Das in diesem Zusammenhang von den Heilpraktikern immer wieder vorgebrachte Argument, sie seien doch hinreichend qualifiziert und die Gesundheitsämter würden das bei der Erlaubniserteilung prüfen, stimmt so nicht. Psychologen müssen z.B. in manchen Ländern für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis gar keine Prüfung machen, das Psychologiestudium als solches gilt dann als ausreichend. Des Weiteren müssen zwar die Psychotherapeuten für die Approbation nachweisen, dass sie ihre Behandlungsverfahren beherrschen, aber die Gesundheitsämter prüfen bei den Heilpraktikern keineswegs, ob diese das, was sie später tun wollen, gut können: Sie prüfen vielmehr vor allem, ob Heilpraktiker genug wissen, um die Finger davon zu lassen, was sie nicht gut können bzw. nicht tun dürfen. Das geht bekanntlich häufig schief und die Presseberichte führen dann seit vielen Jahren regelmäßig und stets ergebnislos zu der Forderung, bei den Heilpraktikern doch endlich strengere und zeitgemäße Regeln einzuführen. Wir wissen bis heute nicht einmal, was Heilpraktiker eigentlich machen, oder wie viele es wirklich gibt.
Auch das Argument des „Deutschen Dachverbands für Psychotherapie“ (DVP), der vor allem die psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker organisiert, über die Heilpraktiker gäbe es Alternativen zur Richtlinientherapie (das sind die Verfahren, die von den Kassen finanziert werden), trägt nicht. Wenn es evidenzbasierte Therapieverfahren gibt, die aus welchen Gründen auch immer noch nicht von den Kassen finanziert werden, muss man sich darum bemühen, diese Evidenz beim Gemeinsamen Bundesausschuss geltend zu machen, so wie dies z.B. bei der Gesprächspsychotherapie geschieht. Der DVP reklamiert hier letztlich wiederum nur einen Schutzraum für Verfahren mit Evidenzproblemen.
Soll man also die Psychotherapie-Heilpraktiker abschaffen? Oder soll man ähnlich, wie es das Papier des Münsteraner Kreises vorschlägt, auch hier eine „Kompetenzlösung“ anstreben und z.B. für fachlich vorqualifizierte Berufe, z.B. Heilerziehungspfleger, Logopäden oder Ergotherapeuten, einen auf bestimmte Tätigkeitsbereiche spezialisierten „psychosozialen“ Heilpraktiker einführen? Psychotherapie im Sinne einer Krankenbehandlung bliebe den approbierten Therapeuten vorbehalten, aber ob Heilpraktiker nicht im weiteren Bereich der psychosozialen Unterstützung einen sinnvollen Beitrag zur Versorgung leisten können, könnte man doch einmal diskutieren. Falls nicht, was spricht dagegen?
Kommentare (167)