Als Reaktion auf die Ermittlungen in 70 Todesfällen im Zusammenhang mit einer alternativen Krebsbehandlung fordert der CDU-Politiker Rudolf Henke in einem Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung nun eine Reform des Heilpraktikerwesens. Sehr gut, das wäre in der Tat überfällig, aber werden den Worten auch Taten folgen?
Rudolf Henke weist des Weiteren darauf hin, dass es nichts hilft, die Gesundheitsämter in die Verantwortung zu nehmen:
„Einfach nur Kontrollen zu fordern, ist wohlfeil – das lässt die Gesundheitsämter mit der Realisierbarkeit alleine. Sie müssten dann auch – personell wie rechtlich – entsprechend ausgestattet werden.“
Richtig. Einfach nur Kontrollen zu fordern, ist wohlfeil. Das seitens der Politik einfach nur festzustellen, ist allerdings auch wohlfeil. Man könnte schließlich die Gesundheitsämter in der Tat – personell wie rechtlich – entsprechend ausstatten. Die Gesundheitsminister der Länder haben das auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2016 unter der Überschrift „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ sogar beschlossen:
“Die GMK sieht die Notwendigkeit, den ÖGD adäquat mit Ressourcen auszustatten.“
Also, frisch ans Werk, lasst uns den ÖGD stärken und das Heilpraktikerwesen besser regulieren, nicht mit Worten noch mit der Zunge, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit (1 Johannes 3:18).
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Nachtrag 22.8.2016:
Wie konnte ich das vergessen! Die 89. GMK hat sich auch zur Notwendigkeit einer Reform des Heilpraktikerrechts geäußert, auch wenn sie nur auf die Ausweitung des Kenntnisprüfung zielt:
„1. Die GMK stellt fest, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht den Qualitätserfordernissen genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind.
2. Die GMK bittet das BMG, unter Beteiligung der interessierten Länder die Inhalte und Gegenstände der Überprüfung (Ziff. 2.3 der Leitlinien Heilpraktikeranwärter) zu überarbeiten und ggf. auszuweiten, um dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.“
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