Auch der AfD ist inzwischen aufgefallen, dass die Telematikinfrastruktur das Potential zu einem gesundheitspolitischen Desaster hat. Das gilt auch für die elektronische Patientenakte als einem Modul der Telematikinfrastruktur. Also stellt die AfD der Bundesregierung dazu im Bundestag Fragen. Sie ist zwar einmal mehr nicht in der Lage, die Bundesregierung etwas zu fragen, was nicht eh schon bekannt war oder ohne großen Aufwand zu ergoogeln gewesen wäre, aber dafür stellt sie ihre Fragen immerhin so, dass man sie zweimal lesen muss:

In der Kleinen Anfrage Drucksache19/11756 lautet die Frage 1:

„Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Implementierung einer individuellen Einstellung durch den Patienten in der elektronischen Patientenakte durch die zu kurze Umsetzungsfrist und den Zeitdruck durch das Bundesgesundheitsministerium erklären lässt?“

Da ging der Sinn der Frage im Gestrüpp des rhetorischen Unglücks verloren. Die elektronische Patientenakte lässt erst einmal keine individuelle Einstellung des Datenzugangs durch die Patienten zu.

In der Antwort der Bundesregierung, Drucksache19/12152, wird das Thema einfach übergangen. Sie geht auf die Umsetzungsfrist mit keinem Wort ein, genauso wenig auf die fehlende individuelle Einstellung des Datenzugangs. Auch manche andere sich nicht ganz erschließende Frage ist in der Antwort der Bundesregierung unbeantwortet geblieben. Ob der Beamte, der die Antwort formulieren musste, dachte, wo kein Sinn in der Frage, da macht eine Antwort auch keinen Sinn?

Kommentare (5)

  1. #1 michael
    21. September 2019

    Mich würde ja eher interessieren:

    Kann ich meine elektronische Patientenakte einsehen und wenn nein, warum nicht.

    • #2 Joseph Kuhn
      21. September 2019

      @ michael:

      Ja, natürlich kann man sie einsehen. Aber man kann bei der elektronischen Patientenakte in der Form, die ab 1.1.2021 über die Telematikinfrastruktur laufen soll, erst einmal nicht individuell entscheiden, welche Therapeuten welche Dokumente einsehen können. Der Orthopäde, zu dem man wegen Rückenschmerzen geht, sieht dann entweder nichts oder neben dem MRT aus der Klinik auch die Syphilisbehandlung.

  2. #3 lueki01
    23. September 2019

    mit dem Thema weder verwandt, noch verschwägert
    ———————————————————————
    Trotzdem.
    Eigentlich bin ich eine gespaltene Persönlichkeit.
    Auf der einen Seite will ich mit diesem Hype um Facebook, Twitter, WhatsApp u.Co nichts zu tun haben (habe ich auch nicht, ich bin bei keiner dieser “sozial Medias” zu finden).
    Auf der anderen Seite sehe ich eine große Chance darin, dass der eine Arzt A bei einer Behandlung auf einen Blick erkennen kann dass ein Arzt B bereits erkannt hat, dass eine Erkrankung Q vorliegen kann (wobei ich mir auch vorstellen kann, dass eine Syphilis auch Rückenschmerzen verursachen kann. Aber wenn A nichts von den Ergebnissen von B weiß…).
    Auch für den Apotheker meinen Vertrauens (also nicht die Online-Medikamentenhändler aus NL usw) könnte es wichtig sein zu erkennen, dass das Medikament von A nicht mit dem von B kompatibel ist.

    Viele von uns, sehr viele sogar, geben freiwillig so viel privates in den sogenannten sozialen Medien preis (was daran ist eigentlich “Sozial”?), dass ich das Risiko einer entsprechend gesicherten “Patientenakte”, gerne auch auf der Krankenkassenkarten gespeichert, gerne in Kauf nehme.

    Mit Grüßen aus dem schönen Rheinland
    Rolf

  3. #4 Gudea
    23. September 2019

    @lueki
    social heißt auf deutsch “die gesellschaft betreffend”. social media ist ein ding, an dem sich alle beteiligen können.

  4. #5 lueki01
    25. September 2019

    Interessierter Laie,
    aber mit dem Thema weder verwandt, noch verschwägert
    —————————————————————————
    Danke für diese Info, war mir bislang nicht so bewusst.
    Das Problem als solches bleibt aber bestehen (oder?).

    Mit Grüßen aus dem schönen Rheinland
    Rolf