Koalitionsvertrag der Ampel, Seite 84:
„Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung reduzieren wir die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden.“
„Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist.“
Gilt ab 2022. Noch nicht lachen über das „medizinisch notwendig“. Die Pointe kommt noch. Zwar hat die Bayerische Ärztekammer erst im Oktober 2021 in ihrer Weiterbildungsordnung die Möglichkeit des Erwerbs der Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen. Homöopathische Behandlungen sind offenkundig nicht „medizinisch notwendig“, sie wirken ja nicht über Placebo hinaus.
Aber sie bleiben aus Marketinggründen notwendig. Die neue Leistung der AOK Bayern wird im Rahmen des sog. „Gesundheitsvorteils“ gewährt, eine reine Marketinginitiative jenseits des „medizinisch Notwendigen“. Und jetzt kommt die eigentliche Pointe: Die AOK Bayern erhöht ab Januar 2022 ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent.
Dass die AOK Bayern das ausgerechnet jetzt macht, wo alle Welt die Corona-Impfquoten erhöhen will, wo selbst Markus Söder einräumt, dass esoterische Orientierungen Teil des Problems der Corona-Impfskepsis sind, wissenschaftlich belegt übrigens, ist da nur noch ein erratisches Moment am Rande.
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