Nun ist es im bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Nach § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern gilt: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.” Die Formulierung könnte noch für besondere Probleme sorgen, denn nicht jedes Dienstgebäude gehört dem Freistaat Bayern und wird ausschließlich durch ihn genutzt.
Ein Kreuz ist ein religiöses Symbol. Kreuze stehen, bedingt durch die geschichtliche und kulturelle Prägung unserer Heimat, an vielen Orten, auch in anderen Bundesländern, wie auf dem Bild hier. Das ist Tradition und ich finde das schön. Dass im Namen des Kreuzes auch unvorstellbare Verbrechen begangen wurden, weiß ich.
Mir hätte im Eingangsbereich staatlicher Behörden das besser gefallen:
Das Grundgesetz mag (noch) nicht zur geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gehören, zur verfassungsrechtlichen Basis Bayerns und des bürgerlichen Zusammenlebens in Bayern gehört es umso mehr. Ohne die Grundrechte, mit denen dieses Grundgesetz beginnt, versinkt unser Land in der Barbarei. Diese Erfahrung gehört zur geschichtlichen Prägung Bayerns, mit und ohne Kreuz. Mit dem Grundgesetz verbindet sich die Hoffnung, dass dies nie mehr geschieht.
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