Das RKI versteht sich seinem derzeitigen Leitbild zufolge als „das Public Health-Institut für Deutschland“:

Mit diesem Leitbild folgt das RKI einer gesundheitspolitischen Zielsetzung des BMG aus dem Jahr 2007. Ulla Schmidt war damals Gesundheitsministerin. Das wird obsolet sein, sollte Lauterbachs „Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit“ im Kern unverändert durch den Bundestag kommen.

Wird man im Bundestag, wenn dort der Gesetzentwurf im September beraten wird, auf das Entwicklungsprogramm „RKI 2010“ aus dem Jahr 2007 zurückkommen, als der Bundestag die Absicht des BMG bestätigt hatte, das RKI zu einem „umfassenden Institut für die Gesundheit der Bevölkerung“ auszubauen? Wird die Bilanz zur Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2014 noch einmal reflektiert werden? Dort heißt es: „Insgesamt betrachtet ist das Programm RKI 2010 als großer Erfolg zu bewerten.“ War dieser Weg trotzdem falsch und falls ja, warum? Wird es Schlussfolgerungen aus dem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags erstellten internationalen Vergleich geben? Oder aus den vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf?

Wie wird sich in der Bundestagsdebatte die Koalitionsdisziplin auswirken? Und wie das „Strucksche Gesetz“, demzufolge kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist, d.h. dass der Bundestag seine Arbeit macht?

Kommentare (3)

  1. #1 Fluffy
    2. August 2024

    “Die Bewegung ist alles, das Ziel ist nichts.”

    Mal sehen,wie die SPD abstimmt.

  2. #2 Joseph Kuhn
    12. September 2024

    Update zum Verfahren

    Mit Schreiben vom 9.9.2024 hat Bundeskanzler Scholz den Regierungsentwurf zur parlamentarischen Beschlussfassung an den Bundestag übermittelt.

    Ob die FDP die Ampel vor der Beschlussfassung sprengt?

  3. #3 Joseph Kuhn
    16. September 2024

    Update zum Verfahren

    Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgegeben. Er fordert einen passenderen Namen für das geplante Institut, dessen wissenschaftliche Unabhängigkeit und ein Steuerungsgremium für das Institut, in dem Bund, Länder und Kommunen gleichberechtigt vertreten sind.

    Wissenschaftliche Unabhängigkeit ist ein wichtiger Punkt mit Blick auf das Datengeschäft, es sollen ja keine “gefälligen” Daten produziert werden. Das haben auch einige Fachgesellschaften immer betont. Aber ob man das auch für die Kommunikation im Krisenfall hinkriegt? Zumal sich so etwas nur bis zu einem gewissen Grad formal regeln lässt, der Rest ist gelebte Organisationskultur, da ist das nicht gerade einfach in Behörden, die ja grundsätzlich recht hierarchisch funktionieren.

    Interessant wird auch die konkrete Rolle des Steuerungsgremiums, falls das kommt. Wie kann eine Bundesbehörde über ein Gremium mit Ländern und Kommunen “gesteuert” werden, die im Falle eines Falles keine Verantwortung für die Behörde tragen?

    ———————–
    Aus dem Abgrund:

    Eine schöne Internetseite gibt es jedenfalls: https://www.bipam.org/