Die Telematikinfrastruktur ist eines der großen Projekte des Gesundheitsministers Spahn. Die Gesundheitsdaten sollen frei fließen und alle sollen davon profitieren, ein Versprechen von Milch und Honig im Gesundheitswesen. Wie bei seiner anderen Großbaustelle, der Pflege, bei der er einen spürbaren Stellenzuwachs versprochen hat, geht es aber auch bei der Telematikinfrastruktur nicht so recht voran. Viele Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen wollen nicht mitmachen und sind bereit, die gesetzlich festgelegten Honorarabschläge hinzunehmen, die Spahn ihnen künftig zumutet, wenn sie sich nicht in die Telematikinfrastruktur integrieren lassen wollen.
Sie wollen nicht, weil es hinten und vorne technische Probleme gibt und auch die Datenschutzfragen nicht wirklich geklärt sind. Spahn argumentiert dagegen mit dem erheblichen Nutzen für die Patient/innen. Die hätten aber in der Startphase – weil es eben hinten und vorne technische Probleme gibt – nicht flexibel entscheiden können, wer welche ihrer Daten in der elektronischen Patientenakte sehen darf. Da hätte dann der Orthopäde, der sich die Aufnahme des Radiologen ansehen will, womöglich auch die Diagnose des Psychiaters oder die letzte Syphilis-Behandlung gesehen. Vorerst hätte es für die Patient/innen bei der elektronische Patientenakte nur die Möglichkeit „alles oder nichts“ gegeben. Dagegen hat nun, wie das Ärzteblatt schreibt, das Bundesjustizministerium Einspruch erhoben. Die elektronische Patientenakte kommt jetzt erst mal nicht, aber die angedrohten Honorarabschläge sollen bleiben. Warum noch mal? Weil die Beschaffung eines Konnektors für die Telematikinfrastruktur, auch wenn sie vorläufig zu nichts nutze ist, zum gesundheitspolitischen Gesslerhut geworden ist?
Mitunter kann man den Eindruck gewinnen, die Telematikinfrastruktur könnte Spahns Mautdesaster werden. Aber vielleicht hat er ja mehr Glück als Scheuer und ist Verteidigungsminister, bevor ihm die Sache um die Ohren fliegt. Dann braucht jemand anders den Helm im Gesundheitsministerium.
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