Das bayerische Kabinett hat auf seiner Klausurtagung in St. Quirin beschlossen, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach Nürnberg umziehen soll. Dort befindet sich seit Anfang 2014 bereits der zweite Dienstsitz des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Ob das Gesundheitsministerium dort auch einen zweiten Dienstsitz eröffnet oder ganz umzieht? Man wird sehen. Interessant ist, dass die bayerische Verfassung zwar nicht München als Sitz der Staatsregierung bestimmt, aber dennoch davon ausgeht, dass es einen solchen Sitz gibt. In Art. 17 der Verfassung heißt es: „Der Landtag tritt jedes Jahr im Herbst am Sitz der Staatsregierung zusammen.“ Das wird auch weiter in München sein. Demnach wird sich das Gesundheitsministerium künftig also nicht mehr am Sitz der Staatsregierung befinden, sondern am Nebensitz der Staatsregierung? Hoffentlich nicht am Katzentisch – aber von der Nürnberger Kaiserburg aus gesehen steht der vermutlich eh in München.
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Nachtrag 26.10.2016: Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg den Umzug in einem Gutachten als verfassungsrechtlich problematisch bewertet – wegen der Sache mit dem Sitz der Staatsregierung und dem Landtag. Jetzt könnte man natürlich auch den Landtag …
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