Die Skeptiker haben gerade ein Interview des Hevert-Geschäftsführers Mathias Hevert mit Pharma Relations zum Thema gemacht. In dem Interview sagt Mathias Hevert:
„Bei den homöopathischen Arzneimitteln unterscheiden sich die erforderlichen Nachweise wiederum je nach Schwere der Erkrankung und danach, ob eine Indikation angegeben wird. Bei zugelassenen homöopathischen Medikamenten ist ebenso ein evidenzbasierter Wirksamkeitsnachweis für eine bestimmte Indikation zu erbringen.“
Nun ist der Begriff „evidenzbasiert“ nicht geschützt und Homöopathen verstehen darunter vermutlich auch die Schriften ihrer Tradition. Oder andere Belege auf den unteren Stufen der Evidenzhierarchie, also hochgradig fehleranfällige Studien sowie Expertenmeinungen, speziell im Fall der Homöopathie geadelt durch den Binnenkonsens. Dazu Mathias Hevert völlig richtig:
„Die Anforderungen für den Evidenznachweis bei Indikationen für schwerwiegende Erkrankungen sind allgemein höher als für weniger schwere Erkrankungen.“
Er kommt dann auf die Mittel seiner Firma zu sprechen, aber hier bleibt der Punkt mit der Krankheitsschwere offen:
„Hevert-Komplexmittel sind zudem fast ausschließlich mit medizinischen Anwendungsgebieten (Indikationen) zugelassen, d.h. die Wirksamkeit der Arzneimittel für diese Anwendungsgebiete wurde gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wissenschaftlich nachgewiesen.“
Dass er bei der Krankheitsschwere nicht deutlicher wird, hat möglicherweise einen guten Grund. Das BfArM schreibt nämlich in seinem Jahresbericht 2017/2018 auf Seite 41 im Zusammenhang mit der Behandlung schwerer Erkrankungen, dass dann eine Studie Voraussetzung für eine Zulassung sei. Und weiter:
„Bislang wurde jedoch noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das BfArM zugelassen, bei dem sich der Antragssteller auf eine zum Beleg der Wirksamkeit geeignete Studie berufen hätte.“
Hat Hevert also keine Mittel gegen schwere Erkrankungen im Sortiment? Sonst müsste man ja schlussfolgern, dass entweder das BfArM oder Mathias Hevert eine falsche Tatsachenbehauptung gemacht haben. Und wenn es Hevert gewesen sein sollte, wird er am Ende noch abgemahnt. Das wäre dann doch zu kurios.
Kommentare (11)