Gerade durften wir bestaunen, wie das BMG im Petitionsausschuss des Bundestags die Absicht Karl Lauterbachs, die Homöopathie als Satzungsleistung der Kassen zu streichen, aus welchen Gründen auch immer selbst diskreditiert.
In zeitlicher Koinzidenz, sicher Zufall, kann man heute beim Münchner Merkur einen Beitrag über die homöopathische Behandlung von Pollenallergien lesen. Die Zeitung schreibt dazu, dass sie „Produktvergleiche und Deals“ erstellt, dafür bezahlt wird, aber für die Leser:innen sich nichts ändert.
Was konkret ändert sich nicht? Soll das heißen, dass es trotzdem ein redaktionell sorgfältig erstellter Beitrag ist? Zumal, wenn darüber steht “Produktempfehlung“. Wer etwas empfiehlt, hat es doch sicher geprüft. Oder ist es am Ende doch dasselbe wie eine normale Werbeanzeige? Nur getarnt als redaktioneller Beitrag, sogar mit zwei Namen. Und was ändert sich durch solche Formate für die Auftraggeber? Dass sie den Tücken des Heilmittelwerbegesetzes entgehen, weil sie ja gar nicht selbst werben?
Weiter unten auf der Seite wird z.B. Histaminum hydrochloricum D12 beworben, gegen Juckreiz und Ausschlag bei Pollenallergie. Bei DHU steht dazu: „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation“.
Dito wird Galphima glauca D12 auf der Seite beworben, „gegen kleine und große Reizungen“, ebenfalls ein registriertes Mittel, für das keine therapeutische Indikation angegeben werden darf. Was genau ändert sich also nicht für die Leser:innen?
Die Hersteller nutzen viele solcher Werbeumwege, auch Apotheken lassen sich dazu einspannen, oder man nutzt Kundenbewertungen für die jeweiligen Produkte. Medienpartnerschaften sind Teil einer ganzheitlichen Strategie (hier passt das Adjektiv mal wirklich), die von aktivistischen Therapeuten und ihren Verbänden über glaubensfeste Kunden, Stiftungsprofessuren, der Produktion vermarktungsunterstützender Studien bis hin zu politischen Netzwerken reicht. Der „Binnenkonsens“ im Arzneimittelrecht, die Apothekenpflicht der Mittel, die Kassenfinanzierung und bis vor kurzem die flächendeckende Verankerung der Homöopathie in den ärztlichen Weiterbildungsordnungen Möglichkeit für Ärzt:innen geben dem Ganzen einen höchst seriösen Anschein.
Klar, wenn man Nichts verkaufen will, muss man findig sein. Aber eigentlich sollte man meinen, dass die Hersteller Werbung im rechtlichen Graubereich nicht nötig haben. Irgendetwas ändert sich für die Leser:innen dadurch wohl doch.
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