattet hat, wird jetzt auf jeden Fall nach § 185 ermittelt. § 103 betrifft seine Funktion als Staatsoberhaupt, hier muss die Bundesregierung nach § 104a die Staatsanwaltschaft erst zur Strafverfolgung ermächtigen. Soweit mein auch nur nur laienhaftes Verständnis des Sachverhalts. In beiden Fällen entscheidet dann aber die Justiz natürlich unabhängig. Die Gewaltenteilung ist eine alte und ehrwürdige rechtsstaaatliche Errungenschaft.

  68. #88 Joseph Kuhn
    12. April 2016

    Online-Petition für Böhmermann

    Jetzt gibt es auch noch eine Online-Petition “Freiheit für Böhmermann”:
    https://www.change.org/p/freiheit-f%C3%BCr-b%C3%B6hmermann-freeboehmi. FreeBoehmi, wie süß.

    Der Je-suis-Böhmi-Zug, über den sich heute auch schon die Süddeutsche in ihrem “Streiflicht” amüsiert hat, ist in voller Fahrt.

    Bin ich der Einzige, der ein Herz für Erdogans große braune Augen hat? Oder für den unbeachteten kleinen Bushido?

    Eine Petition für Can Dündar und Erdem Gül wäre eigentlich sinnvoller. Die kann dann ja Herr Döpfner in Ankara überbringen.

  69. #90 Joseph Kuhn
    12. April 2016

    @ Hanf Spätlese:

    Sehr schön. Pirinçci toppt Bushido noch: “Ich habe diese Art der Schmähkritik hier ja quasi erst eingeführt.” Darauf, dass jemand die Brücke zu den “Das wird man doch mal sagen dürfen”-Sprüchen schlägt, habe ich schon die ganze Zeit gewartet.

    Noch mehr Kuriositäten im Fall Böhmermann:

    Türkischer Reporter will ZDF zur Rede stellen:
    https://www.handelsblatt.com/politik/international/boehmermann-und-die-folgen-tuerkischer-reporter-wird-zum-gespoett-der-nation/13434744.html

    Todenhöfer fordert Entschuldigung von Böhmermann: “Das soll Kunst sein? Verdammt noch mal, nein!”
    https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-satire-ueber-erdogan-juergen-todenhoefer-wirft-boehmermann-rassismus-vor/13434666.html

    Martin Sonneborn nennt Erdogan „den Irren vom Bosporus“, au weia, das kann wie Hallervordens “Terrorist” doch nicht ungestraft bleiben:
    https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/jan-boehmermann/titanic-herausgeber-irre-bosporus-31488392

    Medienanwalt sieht Bundesverfassungsgericht gefordert:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article154245470/Medienanwalt-sieht-Boehmermann-auf-dem-Weg-nach-Karlsruhe.html

    Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus, der gestern von einem „schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sprach, ruft den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

    Äh, nein, SCNR, Letzteres war nur einer der vielen überflüssigen Witze in der Causa Böhmermann.

  70. #91 Moreno
    12. April 2016

    @ Joseph Kuhn: “Pirinçci toppt Bushido noch”

    Pirinçci ist Opfer einer virtuellen “Bücherverbrennung” geworden, seine Bücher werden nicht mehr offiziell im Verzeichnis des Buchhandels (Buch.de) und auf Amazon vertrieben. Und jetzt meinen die Heuchler der Meinungsfreiheit für Herrn Böhmermann Partei zu ergreifen, während sie Pirinçci-Bücher aus dem Verlegerverzeichnis tilgen, oder diesen Schritt im Stillen gutheißen.

  71. #92 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/01/uenduer/
    12. April 2016

    @Joseph Kuhn:
    Was den Ermächtigungsvorbehalt betrifft, gebe ich Dir recht. Wozu sollte es im Gesetz stehen, wenn die Regierung die Fälle immer an die Justiz abgeben sollte.

    IANAL, aber ich denke dieser feudalistisch wirkende §103, zus. mit §104a (104 ist was anderes) soll nicht die Person des Staatschefs, sondern das Amt besonders schützen.

    Wann und wo solche Ermächtigungsvorbehalte zur Geltung kommen und wie die typischerweise aussehen, ob es dazu überhaupt eine Begründung gibt (ich schätze nein) oder ob es ein einfaches Ja/Nein ist, weiß ich nicht. Ich vermute es.

    Wenn sie meint, die Satire sei durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann kann sie locker die Ermächtigung erteilen und den Richtern überlassen. Ich schätze so wird es kommen.

    Sie könnte die Ermächtigung verweigern – damit würde sie sich vor Böhmermann stellen. Wozu sollte sie das tun?

    In der SPD gibt es jetzt Stimmen, die den 103er streichen wollen, aber rückwirkend geht das natürlich nicht.

    Erwähnenswert finde ich noch, dass Hallervorden Böhmermanns Satire geschmacklos findet, und dann Elefantenkot benutzt, um den eigenen Geschmack zu bebildern. 🙂

  72. #93 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/04/04/stefan-niggemeier-hammerharte-zensur-zdf-geht-hassprediger-pirincci-auf-den-leim/
    12. April 2016

    @Moreno:

    Und jetzt meinen die Heuchler der Meinungsfreiheit für Herrn Böhmermann Partei zu ergreifen, während sie Pirinçci-Bücher aus dem Verlegerverzeichnis tilgen, oder diesen Schritt im Stillen gutheißen.

    Kannst Du da ein paar Namen als Beispiel nennen?

    Pirinçci ist m. E. ein fähiger Satiriker, aber ich stehe ihm fern. Den Vertrieb seiner Bücher, die nicht verboten sind, einzustellen, finde ich übel. Dass sogar seine Katzenkrimis, die m.W. nicht umstritten sind, zeigt, dass ein demokratisches System keine Gewähr für Freiheit bietet, wenn die Zahl der liberal gesinnten Leute zu klein ist, und der Opportunismus zu stark.

  73. #94 Moreno
    12. April 2016

    @ user unknown: “Kannst Du da ein paar Namen als Beispiel nennen?”

    z.B. ZDF, SPIEGEL, Kieler Nachrichten, Hannoversche Allgemeine

    Sie hatten Herrn Pirinçci gezielt sinnentstellend zitiert, was u.A. zur vertrieblichen Einstellung seiner Bücher führte. Die deutsche Form der “Meinungsfreiheit” eben. Vertriebswege kappen und den Geldhahn zudrehen, so will man hier die “Unliebsamen” gefügig machen oder in die Bedeutungslosigkeit schicken.

    Ich mag Pirinçcis vulgäre Fäkalsprache übrigens auch nicht.

  74. #95 Anderer Michael
    12. April 2016

    Moreno hat recht. Man kann Pirincci´s Bücher wohl noch bei Amazon kaufen. Aber ansonsten wird er nicht angeboten. Ich weiß nicht, wie man diese von mir verlinkte folgende Seite politisch einschätzen kann, aber rechtsextrem bestimmt nicht, dort wird dieser Umstand kritisiert, aber auch Pirincci selber.
    https://www.literaturcafe.de/akif-pirincci-und-die-dunkle-seite-der-buchhandelsmacht/

    Zum Thema selber: Ihr Vorschlag, Herr Kuhn, sich für die inhaftierten türkischen Journalisten einzusetzen finde ich sehr gut. Die deutsche Staatsanwaltschaft könnte entweder das Verfahren gegen B. gegen Geldauflage einstellen oder einen Strafbefehl beantragen. Das Geld geht in einen Unterstützungfond für diese Journalisten. des weiteren sollte Böhmermann Sozialstunden aufgebrummt bekommen, die er im Engagement für die inhaftierten Journalisten öffentlichkeitswirksam abarbeitet.
    Hätten dann nicht beide ihre verdienten Strafen, ich meine Böhmermann und naja Sultan ….? , Name ist mir gerade entfallen.

  75. #96 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2013/06/21/lugenmedien/
    13. April 2016

    @Moreno:

    @ user unknown: “Kannst Du da ein paar Namen als Beispiel nennen?”

    z.B. ZDF, SPIEGEL, Kieler Nachrichten, Hannoversche Allgemeine

    Ah, ich dachte an Personennamen, oder willst Du sagen im ganzen ZDF gäbe es nur eine Meinung, vom Frühstücksfernsehen bis Böhmermann? Analog für die anderen Medien.
    In guten Zeitungen findet man mehr als eine Meinung.

  76. #97 Moreno
    13. April 2016

    @ user unknown

    nein, ich mache den Kabelträger vom ZDF oder den IT-Techniker vom SPIEGEL oder den Fließbandarbeiter von Amazon nicht dafür verantwortlich. Auch interessieren mich nicht die Namen der Nazis, die 1933 tatsächlich Bücher ins Feuer geworfen haben. Ich betrachte solche Ereignisse als gesellschaftliches Phänomen, mit dem kollektiven Schweigen der Heuchler.

  77. #98 gunterkrause
    13. April 2016

    Das Thema soll wohl jetzt in Richtung Lügenpresse etc. pp. gehen. Wer sich nicht allseitig informiert, und vor allem: Daraus nicht die richtigen Schlussfolgerungen ziehen kann, ob nun auf Grundlage einer soliden Erziehung, Bildung, … der meckert halt allzu gern über irgendwelche Lügenpresse.

    Aber das ist hier nicht das Thema!
    Man kann auch z.B. mit einem „Satire-Exzess“ versuchen, einen Herrn Erdogan zu erziehen, schau mer mal!

  78. #99 ralph
    13. April 2016

    @gunterkrause
    Der Fall Böhmermann hat natürlich auch etwas damit zu tun, welche Beiträge ein öffentlich rechtlicher Sender sofort aus der Vidothek nimmt und welche nicht. Die Entscheidung war die des geringsten Widerstandes – vielleicht venünftig, aber auch ebenso feige wie vorhersehbar.
    Wer sich vielseitig und in ausländischen Medien informiert, bekommt mit, dass in Deutschland über bestimmte Themen einseitig und parteisch berichtet wird. Im Zusammenhang mit der viel zu hohen Zwangsgebühr für die öffentlich rechtlichen Sender und deren Dominanz auf dem deutschen Medienmark – ist das ein Unding.
    Das bemerken aber auch Leute mit weniger “Erziehung und Bildung”, as der, die Sie in arroganter und Manier für sich in Anspruch zu nehmen scheinen.

  79. #100 Hobbes
    13. April 2016

    https://www.der-postillon.com/2016/04/bohmermann-und-erdogan-losen-auf-wir.html
    Der Postillion hat die Mediale Hysterie gerade richtig gut aufs Korn genommen.

  80. #101 rolak
    13. April 2016

    in Deutschland über bestimmte Themen einseitig und parteisch

    Da dies bei Medien völlig normal, weil gar nicht anders machbar ist, ralph, warum schränkst Du die Aussage durch ´in Deutschland´ so völlig unnötig ein?

  81. #102 gunterkrause
    13. April 2016

    @#98
    Vorhersehbar?? Dann haben Sie aber ganz bestimmt den ganzen und auch den noch kommenden Rummel komplett vorhergesehen! Und, wie wird das nun weiter gehen, mit meiner Vermutung einer gewissen Erziehbarkeit eines Herrn Erdogan? Oder etwa das Gegenteil, der Böhmermann bekommt eine Lehre verpasst???
    Und was ändert das schon im WW-Internet, wenn eine dort eher unbedeutende Mediathek ein wenig versucht, die Situation nicht noch zusätzlich eskalieren zu lassen?
    Nicht ich bin derjenige, der den Begriff Lügenpresse erfunden hat. Ich bin nur der, der sich über diese Rosinenpicker wundert. Also über die so oft schwachs…- brüstigen Alternativen dieser, die sich als „Entdecker“ der Jargons Lügenpresse rühmen. Und Sie müssen in dem Zusammenhang sogar Ihre (eigene?) Vielseitigkeit preisen? Ich selbst kenne das zumindest, aus vielen Jahren etwas Distanz von heimischen Medien, vom Ausland her, das tut gar nicht so schlecht.

    Dominanz?? Was kann man denn in dt. Medien überhaupt noch ansehen (außer Böhmermann, extra3,…)? RTL usw. sind dann wohl an der Nicht-Akzeptanz für Werbung gescheitert? Oder doch eher an einem Bohlen-Hilfe, holt mich hier raus-usw.-Niveau?
    Und in Anspruch nehmen möchte ich schon gar nichts, ich zahle genauso GEZ, Schaumweinsteuer, Maut, … ;-). Ob ich es gern tue oder auch nicht.

    Arroganz?? Und wenn es arrogant ist, eine Meinung zu haben, auf der Basis bestimmter, teils genannter Kriterien, ja dann bin ich es wohl auch! Na und? Und bei, ich zitiere mich selbst, wie arrogant auch wieder: „Erziehung, Bildung, …“, da hätten Sie selber ein wenig weiterdenken sollen, darum diese Pünktchen. Ich hätte auch schreiben können, ich suche mir halt aus, ob ich Tagesschau, Kopp-Info, … konsumiere, aber ich habe zu vielen auch eine eigene Meinung(die BILD ist damit ausdrücklich nicht gemeint ;-)), die sich allerdings nicht in den Jargon Lügenpresse pressen lässt.
    Viel Spaß auch weiterhin mit Kopp, Ria Novosti, … ;-). Aber die meinten Sie bestimmt gar nicht ;-).
    Und Sie wissen es doch noch? Sie waren es, der angefangen hat, das Thema zu verfehlen ;-).

  82. #103 rolak
    13. April 2016

    Rücksturz um drei Dutzend Jährchen, anläßlich der aktuellen Mediathek-Bereinigung: Das KFMW erinnert an Schnippeleien bei der Verleihung des GrimmePreises, als dreister Aussortierungsversuch damals selbst eine herausragende Leistung.

    Drei Dinge (b)raucht erinnert der Mann:
    ‑ den ohne die aktive Hilfe kaum mehr erinnerlichen Ärger, den Frust damals
    ‑ die ‘endlich laut/imTV’-Erleichterung bzgl Weckers ‘Vaterland’
    ‑ das breite Grinsen angesichts des reagierend sanften Gepolters

    Das aktuelle, obskure Gedicht wurde wenigstens einmal gesendet, mit der Möglichkeit zum DirektMitschnitt.

  83. #104 Wutbuerger
    Dresden
    13. April 2016

    Herr Böhmermann hat ein künstlerisch wertvolles Gedicht verfasst. Es war thematisch in Anlehnung an ein historisches Vorbild gehalten (siehe link). Alleine das reicht aus, um unseren Anspruch an Kunst zu genügen. Blosgestellt hat es einzig den selbsternannten absolutistischen Sultan Erdogan, der von seiner eigenen Bevölkerung “entsorgt” werden sollte, bevor er weiteren Schaden für sein Land und seine Bevölkerung erzeugt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Saporoger_Kosaken_schreiben_dem_t%C3%BCrkischen_Sultan_einen_Brief

  84. #105 Joseph Kuhn
    13. April 2016

    Neues aus dem Böhmerwald:

    Erdogans Anwalt setzt Böhmermann Frist bis heute Nacht, eine Unterlassungserklärung abzugeben:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/einstweilige-verfuegung-angedroht-erdogans-muenchner-anwalt-setzt-boehmermann-frist-fuer-unterlassungserklaerung_id_5434791.html
    Das erhöht das Tempo der Affäre weiter.

    Künstler gegen Prantl – der Fall Böhmermann gehöre in Feuilleton und nicht vor Gericht:
    https://www.zeit.de/kultur/film/2016-04/jan-boehmermann-satire-solidaritaet-prominente-offener-brief
    Haben die verschlafen, dass die Sache durch die zivilrechtlichen Schritte von Erdogans Anwalt und durch die Strafanzeige des Privatmanns Erdogan längst auf der Gerichtsbahn ist?

    Boris Palmer ist witzig und Ralf Stegner zündelt mit dem Thema ein wenig am Koalitionsklima:
    https://www.tagesschau.de/inland/palmer-zu-erdogan-und-boehmermann-101.html
    Zu spät, Niels Annen war schneller.

    Bild-Chef Diekmann erfindet Interview mit Böhmermann:
    https://www.jetzt.de/jan-boehmermann/kai-diekmann-faket-boehmermann-interview-auf-facebook
    Wieder einer, der auch witzig sein will.

    Und die WELT mit satirischem Rohrkrepierer:
    https://www.welt.de/satire/article154300238/Kim-Jong-un-stellt-Strafantrag-gegen-Boehmermann.html
    Langweiliger geht’s nimmer.

  85. #106 Dr. Webbaer
    13. April 2016

    Sehr lustig, wie Erdogan, lieblich oft auch Erdolf genannt, die bekannte bundesdeutsche Dame maximal hat auffahren lassen.

    MFG
    Dr. Webbaer

  86. #107 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2015/04/03/sehr-komisch-herr-engholm/
    14. April 2016

    40.000 DM (ca. 20.000 €) musste Titanic damals an Engholm zahlen, nicht, wie man meinen könnte für das Badewannenbild (sehr witzig, Herr Engholm), sondern für die Bilder, die sie auf seine Reaktion hin produzierten, und auch mit einem Disclaimer versahen: „Wenn wir wirklich Schmutz total hätten bringen wollen, hätte das so ausgesehen. Haben wir aber nicht.“ https://www.prinzessinnenreporter.de/schmutz-total/

    Interessant daran ist auch der paradoxe Dreh, den das ganze hat: Wenn die Satire wirklich verboten wird, dann beschreibt sie einen echten Missstand, und kann als wertvolle Satire betrachtet werden. Das könnte dann bedeuten, dass sie deswegen nicht verboten wird, wodurch sie aber ihren Realitätsbezug verliert und wieder zu schnöder Schmähkritik herabsinkt, die verboten werden muss.

    Ein wenig auch eine Heisenbergsatire.

  87. #108 Moreno
    14. April 2016

    Jan Böhmermann machte auch kräftig Witze über Pegida und die AfD. Musste er deshalb vor den “Angst- und Wutbürgern” polizeilich geschützt werden?

    Nun war Herr Erdogan mit dem Schmähgedicht dran, und Böhmermann benötigt in Deutschland plötzlich Polizeischutz.

    Vielleicht fällt Herrn Böhmermann ja was auf. Muss ein doofes Gefühl sein, in einem “freien” Land auf einmal unfrei zu sein.

  88. #109 gunterkrause
    14. April 2016

    @#107 Moreno
    Wenn so ein Art Feststellung von einem Moreno kommt, dann ist da ein Zufall kaum auszuschließen, sondern es ist, für mich jedenfalls, schon die nächste, versteckte Drohung. Hasta la Vista, ihr Morenos ;-)!

  89. #110 Dr. Webbaer
    14. April 2016

    Nun war Herr Erdogan mit dem Schmähgedicht dran, und Böhmermann benötigt in Deutschland plötzlich Polizeischutz.

    “Böhmie”, hier steckt auch Böhmen drinne, gar der Bohemien, hat sich hier wohl, nach Öffentlichkeit heischend, wie er seit eh und je unterwegs ist, “ein wenig” vertan.

    Denn außerhalb sogenannter Gated Communities findet in der BRD Islamisierung halt statt.

    Insofern geht der Schreiber dieser Zeilen davon aus, dass Erdogan hier eine Schulungsmaßnahme im Auge hat, auch als “Bestrafe einen und schule Tausende!”, frei nach Mao, die aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen gute Chancen hat das gewünschte Ziel zu erreichen, in der BRD.

    MFG
    Dr. Webbaer

  90. #111 Niels
    14. April 2016

    @user unknown

    Wieso soll ich willkürlich irgendwelche Menschen Pinguinficker nennen?

    Außerdem begehst Du einen Kategorienfehler, wenn Du meinst, die Beleidigung als Ziegenficker sei eine, weil sie rassistisch sei.

    Nein, ein Ziegenficker zu sein ist per se eine Beleidigung

    Genau, Ziegenficker ist erst mal einfach eine Beleidigung. Pinguinficker übrigens auch. Darauf wollte ich mit dem “Menschen Pinguinficker nennen” hinaus, war aber nicht besonders gut und klar formuliert.

    Ich habe
    Wer sich am Begriff “Ziegenficker” stört, der soll den Text einfach mal mit “Pinguinficker” versuchen.
    aber komplett falsch verstanden.
    Ich dachte, du wolltest darauf hinaus, dass “Ziegenficker” ohne rassistische Konnotation harmlos wäre. Dem wollte ich widersprechen, hab damit aber wohl zum einen offene Türen eingerannt und zum das Ganze auch noch schlecht formuliert.

    Das wäre verboten und in Deutschland, im Gegensatz zur Extra-3-Satire, verboten.
    Jetzt hat er das aber nicht nur selbst erkannt sondern auch unmittelbar vor dem Beitrag gesagt. Fatih Zingal bei Anne Will meinte nun, das sei ein impotenter Disclaimer, denn dann könne ja jeder kommen, und seine Beleidigungen durch eine Floskel vorweg immunisieren.

    Genau, das sehe ich auch so.
    Aber selbst wenn man die Meinung teilt, dass der Disclaimer von Bedeutung sei, gibt es meiner Ansicht nach noch folgendes Problem:
    Das Gedicht würde türkisch untertitelt, der Disclaimer allerdings nicht. Ich bin kein Jurist, aber das halte ich schon für problematisch. Offenkundig war ihm wichtig, dass das Gedicht auch von rein Türkischsprachigen verstanden wird, also auch in der Türkei und von Erdogan verstanden wird, für den Disclaimer galt dies dagegen nicht.

    Ging es Böhmermann darum, seinen rassistischen Ansichten jetzt, wo jeder mal auf Erdogan draufhauen darf, unter dem Deckmantel der Satire freien Lauf zu lassen?

    Nö. Ihm ging es um die höchstwahrscheinlich um die öffentliche Wahrnehmung.

    Und findet Böhmermann bei denen, die schon immer wussten, dass all die Türken doch Ziegenficker sind, Zuspruch?

    Ist doch für die Straftatbestände irrelevant?

    Das ist hier nicht der Fall. Das ganze ist vorbereitet und inszeniert, mit abgelesenen Beleidigungen, die daher nicht vielleicht gespielt sind, sondern ganz sicher gespielt sind.

    Dass das Ganze vorbeireitet und inszeniert wurde ist doch eher ein verschärfender Umstand.
    Der logischen Schluss, dass es deswegen keine Beleidigung sein kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Böhmermann will gerade nicht ungestraft auf eine Minderheit, auf Schwächere, auf den Fremden dreinschlagen. Es sind auch keine Deutschen türkischer Herkunft mitgemeint oder türkische Bewohner Deutschlands oder türkische Türken. Und deswegen ist der Ausdruck, auch wenn er oft rassistisch verwendet wird, hier nicht rassistisch.

    Hab ich auch alles nicht behauptet und da teile ich völlig deine Meinung.
    Selbst wenn man die Zeilen mit dem Ziegenficker völlig streicht, es bleiben wirklich genug andere beleidigende Ausdrücke übrig.
    Gerade die Häufung und Vielzahl dieser Ausdrücke ohne jeden sinnvollen politischen Bezug macht den Tatbestand der Beleidigung meiner Ansicht nach ziemlich sicher. Ob man Ziegenficker als “ganz normale” Beleidigung dazuzählt oder nicht ist doch eigentlich völlig unerheblich.

    Satire darf alles, außer langweilen.

    Wie schon ganz am Anfang erwähnt, das ist juristisch einfach nicht richtig.

  91. #112 Schmidts Katze
    14. April 2016

    ohne jeden sinnvollen politischen Bezug

    @ Niels,
    du musst schon das Gedicht als ganzes sehen, und nicht jede einzelne Beleidigung für sich; und das hat einen sinnvollen Bezug, nämlich die Reaktion Erdogans auf Extra3.
    Im Verfassungsblog wird das ganz gut ausgearbeitet:

    Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass Böhmermann dieses Gedicht in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext einbettet, um auf diesem, zugegebenermaßen sehr drastischem Wege die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen.

    • #113 Joseph Kuhn
      14. April 2016

      @ Schmidts Katze:

      Danke für den Link zum Beitrag auf “Verfassungsblog”. Eine interessante Diskussion dort. Einer der Kommentare dort bringt folgendes Beispiel:

      „Wenn eine Frau gnadenlos überzogen Vergewaltigung schreien würde, weil ihr ein Mann obszöne Gesten zukommen lässt, so wie Erdogan dümmlich überzogen auf das Extra 3 Lied reagiert hat, und dann jemand die Frau vergewaltigen würde, um ihr zu zeigen, was eine Vergewaltigung ist, bleibt das natürlich auch eine Straftat, ebenso wie die Schmähung von Böhmermann gegen Erdogan.“

      Klingt erst mal überzeugend, nicht? Aber im Grunde zeigt das Beispiel nur, dass Satire wirklich Grenzen hat und dass man die Bestandteile eines satirischen Werks nicht beliebig austauschen kann. Das “ebenso” im Argument des Kommentars ist eben falsch. Man bestraft ja auch Mord anders als Beleidigung, obwohl in beiden Fällen Grundrechte des Betroffenen verletzt werden, man darf sich gegen einen Mordversuch mit anderen Mitteln wehren als gegen eine Beleidigung und Satire darf – zumindest in gewissem Maße – beleidigen, aber nie morden.

  92. #114 Joseph Kuhn
    14. April 2016

    Das Letzte

    Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben:
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-gibt-keine-unterlassungserklaerung-ab-a-1087093.html
    Deeser onverschämte Lömmel!

    Und das Allerletzte – die Türkei könnte „Staatenbeschwerde“ vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erheben:
    https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatenbeschwerde-gegen-deutschland-nicht-ausgeschlossen-14176519.html
    Ein paar Kommentare weiter oben war die Einstufung der Böhmermannschen Kunst als “schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit” noch im Bereich der Satire. Aber die Grenzen der Satire werden eben immer wieder überschritten.

  93. #115 RainerO
    14. April 2016
  94. #116 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/11/was-sie-schon-immer-ueber-satire-wissen-wollten/
    14. April 2016

    Das Gedicht würde türkisch untertitelt, der Disclaimer allerdings nicht. Ich bin kein Jurist, aber das halte ich schon für problematisch. Offenkundig war ihm wichtig, dass das Gedicht auch von rein Türkischsprachigen verstanden wird, also auch in der Türkei und von Erdogan verstanden wird, für den Disclaimer galt dies dagegen nicht.

    Ich glaube das ist zu einfach gedacht. Die türkischen Untertitel sind in erster Linie für Dich und mich, dass wir denken “Ah, so können es die Türken in der Türkei, auch Erdogan selbst, verstehen!”
    Die Zahl rein türkischsprachiger Zuschauer in Deutschland, die sich das Neo-Magazin anschaut dürfte sehr, sehr nahe bei Null liegen.

    Wenn die Sendung/das Gedicht viral wird, und im Internet auch abseits der Mediathek geteilt wird – eine Spekulation die man beim NM m.E. wohl angestellt hat – dann sind die Chancen natürlich groß, dass es auch die Türkei erreicht, in der es allerdings auch genug deutschsprachige gibt, so dass sich bei Interesse dort auch Übersetzer finden ließen, wie es sie natürlich auch in türkischstämmigen Communities in Deutschland gibt.

    Die Botschaft, die ich daraus lese, ist also: Hallo, ich kämpfe mit offenem Visier! Ich relativiere nicht und bin nicht vorsichtig sondern gehe in die Vollen!

    Der nichtübersetzte Disclaimer ist daher geschenkt – Erdogan kann sich auch sicher einen Dolmetscher leisten – seine Diplomaten in Deutschland können auch sicher Deutsch.

    Und findet Böhmermann bei denen, die schon immer wussten, dass all die Türken doch Ziegenficker sind, Zuspruch?

    Ist doch für die Straftatbestände irrelevant?

    Finde ich nicht, zumindest nicht für den Teilaspekt, ob es sich um Rassismus handelt, und nicht für die Frage, ob es satirisch ist.

    Dass das Ganze vorbeireitet und inszeniert wurde ist doch eher ein verschärfender Umstand.
    Der logischen Schluss, dass es deswegen keine Beleidigung sein kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Wo siehst Du diesen logischen Schluss gezogen? Ich sage, dass die Beleidigung gespielt ist, nicht, dass es keine ist.

    Ein Schauspieler, der auf der Bühne brüllt, brüllt wirklich – dennoch ist es gespielt.

    Wie gesagt – Beleidigungen und Satire sind keine disjunkten Mengen, bei denen es nur ein Entweder-Oder gibt – es kann auch ein Sowohl-als-Auch geben.

    Bedeutsam kann das sein, wenn es um eine Güterabwägung geht – Kunstfreiheit vs. Schutz der Persönlichkeit.

    Angenommen ein Türke rempelt im Gedränge jemanden an, und dieser flucht “Scheiß Kümmeltürke”, so kann sich dieser nicht einfach nachträglich auf Satire und Kunstfreiheit berufen. Das muss man schon begründen können.

    Gerade die Häufung und Vielzahl dieser Ausdrücke ohne jeden sinnvollen politischen Bezug macht den Tatbestand der Beleidigung meiner Ansicht nach ziemlich sicher.

    Tja – wer hat folgendes geschrieben:

    Ihn (E.) anzugehen, weil er angeblich nach Döner stinkt ist vollkommen unsachlich und beleidigend.

    ?

  95. #117 Joseph Kuhn
    15. April 2016

    Das Hintallerletzte

    Die Tabakfreunde vom “Netzwerk Rauchen” hängen sich auch an die Geschichte dran. Sie sehen Erdogan als brutalen Gesundheitsdiktator, vergleichen ihn in dieser Hinsicht mit Hitler und Himmler und schreiben ihm auch ein kleines Gedicht, in dem sie ihm ein Ende wie Gaddafi prophezeien:
    https://www.netzwerk-rauchen.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/870-gesundheitsdiktatur-brutal.html

  96. #118 Schmidts Katze
    15. April 2016

    RA Udo Vetter schlägt ein Verfahren vor dem Schiedsgericht vor:

    So ein Schiedsverfahren ist ja der Regelfall bei normalen Beleidigungen. Und zwar dann, wenn der Staatsanwalt das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung verneint. Was eher die Regel denn die Ausnahme ist. Dann muss der Statsanwalt nicht tätig werden. Vielmehr kann er den Beleidigten auf die sogenannte Privatklage verweisen. Die Frage nach dem öffentlichen Interesse ist übrigens eine Sache, bei der niemand dem Staatsanwalt reinreden kann. Verneint der zuständige Staatsanwalt das öffentliche Interesse, könnte sich Erdogans Anwalt nirgends beschweren.

  97. #120 Withold Ch.
    15. April 2016

    Vielen Dank für den Link auf den Verfassungsblog samt Kommentaren, das Beste, was es zum Fall zu lesen gibt.

    (… Sollte ins Türkische übersetzt werden, in dieser Sprache gibt es doch sicher auch den Konjunktiv II, Irrealis, und nicht nur den Imperativ …)

  98. #121 Niels
    15. April 2016

    @user unknown

    Wie gesagt – Beleidigungen und Satire sind keine disjunkten Mengen, bei denen es nur ein Entweder-Oder gibt – es kann auch ein Sowohl-als-Auch geben.

    Bedeutsam kann das sein, wenn es um eine Güterabwägung geht – Kunstfreiheit vs. Schutz der Persönlichkeit.

    Da stimme ich völlig zu.

    Ich kann deine Argument durchaus alle problemlos nachvollziehen, ich habe nur einfach eine andere Meinung, wie hier abzuwägen ist.

    Letztlich bin ich aber natürlich kein Jurist und wahrscheinlich braucht man hier sogar einen Rechtswissenschaftler, der auf diesen Bereich spezialisiert ist.
    (Wobei der Richter natürlich sowieso so entscheiden kann, wie er lustig ist.)

    Deswegen kann ich mich natürlich absolut und fürchterlich irren und Unsinn erzählen.
    Ich bin hier auch eigentlich nur eingestiegen, weil mir das grundsätzliche Argument, dass man für einen Tyrannen wie Erdogan die Beleidigungsparagraphen ja offensichtlich sowieso nicht anzuwenden brauche, so gegen den Strich ging.

    Sollen wir es hierbei belassen?
    Ich bin mir nicht sicher, ob wir sinnvoll weiterdiskutieren können. Ich glaube, wir sehen das Ganze praktisch identisch und sind uns nur nicht einig, ob hier der Schutz des Persönlichkeitsrechts oder der der Meinungs- und Kunstfreiheit überwiegen sollte.
    Grundrecht gegeneinander abzuwiegen ist aber immer eine sehr subjektive und strittige Angelegenheit.
    Natürlich habe ich auch schlicht keine Ahnung, wie dazu die aktuelle [oder die frühere 😉 ] Rechtsprechungspraxis aussieht.

    • #122 user unknown
      https://demystifikation.wordpress.com/2015/03/26/justiz/justiz/
      15. April 2016

      @Niels:
      Ich habe noch die Rechtsansicht der Anwältin der Titanic ausgekramt.

      Ja, vielleicht liegen wir bei der sachlichen Betrachtung ähnlich und nur in der Bewertung auseinander. Das findet man ja häufig nur durch aufmerksame Diskussion heraus.

      Ich glaube auch nicht, dass es eine einfache, juristische Wahrheit gibt. Einerseits sind weder die, die die Gesetze machen unfehlbar, noch die, die sie anwenden.
      Andererseits gibt es wohl auch kein objektiv richtiges Recht, welches man auf Grundrechte zurückführen kann, die sich aus der Natur des Menschen ableiten lassen, wiewohl ich der Meinung bin, dass das Recht teilweise objektivierbar ist, und aus unserer Natur kommt, siehe etwa Empathie und Spiegelneuronen.

      Es gibt aber keine große Hoffnung, dass sich ein vollständiges und Widerspruchsfreihes Rechtssystem entwickeln lässt, in dem sich mit hinreichendem Aufwand und Neutralität immer die Wahrheit finden lässt. Das Leben ist widersprüchlich und die Interessen sind es auch. Es hängt viel vom Talent der Anwälte ab, das Interesse, das sie vertreten, als besonders legitim darzustellen und geschmeidig mit den Normen in Übereinstimmung zu bringen.

      Und dann gibt es natürlich die Rechtsprechungstraditionen, also was bisher in ähnlichen Fällen an Recht gesprochen wurde.

      Ich sehe die Sache auch gänzlich anders als der lawblog – wenn es geht soll sich die Regierung aus der Rechtsprechung raushalten. Nur in einer Ausnahmesituation soll die Kanzlerin die Rechtsverfolgung vereiteln können, wenn sie der Ansicht ist, dass es ein politisches Interesse gibt, dass der Rechtsfindung vorgeht.

      Da ich die Rechtslage so sehe, dass Böhmermann freigesprochen werden sollte, braucht es keine politische Protektion. Im Gegenteil würde eine solche nahelegen, dass der höchste politische Schutzschild nötig ist, weil JB juristisch nicht zu schützen ist.

      Ich bin aber auch kein Anwalt.

      • #123 Joseph Kuhn
        15. April 2016

        Das Interview mit der Anwältin der Titanic ist lesenswert, mit der “Deckmanteltheorie” und dem “Empfängerhorizont” werden zwei juristische Denkfiguren genannt, die in der Diskussion hier immer und andernorts immer wieder einschlägig sind. Die Begriffe kannte ich – als juristischer Laie – nicht. Danke für den Link.

  99. #124 s.s.t.
    15. April 2016

    @Niels

    Natürlich habe ich auch schlicht keine Ahnung, wie dazu die aktuelle [oder die frühere ] Rechtsprechungspraxis aussieht.

    Eine ausführliche rechtliche Würdigung findet sich hier:
    https://www.lhr-law.de/magazin/zum-fall-boehmermann-die-zulaessigkeit-des-schmaehgedichts
    Der Autor weist in dem Artikel auch auf andere Ansichten hin, z.B.:
    https://www.cr-online.de/blog/2016/04/13/boehmermann-beleidigung-rassismus-und-hate-speech-im-gewand-der-satire/

  100. #125 Niels
    15. April 2016

    @user unknown

    Ich sehe die Sache auch gänzlich anders als der lawblog – wenn es geht soll sich die Regierung aus der Rechtsprechung raushalten.

    Genau!
    Deswegen finde ich den Paragraphen §104a auch viel seltsamer und potentiell schädlicher für eine Demokratie als §103.

    Nur in einer Ausnahmesituation soll die Kanzlerin die Rechtsverfolgung vereiteln können, wenn sie der Ansicht ist, dass es ein politisches Interesse gibt, dass der Rechtsfindung vorgeht.

    Na ja, welche Straftaten sind denn denkbar, deren Verfolgung derart potentiell staatsgefährdend wäre, dass man der Regierung das Recht zum Verbot der Rechtsverfolgung einräumen musste?
    Da versagt meine Phantasie.

    Gibt es denn noch überhaupt irgendwelche anderen Straftatbestände, in denen es einer Ermächtigung der Regierung bedarf?

    Ich glaube auch nicht, dass es eine einfache, juristische Wahrheit gibt.

    Wie man den von s.s.t. gelieferten Links entnehmen kann, halten viele Experten die Sache für völlig eindeutig.
    Das Problem ist nur, dass der eindeutige Schluss jeweils das Gegenteil des eindeutigen Schlusses der Gegenseite ist.
    .

    @s.s.t.

    Vielen Dank für die Links.
    Ich habe nur leider zu wenig Ahnung, um beurteilen zu können, ob die lange Argumentation von lhr-law.de wirklich stichhaltig ist oder ob andere Anwälte die Beschlüsse des Verfassungsgericht völlig anders interpretieren und einschätzen würden. Das Ganze ist schließlich offensichtlich nicht unstrittig.
    Für mich läuft das letztlich als auf die Glaubensfrage hinaus, welcher Autorität ich folgen soll.
    Durch die Originale dieser Beschlüsse werde ich mich jedenfalls bestimmt nicht quälen.

    Und in Glaubensfragen bin ich im Allgemeinen agnostisch. 😉

    • #126 user unknown
      https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/01/april-april/
      15. April 2016

      Na ja, welche Straftaten sind denn denkbar, deren Verfolgung derart potentiell staatsgefährdend wäre, dass man der Regierung das Recht zum Verbot der Rechtsverfolgung einräumen musste?
      Da versagt meine Phantasie.

      Leicht tue ich mich dabei auch nicht. Vielleicht, wenn der Beschuldigte aus anderen Gründen als Satire beleidigt hätte, wenn die Verurteilung sehr wahrscheinlich wäre, aber die Freiheit des Täter aus überragendem, nationalen Interesse.

      Eben kam Prantl (SZ) auf Kulturzeit kurz zu Wort und argumentierte ähnlich wie ich, bzgl. des 104a: Bei uns soll gerade nicht die Politik, sondern die Justiz unabhängig entscheiden.

  101. #127 Joseph Kuhn
    15. April 2016

    Merkels Entscheidung und allseitiger politischer Opportunismus

    Merkel stimmt der Einleitung eines Verfahrens nach § 104 a/103 zu:
    https://www.n-tv.de/politik/Merkels-Erklaerung-im-Wortlaut-article17477936.html

    Sie nimmt in ihrer Erklärung auch deutlich Stellung zur Lage der Medien, zur Meinungsfreiheit und zum Demonstrationsrecht in der Türkei und setzt, wie Böhmermann für sein Gedicht, einen Rahmen um ihre Entscheidung: In einem Rechtsstaat sind Gerichte und nicht die Politik für die Abwägung von Grundrechten zuständig:*

    “Genau in diesem und in keinem anderen Verständnis, genau in diesem und in keinem anderen Gesamtrahmen wird die Bundesregierung im vorliegenden konkreten Fall hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann die von mir eingangs vorgetragene Ermächtigung erteilen.”

    Mag sein, dass trotzdem ein Stück politischer Opportunismus gegenüber Erdogan drinsteckt, aber die Reaktion der anderen Parteien auf ihre Entscheidung ist mindestens so opportunistisch und in Teilen regelrecht verblödet. Wenn der AfD-Vorständler Meuthen sagt “Merkels Aussage ist kein Ergebnis einer formaljuristischen Prüfung, sondern ein politischer Kniefall vor Erdogan”, dann zeigt das nur, dass Meuthen nicht einmal verstanden hat, worum es in § 104a geht. Sicher nicht um eine “formaljuristische Prüfung”. Und der Grüne Hofreiter kriegt es auch nicht eine Nummer kleiner als zu behaupten, dass Merkel jetzt in der Türkei nicht mehr glaubwürdig Einschränkungen der Pressefreiheit und dergleichen kritisieren könne. Was für ein Unfug. Und dass die halbe Führungsriege der SPD öffentlich betonen muss, gegen die Entscheidung zu sein – naja, man nimmt den billigen Beifall halt mit. Bei anderen Themen schweigt man dann wieder vornehm.

    * genauer gesagt: für die Abwägung im Rechtsstreit. Die Politik muss natürlich bei ihren Entscheidungen auch abwägen, und wir tun es hier die ganze Zeit auch.

  102. #128 Hanf Spätlese
    15. April 2016

    Auf dem Twitteraccount @hbdchick sind einige (englischsprachige) links zum Fall, darunter auch 1 guter Cartoon.

  103. #129 s.s.t.
    16. April 2016
  104. #130 Schmidts Katze
    16. April 2016

    @ s.s.t., ich finde, der Kommentar hat zwei Schwächen:

    1. Er schreibt “auch extrem fragwürdige Autokraten wie Erdogan genießen zumindest ein wenig Ehrschutz, der Ausfluss der Menschenwürde ist.”
    Das ist natürlich richtig, aber den geniesst er über $ 185, wie jeder andere auch. Frau Merkel entscheidet aber nur über einen Extra-Schutz durch § 103.

    2. “Alle, die jetzt fordern, die Bundesregierung, sprich die Kanzlerin, solle der Justiz das Verfahren von vornherein – gewissermaßen per “Ordre de Mutti” – entziehen, offenbaren nicht nur ein merkwürdiges Verständnis von Gewaltenteilung.”
    Ja, das ist merkwürdig, aber es steht so im Gesetz.
    Wenn es falsch ist, müsste das BVerfG das Gesetz ablehnen, aber bis dahin gilt es.
    Und das heisst, der Ball liegt im Feld von Frau Merkel, sie muss etwas tun, entweder die Ermächtigung erteilen, oder sie verweigern, ein Nichtstun gibt es nicht.

    Richtig ist, daß die Justiz in Deutschland von der Politik unabhängig sein soll, aber das ist sie in diesem Fall nicht, und deshalb sollte § 104a möglichst schnell abgeschafft werden, die Sonderbehandlung von Staatsoberhäuptern durch § 103 allerdings meiner Meinung nach auch.

  105. #131 s.s.t.
    16. April 2016

    @Schmidts Katze

    Trotzdem sollten eben Juristen in rechtlichen Streitigkeiten entscheiden und nicht Politiker. Dass Politiker gerne “billigen Beifall” bei ihren Entscheidungen (jedenfalls häufiger als Juristen) als Beifang mitnehmen, darauf hat ja schon @Joseph Kuhn hingewiesen.

    Im Zuge der Affäre werden die obsoleten §§ 104, 103 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestrichen werden.

  106. #132 Joseph Kuhn
    16. April 2016

    Der Alberne

    Die Medien melden, Böhmermann habe sich auf Facebook geäußert und eine Fernsehpause angekündigt, “damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann”. Dann verwehrt er sich noch gegen unerwünschten Beistand und wird völlig albern: “Nicht auszudenken, wenn sich auch noch Til Schweiger zwischen zwei Flaschen Emma Cuvé aus dem mallorquinischen Frühling melden würde, um mir beizustehen oder Campino und Bob Geldof plötzlich mit einem Charity-Song um die Ecke kämen. Daher verlasse ich jetzt erstmal das Land, lasse mir beim Twerk&Travel durch Nordkorea die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit nochmal genau erklären, bevor ich noch ein paar Tage mit meinem Segway auf dem Jakobsweg pilgere, um mich selbst zu finden.”

    Mir scheint, Böhmermann ist der Größe seiner Affäre nicht ganz gewachsen. Doch nur ein onverschämter Lömmel?

  107. #133 Andreas K.
    16. April 2016

    Erdogan hat halt das Pech, weder Frau, schwul oder transgender zu sein.
    Sonst wäre schon längt in allen Medien der Shitstorm gegen Böhmermann losgetreten worden.

    “Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken,”

    Gut, dass das der Brüderle nicht gesagt hat. Der wurde ja schon für ein volles Dirndl auseinander genommen.

    • #134 Joseph Kuhn
      16. April 2016

      @ Andreas K.:

      Ja, Brüderle hat auch ein großes Talent zur Satire, Oliver Welke hatte das gut erkannt. Leider hielt sich Brüderle für einen Politiker. Daher kann er sich für seinen Altherrenspruch auch nicht auf die Freiheit der Kunst berufen.

      • #135 rolak
        16. April 2016

        Freiheit der Kunst

        Ja wie, Joseph — ich dachte, damals ging es um die Freiheit der Brunst?

  108. #136 wahrheitsliebender
    16. April 2016

    @ Josef Kuhn

    Was gibt es am letzten Beitrag von Böhmermann auszusetzen – der ist doch witzig und der absurden Situation angemessen….

  109. #137 wahrheitsliebender
    16. April 2016

    Und by the way – warum erscheint eigentlich mein Kommentar!?!?

    Ich dachte ich bin lebenslänglich gesperrt?

    Werden hier gar keine “ewigen Höllenstrafen” verhängt?

    • #138 Joseph Kuhn
      16. April 2016

      “warum erscheint eigentlich mein Kommentar!?!?”

      Gute Frage. Nötig wäre er nicht gewesen.

  110. #139 gunterkrause
    16. April 2016

    #126 Joseph Kuhn
    Die Eine(die Kanzlerin) ist ein bisschen, die Oppositionellen sind dann so richtig opportunistisch! Aber sie unterscheiden sich doch voneinander, sehr auffällig sogar! So nach dem Motto, keiner kann es mir recht machen? Das eigentlich Alberne ist und bleibt aber der Majestätsbeleidigungsparagraph, den die Kanzlerin zu aktivieren hatte, vielleicht nur noch ein letztes Mal, nur um der beleidigten Majestät den real existierenden Vorzug der Trennung von Staat und Justiz in D so richtig unter die Nase zu reiben. Böhmermann wird eindeutig von der Politik nur benutzt, sehr scheinheilig.

    Da sollte man wenigstens seine getroffene Abwägung ein wenig deutlich machen, und nicht alle in eine Topf, den allseitig oppositionellen, werfen.
    Gut getroffen finde ich:
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/jan-boehmermann-ermittlungen-bundesregierung-angela-merkel-kommentar

    Und es kann jetzt immer noch so kommen, wie ich es schon unter #83 prophezeit hatte ;-). Warum es so einen Aufruf noch nicht gibt? Muss ich mich, rein deshalb, auch noch bei Zuckerbergs Club registrieren lassen??

    #132
    Da wird Böhmermann durch sein umfangreiches zitieren stattdessen sogar noch einmal wesentlich und völlig unnötig aufgewertet.

  111. #140 wahrheitsliebender
    16. April 2016

    @ Rotmilan

    “Wenn ein Staatsoberhaupt sich von einem “kleinen Satiriker” (insofern man Herrn Böhmermann so nennen möchte) so jucken lässt, dann kann man daran die Furcht erkennen, die Furcht Kontrolle und Macht zu verlieren und der kommenden Gerechtigkeit ausgeliefert zu sein.”

    Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Erdogan ist weder in der Gefahr seine Macht zu verlieren noch handelt er aus Furcht. Hier geht es vielmehr um die “muslimische Ehre” sowie um eine Macht- u. Einflußdemonstration.

    Der Dr. Webbaer trifft es mit dem hier schon eher:

    “Insofern geht der Schreiber dieser Zeilen davon aus, dass Erdogan hier eine Schulungsmaßnahme im Auge hat, auch als “Bestrafe einen und schule Tausende!”, frei nach Mao, die aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen gute Chancen hat das gewünschte Ziel zu erreichen, in der BRD.”

    Wobei auch das nur ein “Kollateralschaden-/Effekt” sein kann.

    Viele hier haben glaube ich noch nicht ganz verstanden in welcher Rolle sich Erdogan sieht bzw. seine Anhänger ihn sehen.

    Sie sehen in ihm eine Art “messianische Erlösergestalt” = den kommenden Großkalifen, welcher das Osmanische Reich wiederbegründen und ihm zu alter Stärke verhelfen wird/soll.

    Und solch eine Person, in der direkten Nachfolge Mohammeds, ist für seine Anhänger genauso wenig antastbar und kritisierbar wie “der Prophet” selber.

    Die Böhmermann-Kritik ist für Erdogan ebenso wie für seine Anhänger ein Sakrileg und eine nichthinnehmbare Beleidigung und Ehrverletzung von “Ungläubigen”, welcher der kommende Großkalif mit allen Mitteln entgegentreten muß….

    Auch daran – am gegenseitigen Unverständnis dessen was überhaupt vorgefallen ist – offenbart sich der weiterhin voll im Gang befindliche “Clash of Civilisations”.

  112. #141 wahrheitsliebender
    16. April 2016

    Ergänzung:

    Ich verfolge den Aufstieg Erdogans seit mehr als einem Jahrzehnt und warne schon seit langem vor ihm als dem XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    [Edit: Sehen Sie, ab hier erscheinen Ihre Kommentare vorerst wieder nicht mehr. Die Blogmüllabfuhr hat sie mitgenommen. JK]

  113. #142 Joseph Kuhn
    16. April 2016

    Der Irrlichternde

    Bernd Lucke verteidigt Erdogan:
    https://www.focus.de/politik/experten/lucke/causa-boehmermann-bernd-lucke-boehmermann-ist-eine-feige-drecksau_id_5443153.html

    Böhmermann sei feige, weil er auf dem Außenseiter Erdogan herumhacke. Erdogan sei gewiss keine “Lichtgestalt der Demokratie”, aber das gelte “für die meisten Staatslenker unserer Welt. Doch anders als viele korrupte Kleptokraten hat Erdogan sein Land nicht ruiniert. Ganz im Gegenteil: Er hat die Türkei zum Erfolg geführt.” Bürgerkrieg als Erfolg, auf die Idee muss man erst mal kommen. Und weiter: “In Europa reden wir gerne despektierlich über Erdogan. Aber seine Erfolge müssten wir ihm erst einmal nachmachen.” Genau, ab morgen bombardieren wir Bayern die Preußen, die Saupreißn, genauer gesagt.

    Es folgt eine längere Hymne an Erdogan, seine wirtschaftlichen Erfolge (für die, die er nicht bombardiert oder verhaftet), da kommen einem glatt die alten Sprüche in Erinnerung, dass Hitler die Arbeitslosigkeit beseitigt und die Autobahnen gebaut hat. Den Schluss bildet ein Versuch des kleinen Bernd, auch mal gemein zu sein: “Böhmermann hat Erdogan mit Dreck und Schweinereien überschüttet. Und deshalb sage auch ich, was man nicht sagen darf: Böhmermann ist eine feige Drecksau.”

    Und Du, Lucke, redest richtig dummes Zeug. Das wird man doch noch sagen dürfen!

    Erdogan ist gewiss nicht der wehrlose Außenseiter in der Schulklasse, “der bevorzugt gehänselt und herumgestoßen wird”, dafür weißt Du ganz genau, dass Böhmermann Dich für die “feige Drecksau” nie verklagen wird. Da ist es leicht, ein Maulheld zu sein.

    Noch dazu: Der gleiche Lucke hat am 5. April Böhmermann in einem Interview mit der Mittelbayerischen Zeitung ausdrücklich in Schutz genommen (!): “Zur Satire: In Deutschland herrscht Pressefreiheit. Ich finde Herrn Böhmermann nicht immer so lustig wie er sich lustig findet, aber er darf sagen, was er will, auch wenn es unterste Schublade ist.”

  114. #143 wahrheitsliebender
    17. April 2016

    @ Herr Kuhn

    einen habe ich noch…

    [… nützt aber nichts, die Blogmüllabfuhr arbeitet auch sonntags, JK]

    • #144 rolak
      17. April 2016

      arbeitet auch sonntags

      ^^Eifer, Eifer!

      (sonntags nur SchweineTechno)

  115. […] der Diskussion haben sich viele „kleine Leute“ beteiligt, mit viel Nachdenklichkeit, auch hier auf Gesundheits-Check ging es vergleichsweise sachlich und anregend zu. Auch das finde ich interessant. Unvermeidlich hat […]

  116. #146 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/04/18/gelesen-werden/
    18. April 2016

    Diesen Kommentar von Peter Glaser kann ich noch empfehlen.

  117. #147 Dr. Webbaer
    19. April 2016

    Und Du, Lucke, redest richtig dummes Zeug. Das wird man doch noch sagen dürfen!

    Erdogan ist gewiss nicht der wehrlose Außenseiter in der Schulklasse, “der bevorzugt gehänselt und herumgestoßen wird”, dafür weißt Du ganz genau, dass Böhmermann Dich für die “feige Drecksau” nie verklagen wird. Da ist es leicht, ein Maulheld zu sein.

    Klingt jetzt aber, wenn auch in der Sache hier als zutreffend eingeschätzt, ein wenig kumpelhaft.
    Insofern könnte es bundesdoitsch hier gar rechtliche Probleme geben, mit der “Drecksau”, vgl. :
    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Pronominale_Anredeform#Duzen_als_Beleidigung


    Insgesamt abär sehr lustig, auch wie der werte hiesige Inhaltegeber ein wenig aus sich heraus geht, wie so oft natürlich: begründet.

    MFG
    Dr. Webbaer

  118. […] allerdings vorsichtshalber nur in zensierter Form gebracht. Es hat ihm nichts genützt. Ob auch Hallervorden noch dran […]

  119. #149 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/05/15/comic-collab-56/
    16. Mai 2016

    Herr Manz, der Autor der Humorkritik in der Titanic, hat sich ultimativ geäußert.
    Abgesehen von der Herabsetzung der Extra-3-Kritik an Erdogan als brav stimme ich dem Artikel zu.

  120. #150 RPGNo1
    4. Oktober 2016

    Die Staatsanwaltschafts Mainz hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs gegen Jan Böhmermann eingestellt:
    https://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-verfahren-wegen-erdogan-beleidigung-eingestellt-a-1115140.html
    Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass die Zivilklage ebenfalls im Sand verläuft.
    Go, Böhmermann, go!

  121. #151 anderer Michael
    4. Oktober 2016

    Zu # 134:
    Herr Kuhn ,
    Der Herr Brüderle hatte eine Aufpasserin, die ihn um Mitternacht wie ein Kindergartenkind ins Bett schickte. Das ist (Real)Satire vom feinsten. Das hätte weder Welke noch Böhmermann hingekriegt.

  122. […] ausgelassen und dabei war auch von „Völkersterben“ und Sarazins Schlaganfall die Rede. Wie bei Böhmermanns seinerzeitiger Erdogan-Satire kann man darüber streiten, ob es gelungene Satire war, aber es war eindeutig Satire. Anders als […]