Seit ein paar Tagen sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für einige Aufregung in den Medien, der Behördenwelt und der Wissenschaft: Im Falle eines inzwischen verstorbenen Mannes wurde (indirekt) ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Hepatitis B-Impfung anerkannt, die zu einer Multiplen Sklerose geführt haben soll, obwohl es dafür keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt.

Vermutlich hat die Aufregung um dieses Urteil auch damit zu tun, dass man sich gut vorstellen kann, was Impfgegner möglicherweise phantasievoll aus dem Urteil machen: „Höchstes Gericht bestätigt, dass Hepatitis B-Impfung Multiple Sklerose verursacht.“ Man muss sich nur vor Augen halten, wie der seltsame Guru der Impfgegnerszene Stefan Lanka das Urteil zur Frage eines Nachweises der Existenz des Masernvirus interpretiert. Lanka hatte leichtsinnerweise 100.000 Euro ausgelobt, falls ihm jemand eine Publikation zeige, die Existenz und Größe des Masernvirus nachweise. Der Arzt David Bardens nahm das Angebot an und forderte unter Hinweis auf die uralten ersten diesbezüglichen Publikationen das Preisgeld ein. In der Erstinstanz bekam er Recht, dann ging es durch die Instanzen, bis am Ende auch der Bundesgerichtshof einer innovativen Lesart von Lanka folgte: Es sei darum gegangen, dass der geforderte Nachweis in einer, sprich einer einzigen, Publikation zu belegen sei. Inhaltlich völlig paradox, aber juristisch erfolgreich. Das Gericht entschied, es obliege Lanka, wie sein Ausschreibungstext zu verstehen sei. Keinesfalls hat das Gericht bezweifelt, dass die Existenz des Masernvirus nachgewiesen sei. Genau das behauptet Lanka aber nun.

Wiederholt sich diese Geschichte jetzt mit etwas veränderten Zutaten? Viele sehen mit dem Urteil des EuGH Tür und Tor für haltlose Behauptungen über Impfschäden geöffnet. Es lohnt sich, wie im Falle Lanka das Urteil einmal genauer anzusehen.

Worum ging es?
Auch hier ging der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, bis ein französischer Kassationsgerichtshof sich entschied, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob das europäische Produkthaftungsrecht den französischen Regeln zur Beweisführung beim Tatsachengericht (der Erstinstanz) entgegenstünde. Dabei ging es darum, ob „das Tatsachengericht in Ausübung seiner Befugnis zur Beweiswürdigung feststellen kann, dass die Tatsachen, die der Kläger geltend macht, ernsthafte, klare und übereinstimmende Vermutungen begründen, die den Fehler des Impfstoffs und den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem und der Krankheit beweisen, ungeachtet der Feststellung, dass die medizinische Forschung keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten der Krankheit herstellt“.

Hier ist der Passus mit den „ernsthaften, klaren und übereinstimmenden Vermutungen“ wichtig, der Bezug zur medizinischen Forschung und der Bezug zu den Befugnissen des Tatsachengerichts.

Was hat der EuGH entschieden? Und was nicht?
Das EuGH hat zunächst einmal darüber befunden, wie nationale und europäische Rechtsnormen zusammenpassen und dabei den nationalen Gerichten einerseits einen gewissen Spielraum zugestanden, was ihre bisherige Praxis angeht, zum anderen auf eine Harmonisierung des Rechts hinorientiert, was die Beweislast und die Haftung angeht. Die Beweislast bleibt nämlich ausdrücklich beim Geschädigten.

Mitnichten besagt das Urteil, dass jeder behaupten kann was er will und dann entschädigt werden muss. Der EuGH sieht als übergeordnete Richtschnur die Notwendigkeit einer „gerechten Verteilung der Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller“ und will die Beweislast für den (möglicherweise) Geschädigten nicht so hoch setzen, dass dieser zwingend einen wasserdichten wissenschaftlichen Nachweis führen muss. Das wird oft nicht möglich sein. Daher sieht der EuGH die Beweisführung des französischen Gerichts anhand „ernsthafter, klarer und übereinstimmender Vermutungen“ als zulässig an. Es sei nicht erforderlich, „dass der Geschädigte unter allen Umständen sichere und unwiderlegbare Beweise für das Vorliegen des Fehlers des Produkts und für den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem erlittenen Schaden beibringt“, sondern die Beweisführung nach nationalen Regeln sei zulässig, wenn „das Gericht gegebenenfalls auf das Vorliegen des Fehlers und des ursächlichen Zusammenhangs schließen kann, indem es sich auf ein Bündel von Indizien stützt, deren Ernsthaftigkeit, Klarheit und Übereinstimmung es ihm erlauben, mit einem hinreichend hohen Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Schlussfolgerung der Wirklichkeit entspricht.“

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Kommentare (20)

  1. #1 nouse123
    3. Juli 2017

    Etwas ähnliches gibt im Vaccine Injury Compensation Program der USA.
    Auch hier liegt die Beweispflicht beim Kläger, aber in bestimmten Fällen können die Richter (“Special Masters”) auch einer Indizienkette folgen.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Vaccine_court#Petitioner.E2.80.99s_burden_of_proof

    Ich finde das Urteil in Ordnung.
    Es nimmt den Schwachsinnigen das Argument, es sei unmöglich eine Impfnebenwirkung kompensieren zu lassen, und es ermutigt tatsächlich die Fälle in der Grauzone, wo eine Impfreaktion zwar sehr plausibel, die monokausale Beweisführung aber wohl unmöglich sind, doch zu klagen.
    Dadurch wird Impfen insgesamt sicherer.

  2. […] widerspricht indes der Gesundheitswissenschaftler Dr. Joseph Kuhn im Science-Blog Gesundheits-Check. Seiner Auffassung nach besagt das Urteil “mitnichten, dass jeder behaupten kann, was er […]

  3. #4 RPGNo1
    4. Juli 2017

    @Joseph Kuhn
    Vielen Dank für die Aufschlüsselung und Analyse des Urteils. Das klingt doch weitaus gemäßigter und auch vernünftiger, als es nach dem ersten hektischen Rauschen im virtuellen und echten Blätterwald der Fall zu sein schied.

    Betreffs der Punkte 4 und 5: Die Cranks stehen wahrscheinlich schon in den Startlöchern und scharren mit den Hufen. Die ersten “alternativen Fakten” werden sicher bald im Netz ihre Runde machen (leider) und weniger kritische Leute verunsichern. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

  4. #5 Marcus Anhäuser
    4. Juli 2017

    Ergänzen kann man hier noch zwei Statements, die das Science Media Center bereitgestellt hat, eines davon sehr ausführlich: https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/fuer-angeblichen-impfschaden-nach-hepatitis-b-impfungen-kann-schadenersatz-zugesprochen-werden-urtei/

  5. #6 Marcus Anhäuser
    4. Juli 2017

    Ah, ich sehe gerade, das Ärzteblatt hat den Artikel mit den beiden Expertenstatements des Science Media Centers gebaut. Wer sie also vollständig haben will, schaut beim SMC vorbei.

  6. #7 Dwon
    4. Juli 2017

    Ich muss nachfragen, weil es nicht so klar rüber kommt: Das französische Gericht ist der (Indizien-) Beweisführung gefolgt, dass eine Hepatitis B-Impfung zu einer Multiplen Sklerose geführt hat?
    Dann wäre es für Impfgegner doch einfacher sich darauf zu stürzen statt das EuGH falsch wiederzugeben.

  7. #8 Joseph Kuhn
    4. Juli 2017

    @ Dwon:

    Ob das französische Gericht die feststellende Formulierung verwendet, die Impfung habe zur Krankheit geführt, weiß ich nicht. Zunächst einmal geht es darum, welche Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch verlangt werden. Da unterscheidet sich wohl, so weit ich das Ganze verstanden habe, die Situation in Deutschland nicht sehr davon, was das französische Gericht verlangt hat. Und dann geht es – wiederum so weit ich das verstanden habe, bin ja auch kein Jurist – darum, ob dieses Vorgehen mit dem europäischen Produkthaftungsrecht vereinbar ist. Das hat der EuGH bejaht. Vielleicht wird man dazu ja mal was Ausführliches von Juristen nachlesen können, an vielen Punkten kann ich auch nur vermuten und spekulieren.

    Worüber ich allerdings nicht spekulieren will, ist, was Impfgegner eventuell aus dem Urteil machen könnten, das machen meine Synapsen nicht mit. Ich hoffe jedenfalls, dass keine “Impfen verursacht MS”-Story in die Welt gesetzt wird, das ist ja nicht Inhalt des EuGH-Urteils.

    Update @ all:

    Apropos mögliche unerwünschte Folgen des Urteils: Hier gibt es einen trotz seiner Kürze sehenswerten, weil recht instruktiven 3-Minutenbeitrag von 3Sat, mit einem Kommentar des STIKO-Vorsitzenden Prof. Mertens, in dem er den Punkt kurz anspricht: https://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/193457/index.html

  8. #9 rolak
    4. Juli 2017

    ⇒ 3′-clip

    Schönen Dank, Joseph, insbesondere weil es de facto ein “⇒ Seite(mit/zum 3′-clip)” war. Autostart ist nicht alles…

    [von dort, 7″, gekürzt] obwohl ein Zusammenhang gar nicht bewiesen werden kann

    Das mit dem Beweisen in den Naturwissenschaften sollte sich langsam herumgesprochen haben (und nein, es geht in dem Schnippel nicht um die gerichtsüblichen Beweise). Auf der schon erwähnten RahmenSeite hatte es noch so toll geklungen

    [schon wieder gekürzt] dass es keinen wissenschaftlichen Konsens gebe, auf den ein Zusammenhang gestützt werden könne [trotzdem Zweizeiler]

  9. #10 Karl Mistelberger
    4. Juli 2017

    Professor Thomas Mertens ist nicht der einzige, der das Urteil des EuGH problematisch findet:

    The decision drew criticism from experts.

    The EU court is authorizing national courts to make such judgments about causality themselves, based on evidence they are presented with, without reliance on expert opinion, said Professor Tony Fox from the pharmaceutical medicine group at King’s College London.

    “No causal link exists” between the hepatitis B vaccine and multiple sclerosis, “but a few cases after vaccination would not be surprising, especially when administered to teenagers, just before the age of onset age for many MS sufferers,” said Keith Neal, emeritus professor in the epidemiology of infectious diseases at the University of Nottingham.

    “What they are saying is, the vaccine is responsible for the patient’s MS if it can’t be proved it isn’t, and that is virtually impossible given what is worded. Potentially, this ruling affects all drugs and threatens the development of new drugs.”

    Peter Openshaw, president of the British Society for Immunology and professor of experimental medicine at Imperial College London, said “it is very concerning that the European Court of Justice has ruled that judges can consider whether a vaccination led to someone developing a medical condition, even if there is no scientific evidence to support this.”

    “The scientific evidence does not support a link between the hepatitis B vaccine, or any other vaccine in current use, and multiple sclerosis,” he said. “To say that there is a link between any vaccine and multiple sclerosis and at the same time to admit that there is no scientific evidence of such a link is illogical and confusing to the public.”

    The prior health of the patient, absence of family history and supposed close temporal relationship could all be coincidental, Fox said.

    “The only alleged evidence that would be worth taking seriously is the alleged numbers of other similar cases,” he said. “Those data should be capable of detailed case comparisons for consistency, and probably also orthodox epidemiological study.”

    But without such a study, Fox added, “one might just as well say, ‘If this vaccine causes MS, then why is it that millions of people have been vaccinated and did not get MS? And why are there so many people with MS who have never had this vaccination?’ ”

    https://edition.cnn.com/2017/06/21/health/vaccines-illness-european-court-bn/index.html

    ———————————–
    Quoth the Court of Justice of the European Union: “Let’s make it easier for plaintiffs suing for ‘vaccine injury’ on dubious grounds to prevail!”
    Posted by Orac on June 22, 2017

    Courtrooms are generally not a good place to decide issues of science. I’ve said this more times than I can remember. Admittedly, courts can at times do pretty well with issues of science. … On the other hand, there are numerous examples that I can point to where courts got the science badly wrong.

    https://scienceblogs.com/insolence/2017/06/22/quoth-the-court-of-justice-of-the-european-union-lets-make-it-easier-for-plaintiffs-suing-for-vaccine-injury-to-prevail/

    In Anlehnung an Linus Torvalds formuliert fragt man sich, welches Zeug die Clowns am EuGH denn eigentlich rauchen.

    • #11 Joseph Kuhn
      4. Juli 2017

      @ Karl Mistelberger:

      “das Urteil des EuGH problematisch”

      Urteile auf dieser Ebene sind oft problematisch, weil sie schwierige Abwägungen beinhalten. Wären es einfache Abwägungen, würden sie im Instanzenweg nicht so weit kommen.

      “Courtrooms are generally not a good place to decide issues of science.”

      Das ist skeptopopulistischer Blödsinn. Der EuGH hat keine wissenschaftliche Fragestellung entschieden. Er hat ein Urteil über das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht sowie über das Verhältnis von Verbraucherschutzbelangen und Beweislasten gesprochen. Aber man muss ja nicht versuchen, das zu verstehen, die Impfgegner machen es schließlich auch nicht. Ich frage mich langsam, ob manche übereifrige Gerichtskritiker nicht schneller das Märchen vom Urteil, das angeblich einen Zusammenhang zwischen Impfung und MS bestätigt hätte, unter die Leute bringen als die Impfgegner.

      “die Clowns am EuGH”

      Sie als Spitzenjurist mit dem Superdurchblick können sich so ein Urteil erlauben, ich nicht.

  10. #12 Karl Mistelberger
    5. Juli 2017

    > Das ist skeptopopulistischer Blödsinn. Der EuGH hat keine wissenschaftliche Fragestellung entschieden. Er hat ein Urteil über das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht sowie über das Verhältnis von Verbraucherschutzbelangen und Beweislasten gesprochen. Aber man muss ja nicht versuchen, das zu verstehen, die Impfgegner machen es schließlich auch nicht. Ich frage mich langsam, ob manche übereifrige Gerichtskritiker nicht schneller das Märchen vom Urteil, das angeblich einen Zusammenhang zwischen Impfung und MS bestätigt hätte, unter die Leute bringen als die Impfgegner.

    Beim obigen Absatz musste ich spontan an “Professor Robinson went “wugga mugga”” denken.

    “In Deutschland wird sich durch das Urteil auf europäischer Ebene vorerst nichts ändern. Denn hierzulande gilt das Arzneimittelgesetz und das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Arzt einen Impfschaden vermutet, muss er das dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, das den Vorfall prüft. Patienten können sich auch direkt an das PEI wenden. Ist eine Kausalität aus wissenschaftlicher Sicht – nicht nur im Ermessen der Richter – sehr wahrscheinlich, gibt es eine Entschädigung aus einem Fonds, in den auch die Pharmaunternehmen einzahlen.”

    https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-06/eugh-urteil-impfen-hepatitis-b-multiple-sklerose-impfschaden-schadenersatz

    Die Clowns am EuGH haben hoffentlich auch in Zukunft keinen nennenswerten Einfluss auf die ziemlich vorbildliche Rechtslage in Deutschland.

  11. #14 gedankenknick
    6. Juli 2017

    @Karl Mistelberger # 12 Die Clowns am EuGH haben hoffentlich auch in Zukunft keinen nennenswerten Einfluss auf die ziemlich vorbildliche Rechtslage in Deutschland.

    Das ist wie bei den Apotheken. Die Clows des EuGH entscheiden über die Gültigkeit der deutschen AMPV (Arzneimittelpreisverordnung) und opfern ohne Grund – mal von der Globalisierung und der Protegierung von Großkonzernen abgesehen – das deutsche Gesundheitsrecht dem schnöden Mammon. Obwohl sie eigentlich laut EU-Verträgen keinen Einfluss auf das deutsche Gesundheitsrecht nehmen dürften, was sowohl 2005 als auch 2008/2009 wiederholt vom EuGH bestätigt wurde. Die deutsche Politik hält für das Urteil von 2016 standing ovations, und die Krankenkassen beklatschen und beglückwünschen ihren eigenen absehbaren Zusammenbruch vor dem Großkapital – alles zum Wohle des Patienten natürlich.

    Noch Fragen, Kienzle? – Nein, Hauser!

  12. #15 Karin
    6. Juli 2017

    Was die Richter wirklich gesagt haben, geht unter. Das Urteil wird fast nur über die Medien wahrgenommen. Nicht sehr wissenschaftlich.

  13. #16 Rosenkohl
    6. Juli 2017

    Hallo, kann vielleicht jemand gerade weiterhelfen um was für einen laut Zeit-Artikel Entschädigungs-“Fonds, in den auch die Pharmaunternehmen einzahlen” es sich genau handelt, wie der offizielle Name des Fonds lautet, bei welcher Institution er angesiedelt ist? Danke

  14. #17 Karl Mistelberger
    6. Juli 2017

    > #13 Joseph Kuhn, 5. Juli 2017
    > … wie gesagt, ich freue mich immer, wenn hier juristische Fachkompetenz zur Sprache kommt. Wenn nicht, ist’s auch recht. Der gefettete Satz, den Sie aus der Zeit zitieren, dürfte Juristen allerdings wenig Freude machen.

    Egal ob sich Juristen darüber freuen, es gilt auch für sie:

    Die Experten des Referats Arzneimittelsicherheit [des PEI] prüfen jede Meldung und beurteilen aufgrund der gemeldeten und ggf. recherchierten Informationen, ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung als gesichert, wahrscheinlich, möglich, unwahrscheinlich oder auch wegen fehlender Daten nicht zu beurteilen ist.

    https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/impfstoffe-fuer-den-menschen-inhalt.html

    • #18 Joseph Kuhn
      6. Juli 2017

      Hat das jemand bezweifelt? Und was hat das Urteil damit zu tun? Hinweis: s.o.

  15. #19 Joseph Kuhn
    12. Juli 2017

    Beim EuGH gibt es übrigens für schnelle Leser auch eine Pressemitteilung zum Urteil:
    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170066de.pdf

  16. […] allerdings seine Interpretation des EuGH-Urteils vom Juni, über das unter anderem der Science-Blog Gesundheits-Check […]