Der Homöopathie-Hersteller Hevert versucht, wie inzwischen in vielen Medien nachzulesen, die Wirksamkeit homöopathischer Mittel juristisch nachzuweisen. Eine besondere Regelung des Arzneimittelrechts für zugelassene Homöopathika lädt den Pharmakonzern dazu ein, diesen Weg statt des üblichen Wegs über wissenschaftliche Studien zu gehen. Es lässt „Erkenntnismaterial“ der homöopathischen Tradition zu.
Allerdings ist der Weg, den Hevert eingeschlagen hat, mühsam. Warum einen nach dem anderen der Leute abmahnen, die der alten wissenschaftlichen Auffassung anhängen, die Wirksamkeit von Homöopathika bemesse sich wie die aller Arzneimittel an den Ergebnissen von Phase I-III-Studien und es sei letztendlich die Überlegenheit gegenüber Placebo zu zeigen? Nehmt euch doch alle vor, die die „Freiburger Erklärung“ des Informationsnetzwerks Homöopathie unterzeichnet haben. Dort heißt es u.a.:
„Die Homöopathie hat es auch nicht geschafft, einen plausiblen Wirkmechanismus darzulegen. Stattdessen erwecken ihre Vertreter den Eindruck, es gäbe noch Unsicherheiten, die zu klären wären. Dem widersprechen wir vehement. Die Homöopathie ist keine unkonventionelle Methode, die weiterer wissenschaftlicher Prüfung bedarf. Ihr Fundament besteht aus längst widerlegten Thesen wie der „Ähnlichkeitsregel“, der „Lebenskraft“ oder dem „Potenzieren durch Verdünnen“.
Wir möchten therapeutische Wirkungen, die im Rahmen einer homöopathischen Behandlung zustande kommen können, nicht in Abrede stellen. Diese haben allerdings nichts mit dem spezifisch verabreichten Homöopathikum zu tun. Vielmehr beruht die vermutete und vermeintlich erfahrene Wirksamkeit homöopathischer Präparate auf Suggestion und Autosuggestion der Patienten und Therapeuten.“
Jeder Satz ist geschäftsschädigend. Die Wissenschaft ist bekanntlich ein totalitäres System, sie ist undemokratisch, Widerstand gegen die Wissenschaft ist also gute homöopathische Bürgerpflicht! Die Homöopathielobby sollte da nicht kleckern, sondern klotzen, nicht nur den Begriff der Wirksamkeit neu definieren, sondern auch den der Sammelklage: Verklagt doch einfach alle!
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