Wer irgendeine Art von Grundbesitz hat, und sei es ein kleines Stück Brachland, muss bis 31.10.2022 gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung zur neuen Bemessung der Grundsteuer abgeben.

Angeblich geht es elektronisch über das Portal ELSTER „bequem und einfach“, so lockt zumindest die Finanzverwaltung. Aber schon die Tatsache, dass es Tutorials gibt, die einem durch ELSTER helfen wollen, weist darauf hin, dass „bequem und einfach“ wohl nicht für jedermann gilt. Oder jedefrau. Ja, manche Leute kommen wirklich gut durch. Andere finden sich im „Haus, das Verrückte macht“ wieder. Und die Älteren unter uns können live und online erleben, was Altersdiskriminierung durch Digitalisierung bedeutet. Wer Glück hat, dem helfen Kinder oder Enkel, die dann den Grundbesitz demnächst erben.

Es fängt damit an, dass man einen Account mit besonders sicherer Authentifizierung braucht. Die einfachste Variante ist, sich eine „Zertifikatsdatei“ samt Freischaltcode zu bestellen. Der Code kommt per Post, sicher ist sicher. Die Zertifikatsdatei kommt logischerweise elektronisch, und wird automatisch irgendwohin gespeichert. Merken Sie sich wo, und falls es der Download-Ordner war, leeren Sie ihn nie, oder speichern Sie die Datei um, denn die Zertifikatsdatei brauchen Sie immer wieder. ELSTER hilft später immerhin beim Suchen.

So weit, so „bequem und einfach“. Dann geht es los. Sie haben Grundbuchblatt, Flurstücks-Zähler oder Flurstücks-Nenner nicht parat? Oder die Steuernummer oder die Steuer-Identifikationsnummer eventueller Miteigentümer in einer Erbengemeinschaft nicht zur Hand? Pech gehabt. Dann ist es mit „bequem und einfach“ vorbei. Es hilft auch nicht, sich an die telefonische Hotline zu wenden. Dort kann man bestenfalls in der Warteschleife über die Endlichkeit des Lebens nachdenken, bis man irgendwann rausfliegt. Der alternative Weg, den angeblich existierenden persönlichen Ansprechpartner beim zuständigen Finanzamt zu finden, führt zuverlässig wieder zur Startseite mit den Infos über die Grundsteuer zurück. Alle Wege führen nach Rom, in das Haus, das … na, Sie wissen schon.

Manche Angaben kann man zumindest in Bayern bei der Vermessungsverwaltung online abrufen. Wenn man sich dort durchgeklickt hat, weiß man z.B. die Flurstücksfläche und dass der im ELSTER-Formular erfragte „Flurstücks-Zähler“ mit der im Anschreiben der Steuerverwaltung genannten Flurstücksnummer identisch ist und der ebenfalls erfragte Flurstücks-Nenner eventuell nicht existiert. Warum die Steuerverwaltung solche Daten nicht einfach übernehmen kann? Ein Digitalisierungsloch? Man weiß es nicht, vermutlich wäre es zu „bequem und einfach“. Gnade Ihnen Gott, dass unter den Miteigentümern keine ältere Person mit Wohnsitz weit weg ist. Wenn doch, richten Sie sich auf eine längere telefonische Begleitung einer Recherche in Unterlagen ein, die doch vor 20 Jahren noch in der Schublade da gewesen sein sollen. Aber vielleicht wollten Sie eh mal wieder länger mit Ihrem Opa oder Ihrer alten Tante sprechen, ELSTER hilft auch da.

ELSTER ist an sich nicht böse. Es hilft Ihnen mit Ausfüllhinweisen und am Ende noch mal mit eigens für Sie generierten „Hinweisen“ und „Fehlermeldungen“ zu Ihren Eintragungen. Die Fehler müssen Sie bereinigen, die Hinweise können sie zur Not erst mal unbeachtet lassen. Haben Sie neben der Flurnummer auch eine Straße eingetragen, rügt Sie das Programm, warum auch immer. Ebenso scheint es Probleme zu geben, wenn man das Häkchen für zusätzliche Erläuterungen zum Grundstück setzt und dann auch wirklich eine Erläuterung einträgt. Das Internet ist voll mit Geschichten dieser Art, Sie sind nicht allein. Googeln Sie mal, das hat therapeutische Wirkung, wenn Sie verzweifeln und sich Symptome einer akuten ELSTER-Störung (ICD F 43.0) ankündigen.

Man könnte das Ganze natürlich auch einem Steuerberater überlassen. Das kostet zwar deutlich mehr, als die Grundsteuer für ein kleines Stück Brachland ausmacht, zumal wenn der Steuerberater mit der alten Tante sprechen muss, die ihm vielleicht bei der Gelegenheit noch von ihren Beinschmerzen erzählt, oder gar etwas vergesslich ist. Aber damit verstünde man immerhin die feine Ironie von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel etwas besser. Das ist eine Form der Selbsthilfe unter ELSTER-Verzweifelten in der Eckkneipe, die sich die Tipps ihrer Leidensgenossen auf dem Bierdeckel notieren. Vermutlich waren die Steuergeschenke bei den Cum-Ex-Geschäften einfacher zu erledigen. Gut, das ist jetzt etwas polemisch und dafür können die armen Finanzämter auch nichts. Aber etwas Entbürokratisierung im Alltag würde man sich manchmal doch wünschen.

Kommentare (17)

  1. #1 Mars
    inzwischen in der Rhön
    24. September 2022

    interessant wird es hier in BY, wenn die ersten klagen eingehen, weil …. ungerecht.
    ist dann die ganze arbeit umsonst gewesen, wird alles neu angesetzt.
    ich hatte das *vergnügen* erst in BW das ganze zu durchleben – fand es bis auf kleine anlaufschwierigkeiten aber nicht so aufwändig, wie es allgemein publiziert wird.
    in BY war es irgendwie komplizierter.
    war aber meine erste ELSTER erfahrung … und dafür lief es doch ganz gut.

  2. #2 poorchemist
    NRW
    24. September 2022

    Ganz genauso geht es mir auch seit der angeblichen Freischaltung der elektronischen Grundsteuererklärung über ELSTER. Nix da – nichts zu finden. Auch die Ausweichwebsite brachte nur Verzweiflung! Mensch, die HABEN doch meine Daten, warum verwursten sie die nicht einfach direkt, ohne den Umweg über mich.
    Warum nur, warum ICH?
    btw: was passiert, wenn ich die Erklärung nicht abliefere?

  3. #3 Sebastian Fettig
    25. September 2022

    Auch ich fand es in BW nicht so schlimm, habe aber auch keine Erbengemeinschaft oder sowas. Die Hauptfrage hat JK aber richtig angesprochen: Die haben doch alle Daten schon, warum können sie die nicht übernehmen und nur nach Änderungen, z.B. ob man noch Fläche zugekauft hat, fragen?

  4. #4 Gerald Fix
    25. September 2022

    Darf ich darauf hinweisen, dass ELSTER eher nicht das Problem ist, sondern dass es wohl eher an den Formularen liegt? Für die Einkommensteuererklärung funktioniert ELSTER nämlich sehr gut (und einfach). Der Unterschied dürfte daran liegen, dass die ESt-Formulare seit Jahren in Gebrauch sind und das gängige Software-“Wir-hauen-es-erst-mal-raus-und-dann-wird-sich-schon-rausstellen-wo-es-hakt”-Prinzip (auch) von öffentlichen Verwaltungen gerne praktiziert wird.

    (Ich habe früher in einer großen Bundesbehörde gearbeitet. Dort wurden junge Beamte drei Jahre lang fachspezifisch ausgebildet – Steuern erheben, Strafsachen bearbeiten und was man halt so macht in so einer Behörde. Dann wurden die Leute auf die Stellen verteilt und die, die gerne was mit Computern machen wollten, kamen in die IT-Abteilungen. Gelernt hatten die allerdings nur Steuern erheben, Strafsachen bearbeiten und was man halt so macht in so einer Behörde.)

  5. #5 lioninoil
    25. September 2022

    Was eine Einkommensteuererklärung ist, das weiß fast jeder. Dass man diese Steuererklärung auch online eingeben kann, das weiß auch fast jeder. Aber nicht jeder kann das, man kann seine Einkommenssteuererklärung auch noch schriftlich und persönlich beim Finanzamt abgeben.

    Was ist jetzt bei ELSTER anders? Bei der Einkommensteuererklärung hat man die Einkünfte und Ausgaben selbst in Papierform.

    Bei der Grundsteuererklärung hat man nicht alle Daten selbst in der Schublade, man muss zuerst recherchieren im Web, bei boris, wie das Grundstück heißt und auch was es wert ist.
    Dann kann man loslegen, Herr Kuhn hat ja schon vorgearbeitet mit der Zertifikatsdatei, mit den Zugangsmöglichkeiten bei ELSTER, alles noch logisch.

    Und jetzt beginnt das Fegefeuer, nur ein Beispiel sei genannt: Bei den Angaben zum Grundstück muss man die Flurstücknummer angeben. Wenn man die hat, kann man sich glücklich schätzen, aber nur sehr kurz.
    Das Feld , in das die Flurstücknummer eingetragen werden muss, nimmt nur eine dreistellige Zahl
    an. Meine Flurstücknummer ist aber vierstellig. Was tun ?
    Meine Lösung, ich habe bei dem Feld Flur „0“ eingetragen. Und die Flurstücknummer bei Grundbuchblatt und zusätzlich bei Zähler,
    ELSTER hat es angenommen.
    Die richtigen Schwierigkeiten kommen erst , wenn das Flurstück ein Gemeinschaftseigentum ist.

    Um nicht langweilig zu werden. ELSTER prüft nicht die Richtigkeit der Angaben. ELSTER ist nur ein Formulareingabeprogramm , dass prüft, das sich die Angaben nicht widersprechen.
    Wer also eingibt, dass das Grundstück 5 Personen gehört, dann muss man den eigenen Anteil als 1/5 angeben und die gesamte Grundstücksgröße muss 5 mal größer sein als der Eigenanteil. Fertig.

    Dann kann man abschicken.
    Trost, wenn Sie es nicht schaffen das Formular abzusenden, dann einfach warten. Das Finanzamt wird sich melden. Wetten !

  6. #6 hto
    Holographische Konfusion
    25. September 2022

    XXX

    Überproduktion von wettbewerbsbedingt-konfusionierendem Kommunikationsmüll

    [Edit: Rest des Kommentars gelöscht. Was soll denn diese permanente Sprechblasenproduktion? Wollen Sie im Wettbewerb um Kommunikationsmüll erfolgreich konfusionieren? Sie wissen doch, dass ich den Mist nicht freischalte und meist im Spamordner auch gar nicht mehr ansehe, d.h. Sie führen da meist Selbstgespräche. JK]

  7. #7 Peter Weismann
    Saarland
    25. September 2022

    Die Bedienung der Seiten ist nicht das Problem. Die Frage ist doch eher, ob ich die Angaben auch richtig mache. Ich fungiere doch hier als Steuerfachgehilfe, habe aber keinerlei Ausbildung in solchen Sachen und verstehe die unterschiedlichen Möglichkeiten nur schlecht.
    Hauptproblem sind aber die von den Behörden übermittelten Daten, die man ja braucht. Hauptsächlich die ominöse Ertragsmesszahl kann man sich nicht selbst ermitteln und ich fand auch nirgendwo (in Formeln) erklärt, wie sie Zustande kommt. Der Datenstand der Behörde ist aus dem Jahr 2017. So lange hinken die mit der Bearbeitung hinterher und das bedeutet, dass ich nur für etwa 60% meiner Grundstücke die “passenden” Daten habe.
    Außerdem hat sich im Laufe der Zeit so mancher Nutzen geändert. Aufgegebene Ackerfläche wurde zu Brache und dann zu jungem Wald. Ein Grundstück, das von Bäumen bestanden ist und von anderen Grundstücken umgeben ist, die ebenfalls von Bäumen bestanden sind, ist nur forstwirtschaftlich zu nutzen. Dies ist aber wegen vorhandener Ertragsmesszahl nicht statthaft.

    Kurz gesagt: die Behörden liefern unpassende Daten oder keine Daten, die Bürger sind nicht qualifiziert und haben keine Möglichkeit, die Meldung korrekt zu machen. Die Meldungen müssen also überprüft werden.
    Nun ist der Rückstand knappe fünf Jahre gewesen. In den nächsten beiden Jahren sollen die nun erfassten Daten für Steuergerechtigkeit sorgen: ich habe das Gefühl, dass es dem Projekt ähnlich ergehen wird, wie der PKW-Maut!

    Zumal man sich vor Augen führen muss, um welche Kleinbeträge es hier geht. Und was soll überhaupt eine Ertragsmesszahl? Die Erträge werden doch bereits versteuert. Pauschale Steuer pro x Hektar Land und gut ist, ohne Aufwand und Kosten.

    • #8 Joseph Kuhn
      25. September 2022

      @ Peter Weismann:

      “Pauschale Steuer pro x Hektar Land und gut ist, ohne Aufwand und Kosten.”

      So wird es in Bayern gehandhabt. Allerdings gibt es auch daran Kritik, weil demnach – je nach Hebesatz – womöglich die Millionengrundstücke am Starnberger See genauso hoch besteuert werden wie ein Stück Brachland im Niemandsland. Ob die Grundsteuer eine Art Vermögenssteuer sein soll, darüber kann man natürlich streiten. Davon abgesehen, liest man da und dort, dass wohl gegen die sehr unterschiedliche Handhabung der Besteuerung in den Bundesländern geklagt werden wird. Ich hoffe, dann geht nicht alles wieder von vorn los.

  8. #9 Axel
    25. September 2022

    @Peter Weissmann
    “Hauptsächlich die ominöse Ertragsmesszahl kann man sich nicht selbst ermitteln und ich fand auch nirgendwo (in Formeln) erklärt, wie sie Zustande kommt.”
    Tja, das passiert,wenn man nicht den richtigen Beruf gelernt hat.:) Die Ertragsmesszahl errechnet sich aus den Bodenpunkten x Fläche in ar (1 ar=100 m²). Die Bodenpunkte wurden bei der Reichsbodenschätzung 1934 ermittelt. 100 Bodenpunkte bedeutet, wer die Aussaat nicht vergisst, kann eine gute Ernte nicht mehr verhindern. Bei 20 oder weniger Punkten züchtet man Wildkaninchen oder pflanzt Kiefern.

  9. #10 Paul
    München
    25. September 2022

    Gestern Aktivierungs-ID (mit 18 Stellen!) und Aktivierungs-Code sorgfältig in Elster eingegeben, zweimal kam nur eine Fehlermeldung, sonst nichts!

  10. #11 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    25. September 2022

    Da ich schon seit Jahren ein Elster-Zertifikat habe, durfte ich die auch Eingaben für Verwandte machen. 3 Bundesländer(HE,NI,NRW), 3 verschiedene Formulare. Aber Eigentumswohnungen mit Ehepaaren als Eigentümer sind einfach und die Fehlermeldungen liessen sich mit kreativem Denken lösen.
    Komplizierter war das vererbte 3-Familienhaus, aber stundenlange Telefonate kosten dank Flatrate ja nichts mehr.
    Ich frage mich, wieso es nicht PDF-Formulare zum Sammeln der Angaben gab. Die Anschreiben der Länder enthielten doch nicht alle nötigen Angaben.

  11. #12 Peter Weismann
    Saarland
    25. September 2022

    @Axel
    “errechnet sich aus den Bodenpunkten x Fläche in ar”
    das habe ich schon auch gefunden, aber woher bekomme ich diese Bodenpunkte?
    Im Geo-Portal-Saar finde ich nichts, bin aber womöglich auch zu doof dazu. Die Bewertungen scheinen auch damals schon recht willkürlich gewesen zu sein.

    Vielleicht ein Schwank am Rande:
    weil ich in Frankreich wohne (und einem in Luxemburg wohnenden Bekannten erging es ebenso), bekam ich einen Batzen Papiere zugeschickt, wo ich die Meldung auch von Hand hätte machen können.
    ?
    Wer auf den überforderten Behörden hat die Zeit, das ein zu tippen?
    Deshalb wurde doch die ganze Aktion überhaupt gestartet, weil die Behörden das einfach nicht schaffen.

    Aber lustig, dass offenbar Internet an der Grenze aufhört. Als gäbe es so etwas nur in DE.

    Was Häuser angeht, ist das zumindest bei einfachen Besitzverhältnissen ein Klax. Das ist ja nur ein Grundstück, vielleicht noch ein zweites und hier braucht man nicht die Ertragsmesszahl, sondern den Bodenrichtwert und der wurde von der Behörde korrekt übermittelt und kann auch einfach im Netz gefunden werden. Und hier ist ja auch die Steuer relevant.

    Im Saarland sind 97% aller Landwirtschaftlichen Flächen würdig für eine spezielle Förderung, weil die nämlich so schlechte Ergebnisse erwirtschaften und wir hatten traditionell Realteilung. Der durchschnittliche Grundbesitz eines Landbesitzers liegt in meiner Heimatgemeinde bei etwa 0,5 Hektar, das sind 50 ar und damit so grob geschätzt heute etwa drei Euro Grundsteuer im Jahr. -> lachhaft, oder? Dabei hat ein solcher Grundbesitzer dann bereits zwei bis drei Grundstücke, denn die durchschnittliche Parzellengröße ist etwa 20 ar.
    Die drei Grundstücke erfordern eine Meldung als Landwirtschaftlicher Betrieb und müssen dort detailliert aufgeführt werden. Nicht selten liegt ein Grundstück so, dass darauf Wiese, Acker und Wald oder Brache gleichzeitig sind. Ich glaube, mein kleinstes Grundstück hat 444 m² und drei unterschiedliche Nutzungen.
    Und ganz ehrlich ist es mir vollkommen egal, ob ich da fünf Cent mehr oder weniger bezahle, weil vielleicht auf einem Stück Wiese noch ein Obstbaum gefunden wird oder ein Acker bereits zur Hälfte in Brachland übergegangen ist.
    Mir ist das egal, aber die Steuerbehörden haben ja den Auftrag, Gerechtigkeit her zu stellen und brauchen dafür Zugriff auf digitale Daten und weil sie selbst damit überfordert sind, sollen wir ihnen helfen.

    Wie gesagt: ich fürchte, dass dies ein wirklich falscher Weg ist und und die Sache nicht gut ausgeht.

    Muss ich auch noch loswerden:
    In der Griechenland-Krise damals forderte Schäuble (man erinnert sich?), die sollten doch erst mal ein vernünftiges Kataster erstellen. Ähm. Wie in Deutschland?

    Und gerade heute sagte mir ein Nachbar, in Frankreich würde die Grundsteuer demnächst abgeschafft. Keine Ahnung, ob das stimmt, ich höre, lese und sehe keine Nachrichten. Aber nur mal so: auch eine Alternative und voll gerecht!

  12. #13 Helge
    Mecklenburg
    26. September 2022

    Also wer das “Glück” hat, sich in einem der Länder mit Bundesmodell zu befinden, kann statt Elster auch http://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen (nur für Wohngebäude und leider nicht für Erbengemeinschaften). Ist wesentlich bedienungsfreundlicher und hat mir schon einige Erklärungen vom Hals gehalten. Ich bin als Steuerberater ehrlich auch froh, dass ich eine spezielle Software nutzen kann und die Daten nicht in die Formulare eintragen muss.

    Steuer- und Identifikationsnummern der Miteigentümer sind übrigens für die Verwaltung nur ein “nice to have”, lässt man die Felder leer, kommt ein Hinweis, die Übermittlung an die Verwaltung geht trotzdem.

    Die von den Ländern bereitgestellten Katasterangaben unterscheiden sich in der Qualität auch von Bundesland zu Bundesland. Was hilft es, wenn da sonstige Fläche drinsteht, ohne zu sagen, was das genau ist. Und selbst wenn eine weitere Unterteilung erfolgt (Mecklenburg-Vorpommern), durfte ich jetzt feststellen, dass sich die von der Verwaltung für die Grundsteuer bereitgestellten Katasterinformationen von denen unterscheiden, die in “echten” Katasterauszügen enthalten sind.

    Bodenordnungsverfahren, die vor über 5 Jahren beendet wurden, kennen die Finanzämter hier übrigens noch gar nicht, da es noch niemand für nötig befunden hat, die Grundbücher zu aktualisieren. Kommt gut, wenn das Finanzamt denkt, der Mandant hat 600 m², es aber tatsächlich über 2.000 sind.

    Ich hoffe wirklich, das Chaos hält sich in Grenzen.

  13. #14 echt?
    26. September 2022

    Und wenn das Finanzamt einfach auf alle verfügbare Daten zugegriffen hätte, hätte man auf die DATENKRAKE geschimpft.

    Wie richtig beschrieben: man bekommt es hin oder gibt es dem Steuerberater.
    Im Übrigen ist das leider ein ICH-BIN-BETROFFEN-Artikel, den man auch in Zeitungen zuhauf findet. Der Journalist hat seinen Koffer verloren oder seine Bahn kommt zu spät? Wenn man über seine eigenen Probleme schreibt, bewertet man diese leider immer sehr subjektiv.

  14. #15 Helge
    Mecklenburg
    26. September 2022

    Das Finanzamt hat nicht alle Daten. Flurstücksdaten ja, soweit Grundbuch und Kataster aktuell sind.

    Die Daten der darauf befindlichen Gebäude hat es aber nicht. Im Bundesmodell wären das für Wohngebäude: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Garagen, Kernsanierung, Abbruchverpflichtung. Das kann nur der Eigentümer liefern.

    Und im Vergleich zur alten Erklärung ist diese im Prinzip ein riesiger Fortschritt. Die alte ging nur auf Papier und es mussten Angaben zur Bauweise und Ausstattung gemacht werden. Das war aufwändiger und hat länger gedauert (sofern man bei der neuer Erklärung nicht die Formulare nutzen muss).

    Das Problem ist halt: zuviele Erklärungen in zu kurzer Zeit.

  15. #16 Axel
    26. September 2022

    @Peter Weismann
    Im “echten Norden” (Schleswig-Holstein) gibt’s die Bodenpunkte beim Katasteramt. Die benötigen die Gemarkung und die Flurstücksnummer.

  16. #17 Peter Weismann
    Saarland
    26. September 2022

    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2022/09/24/die-grundsteuererklaerung-2022/#comment-122304

    mein Katasteramt hat die benötigte Information ebenfalls. Aber alleine für mich bräuchte es Auskunft für etwa hundert Grundstücke.
    Da streiken die, bzw, die machen das dann nicht mehr kostenlos.
    Und selbst, wenn ich den Preis bezahlen wollte, kämen die Daten nicht rechtzeitig vor Abgabetermin der Meldung.
    Den Preis will ich aber auch gar nicht bezahlen, weil er zu der Grundsteuer in keinem Verhältnis steht. Da kann ich zehn Jahre Grundsteuer bezahlen und komme nicht mal an diese Zahlung ran.

    Nochmal nebenbei: natürlich habe ich meine Grundstücke dem Finanzamt schon vorher detailliert gemeldet. Nachdem das keinen Erfolg hatte, machte das mein Steuerberater nochmal (gegen Entgelt). Nun mache ich es halt wieder, um nicht bestraft zu werden. Mit meinen Möglichkeiten und deshalb mit Fehlern (worüber ich natürlich auch die Behörde informiere).

    Das ist soweit alles Gut.

    Nur, meine Frage ist ja: was macht nun die Behörde, die bisher ca fünf Jahre im Rückstand ist, mit meinen neuen Angaben und wie will sie diese innerhalb der nächsten zwei Jahre bewältigen, um Steuergerechtigkeit herstellen zu können?
    Bei einem vermutlichen Delta zwischen ungerecht und gerecht von vielleicht 30€ pro Jahr in meinem Fall?

    Vielleicht noch etwas drastischer:
    In den letzten fünf Jahren haben einige Familienmitglieder (für die ich die Erklärung ebenfalls machen soll), Land gekauft. Die Steuerbehörde weiß das auch, aber trotzdem gibt es KEIN Aktenzeichen (= AKZ) und kein Anschreiben der Behörde zu diesem Land (weil eben vier oder fünf Jahre zurück mit der Bearbeitung).
    Wie soll ich das nun melden?
    Im Saarland ist man bei den sonstigen Ländern, die gemeinsam eine Erklärungsstrategie haben und da kann man nur mit einem vorhanden AKZ eine Meldung machen. Nicht mit Steuernummer oder ID. Ohne AKZ, keine Meldung!
    Bitte nicht falsch verstehen: dies ist kein Hilferuf, wie ich damit nun umgehen soll!
    Das fragte ich per Mail die zuständige Behörde, die ja auch eine eigene Hotline geschaltet hat (wo man nie Jemanden erreichen kann). Auf drei Mails bekam ich eine einzige, vollkommen falsche Antwort (die sich eben am Sachstand 2017 orientierte).

    Anders gesagt, ich kann diese Flächen gar nicht melden!
    Im Grunde genommen, kann ich gar keine Flächen melden, zu denen ich kein AKZ habe. Also keine Flächen, die ich in den letzten fünf Jahren erworben habe.

    Nochmals anders gesagt: trotz meiner Mühe und obwohl ich kein Problem mit PC und Internet habe und obwohl ich bisher noch nie mit Elster zu tun hatte und alles ziemlich einfach fand, sind meine Angaben voller Fehler und Lücken. Nicht, weil ich ein böser Bube bin, sondern weil eben die Behörden nicht so weit sind.

    Ein freundlicher Herr der Einheitsbewertungsstelle meines zuständigen Finanzamtes erklärte mir mal vor Jahren: “PC? was ist das? Sie reden hier mit dem Finanzamt und nicht mit der Deutschen Bank!”

    Deshalb finde ich, dass Beiträge, die auf die vermeintlichen Probleme der Besitzer bei ihren Meldungen fokussieren, nicht die eigentliche Tragweite berücksichtigen. Klar, dass 80 jährige Grundbesitzer nicht im Internet zu Recht kommen…

    Aber das ist vollkommen unwichtig!
    Die 80 jährigen finden Hilfe, alle finden Hilfe, alle machen ihre Meldung, Fristgerecht, so gut sie können.

    Und was dann?