Auch der AfD ist inzwischen aufgefallen, dass die Telematikinfrastruktur das Potential zu einem gesundheitspolitischen Desaster hat. Das gilt auch für die elektronische Patientenakte als einem Modul der Telematikinfrastruktur. Also stellt die AfD der Bundesregierung dazu im Bundestag Fragen. Sie ist zwar einmal mehr nicht in der Lage, die Bundesregierung etwas zu fragen, was nicht eh schon bekannt war oder ohne großen Aufwand zu ergoogeln gewesen wäre, aber dafür stellt sie ihre Fragen immerhin so, dass man sie zweimal lesen muss:
In der Kleinen Anfrage Drucksache19/11756 lautet die Frage 1:
„Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Implementierung einer individuellen Einstellung durch den Patienten in der elektronischen Patientenakte durch die zu kurze Umsetzungsfrist und den Zeitdruck durch das Bundesgesundheitsministerium erklären lässt?“
Da ging der Sinn der Frage im Gestrüpp des rhetorischen Unglücks verloren. Die elektronische Patientenakte lässt erst einmal keine individuelle Einstellung des Datenzugangs durch die Patienten zu.
In der Antwort der Bundesregierung, Drucksache19/12152, wird das Thema einfach übergangen. Sie geht auf die Umsetzungsfrist mit keinem Wort ein, genauso wenig auf die fehlende individuelle Einstellung des Datenzugangs. Auch manche andere sich nicht ganz erschließende Frage ist in der Antwort der Bundesregierung unbeantwortet geblieben. Ob der Beamte, der die Antwort formulieren musste, dachte, wo kein Sinn in der Frage, da macht eine Antwort auch keinen Sinn?
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