Am Donnerstag hat der Bundestag das TSVG, das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz)“, verabschiedet. Arztpraxen müssen jetzt ihre Sprechzeiten erweitern, Fachärzt/innen „offene Sprechstunden“ ohne Terminvereinbarung anbieten und die Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen können künftig für Akutfälle unmittelbar ärztliche Versorgung vermitteln.

Karl Lauterbach hat das in der Plenardebatte am 14.3.2019 so kommentiert: Das Gesetz sollte eigentlich „Gesetz zum Abbau von Zweiklassenmedizin“ heißen. Denn: „Das ist das, was dieses Gesetz leistet. Es bringt uns wichtige Schritte nach vorn in Richtung einer Bürgerversicherung, die langfristig das Ziel ist.“

Da ist einerseits durchaus was dran: Da GKV-Versicherte eigentlich alle medizinisch notwendigen Leistungen bekommen sollen, sind Wartezeiten ein Punkt, in dem sich die Versorgung bei PKV und GKV wirklich unterscheidet. Zumindest in manchen Fällen. Unsinnige Angebote können dagegen auch GKV-Patient/innen mit eigenem Geld heute schon zusätzlich einkaufen.

Andererseits: Ein wesentliches Element einer Bürgersicherung ist, dass alle gemeinsam für eben jene medizinisch notwendigen Leistungen in eine Versicherung einzahlen und so keine Segregation von „guten und schlechten Risiken“ stattfindet, wie es im Kassenjargon heißt. Eine Bürgerversicherung soll vermeiden, dass besser verdienende, jüngere, alleinstehende und gesündere Versicherte bevorzugt in die PKV gehen (oder wie die Beamten kaum eine andere Alternative haben), während die GKV alle nehmen muss. Eine Bürgerversicherung ist also solidarisch finanziert. Was bitte setzt das TSVG davon um? Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge soll die vertragsärztliche Vergütung für die erweiterten Angebote um 600 bis 800 Mio. Euro erhöht werden. Das sei den Ärzt/innen gegönnt, aber es sind 600 bis 800 Mio. Euro aus der Tasche der GKV-Versicherten. Für 100 Mrd. Euro mehr könnte man ihre Versorgung ganz sicher sogar auf Premium First Class umstellen, aber die Beiträge wären dann eben auch etwas exklusiv.

Lauterbachs Chefin Andrea Nahles, die Frau mit dem großen Gesangstalent, hatte vorab auch schon gesagt: „Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung.“ Fast möchte man meinen, es wäre besser, wenn sich diese SPD-Führungsgeneration nicht weiter an einer Bürgerversicherung versucht. Das wird nur alles Lauternahles.

Nebenbei: Weiß eigentlich jemand, wo die Praxis Dr. Lauterbach ist? Lauterbach erklärt in der Plenardebatte nämlich auch, dass neue Patient/innen in den Praxen mehr Arbeit machen würden, und wörtlich: „hier spreche ich auch als Praktiker“. Ob er einen weißen Kittel anhatte?

Kommentare (28)

  1. #1 rolak
    16. März 2019

    Praxis?

    Igke Icke tät sajen: Der ihm warm gehaltene Platz in der Lindenburg.

    Ein wesentliches Element

    Bisher war mir so, das (alle anteilsgleich rein und gleich raus) sei das wesentliche Element – habschdawas übersehen?

    btw: was am Rande auffiel: das Schicksal von Musik, Physik, etc pp hat jetzt wohl auch die Diskriminierung erreicht – es gibt anscheinend ‘klassische’ D. Frag sich bloß noch, was eine nichtklassische D. ist…

  2. #2 Dr. Webbaer
    16. März 2019

    Kleine Nachfrage, womöglich nicht umfänglich zum Thema passend, aber vielleicht findet ja jemand die Zeit zu antworten, hierzu :

    Da GKV-Versicherte eigentlich alle medizinisch notwendigen Leistungen bekommen sollen, sind Wartezeiten ein Punkt, in dem sich die Versorgung bei PKV und GKV wirklich unterscheidet.

    Der Schreiber dieser Zeilen war bundesdeutsch in den Sechzigern und Siebzigern privat versichert, um die Jahrtausendwende kurz gesetzlich, und hat ganz unterschiedliche Behandlung erfahren, die Termine meinend, die Leistungen und die Sprechzeit beim Termin, als gesetzlich Versicherter ist er auch mal von einer Ärztin “herauskomplementiert” worden, die Frage lautet :

    Ist es korrekt davon auszugehen, dass gesetzlich weniger in die KV gezahlt wird als privat, und können die Ärzte hier anders, günstiger abrechnen, und wie groß wären ggf. die Unterschiede?

    MFG
    Dr. Webbaer (der selten genug beim Arzt war, in der BRD, um selbst die Antwort nicht zu kennen)

    • #3 Joseph Kuhn
      16. März 2019

      @ Webbär:

      Was Sie mit dem “günstiger abrechnen” meinen, verstehe ich nicht.

      Allgemein zum Finanziellen zwischen PKV und GKV: Bei der PKV kann eine “Entsolidarisierungsrendite” verteilt werden. Den “guten Risiken” (siehe oben) kann die PKV niedrigere Prämien anbieten, als sie einkommensabhängig Beiträge in der GKV entrichten müssten (weil sie – im Durchschnitt – aufgrund ihrer besseren sozialen Lage gesünder sind, die Prämien also weniger Krankheitslast abdecken müssen). Trotzdem bringen PKV-Patient/innen pro Kopf mehr Geld in die Praxis mit (weil sie … weiter wie oben). Im stationären Bereich ist es übrigens anders. Die DRGs sind für privat und gesetzlich Versicherte gleich. Komfortleistungen wie z.B. die Chefarztbehandlung (manche raten davon ab) können natürlich auch von GKV-Patient/innen zugekauft werden.

      Ansonsten ist “Geld” im Versicherungsmarkt ein endloses Thema, z.B. was die mangelnde Ausgabensteuerung in der PKV angeht, ihre hohen Verwaltungsausgaben usw.: Google hilft weiter, je nachdem, was Sie interessiert.

  3. #4 bote19
    16. März 2019

    Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach dem Solidarprinzip, die Privaten Krankenversicherungen arbeiten nach dem Deckungsprinzip. Aus diesem Grunde steigen die Beiträge bei den Privaten im regelmäßigen Turnus, weil die Ärzte auch übertariflich abrechen können. Im Schnitt 2,3 bis 3,5 mal höher. Der Privatpatient , wenn er seine Rechnung aus eigener Tasche bezahlt, was viele tun, bezahlt also viel mehr als sein gesetzlich versicherter Leidensgenosse. Und deswegen überlegt sich ein Privatpatient ganz genau, ob er beim kleinsten Wehwechen zum Arzt läuft. Die Folge ist, der Arzt mit vielen Privatpatienten kann sich eine Bestellpraxis leisten, bei der kaum jemand nocht warten muss. Also lauter Effekte, die sich gegenseitig verstärken.
    Wenn jetzt per Gesetz (man kann auch sagen durch Kommandowirtschaft) die Wartezeiten bei gesetzlich Versicherten erniedrigt werden sollen, dann kann man nur hoffen , dass dieser Effekt eintritt.Denn die Ärzte sind auch an der Grenze ihrer Belastbarkeit, und wenn da kein wirksamer finanzieller Anreiz geschaffen wird, dann werden die Wartezeiten sich nicht wesentlich ändern.

    • #5 Joseph Kuhn
      16. März 2019

      @ bote 19:

      “Der Privatpatient , wenn er seine Rechnung aus eigener Tasche bezahlt, was viele tun”

      Wer bezahlt denn seine Rechnung, ohne versichert zu sein? Mir scheint, Sie bringen da zwei Sachen durcheinander: dass Privatversicherte die Arztrechnung vorstrecken müssen (kein Sachleistungsprinzip), und wer über welche Umverteilungsmechanismen welche Kosten trägt. Privatversicherte, die alles selbst zahlen, kann es per Definitionem nicht geben.

      “Und deswegen überlegt sich ein Privatpatient ganz genau, ob er beim kleinsten Wehwechen zum Arzt läuft.”

      So ein Quatsch. Entsteht nicht gerade bei den “kleinesten Wehwehchen” am ehesten eine moral hazard-Situation: Wenn ich schon meine Versicherungsprämie bezahlt habe, will ich auch etwas dafür haben, zumal die Sprechstundenhilfe zu mir als Privatpatient immer besonders nett ist. Einmal mehr als nötig zum Arzt zu gehen, macht man sicher lieber bei harmlosen Dingen als bei der Blinddarm-OP.

      “übertariflich abrechen”

      Was soll dass denn sein? Ärzte haben keine Tarifverträge. Sie meinen vermutlich die im privatärztlichen Bereich geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Darauf beziehen sich auch die z.B. 3,5-fachen Sätze. Der einfache Gebührensatz ist der, der ohne Begründung abgerechnet werden kann. Mit den GKV-Leistungen hat das nichts zu tun.

  4. #6 Dr. Webbaer
    16. März 2019

    @ Kommentatorenfreund ‘bote19’ :

    Im Schnitt 2,3 bis 3,5 mal höher.

    Danke! (wenns stimmt >:-> )
    Wobei Ihnen Dr. W gerne Vertrauen schenkt.

    Die Auskunft überrascht “ein wenig”.

    MFG
    Dr. Webbaer

  5. #7 rolak
    16. März 2019

    PKV arbeiten nach dem Deckungsprinzip

    Der Bote des Blödsinns: selbstverständlich nach dem Äquivalenzprinzip.

    Der Privatpatient , wenn er seine Rechnung aus eigener Tasche bezahlt, was viele tun

    Wat’n Quatsch (ebenso wie die daraus gezogenen Schlußfolgerungen), über die SelbstbehaltGrenze kann ein wenig gezockt werden, um die insgesamt per anno zu erbringenden Zahlungen maximal zu senken. ‘Lohnt es sich?’ ist die alles entscheidende Frage – und es kann klarerweise keinem Menschen verübelt werden, zu einem legitimen, aber nicht einkommensrelativen Beitragssystem zu wechseln.
    Es kann aber sehr wohl diese Wahlmöglichkeit für ein Grundübel gehalten werden.

  6. #8 Dr. Webbaer
    16. März 2019

    Hier gilt also i.p. ambulanter und stationärer Behandlung streng zu unterscheiden, so dass einfache Angabe von Sätzen, die zu zahlen sind, nicht ausreichen.
    Ist also nicht “einfach so” zu beantworten, die Frage des Fragestellers weiter oben, bundesdeutsche Bezüge meinend.
    Vielen Dank für die Antworten!

    Aufgefallen ist dem Schreiber dieser Zeilen nur, dass er manchmal wie sozusagen ein König und manchmal sozusagen wie ein Bär behandelt worden ist, in der BRD

    MFG
    Dr. Webbaer (der noch vglw. gesund ist und demzufolge nicht einmal aus konkurrierenden Ländern vergleichend berichten kann, wenn auch leider sog. Schmerzpatient – nichts gegen den Verzicht auf deutsche Umlaute in der Anrede hat)

  7. #9 Karl Mistelberger
    16. März 2019

    > Lauternahles
    Auch ganz nett: Selber Schulz & Das Ende ist NAHles

  8. #10 JW
    16. März 2019

    Oh man Bote! Also, es gibt Gebühren für Privatpatienten nach GOÄ und es gibt Gebühren für Kassenpatienten nach EBM. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich. Der EBM wird regelmäßig angepasst und ist z. T. höher als die GOÄ. Diese wurde schon ewig nicht agepasst, da sich die Ärztekammern nicht einigen können. Daher gibt es den Ausgleichsfaktor, wodurch die Leistungen für Privatpatienten dann oft etwas höher sind, aber nicht um diesen Faktor 2,3 oder so, sondern nur um sagen wir mal ein Drittel.

  9. #11 bote19
    16. März 2019

    Joseph Kuhn
    zum Arzt gehen ist eine Sache, die Arztrechnung bei der PKV einreichen ist eine andere Sache.
    Mittlerweile bieten viele PKVs eine Rückvergütung an, wenn keine Arztrechnungen eingereicht worden sind.
    Das kann sich durchaus lohnen, weil die Rückvergütung bei meiner PKV so hoch ist, dass es meistens finanziell günstiger für mich ist , die Arztrechnungen nicht bei der PKV einzureichen.
    Damit erspart sich die PKV viel Kleinarbeit. Und dieser Synergieeffekt wirkt sich auch auf den arzt aus, weil der mir Leistungen erbringt, die die PKV gar nicht erstatten würde.
    Ich bin also defacto ein richtiger Privatpatient, der seine PKV gar nicht in Anspruch nimmt.

    Ein zweiter Synergieeffekt würde sich ergeben, wenn man den einfachen Gebührensatz für kassenärzliche Leistungen drastisch erhöhen würde.
    Bei uns ist eine Hausärztin, die kann sich ein Ultraschallgerät nicht leisten. Was macht sie also, sie überweist den Patienten an eine Ärztin, die ein solches Gerät hat. Damit muss die Solidargemeinschaft zwei Arztpraxen bezahlen, wo eine Praxis gereicht hätte, wenn man die Ärztin kostendeckend bezahlen würde.
    Auf die Rolle einer optimalen Organisation und den zu erreichenden Synergieeffekten gehe ich jetz mal gar nicht ein.
    Kurzes Fazit: Mit SPD-Denken bekommt man die “Ungerechtigkeiten” zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten nur bedingt in den Griff. Die Zusammenhänge müssen bedacht werden.

  10. #12 bote19
    16. März 2019

    JW
    man verzeihe mir meine unfachliche Ausdrucksweise.
    Sie haben trotzdem verstanden worum es geht.
    Sie bezweifeln die Höhe des Ausgleichsfaktors?
    Meine Frau bezahlt bei ihrem Zahnarzt das 3,5 fache, so dass ihre Versicherung schon gemotzt hat.
    Bei meinem Zahnarzt zahle ich nur das 2,3 fache.
    (Gestern habe ich gerade den Betrag an meinen Zahnarzt überwiesen.)
    Und diese Rechnung lege ich nicht bei der PKV vor, weil ich über die Rückvergütung günstiger komme. Man muß es nur vorher überschlagen.

  11. #13 Björn
    Hambuchen
    16. März 2019

    Schon krass irgendwie, die Weißkittel bekommen viel mehr Geld als viel anderen Sozialen Berufe und regen sich jetzt auf wenn sie 25 statt 20 Stunden die Woche arbeiten sollen!!!

    Unsereins arbeitet mindestens 38,5h/Woche für viel weniger

  12. #14 JW
    16. März 2019

    Ach so Bote. Ich dachte es ging um die übliche Leider hatte zwischen Kasse und Privat

  13. #15 bote19
    16. März 2019

    Björn
    vergessen Sie die vielen Ärzte in den Krankenhäusern nicht. Die haben manchmal einen 24 Stunden Tag und die Bezahlung ist dem nicht angemessen.

  14. #16 Joseph Kuhn
    16. März 2019

    @ Björn:

    Es geht bei den 25 Stunden nicht um Arbeitszeit, sondern um Sprechstundenzeit gegenüber GKV-Patienten. Viele Ärzte haben eh längere Sprechstundenzeiten und was sie darüber hinaus tun, z.B. Büroarbeit oder auch Behandlung von Privatpatienten, wird in den 25 Stunden gar nicht abgebildet.

    @ bote19:

    Mit den Krankenhausärzten hat die Sprechstundenregelung des TSVG gar nichts zu tun.

    Und was Sie weiter oben zum Abwägen zwischen Rechnung einreichen und Beitragsrückerstattung sagen: Das hat doch nichts mit “aus eigener Tasche” zahlen zu tun, sondern damit, dass Sie eine Art Bonusangebot in Anspruch nehmen wollen. Wenn die Beitragsrückerstattung höher ist als die nichteingereichte Rechnung, zahlen Sie die Rechnung erst recht nicht aus eigener Tasche. Wenn Sie erst gar nicht zum Arzt gehen, weil Sie auf die Beitragsrückerstattung spekulieren, vermeiden Sie sogar die Arztrechnung, können sie also auch nicht aus eigener Tasche zahlen und schon gar nicht zahlt der sparsame PKV-Versicherte deswegen “viel mehr als sein gesetzlich versicherter Leidensgenosse”. Er zahlt dann mehr, wenn er in einem schlechten Tarif alt geworden ist oder nicht als junger gesunder Mensch einen Vertrag abschließen konnte. Sie waren Lehrer, Ihnen kalkuliert Ihre Versicherung somit eine günstige Prämie, von der z.B. ältere Selbständige nur träumen können. Aber als Selbständiger zahlt man auch in der GKV irre Summen.

  15. #17 Michael
    16. März 2019

    @7, Rolak

    Ihre feinfühlige, ausgewogene & sachliche Diskussionskultur muss man immer wieder hervorheben.

  16. #18 JW
    16. März 2019

    Wie zählen eigentlich Hausbesuche in dieser 20/25 Stunden Regelung. Oder sind diese bei Hausärzten und Hausärztinnen gar nicht mehr vorgesehen?

    • #19 Joseph Kuhn
      16. März 2019

      @ JW:

      So weit ich weiß, werden Hausbesuche irgendwie angerechnet, wenn auch wohl nicht mit dem realen Zeitaufwand. Ich kenne mich da aber nicht aus, Sie sollten sich daher anderweitig erkundigen.

      Nachtrag, aus der Gesetzesbegründung, Seite 55: “Um insbesondere solche Ärztinnen und Ärzte, die Hausbesuche machen, nicht zu benachteiligen, werden Besuchszeiten auf die vorgegebenen Mindestsprechstundenzeiten angerechnet.”

  17. #20 bote19
    16. März 2019

    JK 16
    das nehme ich ihnen persöhnlich übel. Irgendwer hat zu Beginn einmal hervorgehoben , dass es einen Unterschied zwischen ambulanten Leistungen und stationären Leistungen gibt. Der Sinn einer Krankenversicherung liegt doch nicht darin, dass das Entfernen einer Dornwarze erstattet wird.
    Es geht doch um das unkalklierbare Risiko einer ernsthaften Erkrankung.
    Das Beispiel mit der Rückerstattung diente nur dazu, zu zeigen, dass die Ärzte durch die PKV profitieren und das die Patienten profitieren, wenn sie nicht mit jedem Wehwechen zum Arzt gehen.
    Und da die Beiträge zur PKV horrend hoch sind kann der Versicherte auch eine angemessene Gegenleistung verlangen.
    Und wenn die gesetzliche KV sich ein Beispiel an den Privaten nehmen würden, die Patienten auch mal in Vorkasse nehmen würden, dann würden auch die Versicherten ihren Beitrag zur Gesundheit leisten, indem sie den Alkoholkonsum reduzieren, ihre Ernährung umstellen, mehr Sport betreiben.
    Und dann werden auch die Wartezeiten bei den Ärzten kürzer.

    • #21 Joseph Kuhn
      16. März 2019

      @ bote19:

      “das nehme ich ihnen persöhnlich übel”

      Wenn es Ihnen beim Nachdenken hilft, bitte.

      Zum Rest Ihres Kommentars fällt mir leider nichts Vernünftiges mehr ein. Zuviel Opium des Volkes scheint einfach nicht gesund zu sein.

  18. #22 RPGNo1
    16. März 2019

    @Webbaer

    Danke! (wenns stimmt >:-> )

    Nicht ganz.

    “Die Gebühr für die Behandlung darf in der Regel den 1,0 bis 2,3-fachen Satz betragen. Wenn der Arzt oder Zahnarzt besondere Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, die über das übliche Maß hinausgehen, muss er dies rechtfertigen und in der Rechnung schriftlich begründen. Nur dann darf das Honorar bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ mit dem 3,5-fachen Satz berechnet werden.”

    https://finanzkun.de/artikel/pkv-private-krankenversicherung-teil-3-gebuehrenordnung/

  19. #23 RPGNo1
    16. März 2019

    @Joseph Kuhn

    Weiß eigentlich jemand, wo die Praxis Dr. Lauterbach ist? Lauterbach erklärt in der Plenardebatte nämlich auch, dass neue Patient/innen in den Praxen mehr Arbeit machen würden, und wörtlich: „hier spreche ich auch als Praktiker“.

    Vielleicht kommt seine Praktikeraussage daher?

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-73479936.html

  20. #24 bote19
    16. März 2019

    JK
    Ihnen fällt nichts Vernünftiges mehr ein.
    Mir schon.
    Es geht doch um den Abbau der Zweiklassenmedizin.
    Und dieser Weg ist nur dann sinnvoll, wenn am Ende mit Bürgerversicherung die Wartezeiten kürzer werden. (mal ganz einfach formuliert)
    Und dazu musste ich erst den Krankenversicherungsgedanken entbeinen, damit klar wird , warum wir uns krankenversichern.
    Es geht doch zuerst mal um das Vermeiden von Krankheiten. Und dazu muss die Krankenversicherung teuer werden, damit der Patient einsieht, Krankheit ist teuer. Diese Denkrichtung machen die Privaten, und das funktioniert sehr gut.

    Zurück zum Gedanken , Krankheiten vermeiden. Dazu gibt es die Vorsorgeuntersuchungen, die auf dem Solidaritätsprinzip beruhen. Die bezahlt die Solidargemeinschaft.
    Und jetzt hat man dieses Prinzip der Solidarität unterhöhlt, indem man die Versicherungspflicht für Besserverdienende abgeschafft hat. Das war die Erbsünde des Sozialstaates.
    Jetzt kann man das beklagen, es nützt nichts, wir müssen mit deren Existenz leben und das Beste daraus machen.
    Und wie macht das Frau Nahles, sie schlägt eine Verlängerung der Sprechzeiten vor. O.K.
    Das ist ein Herumdoktoren an den Symptomen, eine Lösung wird das nicht bringen.
    Die Privatversicherungen sind oft internationale Gesellschaften. die kann man nicht zwingen, die Rückstellungen für die einzelnen Versicherten offen zulegen. Sie können keinen Privatversicherten zwingen seine Versicherung zu kündigen, zugunsten einer neu geschaffenen Bürgerversicherung.
    Die Wartezeiten werden nur dann kürzer werden, wenn das System als Ganzes reformiert wird. Und da kann man sich die Privaten als Vorbild nehmen. Eine kostendeckende Vergütung für die Kassenärzte ist die Grundlage. Das wird am anfang zu einer Erhöhung des Arbeitnehmeranteils führen, ist nicht zu umgehen, dann aber werden die Synergieeffekte einer effektiveren ärzlichen Versorgung genau wie bei den Privaten die Ärzte in die Lage versetzen Bestellpraxis einzuführen. Und das ist der Beginn von kürzeren Wartezeiten.

    • #25 Joseph Kuhn
      16. März 2019

      @ bote19:

      “Ihnen fällt nichts Vernünftiges mehr ein. Mir schon.”

      Ich fürchte, der zweite Satz ist ein Irrtum.

      “Es geht doch um den Abbau der Zweiklassenmedizin. Und dieser Weg ist nur dann sinnvoll, wenn am Ende mit Bürgerversicherung die Wartezeiten kürzer werden.”

      Nein. Lesen Sie den Blogbeitrag, versuchen Sie zu verstehen, was da steht.

      “Und dazu muss die Krankenversicherung teuer werden, damit der Patient einsieht, Krankheit ist teuer.”

      Nein. Dazu muss die Krankenversicherung die medizinisch notwendigen Maßnahmen finanzieren und das soll sie solidarisch finanziert tun.

      “Diese Denkrichtung machen die Privaten, und das funktioniert sehr gut.”

      Nein. Die Privaten haben über die Versicherungsprämien Geld gesammelt und gewinnbringend am Finanzmarkt angelegt. Das funktioniert gerade gar nicht gut.

      “Krankheiten vermeiden. Dazu gibt es die Vorsorgeuntersuchungen, die auf dem Solidaritätsprinzip beruhen.”

      Nein. Erstens geht es in der GKV in der Regel nicht um Vorsorgeuntersuchungen, sondern um Früherkennungsuntersuchungen, z.B. bei den U-Untersuchungen der Kinder, dem Check-Up-35 oder der Krebsfrüherkennung. Früherkennungsuntersuchungen dienen nicht dazu, Krankheiten zu vermeiden, sondern früh zu erkennen. Zweitens beruhen Früherkennungsuntersuchungen nicht auf dem “Solidarprinzip”, sondern auf dem Vorsorgeprinzip. Warum hier der Begriff “Vorsorge” richtig ist, dürfen Sie selbst überlegen.

      “Und jetzt hat man dieses Prinzip der Solidarität unterhöhlt, indem man die Versicherungspflicht für Besserverdienende abgeschafft hat.”

      Nein. Die Pflicht, sich in der GKV zu versichern, wurde für Besserverdienende nie abgeschafft, weil es nie eine gab. Im Gegenteil wurde nach Bismarck der Kreis der Versicherungspflichten erweitert.

      “Frau Nahles, sie schlägt eine Verlängerung der Sprechzeiten vor.”

      Nein, das war ein Vorschlag von Spahn, dem sie sich angeschlossen hat und sie versucht nun mit Lauterbach, das als Einstieg in die Bürgerversicherung zu verkaufen. Lauternahles.

      “Die Privatversicherungen sind oft internationale Gesellschaften”

      Nein. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_privater_Krankenversicherer

      “die kann man nicht zwingen, die Rückstellungen für die einzelnen Versicherten offen zulegen”

      Das findet beim Versicherungswechsel inzwischen zumindest in gewissem Maße statt, seit die Altersrückstellungen (ein wenig) portabel sind.

      “wenn das System als Ganzes reformiert wird. Und da kann man sich die Privaten als Vorbild nehmen.”

      Nein. Für eine solidarische Absicherung der relevanten Krankheitsrisiken ist eine private Versicherung, wie wir sie haben, mit risikobasierten Prämien ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten, ohne wirksame Instrumente der Ausgabensteuerung, mit hohen Verwaltungskosten und naturgemäß mit Gewinnabsichten gerade kein Vorbild.

      “Eine kostendeckende Vergütung für die Kassenärzte ist die Grundlage. Das wird am anfang zu einer Erhöhung des Arbeitnehmeranteils führen”

      Nein. Die PKV erstattet keine kostendeckenden Honorare, sondern Honorare, die deutlich darüber liegen. Auch die GKV erstattet mehr als Kostendeckung, sonst könnte kein Arzt mit GKV-Patienten ein Einkommen erzielen. Kostendeckende Honorare würden somit den Arbeitnehmeranteil der Versicherungsbeiträge nicht erhöhen, aber die Ärzte ruinieren.

      “Bestellpraxis … ist der Beginn von kürzeren Wartezeiten.”

      Nein. Bestellpraxis ist die Regel im GKV-System. Wartezeiten bedeutet doch, dass man auf einen Termin, also bis man bestellt ist, warten muss.

      Ich hoffe, als Lehrer ist Ihnen mehr Vernünftiges eingefallen.

  21. #26 HF(de)
    17. März 2019

    @JK: 1++ für #25. Danke, immer wieder schön, Ihre Kommentare zu lesen (Ihre Blogartikel dito).

  22. #27 bote19
    17. März 2019

    Joseph Kuhn
    erstmal vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Und sie werden lachen, wir liegen mit unseren Meinungen gar nicht weit auseinander, auch wenn das nach den vielen Neins so scheint.

    Ihnen liegt ja das Solidarprinzip am Herzen, und so soll es auch sein, das Risiko von Krankheit muss die Solidargemeinschaft tragen, unabhängig vom Einkommen.
    Das muss die Grundlage für jede Form von Krankenversicherung sein.

    Wenn Sie jetzt unterscheiden zwischen Zweiklassenmedizin und Bürgerversicherung , dann ist das aus Argumentationsgründen richtig, für mich hängen beide ganz nah zusammen. Politisch durchsetzbar sind Ihre Ziele nur, wenn sie von der Öffentlichkeit als Abschaffung von Zweiklassenmedizin verstanden werden.

    Was jetzt Frau Nahles und Herrn Spahn betrifft, da wird mir nicht klar, wollen Sie über Personen diskutieren, oder übe die Sache, dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz) „ ?

    Jetzt kommen wir zur wirtschaftlichen und finanziellen Seite.
    Mit dem Begriff „kostendeckend“ meine ich den nicht im betriebswirtschaftlichen Sinne,(Ich hatte zu Beginn meines Studiums auch die Zulassung zum Betriebswirt) sondern ganz simpel, der arzt muss soviel Einkommen haben, dass er sich die notwendigen Geräte anschaffen kann und auch standesgemäß leben kann.
    Das war gemeint. Und da er bei Privatpatienten höher abrechnen kann, ist sein Einkommen auch höher, was zur Folge hat, er kann sich eine medizinisch-technische Assistentin mehr leisten, er kann seine Praxis optimaler führen und er kann jedem „Notfallpatienten“ sofort helfen ohne wartezeit.

    Warum kann das der Arzt mit überwiegend Kassenpatienten nicht, und das muss der Ausgangspungkt für die weiteren Überlegungen werden .
    Fortsetzung flogt, ich gehe jetzt nämlich in die Kirche.

    • #28 Joseph Kuhn
      17. März 2019

      @ bote19:

      “Fortsetzung flogt, ich gehe jetzt nämlich in die Kirche”

      Da Ihnen der Heilige Geist vermutlich bei dem Thema nicht weiterhilft: Bitte verschonen Sie uns mit der Fortsetzung, es sei denn, Sie lesen sich vorher etwas ein. Der Blog ist kein Tutorial in Sachen Krankenversicherungssystem und ich bin nicht Ihr Nachhilfelehrer. Auf solche Kommentare wie die letzten von Ihnen werde ich schlicht nicht mehr reagieren. Ob ich sie freischalte, weiß ich noch nicht.