Das RKI versteht sich seinem derzeitigen Leitbild zufolge als „das Public Health-Institut für Deutschland“:
Mit diesem Leitbild folgt das RKI einer gesundheitspolitischen Zielsetzung des BMG aus dem Jahr 2007. Ulla Schmidt war damals Gesundheitsministerin. Das wird obsolet sein, sollte Lauterbachs „Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit“ im Kern unverändert durch den Bundestag kommen.
Wird man im Bundestag, wenn dort der Gesetzentwurf im September beraten wird, auf das Entwicklungsprogramm „RKI 2010“ aus dem Jahr 2007 zurückkommen, als der Bundestag die Absicht des BMG bestätigt hatte, das RKI zu einem „umfassenden Institut für die Gesundheit der Bevölkerung“ auszubauen? Wird die Bilanz zur Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2014 noch einmal reflektiert werden? Dort heißt es: „Insgesamt betrachtet ist das Programm RKI 2010 als großer Erfolg zu bewerten.“ War dieser Weg trotzdem falsch und falls ja, warum? Wird es Schlussfolgerungen aus dem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags erstellten internationalen Vergleich geben? Oder aus den vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf?
Wie wird sich in der Bundestagsdebatte die Koalitionsdisziplin auswirken? Und wie das „Strucksche Gesetz“, demzufolge kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist, d.h. dass der Bundestag seine Arbeit macht?
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